Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Pauschalierung nach § 40b EStG unterliegen nur die Zukunftssicherungsleistungen des ArbG, die zu steuerbarem und stpfl Arbeitslohn führen. Die Pauschalversteuerung scheidet somit aus, sofern die Beiträge des ArbG steuerfreien Arbeitslohn darstellen. § 40b EStG tangiert insoweit insb die folgenden Steuerbefreiungsvorschriften: § 3 Nr 56 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kündigungsausschluss

Rn. 61 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beiträge für eine Direktversicherung werden nach § 40b Abs 1 S 2 EStG aF iRd LSt-Pauschalierung nur anerkannt, wenn eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den ArbN ausgeschlossen ist. Damit soll dem ArbN die vorzeitige Verfügung über die Mittel aus der Versicherung versperrt werden. Der ArbN könnte die Mittel sonst ihrem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bemessungsgrundlage

a) Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bemessungsgrundlage für die pauschale Steuer ist die Summe der stpfl Beiträge und Zuwendungen, die der ArbG für die Versicherung des ArbN im Kj aufbringt und deren Gegenwert dem ArbN als lstpfl Entgelt im Kj zufließt. Die pauschale Steuer soll an die Stelle der an sich verwirklichten individuellen S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzung des § 40b Abs 1 S 2 EStG aF

1. Allgemeines Rn. 58 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG idF bis 31.12.2004 war um folgenden S 2 erweitert: Zitat Die pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung ist nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres abgeschlossen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Grenzbetrag von EUR 1 752 (§ 40b Abs 2 S 1 EStG)

1. Jahresbetrag Rn. 29 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um den aus der Anwendung des Pauschsteuersatzes fließenden Steuervorteil für den einzelnen ArbN zu begrenzen, wird das Pauschalierungsverfahren gem § 40b Abs 2 S 1 EStG nur für stpfl Beiträge und Zuwendungen im Gesamtumfang bis zu EUR 1 752 pro Kj eingeräumt. Leistet der ArbG höhere Beiträge oder Zuwendungen, muss er den Gesamt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Direktversicherung

a) Lebensversicherung Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Durchschnittsberechnung (§ 40b Abs 2 S 2 EStG)

1. Gruppenversicherung Rn. 34 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 2 Abs 2 Nr 3 S 3 LStDV sind die Zukunftssicherungsleistungen für mehrere ArbN nach der Zahl der gesicherten ArbN auf diese aufzuteilen, wenn der für den einzelnen ArbN geleistete Teil der Ausgaben nicht in anderer Weise zu ermitteln ist. Dieses Aufteilungsprinzip nach Köpfen nimmt § 40b Abs 2 S 2 EStG auf und verä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen im Dienstverhältnis

1. Dienstverhältnis Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG geht von Zuwendungen eines ArbG aus; idF vor Einführung des AltEinkG umfasste der Wortlaut Beiträge und Zuwendungen des ArbG. Damit wird ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt. Es genügt das Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einem ArbN, um die Voraussetzungen für die Anwendung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Leistungen aus dem ersten Dienstverhältnis (§ 40b Abs 2 S 1 EStG)

1. Gegenwärtiges Dienstverhältnis Rn. 27 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um eine mehrfache LSt-Pauschalierung und damit eine mehrfache Begünstigung desselben ArbN in verschiedenen Dienstverhältnissen zu vermeiden, beschränkt § 40b Abs 2 S 1 EStG die Pauschalierung auf die Beiträge und Zuwendungen, die vom ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden; vgl auch entsprechen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuersatz und Bemessungsgrundlage

1. Steuersatz Rn. 19 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der pauschale Steuersatz für stpfl Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen beträgt 20 %. Der Steuersatz für die pauschale LSt betrug bis 1989 10 %, im Zuge der Steuerreform 1990 erfolgte eine Anhebung auf 15 %. Durch das JahressteuerG 1996 wurde der Pauschsteuersatz auf 20 % erhöht. 2. Bemessungsgrundlage a) Steuerpflichtig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge des Arbeitgebers

a) Direkte Zahlungen Rn. 53 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die LSt-Pauschalierung setzt Beitragsleistungen des ArbG voraus. Unter Beiträgen werden die Prämienzahlungen verstanden, zu denen der ArbG nach den Vertragsbedingungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist. Die Beitragsleistung muss unmittelbar vom ArbG an die Versicherung erfolgen. Leistungen, die über d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versicherung auf den Erlebensfall

Rn. 59 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nach § 40b Abs 1 S 1 EStG aF begünstigte Direktversicherung auf das Leben des ArbN kann als Versicherung auf den Todesfall oder als Versicherung auf den Erlebensfall ausgestaltet sein. Wird der Erlebensfall gewählt, so darf nicht ein früheres als das 60. Lebensjahr des ArbN den Versicherungsfall bilden. Andernfalls wäre der Zweck des § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstverhältnis

Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG geht von Zuwendungen eines ArbG aus; idF vor Einführung des AltEinkG umfasste der Wortlaut Beiträge und Zuwendungen des ArbG. Damit wird ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vorausgesetzt. Es genügt das Bestehen eines Dienstverhältnisses zu einem ArbN, um die Voraussetzungen für die Anwendung des § 40b Abs 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rn. 27 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um eine mehrfache LSt-Pauschalierung und damit eine mehrfache Begünstigung desselben ArbN in verschiedenen Dienstverhältnissen zu vermeiden, beschränkt § 40b Abs 2 S 1 EStG die Pauschalierung auf die Beiträge und Zuwendungen, die vom ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden; vgl auch entsprechende Voraussetzung bei § 3 Nr 63 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachzahlungen für zurückliegende Jahre (§ 40b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nachzahlungen für zurückliegende Jahre werden besonders begünstigt, wenn sie aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen (§ 40b Abs 2 S 3 EStG; dazu s Rn 51 ff). Andere Fälle der Nachzahlung können dem nicht gleichgestellt werden. Erbringt der ArbG daher bei fortlaufendem Dienstverhältnis Nachzahlungen für vergangene Jahre, kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verteilung einer Einmalprämie auf zwei Jahre

Rn. 32 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wird eine Direktversicherung gegen Einmalprämie abgeschlossen, die Einmalprämie jedoch in zwei Teilleistungen zum Dezember und zum Januar des folgenden Jahres erbracht, kann der Grenzbetrag für jede der beiden Teilleistungen in Anspruch genommen werden (BFH BFH/NV 1988, 499). Da die beiden Teilleistungen in zwei Kj geleistet werden, bestehen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bezugsberechtigung auf Seiten des Arbeitnehmers

Rn. 52 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um die Merkmale der Direktversicherung zu erfüllen, muss der ArbN hinsichtlich der Versicherungsleistungen bezugsberechtigt sein. Die Bezugsberechtigung kann auch den Hinterbliebenen des ArbN zustehen. Es genügt, dass der ArbN oder seine Hinterbliebenen teilweise bezugsberechtigt sind. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderrufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Einrechnung der pauschalen Steuer

Rn. 23 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei einer Nettolohnvereinbarung führt die vom ArbG übernommene LSt zu Arbeitslohn (s § 19 Rn 154 (Barein)). Dementsprechend ist im Fall der Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 1 EStG bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes zu berücksichtigen, dass die Übernahme der pauschalen LSt durch den ArbG für den ArbN eine in Geldeswert bestehende E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Rn. 51 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist als Direktversicherung nur die Lebensversicherung anzusehen, die der ArbG als Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Der ArbG muss demnach selbst Vertragspartner des Versicherungsunternehmens sein. Aus der Sicht der FinVerw genügt es allerdings, wenn der ArbG die Position als Partner des Versicherungsvertrages ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Direkte Zahlungen

Rn. 53 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die LSt-Pauschalierung setzt Beitragsleistungen des ArbG voraus. Unter Beiträgen werden die Prämienzahlungen verstanden, zu denen der ArbG nach den Vertragsbedingungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist. Die Beitragsleistung muss unmittelbar vom ArbG an die Versicherung erfolgen. Leistungen, die über den ArbN fließen, erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Leistungen von mehr als EUR 2 148 (§ 40b Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gehören in die Gruppenversicherung ArbN, für die Beiträge oder Zuwendungen iSv § 40b Abs 1 S 1 EStG im Umfang von insgesamt mehr als EUR 2 148 jährlich erbracht werden, so bleiben die Leistungen an diese ArbN bei der Durchschnittsberechnung unberücksichtigt. Das gilt nach Ansicht der FinVerw zB auch dann, wenn für einen ArbN mehrere Verträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Leistungen

Rn. 41 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Leistungen müssen in einem inneren Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses stehen, so dass die Beendigung des Dienstverhältnisses als Anlass der Leistungen gedeutet werden kann. Dieser sachliche Zusammenhang wird sich regelmäßig nur dann bejahen lassen, wenn der ArbG, der die Leistungen erbringt, im Zeitpunkt der Leistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fiktion gleicher Leistungen

Rn. 38 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Besonderheit der Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs 2 S 2 EStG liegt darin, dass die Aufteilung nach Köpfen unabhängig davon erfolgt, ob Zitat "der für den einzelnen ArbN geleistete Teil der Ausgaben nicht in anderer Weise zu ermitteln" ist (§ 2 Abs 2 Nr 3 S 3 LStDV). Gem der Einschränkung, ArbN, an die Leistungen im Gesamtbetrag von me...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Besonderheit für Gruppenversicherung (§ 40b Abs 2 S 3 Hs 2 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 40b Abs 2 S 2 EStG erhöht sich unter bestimmten Voraussetzungen der Grenzbetrag für ArbN, die in einer Gruppenversicherung versichert sind (s Rn 34 ff). Diese gesonderte Berechnung ist nach § 40b Abs 2 S 3 Hs 2 EStG bei Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht anwendbar. Die besondere Begünstigung durch § 40b ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bemessungsgrundlage für die pauschale Steuer ist die Summe der stpfl Beiträge und Zuwendungen, die der ArbG für die Versicherung des ArbN im Kj aufbringt und deren Gegenwert dem ArbN als lstpfl Entgelt im Kj zufließt. Die pauschale Steuer soll an die Stelle der an sich verwirklichten individuellen Steuer des ArbN treten. Die nach § 3 Nr 56 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze

Rn. 22 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf Zuwendungen des ArbG im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist die Freigrenze von EUR 50 iSd § 8 Abs 2 S 11 EStG nicht anzuwenden (BFH v 07.06.2018, BStBl I 2022, 242 Rn 23; ebenso FG Hamburg EFG 2024, 1382 sowie BMF BStBl I 2022, 242 Rz 29). Die Freigrenze mindert daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 58 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG idF bis 31.12.2004 war um folgenden S 2 erweitert: Zitat Die pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung ist nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres abgeschlossen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Früheres Dienstverhältnis

Rn. 28 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zu den Beiträgen und Zuwendungen, die von einem ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden, können auch Beiträge und Zuwendungen gehören, die einem früheren ArbN zufließen (H 40b.1 LStH 2025 "Allgemeines"). Dies gilt selbst dann, wenn der frühere ArbN inzwischen bereits wieder in einem neuen Arbeitsverhältnis steht, das für ihn n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zwei Dienstverhältnisse

Rn. 31 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Steht ein ArbN im Laufe eines Kj nacheinander in zwei (ersten) Dienstverhältnissen, gilt die Pauschalierungsgrenze für beide ArbG gesondert. Somit können beide ArbG Beiträge und Zuwendungen bis zu EUR 1 752 im selben Kj pauschalieren (R 40b.1 Abs 8 LStR 2023). Rn. 31a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Steht der ArbN im Laufe von zwei Kj nacheinander...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Jahresbetrag

Rn. 29 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um den aus der Anwendung des Pauschsteuersatzes fließenden Steuervorteil für den einzelnen ArbN zu begrenzen, wird das Pauschalierungsverfahren gem § 40b Abs 2 S 1 EStG nur für stpfl Beiträge und Zuwendungen im Gesamtumfang bis zu EUR 1 752 pro Kj eingeräumt. Leistet der ArbG höhere Beiträge oder Zuwendungen, muss er den Gesamtbetrag aufteile...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Grenzbetrag bei laufenden Leistungen

Rn. 33 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden die pauschalierungsfähigen Leistungen nicht in einem Jahresbetrag, sondern laufend erbracht, können entweder die ersten stpfl Leistungen vollen Umfangs in die Pauschalierung einbezogen werden, während für die späteren stpfl Leistungen dann ausschließlich die individuelle LSt gilt. Oder es werden die ersten Leistungen nur teilweise in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beendigung des Dienstverhältnisses

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Begünstigt werden Leistungen, die der ArbG aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbringt. Auf die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) oder auf den Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses kommt es nicht an. Begünstigt werden daher auch Leistungen an aus Altersgründen ausscheidende Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlungen für Rechnung des Arbeitnehmers

Rn. 54 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Zahlungen des ArbG an das Versicherungsunternehmen können vom ArbG zusätzlich iSd § 8 Abs 4 EStG neben dem unverändert geschuldeten Barlohn geleistet werden. Sie können aber auch bei entsprechender Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN an Stelle eines an sich geschuldeten Barlohnbetrages gewährt werden (sog Barlohnumwandlung, vgl R 40b.1 A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Haftung des fiktiven Arbeitgebers

Rz. 150/5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In weiteren Fällen sind andere Personen als der eigentliche ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet (> Arbeitgeber Rz 30 ff). Dementsprechend haften sie für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Das betrifft in den Fällen des § 3 Nr 65 EStG die Versicherung/Pensionskasse, der der PSV die Abwicklung von Versorgung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufteilung nach Köpfen

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Sind nach dem Ausscheiden der ArbN, die höhere Leistungen als EUR 2 148 im Jahr beziehen, noch mindestens zwei gemeinsam versicherte ArbN übrig, wird der auf sie entfallende Betrag der Leistungen oder Zuwendungen des ArbG dadurch ermittelt, dass die Leistungen für alle gemeinsam versicherten ArbN zusammengerechnet werden. Die so gefundene Su...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ermittlung des Grenzbetrages

Rn. 42 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der in § 40b Abs 2 S 1 EStG genannte Grenzbetrag von EUR 1 752 erhöht sich bei Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses. Der erhöhte Grenzbetrag wird dadurch ermittelt, dass der in § 40b Abs 2 S 1 EStG genannte Ausgangswert mit der Zahl der Jahre vervielfältigt wird, in denen das Dienstverhältnis des ArbN zum ArbG bestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis § 40b Abs 1 EStG und § 3 Nr 56 EStG

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Laufende Umlagen, die der ArbG für die betriebliche Altersversorgung zahlt, stellen nach § 19 Abs 1 S. 1 Nr 3 S 1 EStG Arbeitslohn dar (Urt BFH v 07.05.2009, BStBl II 2010, 194). Die Zuwendungen des ArbG sind seit dem Jahr 2008 vorrangig nach § 3 Nr 56 EStG begrenzt steuerfrei (s § 3 Rn 2639 (Stickan). Übersteigen die Zuwendungen des ArbG den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufteilung bei mehreren Arbeitnehmern

Rn. 21 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden für mehrere ArbN gemeinsam Beiträge oder Zuwendungen erbracht, bei denen der Teil, der auf den einzelnen ArbN entfällt, nicht festgestellt werden kann, so ist dem einzelnen ArbN der Teil der Leistung zuzurechnen, der sich bei einer Aufteilung der Leistung nach der Zahl der begünstigten ArbN ergibt (§ 2 Abs 2 Nr 3 S 3 LStDV). Zur Durchs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Besteuerung der Versorgungsleistungen

Rn. 66 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen führen stets zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 5 EStG; auch wenn sich der Umfang der Besteuerung ggf an den Grundsätzen des § 20 EStG orientiert (s § 22 Rn 650 ff (Mues)). Für die Besteuerung in der Leistungsphase, die entweder in Form von Rentenzahlungen oder in Form einer Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Konkurrenzen (§ 40b Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 5 S 2 EStG schließt die Anwendung des § 40 Abs 1 Nr 1 EStG für pauschalierungsfähige Leistungen des § 40b Abs 1, 3 und 4 EStG aus. Es besteht kein Wahlrecht für den ArbG, ob Leistungen gem § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder § 40b EStG pauschal besteuert werden sollen. Liegen somit nach § 40b EStG pauschalierbare Leistungen vor, so kann ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lebensversicherung

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bereits 1974 wurde § 40b EStG durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt. Die Zielsetzung war die Förderung von Beiträgen zu Pensionskassen und Direktversicherungen durch den ArbN. Dieses Ziel wurde durch eine pauschale Besteuerung der Beiträge iHv anfangs 10 %, zuletzt 20 % ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 12 Wiederauffüllungsleistungen

Hat die ausgleichspflichtige Person die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen zu leisten, damit die eigenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht gekürzt werden, können diese Zahlungen grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ausnahmsweise kann der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlag...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.4 Auffanglösung

Übt der Ausgleichsberechtigte sein Wahlrecht nicht aus, werden automatisch extern zu teilende betriebliche Anrechte in einen spezifischen Auffangträger, die Versorgungsausgleichskasse[1], gezahlt.[2] Diese wurde als kapitalgedeckte Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit errichtet.mehr