Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen aus § 79 S 2 Nr 1–5 EStG

Rn. 17 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Für eine mittelbare Zulageberechtigung nach § 79 S 2 EStG ist es erforderlich, dass beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. § 79 S2 Nr 1 EStG verweist auf die Regelung aus § 26 Abs 1 EStG (s § 26 Rn 38ff (Schneider)). Nach § 79 S 2 Nr 2 EStG müssen beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Übertragung des Altersvorsorgevermögens, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 2 EStG

Rn. 80 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dem Zulageberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, das vorhandene Altersvorsorgekapital von einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Damit erhält der Zulageberechtigte Flexibilität hinsichtlich des Anbieters und des Altersvorsorgeprodukts. Es empfiehlt sich, bei diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bindungswirkung (§ 91 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die in Abschn IV (s Rn 11) zitierte Rspr hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Im JStG 2022 v 16.12.2022, (BGBl I 2022, 2294) erfolgten Anpassungen des Abs 1. Der bisherige S 3 wurde entfernt. Aus dem bisherigen S 4 wurde S 3 und ein neuer S 4 wurde angefügt. Diese Änderungen greifen ab dem 01.01.2024. Im Referentenentwurf wird ausgeführt, dass ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandards ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen der schädlichen Verwendung (§ 93 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Liegt eine schädliche Verwendung vor, müssen die während der Ansparphase auf das entsprechende schädlich verwendete Altersvorsorgekapital entfallenden und gezahlten Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Somit wird aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen ein un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.6 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Rz. 422 § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG wurde durch G. v. 19.12.2008[1] mit Wirkung ab Vz 2009 eingefügt. Damit werden Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG in die beschr. Steuerpflicht einbezogen. Regelungsgrund ist, dass diese Einkünfte aus Beiträgen entstehen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Sonstige Einkünfte

Ermäßigte Besteuerung der Kapitalauszahlung einer Rente: Die ermäßigte Besteuerung von Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist nur für außerordentliche Einkünfte zu gewähren. Außerordentliche Einkünfte in diesem Sinne setzen einen atypischen Geschehensablauf voraus. Ein solcher ist im Falle der Kapitalauszahlung einer Pensionskasse bei vert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren Tätigkeiten für das UN abgelten (vgl. § 17 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtung (Direktzusage)

Rn. 631 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine unmittelbare Altersversorgungsverpflichtung liegt vor, wenn sich das UN gegenüber dem Begünstigten verpflichtet hat, die Versorgungsleistung selbst (unmittelbar), d. h. ohne Einschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers (Lebensversicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) zu erbringen. Am Charakter einer unmi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einstandspflichten des Unternehmens bei fehlenden Deckungsmitteln eines externen Versorgungsträgers

Rn. 793 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wenn der externe Versorgungsträger, also der Lebensversicherer bei einer Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse, hinreichend und rechtzeitig dotiert worden ist und auch die versprochenen Versorgungsleistungen tatsächlich an den Versorgungsberechtigten erbringt, hat das UN sein mittelbares Alters...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhangangaben

Rn. 803 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 2 EGHGB sind Schulden aus nicht passivierten mittelbaren Versorgungszusagen im Anhang zu beziffern. Dabei genügt die Angabe der Summe der nicht passivierten ungedeckten Versorgungsverpflichtungen. Eine Aufteilung dieser Summe in Unterdeckungen bei Direktversicherungs-, Pensionskassen-, Pensionsfonds- oder Unterstützungskass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Verwaltungskosten für die Zeit nach dem Eintritt des Versorgungsfalls

Rn. 609 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu den "ähnlichen Verpflichtungen" gehören auch Verwaltungskosten, die das UN direkt oder indirekt nach dem Eintritt des Versorgungsfalls zu tragen hat (vgl. BetrAVG-Komm. (2016/II), Kap. 48, Rn. 221). Diese Verwaltungskosten sind bereits während des Arbeitslebens des Versorgungsberechtigten verursacht, denn nach der Pensionierung fällt die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Anhangangaben für Gruppen von tätigen Organmitgliedern

Rn. 731 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 285 Nr. 9 lit. a) muss für Gruppen von tätigen Organmitgliedern der Umfang der Gesamtbezüge für die jährliche Tätigkeit, die die Gruppe erhalten hat, angegeben werden. Eine Angabe pro Person ist also nicht erforderlich. Der Begriff der KapG wird i. S. d. Art. 67 Abs. 2 EGHGB zu verstehen sein, der entsprechend anzuwenden ist. Rn. 732 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 791 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Satz 2 des Abs. 1 spricht zwar nicht von Altersversorgungsverpflichtungen wie das HGB in § 253 Abs. 1 Satz 3 und § 246 Abs. 2 sowie § 253 Abs. 2 Satz 2, gebraucht aber den Begriff der "mittelbare[n] Verpflichtung aus einer Zusage...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung der Einstandspflichten

Rn. 796 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Pensionskasse

Pensionskassen[1] sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Die Versorgung in einer Pensionskasse ist wie die Direktversicherung eine versicherungsförmige Art der bAV. Pensionskassen unterliegen der Aufs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.9 Ausländische Pensionsfonds, Pensionskassen und Versicherungen

Bei Arbeitnehmerentsendungen innerhalb von Konzernunternehmen nach Deutschland werden häufig weiterhin Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet. Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch auf Beiträge an ausländische betriebliche Versorgungssysteme anwendbar. Entscheidend ist aber, dass das ausländische Altersversorgungssystem mit einem Durchführungsweg...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2 § 40b EStG (geltende Fassung): Anwendung nur bei umlagefinanzierten Pensionskassen

6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskasse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds in der Leistungsphase

Zusammenfassung Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder b...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds in der Ansparphase

Zusammenfassung Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) kann der Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen wählen. Neben einer Absicherung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kann die Versorgung von Arbeitnehmern auch über eine Unterstützungskasse oder eine Pensions-/Direktzusage erfolgen. Die Durchführungs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5 Steuerbefreiung für umlagefinanzierte Pensionskassen

5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6 Pauschalierung für Direktversicherungen und Pensionskassen

6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensio...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassen

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte

1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbe...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem U...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen

Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskassen[2] im öffentlichen Dienst. Wichtig Begünstigte Umlage...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.3 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) kann der Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen wählen. Neben einer Absicherung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kann die Versorgung von Arbeitnehmern auch über eine Unterstützungskasse oder eine Pensions-/Direktzusage erfolgen. Die Durchführungswege unterschei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.4 Ausschluss der vorzeitigen Kündigung bei Direktversicherungen

Die vorzeitige Kündigung eines Direktversicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer muss vertraglich ausgeschlossen worden sein.[1] Kündigt dagegen der Arbeitgeber vorzeitig einen pauschal versteuerten Direktversicherungsvertrag und wird der Rückkaufswert an den Arbeitnehmer ausgezahlt, ergeben sich hieraus keine lohnsteuerlichen Folgen für eine bis zu diesem Zeitpunkt vorgeno...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG

Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse waren dagegen schon seit 2002 bis zu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Teilweise Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Altersbezüge sowohl auf geförderten als auch auf nicht geförderten Beiträgen, erfolgt in der Auszahlungsphase eine genaue Aufteilung entsprechend der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Dabei ist grundsätzlich von einer einheitlichen Versorgungszusage und somit für den Aufteilungsmaßstab von einer einheitlichen Behandlung der Beitragskomponen...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.4 Umlagefinanzierte bAV neben kapitalgedeckter bAV

Leistet der Arbeitgeber neben laufenden Umlagezahlungen an eine Pensionskasse auch Zuwendungen für eine kapitalgedeckte bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), sind Letztere vorrangig bis zum Höchstbetrag von 7.728 EUR[1] steuerfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag von 3.864 EUR für die umlagefinanzierte bAV mindert sich in diesem Fall um die steuerfreien Zuwend...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.4 Unterschiedliche Durchführungswege

Leistet ein Arbeitgeber Beiträge zum Aufbau der bAV an verschiedene Versorgungseinrichtungen, die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG erfüllen, kann die Pauschalbesteuerung auf Beiträge zu Pensionskassen und für Direktversicherungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Zahlung der Beiträge angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für die weitere Pausc...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.3 Voraussetzungen für Steuerbefreiung

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen decken sich weitgehend mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV. Die Steuerbefreiung wird folglich nur Arbeitnehmern mit erstem Dienstverhältnis gewährt.[1] Im Übrigen sind die Zuwendungen nur dann steuerfrei, wenn die Auszahlung der zugesagten Alter...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3 § 40b EStG a. F.: Übergangsregelung

6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 % Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschlie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1 Voraussetzungen

6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei A...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Ausnahmen

1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor. 1.2.2...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.2 Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge an eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer mit 20 % pauschal erheben. Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer sind i. d. R. die tatsächlichen Beiträge, die der Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer erbringt. Gewinna...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis

Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei Arbeitgeberwechsel Die Pauschalie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 %

Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschließlich anwendbar auf Beiträge zur einer Direktve...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.2 Leistungen des Arbeitgebers zur Anpassung von laufenden Rentenzahlungen

Der Arbeitgeber muss alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen.[1] Ergänzt der Arbeitgeber die Leistungen einer externen Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), handelt es sich insoweit um eine Direktzusage.[2] Die ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers sind daher Arbeitslohn (Versorgung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.4 Abfindungen zugunsten eines Riester-Vertrags

Wird eine Versorgungsanwartschaft der betrieblichen Altersversorgung abgefunden, unterliegt der Betrag im Zeitpunkt der Abfindung nicht der Besteuerung als sonstige Einkünfte, wenn der Abfindungsbetrag zugunsten eines auf den Namen des Steuerpflichtigen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrags (sog. "Riester-Vertrag") geleistet wird.[1] Hinweis Keine schädliche Verwend...mehr