Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / aa) Ordentliche Kündigung

(1) Kündigungsfrist Rz. 190 Eine ordentliche Kündigung ist zulässig, soweit die Dauer des Anstellungsverhältnisses nicht bestimmt ist (§ 620 Abs. 2 BGB). Mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion bedarf die Kündigung keines sie rechtfertigenden Grundes. Sie ist auch dann wirksam, wenn sie sich auf keine...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ordentliche Kündigung

Rz. 158 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.12: Ordentliche Kündigung (Briefkopf Gesellschaft) An _________________________ (Geschäftsführer) Ordentliche Kündigung Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, mit anliegendem Gesellschafterbeschluss vom _________________________ kündigen wir hiermit den zwischen der _________________________ (Gesells...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / III. Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG

1. Allgemeines Rz. 91 Eine – ordentliche – Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ist nur äußeren rechtlichen Grenzen unterworfen: Sie ist nach BAG-Rechtsprechung unwirksam, wenn sie gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt bzw. wenn der Arbeitgeber nicht ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß sozialer Rücksichtnahme wahrt.[135] Hiervon ist auszugehen, wenn ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Ordentliche Kündigung des Dienstvertrags

Rz. 156 Anstellungsverhältnisse mit vertretungsberechtigten Organmitgliedern sind nach ganz herrschender Auffassung keine Arbeits-, sondern Dienstverhältnisse.[270] Das KSchG gilt daher für Organmitglieder nicht. Die Geltung der Kündigungsschutzvorschriften kann aber im Anstellungsvertrag vereinbart werden.[271] Bei sog. "Karriere-Geschäftsführern", die zum Geschäftsführer a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 1263 Für Vereinbarungen zu ordentlichen Kündigungsgründen sind die Grenzen weiter gesteckt. Da das Kündigungsschutzrecht in vielerlei Hinsicht nur für den Arbeitgeber zwingend ist, kann zugunsten der Arbeitnehmer i.d.R. von den rechtlichen Vorgaben einzelvertraglich oder kollektivrechtlich abgewichen werden, z.B. durch den beiderseitigen (synchronen) Ausschluss der orden...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / II. Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

1. Allgemeines Rz. 26 Eine Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Rz. 27 Voraussetzung ist zunächst, dass auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwen...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / dd) Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche

Rz. 210 Eine außerordentliche Kündigung ist nicht selten unwirksam, weil die vorgebrachten Gründe eine sofortige Lösung des Dienstverhältnisses nicht tragen (Bsp. nennt MüKo GmbHG/Jaeger/Steinbrück § 35 Rz. 444). In diesem Falle erhebt sich die Frage, inwieweit eine Umdeutung in eine ordentliche Kündigung vorgenommen werden kann. Eine Umdeutung ist zulässig, wenn nach Sachla...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 43 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 44 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 197 Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil (zur Kündigung durch den Geschäftsführer vgl. BGH NZG 2000, 207) aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetz...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / IV. Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 26 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder während einer Arbeitsunfähigkeit erklärt werden.[41] Rz. 27 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Al...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vertragsdauer und Kündigung

Rz. 847 Ein wesentlicher Unterschied zum Geschäftsführeranstellungsvertrag findet sich in der Regelung über die Vertragsdauer und Kündigung. Im Gegensatz zum Geschäftsführeranstellungsvertrag kann der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nämlich nur als befristetes Anstellungsverhältnis mit einer maximalen Befristungsdauer von fünf Jahren entsprechend der Regelung in § ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Kündigung und Kündigungsschutz

Rz. 1243 Innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterliegt dieses noch nicht dem allgemeinen Kündigungsschutz, Umkehrschluss aus § 1 Abs. 1 KSchG. Somit ist eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum im Allgemeinen unproblematisch. Nach Ablauf von sechs Monaten bedarf eine Kündigung der sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG, vorausgesetzt, da...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren nach § 17 Abs. 2 MuSchG

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.18: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung einer Schwangeren An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung nach § 17 Abs. 2 MuSchG Mitarbeiterin: Frau _________________________ Es wird beantragt, die beabsichtigte ordentliche Künd...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen An das Integrationsamt _________________________ Antrag auf Zulässigerklärung einer außerordentlichen, vorsorglich zugleich ordentlichen Kündigung nach §§ 170, 174 SGB IX Schwerbehind...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Lossagungsrecht bei außerordentlicher Kündigung, § 7

Rz. 917 Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Lossagungsrechte in § 75 HGB ist zu differenzieren: Nach h.M. sind auch Organmitglieder analog § 75 Abs. 1 HGB berechtigt, sich binnen Monatsfrist vom Wettbewerbsverbot zu lösen, wenn das Anstellungsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Unternehmens aufgelöst wird.[22...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Kündigung des Anstellungsvertrags

Rz. 47 Die Beendigung des Anstellungsvertrags ist unabhängig von der Beendigung der Organstellung zu beurteilen. Wird aus wichtigem Grunde nach § 626 BGB abberufen, wird darin im Allg. auch die Kündigung des Anstellungsvertrags zu sehen sein (vgl. MHLS/Terlau § 38 Rz. 26; Rowedder/Pentz/Belz § 38 Rz. 69). Rz. 48 Bei einer ordentlichen Kündigung gilt die vereinbarte Frist, sof...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung Mitarbeiterin: Frau _________________________ Wir beantragen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unserer Mitarbeiterin F...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1076 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2515] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2516] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 412 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[1052] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[1053] Ansonsten ist zwischen dem klassischen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 1084 Verbreitet sind Regelungen, mit denen die ordentliche Kündigung vor Dienstantritt, mithin vor dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen werden sollen. Sie dienen v.a. der Sicherheit des Arbeitgebers; da insbesondere gut qualifizierte Bewerber häufig auch nach dem verbindlichen Abschluss eines Arbeitsvertrages prüfen, ob sich nicht eine noch gün...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Außerordentliche Kündigung

Rz. 833 Besteht keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages, was insbesondere bei befristeten Anstellungsverträgen nach § 620 Abs. 1 BGB der Fall ist, in denen die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich eröffnet ist,[1863] bleibt der Gesellschaft nur die Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB)

Rz. 773 Hat der Arbeitgeber im Fall der außerordentlichen Kündigung nicht die genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitgeteilt, so steht dies der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der BR die ungefähren Date...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Kündigung zwischen Abschluss und Beendigung

Rz. 359 Wird in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden, Termin endet, besteht das Arbeitsverhältnis bis dahin unverändert fort. Ausgeschlossen ist damit regelmäßig die ordentliche Kündigung zu einem früheren Termin. Unberührt bleibt allerdings das – vertraglich nicht abdingbare – Recht, das Arbeitsverhältn...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 68 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag)

Rz. 106 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) An das Arbeitsgericht _________________________ (Anschrift) In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ___...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei personenbedingter Kündigung

Rz. 124 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.8: Klageerwiderung bei personenbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.6: Ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Wirkung zum _________________________.[137] Die Kündigungsgründe haben wir Ihnen mündlich bereits erläutert.[138] Der Betriebsrat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (1) Kündigungsfrist

Rz. 190 Eine ordentliche Kündigung ist zulässig, soweit die Dauer des Anstellungsverhältnisses nicht bestimmt ist (§ 620 Abs. 2 BGB). Mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion bedarf die Kündigung keines sie rechtfertigenden Grundes. Sie ist auch dann wirksam, wenn sie sich auf keinen anderen Grund als...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Rechtsschutz bei Kündigungen

Rz. 94 Will ein Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Sozialwidrigkeit einer Kündigung geltend machen, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Rz. 95 Der gesetzlich vorgesehene Klageantrag ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[21] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 91 Eine – ordentliche – Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ist nur äußeren rechtlichen Grenzen unterworfen: Sie ist nach BAG-Rechtsprechung unwirksam, wenn sie gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt bzw. wenn der Arbeitgeber nicht ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß sozialer Rücksichtnahme wahrt.[135] Hiervon ist auszugehen, wenn ein Vergleich ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / cc) Koppelung von Geschäftsführerstellung und Anstellungsvertrag

Rz. 208 Da Organverhältnis und Dienstverhältnis selbstständige Rechtsverhältnisse sind (sog. Trennungstheorie; st. Rspr. BGH NJW 1984, 733; BGH NJW 2011, 920; BGH NJW 2010, 2343; BGH NJW 1981, 757; BAG NJW 1999, 3096; MüKo GmbHG/Jaeger/Steinbrück § 35 Rz. 254, 255; Noack § 38 Rz. 95), bedeutet die Beendigung des einen Rechtsverhältnisses nicht zugleich die Beendigung des and...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (1) Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 198 Ein wichtiger Grund i.S.d. § 38 Abs. 2 ist nicht notwendigerweise ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GmbHR 1978, 85; Noack § 38 Rz. 110). Der wichtige Grund kann sowohl in der Person des Geschäftsführers als auch bei der Gesellschaft zu suchen sein. Der wichtige Grund erfordert kein pflichtwidriges oder gar schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Antrag

Rz. 21 Wie der Antrag zu formulieren ist, ergibt sich aus § 4 S. 1 KSchG (siehe Muster Rdn 7). Das BAG geht vom sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand aus.[66] Auf Grundlage des Antrags prüft das Gericht, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob bis zu dem mit dieser Kündigung beabsichtigten Auflösungszeitpunkt das Arbeitsv...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 4. Unterrichtung und Anhörung

Rz. 286 Für die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der SBV gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie gegenüber dem BR. Somit tritt die Unwirksamkeitsfolge des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX nicht ein, wenn der Arbeitgeber die SBV vor Ausspruch der Kündigung entsprechend den für die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 102 Absätzen 1 und 2 BetrVG geltenden Grundsätz...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 134 In der Praxis spielt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung eine große Rolle. Sie wird erklärt, um Prozessrisiken, die mit den erheblichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zusammenhängen, zu minimieren. Praktisch relevant wird die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigungskündigung im Übrigen in den Fällen, in denen ein B...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr