Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / II. Bestreiten der mitursächlichen Mitwirkung am Vergleichsschluss

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr. vertritt das OLG Brandenburg nunmehr die Auffassung, das Bestreiten des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, der Rechtsanwalt habe am Abschluss des (außergerichtlichen) Vergleichs nicht mitursächlich mitgewirkt, stelle eine in diesem Verfahren zu prüfende gebührenrechtliche Einwendung dar.mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwirkung am Vergleichsschluss als gebührenrechtlicher Einwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren

§ 11 RVG; Nr. 1000 VV RVG; § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO Leitsatz Der von dem Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG erhobene Einwand, der antragstellende Rechtsanwalt habe an dem zustande gekommenen Vergleichsschluss nicht mitgewirkt, stellt einen gebührenrechtlichen Einwand dar, dessen Richtigkeit zu prüfen ist (Aufgabe von OLG Brandenburg RVGreport 2019, 450...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / d) Mitwirkung

Rz. 100 Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr auch für die Mitwirkung bei Vertragsverhandlungen, es sei denn, dass diese für den Abschluss des Vertrags nicht ursächlich war. Für die Mitwirkung genügt, dass der Anwalt eine auf das Zustandekommen der Einigung gerichtete Tätigkeit vornimmt und diese sich mitursächlich auf den Vertragsabschluss auswirkt...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / IV. Mitwirkung des Jugendamtes

Die Frage nach der Beteiligung des Jugendamtes an Kindschaftssachen brachte die häufig festzustellende fehlende Kapazität in den Jugendämtern zum Ausdruck (Folien 19–21). Mehr als die Hälfte der Teilnehmer (60 %) gaben an, Mitarbeiter des Jugendamtes würden das Kind nur selten oder gar nicht anhören. Auf eine weitere Frage, ob die Gründe hierfür bekannt seien, sind Zeit- und ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Mitwirkung

Rz. 110 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Nrn. 1005 bzw. 1002 VV RVG ist eine Mitwirkung an der Erledigung nur dann gegeben, wenn der Anwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs oder der Klage hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet.[76] Die Regelungssystematik, der Sinn und Zweck der Regelung sowie ihre Entstehungsgeschichte ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrages

Rz. 119 Besondere Schwierigkeiten beim Anfall der Geschäftsgebühr bereitet immer wieder die Alternative der Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages. Eine Ursache dafür ist die Änderung des Wortlauts zur Vorgängervorschrift in der BRAGO. Während nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO die Geschäftsgebühr auch für das Einreichen, Fertigen oder Unterzeichnen von Schriftsätzen oder S...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / III. Glaubhaftmachung

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, der insoweit auf § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO verweist, hat der den Vergütungsfestsetzungsantrag stellende Rechtsanwalt den Ansatz der zur Festsetzung angemeldeten Gebühren glaubhaft zu machen. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, hierfür sei erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Gebühre...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / Leitsatz

Der von dem Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG erhobene Einwand, der antragstellende Rechtsanwalt habe an dem zustande gekommenen Vergleichsschluss nicht mitgewirkt, stellt einen gebührenrechtlichen Einwand dar, dessen Richtigkeit zu prüfen ist (Aufgabe von OLG Brandenburg RVGreport 2019, 450 [Hansens] = AGS 2020, 124 = zfs 2020, 42 m. Anm. Hansen...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG muss zwischen gebührenrechtlichen und außergebührenrechtlichen Einwendungen unterschieden werden. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nämlich die Frage, ob es sich um einen gebührenrechtlichen oder um einen außergebührenrechtlichen Einwand handelt, von entscheidender Bedeutung. Gebührenrech...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG waren in dem vor dem LG Cottbus geführten Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte des Klägers. Mit Schriftsatz vom 24.10.2017 beantragten diese die Verlegung eines Verhandlungstermins mit der Begründung, die Parteien würden sich weiter in Vergleichsverhandlungen befinden. Dies bestätigten die Prozessbevollmächt...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 1. Unbeschränkte Vollmacht

Rz. 89 Teilweise wird vertreten, eine Vorsorgevollmacht von Unternehmern und Gesellschaftern sollte im Außenverhältnis keine Beschränkungen enthalten, um sicherzustellen, dass eine Betreuung bestmöglich vermieden wird.[127] Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Hinweis Man muss sich an dieser Stelle jedoch darüber im Klaren sein, dass auch von einer unbeschränkten Vollmacht die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht

Gesetzestext (1) Die Steuerpflichtigen haben Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt oder einen anderen Feststellungszeitpunkt abzugeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden (§ 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung). Fordert die Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung auf, hat sie eine Frist zur Abgabe ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker wird testamentarisch durch den Erblasser bestimmt, der seine Bestimmung auch einem Dritten überlassen kann, oder erfolgt durch Ernennung durch das Nachlassgericht. In Frage kommt ein nicht am Erbfall beteiligter Dritter gleichermaßen wie ein Miterbe oder Vermächtnisnehmer. Vor Antritt muss die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Urt. v. 20.11.2008 – IX ZR 186/07

Rz. 47 Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann – sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird – eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags i.S.d. Nr. 1000 RVG VV bedeuten.mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BSG, Urt. v. 7.11.2006 – B 1 KR 23/06 R

Rz. 52 Ein Rechtsanwalt kann eine Erledigungsgebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens durch Abhilfebescheid der Behörde nur beanspruchen, wenn er eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat.mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Urt. v. 22.2.2018 – IX ZR 115/17

Rz. 82 a) Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten. b) Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 61 Nach Anm. Abs. 5 S. 3 zu Nr. 1000 VV RVG kann eine Einigungsgebühr in Kindschaftssachen ausdrücklich auch dann für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, anfallen, wenn über den Gegenstand der Vereinbarung vertraglich nicht verfügt werden kann. Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RV...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einzelheiten zum Einspruchsverfahren

Rz. 2 Rechtsschutz kann sowohl gegen die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (z.B. Auswahlermessen des Finanzamtes fehlerhaft, da der Aufgeforderte die zur Erklärung erforderlichen Erkenntnisse nicht hat; Miterbe kann die Erklärung mit geringerem Aufwand abgeben, da er im Besitz aller maßgeblichen Daten ist) als auch gegen den Feststellungsbescheid begehrt w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Termine und Besprechungen

Rz. 155 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ausnahme ist die Teilnahme an einem reinen Verkündungstermin. Die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen entsteht für die Wahrneh...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Widerrufserklärung des/der Erben des Vollmachtgebers

Rz. 28 Verstirbt der Vollmachtgeber, so kann der Alleinerbe eine Vollmacht widerrufen,[43] falls die Vollmacht nicht bereits erloschen ist und falls der Widerruf dem Vollmachtgeber möglich war.[44] Steht die Erbenstellung unter der Bedingung, dass ein Widerruf der Vollmacht nicht ausgeübt wird, so begibt sich der Widerrufende seiner Erbenstellung, der Widerruf ist aber wirksa...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 92 Das Strafverfahren wurde durch die Mitwirkung des Anwalts eingestellt und das Verfahren an die Verwaltungsbehörde zwecks Durchführung eines Bußgeldverfahrens abgegeben, das dann nach nochmaliger Einlassung ebenfalls eingestellt wurde. – Ist im Strafverfahren eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV RVG angefallen?mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Voraussetzungen

Rz. 108 Die Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002 bzw. 1005 VV RVG entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt hat. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts erledi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Finanzämter

Rz. 22 Durch koordinierten Ländererlass haben die Länder die Mitwirkung der Veranlagungs- und Prüfungsstellen der Finanzämter inklusive der Steuerfahndung geregelt.[32] Die Finanzämter haben hiernach Angaben über nachfolgende Sachverhalte gegenüber den Erbschaftsteuerstellen zu machen:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1)

Rz. 24 Gegenstand der Feststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ist der Wert eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder eines Anteils daran, soweit ertragsteuerlich von einer Mitunternehmerschaft auszugehen ist. Es kann sich um einen gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder freiberuflich tätigen Betrieb handeln (vgl. §§ 95, 96 BewG).[105] Aus diesem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 410 [Autor/Stand] Sofern die Fahndung im Rahmen eines laufenden Steuerstrafverfahrens die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, hat sie insoweit die Befugnisse, die den FÄ (HZÄ) im Besteuerungsverfahren zustehen (s. Rz. 346 f.). Besteuerungs- und Strafverfahren laufen gleichrangig nebeneinander her, wobei sich Rechte und Pflichten sowohl der Fahndung wie auch des Stpfl. (Bes...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Mit Rechtsbehelf angefochtener Verwaltungsakt

Rz. 109 Grundvoraussetzung ist zunächst, dass ein für den Mandanten ungünstiger Verwaltungsakt ergangen ist oder ein von diesem beantragter Verwaltungsakt ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn seitens der Behörde lediglich Bedenken geäußert oder die Beibringung von Beweisen, Ergänzung des Vortrags oder Ähnliches gefordert wird. Sie muss vielmehr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Einigungsgebühr

Rz. 91 Entsprechend Nr. 1000 VV RVG [62] entsteht die Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 6 Personenstandsrecht

BGH, Beschl. v. 19.10.2022 – XII ZB 425/21 a) Bei einer Zweifelsvorlage nach § 49 Abs. 2 PStG müssen die Zweifel des Standesbeamten die Vornahme einer konkret zu benennenden Amtshandlung betreffen; das Vorlagerecht dient nicht zur Klärung abstrakter Rechtsfragen durch das Gericht. b) Die Vorschrift des § 43 Abs. 1 PStG begründet die Zuständigkeit jedes Standesbeamten, die öffe...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Anwendungsbereich

Literaturhinweise: Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313; Schneider, Neuregelung der Geschäftsgebühr und der Zahlungsvereinbarung, NJW-Spezial 2021, 731; ders., Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Quote, AGkompakt 2020, 105; ders., Erstattungsfähigkeit einer Geschäftsgebühr, ErbR...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / IV. Veröffentlichung der Kraftloserklärung

Rz. 13 Die Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung. So erklärt der Vollmachtgeber nach Widerruf der Vollmacht, dass von der Vollmachtsurkunde keine Wirkung mehr ausgeht. Diese Erklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung (§§ 185 ff. ZPO) geltenden Vorschriften de...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / Einführung

Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand unter dem Thema "Das Kind im Verfahren" statt. Die Anregung hierzu kam vom Beirat der FF. Mit der Hervorhebung der Rolle des Kindes im Verfahren durch das "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sollten mit der Umfrage Informationen eingeholt werden, ob und wie in den jeweiligen Gerichtsbezirken di...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 109 Bisher wurde in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Vergleich i.S.v. Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG (a.F.) nur bei einem schriftlichen Prozessvergleich i.S.v. § 101 Abs. 1 S. 2 SGG oder von § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO vorliege. Ein außergerichtlicher Vergleich mit nachfolgender übereinstimmender Erledigungserklärung, der weder auf einem...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur zweiten Abwandlung

Gegen die hier vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte Festsetzung des Vorschusses auf die Privatgutachtenkosten ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG die Erinnerung gegeben, die der Bezirksrevisor hier auch eingelegt hat. Der Beklagtenvertreter kann in formeller Hinsicht rügen, dass die von dem Bezirksrevisor lediglich schriftsätzlich eingereichte E...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Zahlungsvereinbarung

Rz. 95 Die Variante der Zahlungsvereinbarung wurde durch das 2. KostRMoG 2013 neu eingeführt und 2021 angepasst. Es kommt in der Praxis häufiger vor, dass eine Forderung oder ein geltend gemachter Anspruch vollkommen unstreitig ist, jedoch Unsicherheiten in Bezug auf die Durchsetzung bestehen oder sich die Parteien über Zahlungsmodalitäten einigen. Auch hier bedeutet dies für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aufgabenbereich 1 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 43 [Autor/Stand] Erforschung von Steuerstraftaten (s. Rz. 145 ff.) und Steuerordnungswidrigkeiten (s. Rz. 345). Befugnisse der Fahndung: Rechte (und Pflichten) wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes (§ 404 Satz 1 AO i.V.m. § 163 StPO). Dazu gehören die Ermittlungsbefugnisse, die diesen Personenkreisen nach der StPO zugewiesen sind. Einzelheiten: s. § 385 Rz. 93 f...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 91 § 17 Nr. 13 RVG gilt nur für die förmlichen Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO. In diesen entstehen die Gebühren nach den Nrn. 4136 ff. VV RVG. Wird ein Verfahren nach §§ 170 Abs. 2 oder 154 Abs. 2 StPO eingestellt und später die Ermittlungen wieder aufgenommen, ist dies nicht von der Vorschrift umfasst. In diesem Fall bleibt das Verfahren dieselbe Angelegen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Beteiligte am Feststellungsverfahren (Abs. 1)

Rz. 2 Die Regelung betrifft die Beteiligung an Feststellungsverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke (§ 151 Abs. 1 BewG) und für Zwecke der Grunderwerbsteuer (§ 138 BewG). Mit der Beteiligtenstellung verbunden sind eine Reihe von Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Sachverhalts (§§ 90, 93, 97, 99 AO). Die Verwaltung verpflichtet sich, jedem Beteiligten den Feststellungs...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Tätigkeiten

Rz. 115 Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Gebühren bereitet immer wieder Probleme. Nicht jede Tätigkeit, die auf den ersten Blick eine Geschäftsgebühr vermuten lässt, löst eine solche auch aus. Und manchmal kommt eine Geschäftsgebühr in Betracht, wo man es vielleicht nicht vermutet. Die Geschäftsgebühr findet sich in Teil 2 des Vergütungsverzeichnisses "Außergerichtliche ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 63 Früher war umstritten, ob bei Anerkenntnis der Hauptforderung (ggf. bei gleichzeitigem Verzicht auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) und einer Zahlungsvereinbarung mit Nebenabreden eine Einigungsgebühr aus dem Hauptsachewert angefallen ist. Zum 1.10.2021 wurde die Regelung zur Einigungsgebühr vor dem Hintergrund der Änderung des Inkassorechts geänd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 28.9.2011 – I ZB 97/09

Rz. 30 a) Für die Frage, ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, bedarf es einer Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischerweise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem eher a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Werte des Betriebsvermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3)

Rz. 23 Die Werte des Betriebsvermögens sind gesondert festzustellen, wenn der Erwerbszeitpunkt nach dem 31.12.2006 liegt. Liegt er davor, so wird das Betriebsfinanzamt in Amtshilfe für die Erbschaftsteuerstelle tätig, kann aber die Mitwirkung des Erwerbers nicht erzwingen. Wegen der Zurechnung der Werte des Betriebsvermögens gilt das bei den Grundbesitzwerten bereits Dargest...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. Zusätzliche Gebühren

Rz. 194 Auch in Straf- und Bußgeldsachen finden sich zusätzliche Gebühren, die einen Erfolg oder besondere zusätzliche Tätigkeiten honorieren, u.a.mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Beendigungsalternativen

Rz. 162 Ist das Erfordernis der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung bzw. die Möglichkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung gegeben, kann die fiktive Terminsgebühr anfallen durchmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer (Abs. 7)

Rz. 20 Wie bei der Umsatz- und Lohnsteuer ist auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Berechnung der Steuer durch den Erwerber vorgesehen, ohne dass es eines Steuerbescheides bedarf. Ist wegen der eher unkompliziert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage bei der Lohn- und der Umsatzsteuer eine Selbstberechnung noch eher zumutbar, dürfte dies für die Erbschaftsteuer in d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Inländischer Erblasser oder Schenker (Abs. 1)

Rz. 6 Ist der Erblasser bzw. der Schenker Inländer, so ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus der sinngemäßen Anwendung des § 19 Abs. 1 AO für natürliche Personen und nach § 20 AO für Gesellschaften. Grundsätzlich wird also auf denjenigen abgestellt, von dem das übertragene Vermögen herrührt. Obgleich dieser Grundsatz bei der zwangsweisen Durchsetzung des Steueranspruche...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Abgrenzung: Der Auftrag

Rz. 116 In diesem Zusammenhang muss erneut die Bedeutung des Auftrags betont werden. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr ist eröffnet, wenn sich der Auftrag auf die außergerichtliche Vertretung oder die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrages richtet. Dies ist besonders wichtig, da das äußere Erscheinungsbild der Tätigkeiten nicht immer Schlüsse auf den Auftrag zul...mehr