Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 482 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die anderen Verfahrensordnungen kennen eine § 170a vergleichbare Regelung nicht. Die VwGO sieht keinerlei Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter an der Abfassung des Revisionsurteils vor; hingegen müssen die beim Bundesarbeitsgericht tätigen ehrenamtlichen Richter das Revisionsurteil unterschreiben (§ 75 Abs. 2 ArbGG). Die Regelung des § 170a liegt in der Mitte und stel...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation", muss aber s...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.1 Voraussetzungen

Rz. 8 Aus Abs. 2 Satz 1 ist der Grundsatz zu entnehmen, dass das BSG immer "durchentscheiden" muss, wenn das möglich ist (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 13; Zeihe, § 170 Rz. 9). Lediglich dann, wenn es an den für eine Sachentscheidung erforderlichen Tatsachenfeststellungen fehlt und es diese nicht selbst treffen kann (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 163), muss das BSG zurüc...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.5 Verlust des Rügerechts

Rz. 23 Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln (§§ 556, 295 ZPO) sind nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (vgl. BSG, Beschluss v. 18.9.2003, B 9 VU 2/03 B; BSG, SozR 1500 § 160a Nr. 61 m. w. N.). Nach § 556 ZPO kann die Verletzung einer da...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermittlung" und da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Enforcement der endorsten IFRS

Tz. 62 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards, das sogenannte Enforcement, hat gem. Art. 3a Abs. 3 des Vertrags von Lissabon auf nationaler Ebene zu erfolgen. Tz. 63 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 In Deutschland wurde mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3408) e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatausführung

Rz. 86 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. erforderte die bandenmäßige Begehung "stets, dass mindestens zwei Bandenmitglieder während der Tatausführung zeitlich und örtlich, wenn auch nicht notwendig körperlich, zusammenwirken"[2]. Bandenmäßiger Schmuggel kam deshalb nicht in Betracht, wenn die Angeklagten zu keinem Zeitpunkt während des Schmuggels im engeren Sinne – d.h. vom ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Beteiligung

a) Fallgruppen Rz. 94 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des einzelnen am Bandenschmuggel Beteiligten hängt davon ab, ob es sich um ein Bandenmitglied oder lediglich um einen Außenstehenden handelt. Zu unterscheiden sind deshalb zwei Fallgruppen: Bandenmitglieder (Rz. 95 ff.) und Nichtbandenmitglieder (Rz. 106 ff.) b) Bandenmitglieder Rz. 95 [Autor/Stand] Als Täter, mittelbarer Tät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 2. Berufungsinstanz

a) Außergerichtliche Kosten Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat auf die Berufungsbegründungsschrift des Rechtsanwalts des Beklagten einen Schriftsatz mit Sachvortrag und mit Sachantrag, nämlich den Antrag, die Berufung zurückzuweisen, eingereicht. Hierdurch ist ihm nach Nrn. 3200, 3201 VV die 1,6-Verfahrensgebühr angefallen. Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist[2]. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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zfs 10/2022, Fahrtenbuchauf... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen bzw. nicht hinreichend dargelegt sind (§ 124 Abs. 4 S. 4, § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus dem Vorbringen des Kl., auf das sich die Prüfung des VGH beschränkt (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigk...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Die Voraussetzungen der Errichtung eines Nottestaments i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB sind eng auszulegen, denn § 2250 BGB ist bereits eine Ausnahmevorschrift und regelt die Zulässigkeit abweichend von den ihrerseits bereits strengen Formvorschriften der §§ 2231, 2247 BGB und der weiteren Ausnahmevorschrift des § 2249 BGB. 2. Die Mitwirkung eines vierten Zeugen, in dessen Person...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / V. Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers?

Der Vorsitzende des Strafsenats hat es nach Ansicht des BGH auch zu Recht abgelehnt, gem. § 144 Abs. 1 StPO einen weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen. Auf die sofortige Beschwerde gegen diese Ablehnung prüfe das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm eingehalten und sein ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sicherstellung, Beschlagnahme

Schrifttum: Bär, Polizeilicher Zugriff auf kriminelle Mailboxen, CR 1995, 489; Braun, Die Durchsicht elektronischer Speichermedien: Zugriff auf Speichermedien andernorts zulässig, PStR 2012, 856; Burhoff, Begründung: Anordnung einer Durchsuchung nach § 103 StPO, PStR 2000, 224; Burhoff, Durchsicht von Papieren, PStR 2003, 268; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlage...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Tatbestände des sog. Banden- und gewaltsamen Schmuggels (§ 373 Abs. 2 AO) waren früher in §§ 146, 148 VZG (Vereinszollgesetz des Norddeutschen Bundes) vom 1.7.1869[2] geregelt[3]. In § 146 VZG wurde die sog. Kontrebande (§ 134 VZG) – der heutige Bannbruch nach § 372 AO – und die sog. Defraudation (§ 135 VZG) – die heutige Zollhinterziehung (§ 370 AO) ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zustimmung setz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist[2]; gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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AGS 10/2022, Zum Stundensat... / I. Sachverhalt

Über ein großes Handelsunternehmen wurde das Insolvenzverfahren zunächst vorläufig eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet, später dann das Verfahren endgültig eröffnet und der Ausschuss beibehalten. Der Betrieb wurde mit dem Ziel der Sanierung fortgeführt. Als weiteres Merkmal verzeichnete die Schuldnerin neben der Hauptniederlassung zahlreiche weitere Standorte, auch im Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 215 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Bande"

a) Zahl und Mitgliedschaft Rz. 76 [Autor/Stand] Eine Bande setzt seit der Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 22.3.2001[2] zum Bandendiebstahl den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen. Aufgege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beteiligung

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Erschwerungsgrund der Gewerbsmäßigkeit ist ein strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal, auf das § 28 Abs. 2 StGB Anwendung findet[2]. Wer selbst nicht gewerbsmäßig handelt, unterliegt damit gem. § 28 Abs. 2 StGB nicht der erhöhten Strafdrohung des § 373 Abs. 1 AO. Die Verurteilung wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel erfordert, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Siehe zunächst die Schrifttumshinweise im Schrifttumsverzeichnis Bd. I und zu §§ 385, 386, 393 und 397 jeweils vor Rz. 1 und vor den einzelnen Schwerpunkten. Berchner, Die Neufassung der AStBV (St) aufgrund des neuen Selbstanzeigenrechts, NZWiSt 2012, 171; Bilsdorfer, Zur Beantragung eines Strafbefehls durch Beamte der Finanzverwaltung oder der Zollverwaltung, spez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Berichtigung der Einkünfte (Satz 2)

"Wurde eine solche Regelung nicht vereinbart ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Fehlen einer individuellen Preisanpassungsklausel. Nach § 1a Satz 2 ist eine Preisanpassung nur in Fällen vorgesehen, in denen die Parteien nicht selbst eine Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Haben die nahestehenden Personen eine Anpassungsklausel vereinbart, ist diese vorrangig zugrunde zu legen.[2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzschranke – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Durch den Verweis auf § 8 Abs. 5 S. 2 und 3 AStG (§ 4j Abs. 2 S. 4 EStG) kommt es bei der Prüfung der Niedrigbesteuerung nicht auf die rechtlich geschuldete, sondern auf die tatsächlich erhobene und abgeführte Steuer an. Dies ist bei den zu erfüllenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen, um zu verhindern, aus formalen Gründen in den Anwendungsbereich der Regelungen zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Mitwirkung bei der Gestaltung und/oder Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren mit Bezug zu finanziellen Informationen

Rn. 26 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. e) der AP-VO ist ein AP von der Prüfungsdurchführung bei einer PIE ausgeschlossen, sofern er dort auch in die Gestaltung von Maßnahmen des IKS und Risikomanagementsystems, soweit sie einen Bezug zu finanziellen Informationen haben, oder in deren Umsetzung eingebunden ist (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 256 Abs. 2 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Gesetz bezieht sich in § 256 Abs. 2 AktG auf das Verfahren der Feststellung eines JA nach § 172 AktG. Danach ist der JA festgestellt, wenn der AR den ihm vom Vorstand vorgelegten JA billigt. Wenn aber der AR oder Vorstand bei der Feststellung des JA nicht ordnungsgemäß mitgewirkt haben, ist der JA nichtig. Nicht unter den Anwendungsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / i) Interne Revision

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach den Vorgaben der AP-VO darf der Prüfer bei der von ihm zu prüfenden PIE keine internen Revisionsleistungen erbringen (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 94). Gemeint sind damit jegliche Prüfungs- oder Beratungsdienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. D.h., folglich darf weder der Prüfer die interne Revision der PIE berate...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Lohn- und Gehaltsabrechnung

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Verbot der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst bspw. die Berechnung von Bruttolöhnen aus Stundennachweisen, Ermittlung von Nettolöhnen, vorbereitende Tätigkeiten für die monatliche Lohn- und Gehaltsabrech-nung, Ermittlung der Höhe von Bonuszahlungen, Übermittlung von Abrechnungsinformationen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Buchhaltung, Erstellung von Rechnungslegungsunterlagen und Abschlüssen

Rn. 24 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit und der Vermeidung einer Selbstprüfung ist es nicht zulässig, dass ein AP bei der von ihm zu prüfenden PIE (etwaige) Buchhaltungsdienstleistungen erbringt sowie die RL-Unterlagen oder gar die Abschlüsse selbst erstellt. Im HGB entspricht dieses Verbot inhaltlich dem allg., nicht PIE-spezifischen Verbot zur Mi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 16 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die AP-VO stellt für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht dar, d. h., es bedarf keiner Umsetzung in nationales (deutsches) Recht. Der persönliche Anwendungsbereich betrifft sowohl die AP von PIE als auch PIE selbst. Mit Blick auf die an eine AP zu stellenden Anforderungen enthält sie weitere – über den bisherigen § 319a (a. F.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Heilung durch Zeitablauf

Rn. 50 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Nichtigkeit des JA kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, Abs. 4 und 5 nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die jeweils geltende Heilungsfrist abgelaufen ist. Die Heilungsfrist beginnt dabei mit der Einstellung des JA in das UN-Register gemäß § 325 zu laufen. Rn. 51 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine sechs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertraglicher Gleichordnungskonzern

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Liegen der einheitlichen Leitung im Gleichordnungskonzern vertragliche Absprachen zwischen den beteiligten UN zugrunde, so spricht man von einem vertraglichen Gleichordnungskonzern. In einem solchen sog. Gleichordnungsvertrag kann festgelegt werden, welche UN-Bereiche der einheitlichen Leitung unterliegen und nach welchen Regeln die Konzernl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Möglichkeiten der Herrschaftsausübung

Rn. 67 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG ist dann gegeben, wenn ein anderes (herrschendes) UN unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Nach dieser gesetzlichen Formulierung ist es nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass das herrschende UN von seinen Einflussmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch macht. Zur Begründ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mittel zur Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung

Rn. 89 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Vermutung der Abhängigkeit basiert auf der Leitidee, dass ein mit Mehrheit beteiligtes UN aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung unmittelbar die Aufsichtsorgane und mittelbar die geschäftsführenden Organe bestimmen kann und damit einen beherrschenden Einfluss auf das in Mehrheitsbesitz stehende UN zu gewinnen vermag (vgl. HdR-E...mehr