Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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BAV-Förderbetrag / 5.5 Im Referenzjahr 2016 bereits bestehende Versorgungsvereinbarungen

Mit der Einführung des BAV-Förderbetrags ab 2018 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bAV auszubauen und den Arbeitgeber zu zusätzlichen Beiträgen für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu motivieren. Mitnahmeeffekte bei zu Beginn des Kalenderjahres 2018 bereits vorhandenen Versorgungsvereinbarungen sollten dagegen ausgeschlossen sein. Deshalb wird der Förderbetrag b...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1 Laufende Zuwendungen

1.3.1.1 Steuerbefreiung Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invalidit...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2 Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung

1.2.1 Steuerbefreiung Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft dara...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Hinweis Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes[2] die Betragsgrenzen für den BAV-Förde...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 4.2 Gesetzliche Frei- und Pauschbeträge

In der Steuerklasse VI werden tarifliche Freibeträge wie der Grundfreibetrag und gesetzliche Pauschbeträge wie der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt.[1] Der Altersentlastungsbetrag ist – soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen – für den Lohnsteuerabzug bei jedem Dienstverhältnis zu berücksichtigen, aus dem der Arbeitnehmer Bezüge für aktive Tätigkeit bezieht...mehr

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Barlohnumwandlung / 2 Betriebliche Altersversorgung

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung nimmt angesichts der immer größer werdenden Finanzierungsschwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe steuer- und beitragsrechtlicher Vergünstigungen geschaffen, um die Anreize für eine betriebliche Altersversorgung zu erhöhen. Für die Gestaltung der betrieblichen Alte...mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.3 Sonstige Einkünfte

Zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 EStG gehören u. a. Renten aus einem privaten Lebensversicherungsvertrag, Renten aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der Alterssicherung der Landwirte sowie Bezüge aus betrieblichen Pensionskassen, die zumindest teilweise auf früheren Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen. Ren...mehr

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Vorruhestand / 4 Zukunftssicherungsleistungen für Vorruheständler

Die vom Arbeitgeber zusätzlich zu leistenden Beitragsanteile zur Pflichtversicherung des Vorruheständlers in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind als Zukunftssicherungsleistungen steuerfrei. Dasselbe gilt für die den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellten Arbeitgeberzuschüsse zu Lebens- und Rentenversicherungen sowie für Pflichtzuschüsse des Arbeitge...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.3 Keine Riester-Förderung

Zuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme sind auch bei individueller Lohnversteuerung nach den ELStAM von der Gewährung der Altersvorsorgezulage bzw. des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs[1] ausgeschlossen. Die sog. "Riester-Förderung" begünstigt ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte.mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.5 Rückzahlung des BAV-Förderbetrags

Für die Inanspruchnahme des Förderbetrags sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung maßgebend. Spätere Änderungen in den Verhältnissen sind unbeachtlich und führen nicht dazu, dass ein bereits gewährter BAV-Förderbetrag vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss.[1] Eine Rückzahlung muss aber erfolgen, wenn eine Anwartschaft des Arbeitnehmers auf betriebliche Al...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5 BAV-Förderbetrag

1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen...mehr

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Lohnkonto / 7 Besondere Aufzeichnungen bei betrieblicher Altersversorgung

Besondere Aufzeichnungspflichten hat der Arbeitgeber bei betrieblicher Altersversorgung zu beachten. Seine Leistungen für eine Direktversicherung müssen auch für die zutreffende Besteuerung der späteren Versorgungsleistungen beim Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Somit muss anders als beim üblichen Lohnkonto letztlich die gesamte berufliche Biografie eines Arbeitnehmers mit...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen. Infolgedessen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Alternativ können im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversi...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist steuerlich außerdem unbedingt das Rückwirkungsverbot zu beachten. Zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer können in keinem Fall Verträge (z. B. Dienstverträge) mit Rückwirkung abgeschlossen werden, denn diese werden steuerrechtlich nicht anerkannt und führen bezüglich der Leistungen bei der GmbH z...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4 Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Altersversorgung durchführen und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewähren.[1] Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers unter ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.1 Versicherungsaufsichtsrechtliche Definition

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und welches das Versicherungsgeschäft im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betreibt und Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht.[1] Nachdem ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.2 Steuerliche Behandlung

Die Befreiung einer Pensionskasse von der Körperschaftsteuer (sowie von der Vermögen- und Gewerbesteuer) ist von der Erfüllung der in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG festgelegten Voraussetzungen abhängig. Pensionskassen sind u. a. nur dann körperschaftsteuerbefreit, wenn es sich um eine Firmenpensionskasse handelt, die nur für Arbeitnehmer bestimmter Unternehmen offensteht. Auch bei P...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.8 Steuerliche Flankierung der Portabilität

Beim Arbeitnehmer entsteht durch die Übertragung kein steuerlicher Zufluss.[1] Vorausgesetzt die Übertragung erfolgt innerhalb der externen bzw. der internen Durchführungswege. Die Übertragung der Anwartschaft von Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung auf einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ist steuerneutral.[2] Die Übertragung ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.3 Finanzierung

Pensionskassen finanzieren sich vorrangig aus den Zuwendungen des Trägerunternehmens, den Arbeitnehmerbeiträgen und den Erträgen aus der Vermögensanlage. Die Zuwendungen des Trägerunternehmens bzw. des Arbeitgebers sind – unabhängig von der Steuerbefreiung der Kasse – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie auf einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung beruh...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.1 Mindestschutz für Pensionskassenzusagen vor dem 1.1.2022

Der vollständige PSVaG-Schutz von Pensionskassenzusagen setzt erst bei Arbeitgeberinsolvenzen ab 2022 ein. Tritt die Insolvenz des Arbeitgebers vor dem 1.1.2022 ein, gewährt § 30 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG einen europarechtskonformen Mindestschutz der Betriebsrentenansprüche. Dieser greift, wenn die Kasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um meh...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.5 Entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung

Für die beim neuen Arbeitgeber mit der Übertragung erworbenen Anwartschaften nach § 4 Abs. 2, 3 BetrAVG gelten die Regelungen für die Entgeltumwandlung entsprechend. Daraus folgt u. a.: Die neue Anwartschaft ist sofort unverfallbar und damit insolvenzgeschützt. Der Arbeitgeber muss die Leistung um mindestens 1 % jährlich anpassen bzw. bei einer Durchführung über eine Direktver...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.5 Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die bAV durchführt und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewährt.[1] Er wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Der Pensionsfonds unterscheidet sich von der Pensionskasse u. a. durch seine liberaleren Anlagevorschriften. A...mehr

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bAV: Durchführungswege / 4 Durchführungswege im Überblick

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.3 Riester-Förderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wandelt ein Arbeitnehmer zugunsten einer Riester-Förderung Entgelt in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, muss ihm das Recht eingeräumt werden, den Vertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortzusetzen und hierfür die Förderung zu erhalten.mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.6.3 Steuerliche Behandlung

Die grundsätzliche steuerliche Behandlung der Versorgungseinrichtung richtet sich danach, ob sie eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ist. Sieht der Tarifvertrag einen Sicherungsbeitrag vor, ist dieser vereinbarte Beitrag des Arbeitgebers in der Einzahlung steuerfrei, soweit er nicht unmittelbar einem Arbeitnehmer gutgeschrieben wird.[1]mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5 Entgeltumwandlung und Riester-Förderung

Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt zugunsten einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds um, kann er hierfür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubil...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.2 Inhalt und Ausgestaltung der Versorgungszusage

In der Versorgungszusage entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber über den Inhalt und die genaue Ausgestaltung der bAV (Ausnahme: reine Beitragszusage). Dort legt er u. a. einen Durchführungsweg sowie die Art und den Umfang der bAV fest. Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer eine bAV in Form einer Leistungszusage, einer beitragsorientierten Leistungszusage[1], einer Beitrags...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.4 Haftung

Der Arbeitgeber haftet außer bei der reinen Beitragszusage grundsätzlich für die Erfüllung seiner gegebenen Zusage.[1] Seine Einstandspflicht ist unabhängig vom gewählten Durchführungsweg, der Art der Finanzierung und erstreckt sich bei der Riester-Förderung auch auf die dem Arbeitnehmer gewährten Zulagen. Der Umfang seiner Haftung ist von der erteilten Zusage abhängig. Von ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.1 Was ist Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf bestimmte Teile seines Entgelts verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber zum Erwerb einer wertgleichen Anwartschaft auf eine bAV verwendet wird. Praxis-Beispiel Entgeltumwandlung Anfang Januar 2018 vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zukünftige Weihnachtsgelder zugunsten einer bAV umzuwandeln. In diesem Fall liegt e...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.4 Fördermöglichkeiten

Der Aufbau der bAV wird unterschiedlich gefördert. Es besteht z. B. die Möglichkeit seit 2018 bis zu einer Grenze von 8 % der BBG einkommensteuerfrei, Beiträge in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds einzuzahlen, bis zu 4 % der BBG sind diese Beiträge auch sozialversicherungsfrei, arbeitgeberfinanzierte bAV ist in den Durchführungswegen Direktzusage ...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.6 Portabilität und Riester-Förderung

Die Übertragung einer Riester-geförderten Anwartschaft auf bAV stellt keine schädliche Verwendung dar. Vorausgesetzt, es ist eine lebenslange Altersversorgung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AltZertG vorgesehen. Der Arbeitnehmer kann von seinem neuen Arbeitgeber verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Riester-Förderung erfüllt werden, wenn die bAV über einen Pensionsfonds, ei...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3 Durchführungswege

Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der bAV 5 Möglichkeiten (sog. Durchführungswege) zur Verfügung: Er kann die bAV entweder unmittelbar oder mittelbar unter zu Hilfenahme eines externen Versorgungsträgers organisieren.[1] Grundsätzlich wählt der Arbeitgeber den Durchführungsweg aus. Eingeschränkt in seiner Wahl ist er, wenn der Arbeitnehmer sich an der Finanzierung beteil...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 4 Wahrung unverfallbarer Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer

Grundsätzlich bleiben Veränderungen der Versorgungsregelung und der Bemessungsgrundlagen außer Betracht, die nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Die Anwartschaft wird also quasi festgeschrieben. Ab dem 1.1.2018 wird dieser Grundsatz kombiniert mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Veränderungen müssen dann berücksichtigt werde...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.2 Riester-Förderung

Die Riester-Förderung besteht aus einkommensunabhängigen Zulagen und eventuell darüber hinaus aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer. Zulage gibt es jährlich für maximal 2 Altersvorsorgeverträge. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und der Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder. Sie wird auf Antrag des Zulageberechtigten bei der Z...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.6 Versorgungsträger nach § 22 BetrAVG

Die reine Beitragszusage kann nur von einem Versorgungsträger nach § 22 BetrAVG durchgeführt werden. Diese können sein ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Der Arbeitgeber wird bei einer reinen Beitragszusage verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an einen o. g. Versorgungsträger zu zahlen. Wichtig Keine reine Beitragszusage ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.8 Entgeltumwandlung und Wahl des Durchführungswegs

Grundsätzlich stehen alle 5 Durchführungswege für eine Entgeltumwandlung zur Verfügung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich einvernehmlich für jeden Durchführungsweg entscheiden. Ist eine Einigung nicht möglich und bietet der Arbeitgeber weder eine Durchführung über eine Pensionskasse noch über einen Pensionsfonds oder eine Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG an, k...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.9 Wertgleichheit der Entgeltumwandlung und Zillmerung

Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistung umgewandelt werden.[1] In der Literatur[2] wird die Auffassung vertreten, dass es für die Wertgleichheit bei einer Durchführung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ausreicht, die umgewandelten Entgeltteile vollständig an den Versicher...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.2 Schutz von Pensionskassenzusagen nach dem 1.1.2022

Wird ein Arbeitgeber nach dem 31.12.2021 insolvent, sichert der PSVaG grundsätzlich die unverfallbaren Anwartschaften der Arbeitnehmer sowie der Betriebsrentner in Höhe der Ausfalldifferenz zwischen der vom Arbeitgeber zugesagten Versorgung und der tatsächlichen Betriebsrentenzahlung der Pensionskassen. Im Ergebnis wird die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung vollständig abge...mehr

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bAV: Durchführungswege / 2 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt viele Gründe, die für eine bAV sprechen. Zum einen orientieren sich ihre Leistungen i. d. R. an denen der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen bietet sie ein hohes Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem sind Modelle der bAV häufig effektiver und kostengünstiger als Angebote im Bereich der privaten Vorsorge. Für die Arbeitnehmer kann sie z. B...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge und im Insolvenzverfahren

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr