Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Grenzbetrag bei laufenden Leistungen

Rn. 33 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden die pauschalierungsfähigen Leistungen nicht in einem Jahresbetrag, sondern laufend erbracht, können entweder die ersten stpfl Leistungen vollen Umfangs in die Pauschalierung einbezogen werden, während für die späteren stpfl Leistungen dann ausschließlich die individuelle LSt gilt. Oder es werden die ersten Leistungen nur teilweise in ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beendigung des Dienstverhältnisses

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Begünstigt werden Leistungen, die der ArbG aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbringt. Auf die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) oder auf den Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses kommt es nicht an. Begünstigt werden daher auch Leistungen an aus Altersgründen ausscheidende Ar... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlungen für Rechnung des Arbeitnehmers

Rn. 54 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Zahlungen des ArbG an das Versicherungsunternehmen können vom ArbG zusätzlich iSd § 8 Abs 4 EStG neben dem unverändert geschuldeten Barlohn geleistet werden. Sie können aber auch bei entsprechender Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN an Stelle eines an sich geschuldeten Barlohnbetrages gewährt werden (sog Barlohnumwandlung, vgl R 40b.1 A... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Haftung des fiktiven Arbeitgebers

Rz. 150/5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In weiteren Fällen sind andere Personen als der eigentliche ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet (> Arbeitgeber Rz 30 ff). Dementsprechend haften sie für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Das betrifft in den Fällen des § 3 Nr 65 EStG die Versicherung/Pensionskasse, der der PSV die Abwicklung von Versorgung... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufteilung nach Köpfen

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Sind nach dem Ausscheiden der ArbN, die höhere Leistungen als EUR 2 148 im Jahr beziehen, noch mindestens zwei gemeinsam versicherte ArbN übrig, wird der auf sie entfallende Betrag der Leistungen oder Zuwendungen des ArbG dadurch ermittelt, dass die Leistungen für alle gemeinsam versicherten ArbN zusammengerechnet werden. Die so gefundene Su... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ermittlung des Grenzbetrages

Rn. 42 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der in § 40b Abs 2 S 1 EStG genannte Grenzbetrag von EUR 1 752 erhöht sich bei Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses. Der erhöhte Grenzbetrag wird dadurch ermittelt, dass der in § 40b Abs 2 S 1 EStG genannte Ausgangswert mit der Zahl der Jahre vervielfältigt wird, in denen das Dienstverhältnis des ArbN zum ArbG bestand... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis § 40b Abs 1 EStG und § 3 Nr 56 EStG

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Laufende Umlagen, die der ArbG für die betriebliche Altersversorgung zahlt, stellen nach § 19 Abs 1 S. 1 Nr 3 S 1 EStG Arbeitslohn dar (Urt BFH v 07.05.2009, BStBl II 2010, 194). Die Zuwendungen des ArbG sind seit dem Jahr 2008 vorrangig nach § 3 Nr 56 EStG begrenzt steuerfrei (s § 3 Rn 2639 (Stickan). Übersteigen die Zuwendungen des ArbG den... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufteilung bei mehreren Arbeitnehmern

Rn. 21 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden für mehrere ArbN gemeinsam Beiträge oder Zuwendungen erbracht, bei denen der Teil, der auf den einzelnen ArbN entfällt, nicht festgestellt werden kann, so ist dem einzelnen ArbN der Teil der Leistung zuzurechnen, der sich bei einer Aufteilung der Leistung nach der Zahl der begünstigten ArbN ergibt (§ 2 Abs 2 Nr 3 S 3 LStDV). Zur Durchs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Besteuerung der Versorgungsleistungen

Rn. 66 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Versorgungsleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen führen stets zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 5 EStG; auch wenn sich der Umfang der Besteuerung ggf an den Grundsätzen des § 20 EStG orientiert (s § 22 Rn 650 ff (Mues)). Für die Besteuerung in der Leistungsphase, die entweder in Form von Rentenzahlungen oder in Form einer Kap... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Konkurrenzen (§ 40b Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 5 S 2 EStG schließt die Anwendung des § 40 Abs 1 Nr 1 EStG für pauschalierungsfähige Leistungen des § 40b Abs 1, 3 und 4 EStG aus. Es besteht kein Wahlrecht für den ArbG, ob Leistungen gem § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder § 40b EStG pauschal besteuert werden sollen. Liegen somit nach § 40b EStG pauschalierbare Leistungen vor, so kann ke... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lebensversicherung

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherer... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bereits 1974 wurde § 40b EStG durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt. Die Zielsetzung war die Förderung von Beiträgen zu Pensionskassen und Direktversicherungen durch den ArbN. Dieses Ziel wurde durch eine pauschale Besteuerung der Beiträge iHv anfangs 10 %, zuletzt 20 % ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 12 Wiederauffüllungsleistungen

Hat die ausgleichspflichtige Person die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen zu leisten, damit die eigenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht gekürzt werden, können diese Zahlungen grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ausnahmsweise kann der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlag... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.4 Auffanglösung

Übt der Ausgleichsberechtigte sein Wahlrecht nicht aus, werden automatisch extern zu teilende betriebliche Anrechte in einen spezifischen Auffangträger, die Versorgungsausgleichskasse[1], gezahlt.[2] Diese wurde als kapitalgedeckte Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit errichtet. mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.3 Betriebliche Versorgungsträger als ausgewählte Zielversorger

Die ausgleichsberechtigte Person kann als Zielversorgung auch Träger der betrieblichen Altersversorgung auswählen, wenn mit dem übertragenen Kapitalbetrag ein Anrecht im Sinne des BetrAVG geschaffen wird. Wird der Kapitalbetrag z. B. zum Ausbau schon bestehender Anrechte an die Pensionskasse des Arbeitgebers der ausgleichsberechtigten Person gezahlt, so hängt die Anwendung d... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Versorgungsausgleich und "Riester-Förderung"

Wird Altersvorsorgevermögen, das durch die "Riester-Förderung" begünstigt ist, im Rahmen des internen oder externen Versorgungsausgleichs zur Begründung eines Anrechts in einer kapitalgedeckten Pensionskasse (einschl. Versorgungsausgleichskasse), Direktversicherung oder Pensionsfonds[1] oder aus einem auf den Namen der ausgleichsberechtigten Person lautenden zertifizierten A... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem U... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.1 Wechsel zwischen externen Durchführungswegen

Wird die betriebliche Altersversorgung über externe Durchführungswege durchgeführt (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), führt ein Wechsel zwischen diesen Versorgungsträgern zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen einräumen. Übe... mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 4 Lohnbesteuerung

Die Durchführung betrieblicher Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz wird durch eine Reihe steuerlicher Förderungen flankiert. Für die steuerliche Beurteilung ist zwischen den externen und internen Durchführungswegen zu differenzieren. Externe Durchführungswege Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversiche... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Umwandlung in steuerfreien Arbeitslohn

Wird die Altersvorsorge über einen externen Versorgungsträger (Pensionsfonds, kapitalgedeckte Pensionskasse, Direktversicherung) durchgeführt, können steuerpflichtige Aktivbezüge (brutto) jährlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 EUR) in steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen umgewandelt werden. Praxis-Beispiel Entge... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung

Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem Umfang steuerpflichtiger Arbeitsloh... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Umwandlung in pauschalierungsfähigen Arbeitslohn

In den Fällen der Pauschalierung führt eine Entgeltumwandlung zu dem Ergebnis, dass Arbeitslohn, der bis dahin der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterlag, nur noch mit 20 % zu versteuern ist. Der Bruttobarlohn kann so weit herabgesetzt werden, dass aus der Barlohnkürzung zugleich auch die pauschalen Steuerbeträge (LSt, SolZ, KiSt) finanziert werden können. Die ... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.4 Ausschluss der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG ist ausgeschlossen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB, weil das Dienstverhältnis nicht beendet wird und § 4 BetrAVG dann keine Anwendung findet. Ohne Arbeitgeberwechsel kann eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung jedoch unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 55c Buchst. a EStG steuerfrei bleiben[1] wenn ... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ... mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 1 Nebeneinander externer und interner Durchführungswege

Sachverhalt Um einen wichtigen Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen im Unternehmen zu halten, bietet der Arbeitgeber ihm im Jahr 2026 folgende betriebliche Altersvorsorge an: Zusage einer Betriebsrente: Der Mitarbeiter erhält mit Ausscheiden zum Ablauf seines 67. Lebensjahres vom Arbeitgeber eine monatliche Rente von 10 % seines letzten Bruttoarbeitslohns vor Eintritt in den Ru... mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 7 Kapitalwahlrecht, frühzeitige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2028 wegen Erreichens der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, entscheidet sich der Arbeitnehmer im Juni 2026 dafür, sich anstelle der lebenslangen Rente das Kap... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.4 Zuschusspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften in den Fällen der Entgeltumwandlung verpflichtet, einen Betrag von 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder für die Direktversicherung zu erbringen, soweit die Entgeltumwandlung zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1.1 Durchführung der Entgeltumwandlung

Die Durchführung des Arbeitnehmeranspruchs wird durch Vereinbarung geregelt. Es muss aber ein Betrag von mindestens 1/160 der Bezugsgröße in der Rentenversicherung (2026: jährlich 296,63 EUR; 2025: jährlich 280,88 EUR) umgewandelt werden. Mittels Entgeltumwandlung erbrachte Finanzierungsleistungen stellen in folgenden Fällen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar: Im Rahm... mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2026 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2025 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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bAV: Einführung in die Entg... / 1.1 Gemeinsamkeiten mit den steuerrechtlichen Regelungen

Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) durch kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Altersversorgungssysteme in verschiedenen Durchführungswegen möglich. Dabei ist zwischen arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanzierter bAV zu unterscheiden. Für alle 5 Du... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.3 Wechsel zwischen externen und internen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einem internen Durchführungsweg (Direktzusage oder Zusage auf Unterstützungskassenleistungen) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), rechnet ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag zum Arbeitslohn.[1] Der Vorgang ist wirtschaftlich so zu be... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 2 Zusammentreffen Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung

Sachverhalt Der Arbeitgeber entrichtet für seinen Arbeitnehmer im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses aufgrund einer vor 2005 erteilten Versorgungszusage jährliche Beiträge von 1.752 EUR in eine Direktversicherung, die Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung vorsieht. Der Arbeitgeber hat hierfür die Pauschalbesteuerung mit 20 % vorgenommen. Seit 2018... mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / Zusammenfassung

Überblick Über die betriebliche Altersversorgung ergänzt der Arbeitgeber die Altersversorgung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungslücken sollen durch eine betriebliche Zusatzrente geschlossen werden. Die betriebliche Altersversorgung kann wahlweise über 5 Durchführungswege erfolgen: über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, ein Lebensvers... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.4 Keine schädliche Verwendung bei Riester-Förderung

Zuwendungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Riester-Förderung profitieren.[1] Ein Wechsel des externen Versorgungsträgers (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) bei Beendigung des Dienstverhältnisses[2] stellt keine schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen i. S. d. "Riester-Förd... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Arbeitgeberzuschuss

Durch die Entgeltumwandlung ergibt sich normalerweise eine Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Daraus resultieren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitragsersparnisse. Der Arbeitgeber hat seine Beitragsersparnis durch einen Zuschuss zu den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur f... mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.2 Vertraglich unverfallbare Anwartschaften

Die Überführung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel, die lediglich aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit oder ohne Fristerfordernis unverfallbar sind, ist ebenfalls steuerfrei.[1] Hinweis Freiwillige Zahlungen bei verfallbaren Anwartschaften Scheidet ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft aus dem Dienstverhältnis aus und ... mehr