Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 9 Widerruf der Untervermietungserlaubnis

Widerruft der Vermieter die widerruflich erteilte Untervermietungserlaubnis, ist der Hauptmieter (Untervermieter) nicht zwangsläufig berechtigt, seinerseits zu kündigen. Das BGB enthält nämlich keine Sonderregelungen für die ordentliche Kündigung eines Untermietverhältnisses (hier: nach Widerruf der dem Hauptmieter vom Vermieter widerruflich erteilten Erlaubnis zur Unterverm...mehr

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Mietkaution / 4 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 2.3 Altmietvertrag (Vertragsschluss vor dem 1.9.2001)

Längere Kündigungsfristen, die in sog. Altmietverträgen, d. h. in Verträgen, die vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 geschlossen wurden, enthalten sind, galten nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB aus Vertrauensschutzgründen weiter, wenn die Fristen zwischen den Parteien seinerzeit "durch Vertrag" vereinbart worden sind. Hierzu hat der B...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.5 Hoher Nachzahlungsbetrag

Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nur anwendbar, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen Vorauszahlungen zu leisten hat. Bei einer Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten (erst) nach Vorlage einer (Ab)Rechnung in voller Höhe zahlen muss, ist die gesetzliche Ausschlussfrist aufgrund ihres eindeutigen Wortlauts ("Vorauszahlungen", "Na...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.2 Muster: Räumungsklage mit Zahlungsklage

Das folgende Muster kombiniert den Zahlungsanspruch hinsichtlich rückständiger Mieten mit dem Anspruch auf Räumung nach einem wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnis. Des Weiteren beinhaltet es einen Antrag auf Leistung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung des Mietobjekts. Musterschreiben: Räumungsklage mit Zahlungsklage Amtsgericht Düsseldorf Werdener Stra...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 4.3.3 Muster einer Ausschlussvereinbarung bei der Staffelmiete

Praxis-Beispiel Muster einer Ausschlussvereinbarung Eine wirksame Ausschlussvereinbarung könnte folgenden Wortlaut haben: Beide Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 4 Jahren. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Recht beider Part...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3 Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Straftaten

Dem Arbeitgeber stehen als Reaktion auf begangene Straftaten seiner Arbeitnehmer verschiedene Wege offen, die unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen: Abmahnung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Betriebsbuße. 3.1 Abmahnung Der Arbeitgeber kann grundsätzlich bei der Ahndung von Straftaten im Betrieb eine Abmahnung gegen den betroffenen Arb...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3.4 Verdachtskündigung

Hat der Arbeitgeber den dringenden Verdacht, dass sein Arbeitnehmer eine strafbare Handlung im Betrieb begangen hat und ist aufgrund des dringenden Verdachts das notwendige Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche oder außerordentliche Verdachtskündigung aussprechen.[1] Voraussetzungen für die (außerordentliche) Verdach...mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen

Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig, d. h. die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 6 Monate zum Quartalsende.[1]mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 3 Gerichtliches Verfahren

Über den Räumungsanspruch wird nach mündlicher Verhandlung entschieden. Grundsätzlich ist erforderlich, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Achtung Kündigung wirksam oder nicht? Wird ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer fristlos gekündigt und ist die Wirksamkeit dieser Kündigung streitig, so endet der Zeitraum mit dem Tag,...mehr

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Tod des Mieters / 6.1 Personen i. S. d. § 563 BGB

Der Fortsetzungsanspruch nach § 563a BGB setzt voraus, dass die mehreren Mieter zu dem in § 563 BGB bezeichneten Personenkreis gehören. In Betracht kommen der Ehegatte, der Lebenspartner, die Familienangehörigen und die sonstigen Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten Haushalt geführt haben. Achtung Ein-Monatsfrist beachten Die überlebenden Mieter können das M...mehr

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 5 Wirtschaftliche Interessen

Wirtschaftliche Interessen des Vermieters können eine Kündigung grundsätzlich nur im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB [1] begründen. Hinweis Wegfall einer Grunderwerbsteuerbefreiung Nach dem Rechtsentscheid des BayObLG vom 17.10.1983[2] stellt der drohende nachträgliche Wegfall einer Grunderwerbsteuerbefreiung durch eine unterlassene Eigennutzung einer vom Vermieter erworbenen...mehr

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Mieterhöhung bei Geschäftsr... / 2 Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen

Das gilt auch für die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen . Bei Wohnraummietverhältnissen kann die Vorauszahlung auf die Betriebskosten nach einer Abrechnung gemäß § 560 Abs. 4 BGB angepasst werden. Diese Vorschrift findet aber bei Geschäftsraummietverhältnissen keine Anwendung. Hier kann eine Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur dann vorgenommen werde...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.1 Verwalter

Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mietverhältnis "Baum...mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 2.1 Asymmetrische Kündigungsfristen

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum gelten folgende Kündigungsfristen: Sind seit Überlassung des Wohnraums noch keine 5 Jahre vergangen, ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, d. h., die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate.[1] Praxis-Beispiel 3-Monats-Frist berechnen Spätestens ...mehr

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Mietminderungslexikon / 47 Straßensperre

Eine behördlich angeordnete Straßensperre kann als Mangel der Mietsache zu bewerten sein.[1] Grundsätzlich gilt zwar, dass das Verwendungs- und Ertragsrisiko in den Risikobereich des Mieters fällt. Deshalb muss der Mieter solche Gebrauchsbeeinträchtigungen hinnehmen, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist. Hierzu zählen z. B. Änderungen in der Verkehrsführung, die auf einer...mehr

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Elternzeit: Befristeter Arb... / 3 Kündigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkraft als befristetes abgeschlossen, so ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.[1] Nach allgemeinen Regeln ist lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Arbeitsvertragsparteien können jedoch wie bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhäl...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, werden vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt. Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie ist unwirksam (§ 18 BEEG). Das Kündigungsverbot gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht (ordentliche, außerordentliche Beendigungskü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zuflussbesteuerung bei Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung gem. § 11 Abs. 1 S. 3 EStG

Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung können unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 11 Abs. 1 S. 3 EStG auf einen bestimmten Zeitraum verteilt werden. Erforderlich ist jedoch in jedem Fall ein bestimmbarer Zeitraum. Hieran fehlt es, wenn (im Streitfall im Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die ordentliche Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre a...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.4 Außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Prüfung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, in 2 Stufen. In der 1. Stufe ist zu prüfen, ob der Sachverhalt an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund darzutun. Das ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem anderen Teil nicht zumutbar ist. In der 2. Stufe erfolgt die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung nicht...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2 Kündigungsarten

Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine ordentliche Kündigung, durch eine außerordentliche Kündigung oder aber durch eine Änderungskündigung beendet werden. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang an den Erklärungsempfänger wirksam.[1] Sie hat schriftlich zu erfolgen.[2] Sie geht dem Empfänger zu, wenn sie in dessen tatsä...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Geltungsbereich des KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz bzw. der allgemeine Kündigungsschutz gilt sachlich nur für ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen.[1] Außerordentliche Kündigungen bleiben vom Anwendungsbereich des KSchG grundsätzlich unberührt. Sie unterfallen lediglich verfahrenstechnisch dem KSchG. Ist das KSchG anwendbar, kann die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ebenfalls nu...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Kündigungsgründe

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch Gründe bedingt ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.[2] Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, we...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 11 Weiterbeschäftigung während des Prozesses

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber zu beschäftigen, da das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird. Liegt allerdings ein schutzwürdiges Interesse an einer Nichtbeschäftigung während der Kündigungsfrist vor, kommt eine Freistellung des Arbeitnehmers in Betracht. Praxis-Beispiel Freistellungsgründe Tätlic...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Änderungsschutzklage

Im Fall einer Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben, wenn er das Angebot abgelehnt hat, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wenn der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung das Änderungsangebot vorbehaltlos ablehnt, liegt also eine Beendigungskündigung vor, gegen die nur Kündigungsschutzklage mit einem § 4 Satz 1 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 5 Anfechtung

Ein Aufhebungsvertrag kann nach den allgemeinen Vorschriften im BGB [1] angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers und damit eine Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 BGB nicht schon dann gegeben ist, wenn der Arbeitgeber für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, eine ordentliche oder außerordentliche Kündig...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4 Revisionsbegründung

Die Revision ist ordnungsgemäß zu begründen.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn in der Begründung eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil in allen seinen entscheidungserheblichen Streitgegenständen erfolgt. Das ist vor allem relevant, wenn mehrere Ansprüche Streitgegenstand sind. Wenn der Revisionskläger sich mit der Begründung des LAG für die Zuerkennung eines d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Ordentliche personenbedingte Kündigung

3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung Rz. 515 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitneh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.1 Definition, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der jeder Vertragspartner auch gegen den Willen des anderen Teils das unbefristete Arbeitsverhältnis[1] mit Wirkung für die Zukunft auflösen kann, vgl. § 620 Abs. 2 BGB. Kündigt der Arbeitnehmer, spricht man von einer Eigenkündigung.[2] Wie bei jeder Willenserklärung sind auch bei der Kündigung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.2.2 Ordentliche Unkündbarkeit

Rz. 656 Arbeitsverträge oder Tarifverträge können das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausschließen. Meist wird dies bei einem höheren Alter des Arbeitnehmers und einer bestimmten Mindestbeschäftigungszeit im Betrieb oder Unternehmen der Fall sein. Da die Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung aber nicht wirksam ausgeschlossen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.3 Abgrenzung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 330 Die Abgrenzung zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung hängt von einer Gesamtwertung der Vertragspflichtverletzung ab.[1] Im Fall der außerordentlichen Kündigung bedarf es dabei ferner der Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB.[2] Rz. 331 Die objektive Eignung des Kündigungsgrundes ist bei beiden Kündigungsarten r...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Kündigung zur Unzeit/vor Arbeitsaufnahme

Rz. 138 Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es grds. unerheblich, wann und wo die Erklärung dem anderen Teil zugeht. Die Kündigung muss nicht innerhalb der Arbeitszeit am Arbeitsplatz erfolgen. Sie darf auch an Sonn- und Feiertagen (z. B. am 24.12., vgl. BAG, Urteil v. 14.11.1984, 7 AZR 174/83 [1]) zugehen. Treuwidrig und damit gem. § 242 BGB nichtig ist die Kündigung zur U...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 515 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz in demselben Be...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 333 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.4 Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 811 Aus dem auswahlrelevanten Personenkreis scheiden – trotz im Übrigen bestehender Vergleichbarkeit – solche Arbeitnehmer aus, bei denen eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung aufgrund des Gesetzes ausgeschlossen ist. Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor (BAG, Urteil v. 17.6.1999, 2 AZR 456/98 [...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1 Checkliste

Rz. 171 Wirksame Kündigungserklärung Inhalt[1] Form[2], § 623 BGB Abgabe/Zugang[3] Wirksamkeitsfiktion bei Ablauf der Klagefrist Ordnungsgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage[4], §§ 4, 7 KSchG Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage[5], § 5 KSchG Kündigungsgrund Ordentliche Kündigung[6]:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.1 Inhalt

Rz. 119 Als Gestaltungserklärung muss die Kündigung eindeutig sein. Der Kündigende muss also klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will und zu welchem Termin dies geschehen soll (ordentliche oder außerordentliche Kündigung). Die Worte "kündigen" oder "Kündigung" müssen nicht in der Erklärung enthalten sein. Die Erklärung ist ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.1 AIDS und HIV-Infektion

Rz. 540 Eine AIDS-Erkrankung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung wegen langandauernder Erkrankung oder häufiger Kurzerkrankung eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen. Abzugrenzen hiervon ist der Fall einer HIV-Infektion, die dem Ausbruch der AIDS-Erkrankung vorangeht und zum Teil über viele Jahre zu keiner gesundheitlichen Beeintr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2.2 Verdachtskündigung

Rz. 320 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG, Urteil v. 18.6.2015, 2 AZR 256/14 [1]). Kündigungsentschluss bei der Verdachtskündigung ist der auf objektive Tatsachen gegründete starke Verdacht eines pflichtwidrigen V...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.2 Alkohol- und Drogenabhängigkeit

Rz. 542 Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, so wird die Wirksamkeit der Kündigung anhand der Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung geprüft (BAG, Urteil v. 20.12.2012, 2 AZR 32/11 [1]). Denn Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne. Sie liegt vor, wenn der gewohnheitsmäßige, übermäßige Alkoholgenu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.1 Änderungskündigung

Rz. 10 Eine Änderungskündigung dient der Änderung der Arbeitsbedingungen, wenn diese nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers[1] gedeckt ist. Gem. § 2 handelt es sich um ein aus 2 Teilen zusammengesetztes Rechtsgeschäft: Der Arbeitgeber verbindet die – ordentliche oder außerordentliche – Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot zu einem neuen Vertrag unter g...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.4 Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer

Rz. 552 Wird einem ausländischen Arbeitnehmer die erforderliche Arbeitsgenehmigung rechtskräftig versagt, ist eine ordentliche Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer dann dauerhaft zur Leistung der geschuldeten Arbeit außerstande ist. Die damit verbundene Benachteiligung wegen der Herkunft wird durch eine wesentliche und entscheidende berufliche Vo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.8 Druckkündigung

Rz. 566 Wird eine Drucksituation zur Rechtfertigung einer Kündigung vorgetragen, ist diese alternativ unter den Gesichtspunkten einer verhaltens- bzw. personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigung zu prüfen (BAG, Urteil v. 4.10.1990, 2 AZR 201/90 [1]). Eine Druckkündigung liegt vor, wenn andere Arbeitnehmer oder Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber v...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 123 Gem. § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde.[1] Rz. 124 Gem. § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde gem. § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Gem. § 126...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.1 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 582 Wie im Rahmen jeder Kündigung ist auch bei der krankheitsbedingten Kündigung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, d. h., danach zu fragen, ob sie durch andere, mildere Mittel vermieden werden kann. Solche Maßnahmen können insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderem, dem Gesundheitszustand des ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5 Einzelfälle

3.1.5.1 AIDS und HIV-Infektion Rz. 540 Eine AIDS-Erkrankung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung wegen langandauernder Erkrankung oder häufiger Kurzerkrankung eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen. Abzugrenzen hiervon ist der Fall einer HIV-Infektion, die dem Ausbruch der AIDS-Erkrankung vorangeht und zum Teil über viele Jahre zu k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 653 Die außerordentliche personenbedingte Kündigung ist vor allem dann von praktischer Relevanz, wenn eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Der Ausschluss kann sich aus arbeitsvertraglichen und tariflichen Regelungen oder gesetzlichen Bestimmungen des besonderen Kündigungsschutzes ergeben, etwa bei Betriebsratsmitgliedern. Die außerordentliche Kündigung erfordert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2.2 Betriebliche Beeinträchtigung, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 524 Des Weiteren muss der personenbedingten Kündigung ein Sachverhalt zugrunde liegen, der zur Nicht- oder Mindererfüllung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Leistung und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt (vgl. BAG, Urteil v. 22.10.2015, 2 AZR 550/14 [1]). Diese Störungen im Arbeitsverhältnis müssen auf Basis der anzustellenden Prog...mehr