Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.4 Ermessensentscheidung

Rz. 58 Im Unterschied zur obligatorischen Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgelds ist die Festsetzung des Zuschlags in das Ermessen der zuständigen Finanzbehörde gestellt. Dieses Ermessen betrifft sowohl die Frage, ob überhaupt ein Zuschlag festgesetzt werden soll (Entschließungsermessen), als auch die Frage, wie hoch dieser bemessen werden soll (Auswahlermessen). Währe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.2 Hinausschiebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 1)

Rz. 69 Abs. 4 S. 1 sieht eine Verlängerung der Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. für den Fall vor, dass wegen einer Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Verlängerung knüpft nicht an das Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung als solcher, sondern an die deshalb erfolgte Festsetzung eines Mtwirkun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil)

Rz. 31 Nach Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil ist ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Das Mitwirkungsverzögerungsgeld gehört als steuerliche Nebenleistung i. S. v. § 3 Abs. 4 Nr. 3a AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.6 Ende der Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 5 endet die Mitwirkungsverzögerung – und damit auch der Zeitraum, für den das Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen ist – mit Ablauf des Tages, an dem das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vollständig erfüllt wurde, spätestens mit Ablauf des Tages der Schlussbesprechung. Da die Mitwirkungsverzögerung erst mit Ablauf des Tages endet, an dem das maßge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.3 Festsetzung des Zuschlags in Fällen besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 1 erlaubt die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld, wenn zu befürchten ist, dass der Stpfl. aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Mit der "aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1" ist wie im Fall des Abs. 3 S. 1 Nr. 1 das qualif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.3 Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 2)

Rz. 75 Nach Abs. 4 S. 2 ist die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3, 1 Halbs. AO n. F. abweichend von S. 1 vollständig ausgeschlossen, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Voraussetzungen des Abs. 4 S. 2 entsprechen damit denen für die Annahme eines Wiederholungsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Einspruch und Klage gegen bestimmte Verwaltungsakte (Abs. 5)

Rz. 87 Abs. 5 regelt die Festsetzungsfrist für den Fall, dass ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach Abs. 1, die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 oder die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 3 mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird. Die Festsetzungsfrist läuft in diesen Fällen für die Steuern, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 200a AO wurde durch das DAC7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 eingeführt (zur erstmaligen Anwendung der Vorschrift s. Rz. 2). Die Vorschrift ist Teil einer Reform der Außenprüfung, die darauf zielt, die Prüfungsdauer zu verkürzen und die zeitliche Nähe der Außenprüfung zum Prüfungszeitraum zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde § 171 Abs. 4 AO dahi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.5 Frist für die Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 4)

Rz. 21 Nach Abs. 1 S. 4, 1. Halbs. ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen innerhalb eines Monats zu erfüllen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des entsprechenden Verwaltungsakts. Für ihre Berechnung gelten die allgemeinen Vorschriften des § 108 AO.[1] Wird ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen ergänzt, wird insoweit eine neue Monatsfrist in Gang gesetzt. Dies gilt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Strukturentscheidungen

Die Gesellschafterversammlung legt in der Satzung den Zweck und den Gegenstand des Unternehmens fest, sie ist für jede Änderung der Satzung und damit insbesondere für die Strukturentscheidungen zuständig. Der Abschluss von Unternehmensverträgen und die Vornahme von Umwandlungsentscheidungen, z. B. Fusionen, Ausgliederungen, Rechtsformwechsel ist ebenfalls nur unter Mitwirkun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 3 Verfahren

Für das Verfahren gilt § 36 SGB VIII mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der nun junge Volljährige tritt. Als Anspruchsinhaber entscheidet er über die Annahme der Hilfe selbst. Dabei dürfen an seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Einzelfall keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Andernfalls besteht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 1 Unterstützungspflicht

Das Jugendamt muss das Familiengericht unterstützen – Ermessen besteht nicht.[1] Die Unterstützungspflicht bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge (also nicht der Vermögenssorge) in den in Satz 2 genannten Verfahren, insbesondere in Kindschaftssachen.[2] Hinweis Pflichten des Gerichts und des Jugendamts Die Pflicht des Jugendamts zur Mitwirkung ist deckungsglei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Wesentliche Aufgaben des Betriebsarztes sind: koordinierte Analyse vorhandener Gefährdungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und deren Beurteilung im Hinblick auf sich ergebende Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Hinweise zur Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, Mitwirkung bei der Organisation d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Streitfall Angaben zu Unfallereignis und Vorerkrankungen, Mitwirkung

aa) Ausgangsfall Rz. 532 Die VP stürzt am 14.1.2023 in Spanien, zwei Tage vor der geplanten Rückreise, auf die Knie. Sie wird in Spanien nur kurz ambulant untersucht und es wird keine weitere Behandlung vorgenommen, damit die Rückreise wie geplant erfolgen kann. In Deutschland wird sie dann von ihrem Orthopäden zunächst ebenfalls ambulant behandelt. Diagnostiziert werden star...mehr

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§ 6 Personenversicherung / g) Mitwirkung

Rz. 457 Der Versicherungsschutz besteht nur für unfallbedingte Gesundheitsschäden. Unfallfremde Schädigungen werden nicht entschädigt. Dementsprechend wird mit der Regelung der Ziff. 3 AUB 2020, § 182 VVG vereinbart, dass Gesundheitsschäden und auch die Folgen von Gesundheitsschäden dann in Abzug gebracht werden, wenn sie zu mindestens 25 % auf Krankheiten und Gebrechen beru...mehr

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§ 6 Personenversicherung / g) Mitwirkung

Rz. 561 Nur für unfallbedingte Schäden besteht Versicherungsschutz. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der Verursachung der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, ist die Leistung zu kürzen, A.4.9 AKB 2015. Hierzu kann auf die Ausführungen zur Unfallversicherung verwiesen werden (vgl. Rdn 457 ff.). In den AKB 2008 gilt die Regelung zur Mitwirkung von Krankheite...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Mitwirkung des Grundstückseigentümers

Rz. 5 Wegen der Teilaufhebung ist der Anwendungsbereich des § 26 ErbbauRG eröffnet und die Notwendigkeit der Eigentümermitwirkung gegeben.[15] In der Praxis besteht eine Mitwirkungspflicht auch deshalb, weil regelmäßig der Erbbauzins verteilt und das Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers eingeschränkt wird.[16] Eine Mitwirkungspflicht resultiert überdies daraus, dass das ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / F. Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses

Rz. 164 In Literatur und Rechtsprechung wird unterschiedlich beurteilt, ob und inwieweit die Erben verpflichtet sind, an der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses mitzuwirken.[380] Anders als durch gegenseitige Information über Tatsachen, die nicht allen Miterben bekannt sind, kann jedoch eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht erfolgen. Beispielsweise können weder Forderunge...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Klage auf Schadensersatz gegen Miterben wegen fehlender Mitwirkung bei der Verwaltung

Rz. 41 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mitzuwirken, um so die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Widerstand von Erben oder auch die bloße Passivität kann nicht nur zu einer Verurteilung zur Zustimmung zur Verwaltungsmaßnahme führen (siehe oben Rdn 40), sondern auch zu einer Schadensersatzpfli...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Mitwirkung in Personalangelegenheiten

Rz. 743 Das vorgeschlagene Vertragsmuster geht davon aus, dass die Entscheidungen in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmer der Abteilung vom Krankenhausträger und nicht vom Chefarzt getroffen werden. Da mit der Leitungsverantwortung des Chefarztes jedoch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Auswahl des für die Abteilung maßgeblichen Personals verbunden sein muss,...mehr

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§ 6 Personenversicherung / cc) Mitwirkung

Rz. 110 Der VN ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen, Originalbelege einzureichen und, soweit erforderlich, die behandelnden Ärzte von deren Schweigepflicht zu entbinden. So soll eine Nachprüfung zu Ursache und Höhe der Leistungspflicht ermöglicht bzw. vom VN unterstützt werden. Der VN muss den VR unterstützen, den Schadenshergang, die Höhe des Schadens und...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Erstellung der (wöchentlichen/monatlichen/vierteljährlichen) Dienst-(Schicht-)pläne, Mitwirkung des Betriebsrats, § 4

Rz. 260 Nach der Rechtsprechung des BAG[837] sind "die Betriebsparteien frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen. Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach dies...mehr

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§ 6 Personenversicherung / cc) Klageschrift

Rz. 530 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.74: Klage Invalidität der Höhe nach An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, _________________________ (Name, Adresse) – Bekla...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Einordnung und Hinweise

Rz. 533 Hier handelt es sich um eine typische Fallkonstellation zur Frage der Unfallverletzung und der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen. Dies ist hier kombiniert mit Fragen zum Schadenhergang und Falschangaben in der Schadenanzeige. Der VN muss zunächst den Unfall (Sturz und die Unfallverletzung) nachweisen, zudem die Notwendigkeit der stationären Behandlung für die V...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Allgemeines

Rz. 115 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, an Maßregeln der ordnungsgemäßen Verwaltung mitzuwirken. Bei ordnungsgemäßer Verwaltung ist eine Mehrheitsentscheidung der Erben ausreichend, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Mitwirkungspflicht können nach dem ausdrücklichen Wortlaut aber ausschließlich die Miterben gegeneinander geltend machen. E...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 1. Möglichkeit der Auseinandersetzung

Rz. 63 Mehrere Vorerben bilden eine Erbengemeinschaft. Diese kann sich jederzeit nach § 2042 BGB auseinandersetzen (siehe hierzu auch § 8 Rdn 13 ff.).[102] Rz. 64 Der Mitwirkung von Dritten, wie Nacherben, weiteren Nacherben oder Ersatznacherben, bedarf es zur schuldrechtlichen Vereinbarung des Auseinandersetzungsvertrages nicht.[103] Der Vorerbe ist nicht daran gehindert, di...mehr

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zfs 12/2024, Änderungen der... / 2 Aus den Gründen:

“I. … Die zulässige Beschwerde gegen diesen Beschl. ist unbegründet. Das VG hat die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung des Kl. (§ 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 S. 1 ZPO) zu Recht verneint. Die Beschwerdegründe des Kl. rechtfertigen keine andere Entscheidung. Die Änderungen der FeV durch das Inkrafttret...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / IV. Klage gegen nicht zustimmende Miterben im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 40 Im Vorfeld einer Maßnahme, die einen Mehrheitsbeschluss erfordert, kann die Mitwirkung der Miterben im Klagewege erzwungen werden. Zu verklagen sind die Erben, die entweder gegen die Maßnahme gestimmt haben oder sich überhaupt nicht an der Verwaltung beteiligt haben. Liegt ein Beschluss der Erbengemeinschaft noch nicht vor, ist ausschließlich die weiter reichende Klag...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / aa) Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 32 Während der Zeit der Vorerbschaft sind die Vorerben verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten (arg. ex. § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ordnungsgemäße Verwaltung erfordert die Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[65] Die Vorerben müssen bei Maßnahmen nicht nur die Interessen der Miterben nach billigem Ermessen, ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 531 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.75: Klageerwiderung Invalidität der Höhe nach An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: Die von der Klägerin...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 124 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB und vergleichbar zu beurteilen.[303] Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[304...mehr

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§ 1 Grundlagen / I. Wesen der Erbengemeinschaft und reguläre Erbauseinandersetzung; Erbteilungsklage

Rz. 35 Die Erbengemeinschaft ist eine rechtliche Konstellation, in der mehrere Erben gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen verwalten und darüber verfügen (Gesamthandgesellschaft). Dieses Prinzip ist verschiedentlich im BGB verankert. Gemäß § 2032 Abs. 1 BGB wird der Nachlass, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erben. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 505 § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt voraus, dass das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer durch Regelungen des Arbeitgebers betroffen ist. Mit der Einführung eines BEM wird den Arbeitnehmern aber weder ein bestimmtes Verhalten abverlangt, noch besteht ein Bezug zur betrieblichen Ordnung. Es geht um die Leistungsfähigkeit einzelner Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvert...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Übergangsleistung (Ziff. 2.3 AUB 2014)

Rz. 443 Die VP muss unfallbedingt im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein und die Beeinträchtigung muss vom Unfalltag an gerechnet ununterbrochen mehr als 6 Monate bestehen. Ist die berufliche Leistungsfähigkeit bee...mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Nachlassinsolvenz in diffizilen Konstellationen als Mittel zur Erbauseinandersetzung

Rz. 40 Möglich sind auch Konstellationen, in denen die Erben oder sogar weitere Erbeserben gar nicht bekannt sind, insbesondere bei großen oder seit mehreren Erbgängen ungeteilt bestehenden Erbengemeinschaften. Auch können Erben im Ausland ansässig oder unbekannt verzogen sein. Soll Erbteilungsklage seitens eines Miterben erhoben werden, ergeben sich Schwierigkeiten bereits ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Fehlender Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 215 Die Regeln über den Sonderkündigungsschutz sind aber nicht anwendbar, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft im Zeitpunkt der Kündigung nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt wegen fehlender Mitwirkung des Arbeitnehmers keine Feststellung über die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch treffen konnte, § 173 Abs. 3 i.V.m. § 152 Abs. 1 S. 3 SGB IX. Dabei ist d...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Invaliditätsbemessung

Rz. 490 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme (am Schadentag versicherte Invaliditätsgrundsumme) und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Es gilt eine Gliedertaxe, Ziff. 2.1.2.2.1 AUB 2020. Für Verletzungen von nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen erfolgt eine Bewertung außerhalb der Gliedertaxe, Ziff. 2.1.2.2.2 AUB 2020. Ein...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / aa) Im Vorfeld der Maßnahme

Rz. 120 Im Vorfeld einer Maßnahme, die einen Mehrheitsbeschluss erfordert, kann die Mitwirkung der Miterben im Klagewege erzwungen werden. Zu verklagen sind die Erben, die entweder gegen die Maßnahme gestimmt haben oder sich überhaupt nicht an der Verwaltung beteiligt haben. Liegt ein Beschluss der Erbengemeinschaft noch nicht vor, ist ausschließlich die weiter reichende Kla...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Objektiv lag kein Fall der Notverwaltung vor

Rz. 138 Eine Maßnahme der Notverwaltung ist stets auch ein Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung (siehe hierzu oben Rdn 124). Handelt der Miterbe im Rahmen einer vermeintlichen Notverwaltung, lag objektiv jedoch nicht die erforderliche Dringlichkeit vor bzw. war die Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses nicht erforderlich, so ist zunächst zu prüfen, ob (wenigstens) die Vor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 442 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[1070] ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / cc) Klageschrift

Rz. 534 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.76: Klage Angaben zu Unfallereignis und Erkrankungen – Mitwirkung An das Amtsgericht _________________________ Klage der _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, __________________...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / III. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 27 Die Aufgaben des Nachlasspflegers ergeben sich aus dem Grund seiner Bestellung. Gemäß § 1960 BGB hat er für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, d.h. den Nachlassbestand zu ermitteln, in Besitz zu nehmen und soweit nötig zu verwalten. Über den Wortlaut von § 1960 BGB hinaus wird auch die Ermittlung der Erben zu seinen regelmäßigen Aufgaben gezählt,[38] da auch dies...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 86 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Betreuungsbedürftiger Miterbe

Rz. 5 Aus der Möglichkeit, dass Geschäftsfähigkeit und Betreuung auseinanderfallen, ergibt sich beim Umgang mit Betreuten oder betreuungsbedürftigen Menschen für andere Personen – wie Miterben – ein zentrales Problem. Auch ein Betreuter kann, wenn er geschäftsfähig ist, einen Auseinandersetzungsvertrag wirksam schließen. Allerdings kann ein Geschäftsunfähiger unbetreut sein,...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 4. Eintrittsklausel

Rz. 157 Im Gegensatz zu den Nachfolgeklauseln, die zu einem automatischen Eintritt der (qualifizierten) Erben in die Gesellschaft führen, eröffnet die Eintrittsklausel dem Nachfolger oder den verbleibenden Gesellschaftern ein Wahlrecht. Zunächst erfolgt die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter, jedoch räumt die Klausel dem Nachfolger, ggf. unter...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / V. Erneuter Eröffnungsantrag

Rz. 228 Wurde ein Eröffnungsantrag mangels kostendeckender Masse abgewiesen, so ist ein erneuter Eröffnungsantrag zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass zwischenzeitlich ein ausreichendes Nachlassvermögen ermittelt wurde.[212] Auch die Einzahlung eines Kostenvorschusses genügt für einen neuerlichen Antrag. Rz. 229 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm überne...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 635 In Personenversicherungen ist die Mitwirkung von VN und Versichertem unerlässlich. Daher sind manche Mitwirkungshandlungen als Obliegenheit ausgestaltet, die bei Nichtbeachtung zu einer eigenständigen Sanktion führen können. Vorrangig ist aber zu beachten, dass bei fehlender Mitwirkung der Leistungsanspruch vielfach gar nicht erst entsteht bzw. fällig wird. Rz. 636 H...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 528 Die VP trat am 1.4.2012 im Rahmen eines Fußballspiels zu einem Sprint an. Beim ersten Schritt riss die Achillessehne des linken, beim Antritt belasteten Beins. Der Schaden wurde zeitnah gemeldet und Versicherungsschutz erteilt. Die Erstbemessung durch den VR ergab eine unfallbedingte Beeinträchtigung von 1/20 Beinwert. Das vom VR eingeholte Gutachten stellt eine Schäd...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / V. Verteilung des Erbbauzinses

Rz. 18 Eine Mitwirkung des Grundstückseigentümers wird erst im Rahmen der Verteilung des Erbbauzinses erforderlich,[100] wozu dringend zu raten ist, um die gesamtschuldnerische Haftung aller Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten zu beseitigen.[101] Ohne Verteilung ist die weitere Beleihung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten kaum bzw. nur erschwert möglich, weil der Beleihung...mehr