Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeit

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 74 Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7.2 Handlungsempfehlungen für KMU

Rz. 113 Die aus den gestiegenen Ansprüchen der Stakeholder resultierenden Gründe für einen Nachhaltigkeitsbericht bedingen eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik, auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Regeln! Dies verlangt u. E....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.1 Ableitung aus bestehenden Standards

Rz. 24 Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse. Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab. Allgemeiner (Basis-)Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2.1 Zielgruppe und Zweck

Bautechnische Lösungen Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf haben oft Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum zu finden. Gruppenwohnungen bieten hier eine Lösung: Individuelle Wohnbereiche mit eigenem Rückzugsraum Gemeinschaftsflächen für soziale Interaktion Unterstützung im Alltag durch betreutes Wohnen Förderung ökologischer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.5 Förderzeitraum und Bauantragsstellung

Förderzeitraum ist der Zeitraum, für den die Förderung nach § 7b EStG dem Grunde nach in Betracht kommt. Die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG können in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Konkretisierung der Beschaffenheit; Haltbarkeit (Abs 3 S 2).

Rn 58c Wie auch iRd subjektiven Anforderungen werden in III 2 in nicht abschließender Weise Bsp aufgezählt, die unter die übliche Beschaffenheit iSd III 1 Nr 2 fallen. Die genannten Qualitätsmerkmale stimmen überwiegend mit denen des II 2 überein, sodass für die neuen Begrifflichkeiten der ›Funktionalität‹ u ›Kompatibilität‹ auf Rn 27b verwiesen werden kann. Der Begriff der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bedingung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt eine Rechtswirkung abhängt (zu unterscheiden von > Befristung). Dabei wird zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden. Ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenes Rechtsgeschäft wird erst mit dem Eintritt der Bedingun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nachhaltiger Schutz.

Rn 13 Klima wird geschützt, wenn es verbessert – was in aller Regel aber nicht feststellbar ist – oder jedenfalls durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) dauerhaft im bisherigen Zustand erhalten wird – was kaum vorstell- und wohl auch nicht feststellbar ist. Auch die Nachhaltigkeit (Rn 8) des Klimaschutzes dürfte grds nicht ermittelbar sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nachhaltige Einsparung.

Rn 11 Zum Begriff der Einsparung s Rn 5, zum Begriff der Nachhaltigkeit Rn 8.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Fehlen eines Einflusses.

Rn 58 Die Ausn dürfte den Verkäufer angesichts der weiten und unklaren Fassung von III 3 nur selten entlasten (Kasper ZGS 07, 172, 180; Weiler WM 02, 1784, 1792f). Ein Einfluss auf die Kaufentscheidung (liegt nicht vor, wenn Käufer zum Kauf zwar entschlossen, Vertrag aber noch nicht geschlossen worden ist) muss nachweislich ausgeschlossen sein (BGH BeckRS 21, 27059 Rz 11; Br...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachhaltig.

Rn 11 Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei die gem. § 241 II aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt (BGH WuM 24, 139 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 211/22] Rz 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Der Gebrauchswert der Mietsache (§ 555a Rn 2) erhöht sich, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) das Wohnen bei objektiver Betrachtung (BGH NJW 08, 1218 Rz 21; NJW 05, 2995 [BGH 20.07.2005 - VIII ZR 253/04]) ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) bequemer (BGH NJW 11, 1220 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vermögensverlust.

Rn 21 War zum Zeitpunkt der Scheidung zu erwarten, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsgläubigers aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert sein würde, fällt das Vermögen aber später weg, so besteht kein Anspruch auf Unterhalt, und zwar auch dann nicht, wenn zunächst ein Unterhaltsanspruch bestand, dieser aber wegen späteren Vermögenserwerbs erloschen ist. § 1577 IV entsprich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilige Zuordnung (Satz 2)

2 In diesen Fällen kann ein immaterieller Wert den Betriebsstätten, in denen auf Dauer die Personalfunktionen mit der größten Bedeutung ausgeübt werden, auch anteilig zugeordnet werden. Rz. 3060 [Autor/Stand] Anteilige Zuordnung eines immateriellen Werts. Unter bestimmten Umständen können immaterielle Werte verschiedenen Betriebsstätten auch anteilig zugeordnet werden. Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vergleichsmaßstab.

Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisklasse (Staud/Matusche-Beckmann Rz 109); ein Serienproduk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 2721 [Autor/Stand] Gestaltungspotenzial von Finanzierungsbeziehungen. Finanzierungsbeziehungen bergen ein besonderes Potenzial für (verrechnungspreisbezogene) steuerliche Gestaltungen. Dies liegt in der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen sowie dem Umstand begründet, dass (vermeintlich) nur "auf dem Papier" Vereinbarungen mit z.T. erheblichen Gewinnauswirku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 83c BGB – Verwaltung des Grundstockvermögens.

Gesetzestext (1) Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Der Stiftungszweck ist mit den Nutzungen des Grundstockvermögens zu erfüllen. Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens können für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, soweit dies durch die Satzung nicht ausgeschlossen wurde und die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Öffentlich.

Rn 51 Nur an einen nicht von vornherein individualisierten Personenkreis adressierte Äußerungen unter Einschluss von Äußerungen in für jedermann zugänglichen Veranstaltungen sind öffentlich (HP/Faust Rz 84; weiter Kasper ZGS 07, 172, 173), wie Exposé (BGH NJW-RR 18, 753 Rz 10; Hamm, OLGR 09, 161; BGH BeckRS 21, 27059 Rz 8). Abzulehnen ist dies für den CSR-Nachhaltigkeitsberi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 24, 2246; 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB C

Cessio legis § 268 BGB 8; § 5 ProdHaftG 3 Chatbots Art 10 ROM I 3 Chefarzt § 611 BGB 20 CISG § 245 BGB 17; § 286 BGB 25; Art 9 ROM I 46; Art 12 ROM I 3 abändernde Annahme § 150 BGB 4 Abgrenzung zum IPR Art 12 ROM I 3 Abwahl Art 3 ROM I 1 AGB § 305 BGB 18, 32, 41; § 305c BGB 13, 19; Vor ROM I 16 Anwendbarkeit kraft IPR-Verweisung Art 20 ROM I 2 Erfüllungsort Geldschulden Art 12 ROM I ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,30 bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsp...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umweltfreundlicher Umgang m... / 3 Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit basiert zum Schutz von Umwelt und Klima auf den drei Säulen Ökologie, Wirtschaft und Soziales. Es gibt bislang keine allgemeingültige Definition des Begriffs, jedoch ein im Wirtschaftskontext geläufiges Verständnis. Danach bedeutet Nachhaltigkeit, "nicht Gewinne zu erwirtschaften, die dann in Umwelt- und Sozialprojekte fließen, sondern Gewinne bereits umwelt- ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umweltfreundlicher Umgang m... / 4.2 Analyse der Alternativen

Bei der Suche nach Alternativen geht es unter anderem um die Beantwortung folgender Fragen: Kann gegebenenfalls vollständig auf eine Verpackung verzichtet werden? Welche Alternativen gibt es für die genutzte Verpackung? Z. B.: Papier statt Plastik biologisch abbaubare Folien (z. B. aus Maisstärke oder Zellulose) Mehrwegverpackungen Pfandbecher recycelte Materialien (z. B. Kartonage...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umweltfreundlicher Umgang m... / 5 Abfall

Täglich fällt in Vereinen viel Müll an. Getrennt gesammeltes Glas und Papier kann recycelt werden. Nachhaltigkeit bedeutet, Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden (z. B. keine "To-go-Becher") und, wo Müll sich nicht vermieden lässt, diesen zu trennen. Manchmal ist es gar nicht so einfach, Essensreste, Batterien, Verpackungen & Co. richtig zu entsorgen. Im Zweifelsfall find...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderungen beantragen / 3 Pluspunkte sammeln: Das kommt gut an

Kniffelig wird es möglicherweise bei offenen Fragen, wie solchen nach der Zielsetzung des Projekts oder der Darstellung, warum das Projekt wichtig ist – hier kommt es unter Umständen stark auf die Formulierung an. Präzise und verständliche Antworten sind wichtig, Fachbegriffe sind zu erläutern. Oft spielen erwartbare Zukunftsperspektiven des zu fördernden Projekts eine wicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.3 Mittel zur Sicherung der Altersversorgung (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Zum Verwaltungsvermögen zählen ferner die Mittel, die für künftig zu zahlende Versorgungsbezüge und Beihilfen der Bediensteten und ihrer Hinterbliebenen bereitgehalten werden (Satz 2 Nr. 3). Bei diesen Mitteln handelt es sich um Rückstellungen für Altersversorgungszusagen in Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts der Versorgungsleistungen unterschiedlichster Org...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards, ergänzt durch zwei Querschnittsstandards...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 2 EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)

Besondere mediale Aufmerksamkeit (auch in der nicht-juristischen Presse) hat in dem Lieferkettenbereich die sog. EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD)[1] erfahren. Dazu nicht unwesentlich beigetragen haben dürfte auch der gleichermaßen seltene Umstand, dass eine bereits zwischen den Verhandlungsführern des EU-Parlaments und des ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaneutralität / 2 Klimaneutrale Unternehmen

Jedes Unternehmen – auch nachhaltig wirtschaftende, umweltorientierte Firmen – verursacht CO2-Emissionen. Klimaschutz in diesem Kontext bedeutet, alle Emissionen zu erfassen, kontinuierlich zu vermindern oder zu vermeiden. Nicht vermeidbare Restemissionen werden durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Hierdurch ist es für Unternehmen möglich, Klimaneutralität zu erreichen. Imm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 1.2 Energieeinsparung in der Lieferkette

Der Einkauf und die Supply Chain spielen eine zentrale Rolle bei der unternehmerischen Klimatransformation. Typischerweise wird der größte Teil der Emissionen über die Lieferkette eingekauft. In der Regel managen die Einkaufsabteilungen über drei Viertel des CO2-Fußabdrucks ihrer Endprodukte. Bei elektronischen Erzeugnissen sind dies 77 %, bei Mode 85 % und bei Konsumgütern ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS G1

Die Umsetzung des ESRS G1 erfordert vom Einkauf ein deutlich erweitertes Rollenverständnis im Sinne guter Unternehmensführung. Integrität, Transparenz, ethisches Verhalten und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen sind nicht mehr nur Compliance-Themen, sondern strategische Anforderungen, die operativ durch den Einkauf mitgestaltet werden müssen. Die folgenden übergreife...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 5.1 Batterie-Verordnung

Die Batterie-VO[1] regelt grundsätzlich Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informations- sowie Berichterstattungspflichten in Zusammenhang mit Batterien[2]. In Kapitel VII enthält die Verordnung allerdings auch Vorgaben für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Hierbei wird der allgemeine Anwendungsbereich aus Art. 1 Batterie-VO weiter eingeschränkt. Der qu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / Zusammenfassung

Überblick Zahlreiche Unternehmen in der EU sehen sich einer wachsenden Anzahl von Nachhaltigkeitsvorschriften ausgesetzt. Insbesondere die Liefer- und Wertschöpfungsketten müssen diverse menschen- und umweltrechtliche Anforderungen erfüllen. Der Beitrag beschreibt, wer von den neuen unionsrechtlichen Lieferkettenregelungen erfasst wird und welche unterschiedlichen Anknüpfung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsbereich der versc... / 1 Unterschiedliche Anknüpfungspunkte des Anwendungsbereichs

Die Zeiten von freiwilliger Selbstverpflichtung sind in Hinblick auf Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für zahlreiche Unternehmer in Deutschland spätestens seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) [1] zu Ende gegangen. Seit dem 1.1.2023 sind Unternehmen mit Inlandssitz und mindestens 3.000 Arbeitnehmern (seit 1.1.2024 bereits ab 1.000 Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS G1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler, fokussierter und insbesondere für KMU leichter umsetzbar zu gestalten – ohne die grundsätzliche Ambition der CSRD zu verwässern. Auch der ESRS G1 ist von diesen Anpassungen betroffen. Die überarbeiteten Vorgaben betreffen insbesondere dr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei der Gebäudereinigung durch Verwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Bei Gebäudereinigungsleistungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger mehr als 10 % aller Umsätze (bezogen auf das Vorjahr) durch Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Diese 10 %-Grenze führt dazu, dass i. d. R. kein Wechsel der Steuerschuldners...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS G1 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS G1 Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie nach außen ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.6.2 Einordnung der Aufwendungen und Erträge nach ordentlichem sowie unregelmäßigem und außergewöhnlichem Charakter

Rz. 44a Die Trennung von ordentlichem, nachhaltigem Ergebnis auf der einen Seite und nicht nachhaltigem, d. h. unregelmäßigem und außergewöhnlichem Ergebnis auf der anderen Seite dient dem Zweck, das durch die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Leistungs- und Finanzsphäre erzielte Jahresergebnis von denjenigen Ergebnisteilen zu trennen, die nach Art, Häufigkeit und Ausmaß n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 3 Aspekte der Umsetzung mit Blick auf Recht, Organisation und Kommunikation

Meist wird eine Konzeption des Angebots von zusätzlichen Leistungen nicht auf der "grünen Wiese" erfolgen. In Abhängigkeit von einigen Faktoren wie Alter, Größe und Entwicklung in Form von an-/organischem Wachstum etc., gibt es im Unternehmen meist ein Sammelsurium an zusätzlichen Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen tariflich gebunden und darüber hinaus ...mehr