Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Der Verteidiger wird erstmals im Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beauftragt

Rz. 205 War der Verteidiger erstinstanzlich nicht tätig und wird er erst mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde beauftragt, gilt für ihn wiederum § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht. Er erhält daher bereits mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verfahrensgebühr der Nr. 5113 VV. Rz. 206 Darüber hinaus erhält der Anwalt, der im vorangegangenen erstinstanzlichen Ve...mehr

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§ 35 Strafsachen / (h) Entscheidung durch Strafbefehl

Rz. 98 Die bloße Entscheidung durch Strafbefehl löst keine Zusätzliche Gebühr aus. Das gilt unabhängig davon, ob der Verteidiger sein Einverständnis hierzu erklärt,[51] ob er darauf hingewirkt[52] oder ob er von einem Einspruch abgeraten hat.[53] Beispiel 44: Entscheidung durch Strafbefehl Der Verteidiger wirkt auf den Erlass eines Strafbefehls hin, der dann auch vom Amtsgeri...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / a) Einigung über weiteres Berufungsverfahren

Rz. 29 Soweit ein anderes Berufungsverfahren mitverglichen wird, entsteht eine 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3202 Nr. 2 VV) und eine einheitliche 1,3-Einigungsgebühr (Nr. 1004 VV). Beispiel 10: Einigung über weiteres Berufungsverfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageford...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / f) Einigung

Rz. 84 Eine Terminsgebühr entsteht ferner, wenn eine Einigung geschlossen wird. Während es in Zivilsachen schon länger geklärt war, dass ein einfacher schriftlicher Vergleich ausreicht und eine gerichtliche Feststellung (dort nach § 278 Abs. 6 ZPO) nicht erforderlich sei, war diese Frage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten. Hier wurde vielfach angenommen, dass eine ...mehr

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§ 35 Strafsachen / VI. Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten

Rz. 228 Für die Tätigkeit als Beistand, Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, sodass auf die Ausführungen zu Rdn 15 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 229 Insbesondere kann der Anwalt als Nebenklagevertreter auch eine Vergütung im vorbereitenden Verfahren ...mehr

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§ 35 Strafsachen / gg) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 61 Wird aus einem Ermittlungsverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal.[23] Das gilt auch für die Grundgebühr (Nr. 4100 VV).[24] Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Die Grundgebühr entsteht all...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 179 Auch im Berufungsverfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr entstehen, wenn es auch um Einziehung oder verwandte Maßnahmen geht. Die Höhe der Gebühr beträgt hier ebenfalls 1,0. Die Gebühr entsteht – im Gegensatz zur ersten Instanz – im Berufungsverfahren auch dann, wenn sie bereits im vorbereitenden Verfahren entstanden war. Beispiel 111: Berufungsverfahren mit...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 222 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Beispiel 65: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die Beteiligten unter Mitwirkung der beteiligten Anwälte aufgrund außergerichtlicher V...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 42 Die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung[10] und einstweilige Einstellung des Verfahrens sowie für Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV) stellt gegenüber den Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens und im...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Überblick

Rz. 15 Unterschieden wird hier nach Rz. 16 Es entstehen insoweit zwar – in Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG – zwei Verfahrensgebühren; es handelt sich jedoch nur um eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, sodass z.B. d...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (3) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Rz. 24 Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel 8: Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens In einem Rechtsstreit (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termi...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Überblick

Rz. 65 Neben den gerichtlichen Terminen (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) mit Ausnahme des bloßen Verkündungstermins (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV) regelt Vorbem. 3 Abs. 3 VV in seinem S. 3 auch zwei außergerichtliche Termin. Damit sind nicht etwa Termine im Rahmen eines außergerichtlichen Vertretungsauftrags nach Teil 2 VV gemeint, sondern Termine außerhalb eines gerichtlichen Termins...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (1) Gebühren

Rz. 17 Für die Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der Anwalt nach Anm. Nr. 1 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Rz. 18 Eine Ermäßigung der Gebühr bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 19 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren

Rz. 30 Auch in diesem Fall entsteht die 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV. Die Einigungsgebühr fällt jetzt aus dem Wert der mitverglichenen Gegenstände dagegen nur zu 1,0 an. Beispiel 11: Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwäl...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / I. Überblick

Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 28 Familiensachen / b) Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 382 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Rz. 383 Der Anwalt erhält aus dem Mehrwert also auch die Einigungsgebühr aus der Landeskasse. Soweit die Gege...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / g) Erledigung

Rz. 86 Darüber hinaus hat die Neuregelung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV eine weitere Lücke geschlossen. Geregelt war bislang nur der Vergleich (jetzt Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG). Seit dem 1.1.2021 greift die fiktive Terminsgebühr auch bei einer Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nr. 1002 VV RVG. Beispiel 35: Verfahrens- und Terminsgebühr bei Abschluss eines ...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 35 Strafsachen / ff) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 60 Werden mehrere Ermittlungsverfahren verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren (auch die Grundgebühr) getrennt. Das gilt auch dann, wenn die zugrunde liegenden Straftaten gleichartig und am selben Tag begangen worden sind.[20] Eine spätere Verfahrensverbindung kann die bereits entstandenen Gebührenansprüche nicht mehr beseitigen.[21]...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3202 VV eine Terminsgebühr, die zunächst einmal unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht, also insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) oder auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Berufungsverfahrens gerichteten Besprechungen au...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Einigung im gerichtlichen Termin

Rz. 262 Wird die Einigung im Termin erzielt, entsteht aus dem Wert der in diesem Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Rz. 263 Es entsteht darüber hinaus eine Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Rz. 264 Schließlich entsteht auch eine Einigungsgebühr aus dem Mehrwert. Deren Höhe hängt davon ab, ob die in die Einigung einbezog...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Terminsvertretung mit Einigung

Rz. 108 Neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann der Terminsvertreter auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV verdienen.[27] Beispiel 64: Terminsvertretung mit Einigung Der Terminsvertreter nimmt zusammen mit der Partei an der mündlichen Verhandlung teil (Wert: 8.000,00 EUR). Dort wird ein Vergleich geschlossen. Der Terminsvertreter erhält jetzt zusätzlich ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung

Rz. 83 Endet der Auftrag für den Terminsvertreter vorzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr der Nr. 3401 VV nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf 0,5, wobei sich diese Gebühr dann bei mehreren Auftraggebern wiederum um jeweils 0,3, höchstens um 2,0, erhöht. Beispiel 41: Vorzeitige Erledigung Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Unmittelbar vor dem Termin wird die Klage ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Betragsrahmengebühren

Rz. 4 Während der Wahlanwalt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV grundsätzlich nach Rahmengebühren abrechnet und aus dem vorgegebenen jeweiligen Rahmen nach § 14 Abs. 1 RVG die im konkreten Einzelfall angemessene Gebühr bestimmt, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt jeweils eine Festgebühr, die unterhalb der jeweiligen Mittelgeb...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr

Rz. 120 Anfallen kann auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Beispiel 76: Mahnverfahren mit Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners unterbreitet dem Antragsteller einen schriftlichen Vergleichsvorschlag, den dieser annimmt. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV kommt jetzt noch e...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / b) Einigung außerhalb eines gerichtlichen Termins

Rz. 273 Werden Gegenstände, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, außerhalb eines gerichtlichen Termins in eine Einigung einbezogen, so entsteht ebenfalls nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV. Auch hier fehlt zwar eine Ermäßigungsregelung, sodass auch hier Nr. 3101 Nr. 2 VV entsprechend anzuwenden ist (siehe Rdn 253); i.d.R. wird sich hier die Ermäßigung abe...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts findet sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Sie gilt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / d) Die Vergütung in allgemeinen Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Die sonstigen, nicht gesondert geregelten Beschwerdeverfahren werden nach Teil 3 Abschnitt 5 VV (Nrn. 3500 ff. VV) vergütet. Rz. 19 Danach erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 20 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht si...mehr

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§ 35 Strafsachen / ee) Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Beschlagnahme, Einziehung und verwandten Maßnahmen

Rz. 56 Ist Gegenstand des Verfahrens auch eine (drohende) Beschlagnahme, Einziehung oder verwandte Maßnahme, entsteht noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Diese Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Erforderlich ist allerdings, dass der Gegenstandswert mindestens 30,00 EUR beträgt (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Bei geringeren Werten entsteht keine ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Rz. 153 Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 154 Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / ff) Einigung (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 4. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 166 Ebenso entsteht die Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, eine Einigung geschlossen wird.[77] Rz. 167 An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bis zum 31.12.2020 noch ein schriftlicher Vergleich erforderlich war. Mit dem KostRÄG 2021 wurden gleich mehrere Änderungen vollzogen:mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (1) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Beispiel 6: Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weiter gehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren (2/22) anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits erstinstanzlich tätig

Rz. 201 Auch hier kann der bereits befasste Verteidiger die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV nicht mehr verdienen. Darüber hinaus gilt für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG, wonach das Einlegen des Rechtmittels – also hier des Zulassungsantrags – noch zur ersten Instanz zählt. Beispiel 105: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung wird abgelehnt Der erstinstanzliche Anw...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 39 Für die Vertretung eines Gläubigers oder eines sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten richtet sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Einigung

Rz. 135 Umstritten war, ob die Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren auch dann (analog Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV) anfiel, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Der Gesetzgeber hatte zunächst eine der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechende Regelung in Nr. 3106 VV nicht vorgesehen. Daraus hat ein Teil der Rspr.[26] geschlossen, dass die Term...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Anwalt war im vorbereitenden Verfahren nicht tätig

Rz. 145 Wird der Verteidiger erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 34 bis 82. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV anfallen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV). Besonderheiten ergeben sich zudem bei einer Rücknahme der Anklage (siehe ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 156 Weist das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren wiederum stellt gem. § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit dar, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu vergüten ist. Rz. 157 Wird ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft.[1] Die Vorlage der vollständigen Abrechnung ist – wie n...mehr

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Vorwort

Einer der umfangreichsten Zuständigkeitsbereiche des VI. Zivilsenats des BGH betrifft die Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen. Der Senat hat unter meiner Mitwirkung in den vergangenen rd. 20 Jahren das Kfz-Sachschadensrecht durch viele neue Entscheidungen geprägt. Auf den ersten Blick mag die Vielzahl der zum Kfz-Sachschadensrecht ergangenen Senatsentscheidungen unü...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats hatte das Berufungsgericht der Schadensberechnung zu Recht einen Restwert des Unfallfahrzeugs von nur 11.000 EUR zugrunde gelegt. Durchgreifende Gründe, seine Rechtsprechung zu ändern, sah der Senat nicht. Rz. 79 Nach ständiger S...mehr

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§ 3 Restwertproblematik / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 87 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Prüfung im Ergebnis nicht stand. Der Klägerin stand ein Anspruch auf Ersatz weitergehenden Sachschadens nicht zu (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, § 287 ZPO). Zu Recht war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 168 Die Revision hatte keinen Erfolg. Zwar hielt das Berufungsurteil den Rügen der Revision nicht stand; die Entscheidung war aber aus anderen Gründen richtig, § 561 ZPO. Im Ergebnis stand dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht zu, § 249 Abs. 1 BGB. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erste...mehr