Fachbeiträge & Kommentare zu Ordentliche Kündigung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialplan / 4 Änderung und Kündigung des Sozialplans

Die Betriebsparteien können die Regelungen einer Betriebsvereinbarung – so auch eines Sozialplans – jederzeit für die Zukunft abändern. Die neue Regelung kann dabei Bestimmungen enthalten, die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind. Allerdings kann eine spätere Betriebsvereinbarung bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schmälern.[1] Die ordentliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwirkung (Miete) / 4 Räumung, Kündigung

Vollstreckung der Räumung Nach Ansicht des OLG Hamm kann die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erwirkt hat, unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mi...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 172 § 206 Abs. 1 S. VVG bestimmt nunmehr, dass "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Nach dem Wortlaut betrifft dies sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung im Volltarif. Rz. 173 Betreffend ein...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 106 Für die ordentliche Kündigung gilt die Generalklausel in § 11 Abs. 2 VVG: Bei einem Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit (dauernde Versicherung) kann die Kündigung von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Das Kündigungsrecht kann durch Vereinbarung der Parteien nur für die Dauer von zwei Jahren ausgeschlos...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 358 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversiche...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 123 Der Kreditversicherungsvertrag (Mantelvertrag) endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Üblicherweise wird eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart mit einer Verlängerungsklausel von Jahr zu Jahr. Der Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner zumeist mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Demnach sind es rechtlich unbefristete ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 341 Der Krankenversicherungsvertrag kann gem. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK vom Versicherungsnehmer im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden, und zwar zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei einer die gesetzliche Krankenversicherungspf...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Ordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 1 MB/KT

Rz. 628 § 14 Abs. 1 MB/KT entspricht § 206 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 VVG. Dementsprechend ist nach Ablauf der Dreijahresfrist die ordentliche Kündigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages ausgeschlossen. Während der ersten drei Jahre besteht ein ordentliches Kündigungsrecht nur dann, wenn kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gem. § 257 SGB V besteht, und zwar unter Ei...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Kündigung

Rz. 105 Die Kündigung eines Versicherungsvertrages kann erfolgen durch 1. Ordentliche Kündigung Rz. 106 Fü...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer (§ 13 MB/KK, § 205 VVG)

Rz. 340 Beim Recht des Versicherungsnehmers zur Kündigung des Vertrages, wie auch bei der noch zu behandelnden Kündigung durch den Versicherer, gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Ebenso gelten die weiteren Regelungen, etwa die "Zurückweisungspflicht" des Versicherers, soweit ihm eine unzulässige Kündigung vorgelegt wird, ferner di...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XVI. Kündigung nach dem Versicherungsfall, Punkt 18

Rz. 118 Punkt 18 AVB Reisegepäck 1992/2021 räumt sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht ein, das neben den Kündigungsrechten aus §§ 6 Abs. 1 S. 2, 8 VVG besteht. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, wobei eine Begründung nicht abgegeben zu werden braucht. Sie muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 175 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178i VVG a.F. verwendet...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Schadenfall (§ 92 VVG)

Rz. 112 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis kündigen (§ 92 Abs. 1 VVG). Die Schadenfallkündigung ist ausgeschlossen für eine substitutive Krankenversicherung (§ 206 VVG). § 206 VVG enthält ein absolutes Kündigungsverbot ("jede Kündigung"), so dass sowohl die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung untersagt ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Aufklärungspflichten des Notars

Rz. 113 Nach Ansicht des BGH[66] ist der Notar, der einen Kaufvertrag über eine vermietete Immobilie beurkundet, dazu verpflichtet, abzuklären, ob die Vertragsparteien noch Regelungen zu treffen haben, die im Zusammenhang mit dem Übergang der Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag stehen. Der Anlass zur Klärung kann beispielsweise die notwendige Regelung des Ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.6 Kündigung des Prüfungsauftrags (Abs. 6)

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während ein vom Abschlussprüfer angenommener Prüfungsauftrag von Seiten der zu prüfenden Gesellschaft nicht gekündigt werden kann, besteht für den Abschlussprüfer die – als äußerstes Mittel in Betracht zu ziehende – Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 318 Abs. 6 Satz 1 HGB).[1] Eine ordentliche Kündigung durch den Abschlussprüfer...mehr

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Eigentümerversammlung / 1.2.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.4 Verhaltensbedingte ordentliche Änderungskündigung

Die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung kann sich auch aus Gründen ergeben, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Sie soll bewirken, dass ein vertragswidriger Zustand beseitigt wird. Dabei ist grundsätzlich – wie bei einer Beendigungskündigung – vor der Änderungskündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Da dem Arbeitgeber bei schwerwiegenden Pflichtverle...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.5 Betriebsbedingte ordentliche Änderungskündigung

Dringende betriebliche Erfordernisse Eine auf betriebsbedingte Gründe gestützte ordentliche Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Erfordernisse für die vom Arbeitgeber beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen gegeben sind. Sozial gerechtfertigt ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung, wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründ...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.2 Kündigungsfristen

Eine ordentliche Änderungskündigung ist eine fristgerechte Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kann sie nur unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist wirksam aussprechen. Welche Kündigungsfrist im Einzelfall gilt, richtet sich nach den für die Beendigungskündigung maßgeblichen Vorschriften und Grundsätzen...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 3 Tarifrechtliche Kündigungsbeschränkungen

In Tarifverträgen gibt es bisweilen Regelungen, die für ältere Arbeitnehmer die ordentliche Kündigung ausschließen oder an besondere Voraussetzungen knüpfen. Sofern die ordentliche Änderungskündigung nicht ausdrücklich erwähnt ist, bedarf es jeweils der Auslegung der einschlägigen Tarifnorm, ob unter dem Begriff der ordentlichen Kündigung nur die arbeitgeberseitige Beendigun...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.2 Prüfungsmaßstab

Maßgeblicher Prüfungsmaßstab bei der Änderungskündigung ist nicht die Frage, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist, sondern ob die vom Arbeitgeber beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist oder nicht.[1] Dieser Prüfungsmaßstab gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht oder nicht rechtzeitig...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.5.2 Punktesystem und Interessenausgleich mit Namensliste

§ 1 Abs. 4 KSchG ermöglicht dem Arbeitgeber, mit einem Betriebs- oder Personalrat eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abzuschließen über die Gewichtung der 4 Sozialkriterien (Punktesystem). Ist dies geschehen, kann die so vorgenommene Bewertung nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden.[1] § 1 Abs. 5 KSchG ermöglicht bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.1 Geltungsbereich des § 2 KSchG

Die Bestimmung des § 2 KSchG, wonach die vom Arbeitgeber mittels einer Kündigung bezweckte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt sein muss, gilt nur für solche Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.[1] Keinen Änderungsschutz haben daher solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Änderung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.5.1 Sozialauswahl

Wegen der in § 2 KSchG enthaltenen Verweisung auf § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KSchG ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung auch bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Sozialkriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.1 Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte

Wie bei der Beendigungskündigung muss der Arbeitgeber auch bei der ordentlichen Änderungskündigung die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes einhalten. Eine ordentliche Änderungskündigung muss deshalb, wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, durch das Vorliegen von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein. Die fehle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.1 Kündigung von Tarifverträgen

Als einseitige Beendigungsform, die zur Beendigung des Tarifvertrags führt, kommt der Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung in Betracht. Tarifverträge werden entweder befristet für eine bestimmte Laufzeit oder unbefristet abgeschlossen. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung besteht bei befristet abgeschlossenen Tarifverträgen regelmäßig nicht. N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Geschäftsr... / 2 Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen

Das gilt auch für die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen . Bei Wohnraummietverhältnissen kann die Vorauszahlung auf die Betriebskosten nach einer Abrechnung gemäß § 560 Abs. 4 BGB angepasst werden. Diese Vorschrift findet aber bei Geschäftsraummietverhältnissen keine Anwendung. Hier kann eine Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur dann vorgenommen werde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.3.1 Überblick

Beschäftigte, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Akutsituationen oder Pflegezeit bzw. Betreuungszeit in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abmahnung: Wirksamkeit / 3.4 Androhung

Damit der Arbeitnehmer die Bedeutung der Abmahnung erkennt, ist er darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall in seinem Bestand gefährdet ist (Warnfunktion der Abmahnung). Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen, die genauen kündigungsrechtlichen Konsequenzen (z. B. ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung), die bei einer Wiederholung des Fehlverhalten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss ausschließlich dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.1 Ordentliche Kündigungen

Rn 23 Das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 113 Satz 1 gilt für jede Form der ordentlichen Kündigung. Erfasst werden damit sowohl Änderungs- als auch Beendigungskündigungen.[43]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Vermutung der Betriebsbedingtheit der ordentlichen Kündigung

Rn 19 Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird vermutet, dass die ordentliche Kündigung der in der Namensliste bezeichneten Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb oder einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen entgegenstehen, bedingt ist. Der Insolvenzverwalter muss im Kündigungsschutzprozess zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Kündigungsfrist, § 113 Satz 2

Rn 47 Für Kündigungen des Insolvenzverwalters beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 113 Satz 2 drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Entscheidend ist, was zwischen den Parteien Geltung beansprucht.[107] Die Kündigung des Insolvenzverwalters mit der Frist des § 113 Satz 2 unterliegt keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Insol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer/Organmitglied als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer bzw. Organmitglieder des insolventen Unternehmens auf der ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPfZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit/Familienpflegezeit ebenso wie das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1.2 Befristete und auflösend bedingt geschlossene Arbeitsverträge

Rn 35 Als vertragliche Kündigungsbegrenzung gilt auch die Vorgabe in § 15 Abs. 3 TzBfG, wonach ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann der ordentlichen Kündigung unterliegt, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Für befristete Arbeitsverhältnisse gilt das Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters somit auch dann, wenn sich der Arbeitge...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.5 Wiederherstellung privater Krankenversicherungsverträge (Abs. 9)

Rz. 375 Abs. 9 enthielt ursprünglich die Regelung zur Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung (zur Nichtanwendbarkeit, wenn der Vertrag neben einer gesetzlichen Versicherungspflicht abgeschlossen worden war, vgl. BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 12 P 1/05 R, BSGE 97, 285 zur inhaltsgleichen Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 6 Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Bei (zulässig) befristeten Arbeitsverhältnissen kommt nach § 15 Abs. 4 TzBfG eine ordentliche Kündigung (= Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist) nur dann in Betracht, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann außerhalb der Insolvenz nicht ordentlich gekündigt werden. Ist allerdings das ...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.6 Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sofern die Ausnahmen des § 173 SGB IX nicht greifen, kann der Insolvenzverwalter nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts kündigen (bei der ordentlichen Kündigung nach § 168 SGB IX, bei der außerordentlichen nach §§ 174, 168 SGB IX). In aller Regel wird es um eine ordentliche Kündigung gehen. Das Antragsverfahren ist in § 170 SGB IX geregelt. Die Entscheidung des I...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.4 Betriebsräte

Auch in der Insolvenz gilt § 15 Abs. 1 und 3 KSchG. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen [1] bis auf folgende Ausnahmen: Bei Stilllegung des ganzen Betriebs ist zunächst eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens zu prüfen, wobei ggf. ein Arbeitsplatz freizukündigen ist.[2] Kommt diese nicht in Betracht, kann nach § 15 Abs. 4 KSchG frühestens z...mehr