Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Der versierte Berater wird sich vermutlich darauf einstellen müssen, dass sich die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung zu § 5 Abs. 1 ErbStG deutlich intensivieren werden, weil die Auskunft in der "Anlage Erwerber"[15] einen schlichtweg unzureichenden Informationsbeitrag zu dieser ohnehin fehlerlastigen Besteuerungsgrundlage leistet. Gegebenenfalls ist bis dahin auch eine ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.2 Privatrechtlicher Abmarkungsanspruch

In den Bundesländern, in denen es keinen öffentlich-rechtlichen Abmarkungsanspruch gibt, muss auf den privatrechtlichen Abmarkungsanspruch des § 919 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden, wenn der Nachbar – aus welchen Gründen auch immer – mit der Abmarkung der gemeinschaftlichen Grundstücksgrenze nicht einverstanden ist. Der Anspruch unterliegt nicht der Verjährung (§ 924 BGB)....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung hat das lange erwartete Schreiben zum Betriebsausgabenabzug bei sog. Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht. Nachfolgend werden die Grundsätze der Regelung erläutert und die wesentlichen Ausführungen des BMF für die Praxis dargestellt. Regelungsinhalt und Ziel des § 4k EStG Die Regelungen des § 4k EStG sind in der Praxis oftmals ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / Zusammenfassung

Begriff Steuerliche Mitwirkungspflichten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich, denn der Steuerpflichtige hat i. d. R. seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren und die Besteuerungsgrundlagen zu erklären, die letztlich zur Festsetzung und Erhebung der Steuer führen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Finanzbehörden ermitte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.6 Angemessenheitsvermutung bei tariflichen Entgeltsystemen

Für tarifliche Entgeltregelungen stellt § 4 Abs. 5 EntgTranspG eine Vermutung auf, dass diese angemessen sind. Wird ein solches System auf die Arbeitsverhältnisse angewandt, so bestimmt Satz 2, dass Tätigkeiten nicht als vergleichbar angesehen werden, wenn sie in diesem System jeweils unterschiedlichen Entgeltgruppen zugewiesen sind. Diese Privilegierung tariflicher Entgelts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Nach § 200a Abs. 1 AO kann die Finanzverwaltung Steuerpflichtige nach Ablauf von sechs Monaten seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung zur Mitwirkung nach § 200 Abs. 1 AO auffordern. Kommen Steuerpflichtige diesem qualifizierten Mitwirkungsverlangen nicht oder nicht hinreichend nach, kann die Finanzverwaltung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld[1] und ggf. einen Zuschlag zum Mitw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 8 Mitwirkungspflichten Dritter

Auch andere Personen als der Steuerpflichtige (Dritte) sind zur Mitwirkung und Aufklärung im Besteuerungsverfahren des Steuerpflichtigen verpflichtet, insbesondere zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Urkunden.[1] Sie sollen hierzu allerdings erst dann angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führt oder keinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 4 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.1 Barriere-Reduzierung (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG)

Hierzu zählen solche baulichen Veränderungen, die "Menschen mit Behinderungen" – Behinderung ist hier nicht im engen Sinne des Sozialrechts zu verstehen – den Gebrauch der Mietsache erleichtern, nämlich Maßnahmen, die für eine Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen zumindest eine Erleichterung sind. Barrierefreiheit i. S. d § 4 BGG muss nicht erreicht ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 2.2.3 Typische Fallkonstellationen

Wirtschaftseinheiten/Untergemeinschaften Vielfach sehen Gemeinschaftsordnungen die Bildung sog. Wirtschaftseinheiten vor, wobei zusätzlich vereinbart wird, dass diejenigen Mitglieder einer Wirtschaftseinheit, die die Kosten einer Maßnahme zu tragen haben, hierüber alleine beschließen. Aus der Bildung separater Erhaltungsrücklagen für die einzelnen Gebäude lässt sich der Wille ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.2.1 Für den Einzelfall bedeutsame Umstände

Rz. 18 Dass das FA bei seiner Entscheidungsfindung alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen und nicht nur profiskalisch ausgerichtet zu ermitteln hat, ist Ausdruck des Legalitätsgrundsatzes in Gestalt des Neutralitäts- oder Objektivitätsgebots.[1] Rz. 19 Gegenstand der Untersuchung dürfen nur die für die Rechtsanwendung potenziell erheblichen, die sog. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.2.2 Objektivitätsgrundsatz

Rz. 21 Da der Untersuchungsgrundsatz im Dienst der Legalität steht, beschreibt § 88 Abs. 1 S. 2 AO eine Selbstverständlichkeit.[1] Die Finanzbehörden sind zur Objektivität und Neutralität verpflichtet[2] und müssen deshalb auch die für die Beteiligten günstigen Umstände berücksichtigen. Sie müssen ihrer Pflicht zur Fürsorge für den Stpfl.[3] gerecht werden[4] und deshalb z. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.2 Vorbringen und Beweisanträge der Beteiligten (Abs. 2 S. 1 2. Halbs.)

Rz. 38 Die Finanzbehörden können die der Besteuerung zugrundezulegenden Sachverhalte in der Regel nicht vollständig selbst ermitteln. Dementsprechend hängt die Erfüllung ihres Vollzugsauftrags weitgehend von der Mitwirkung des Stpfl. und ggf. auch weiterer betroffener Personen ab.[1] Ausgangspunkt der Ermittlungen sind i. d. R. die Auskünfte der beteiligten Personen. Die am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5.1 Pflicht zur Datenzuordnung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 121 Ein Fall, der dazu führen soll, dass eine Mitteilung nicht an die Finanzbehörden ausgeteilt wird, ist ausdrücklich in § 88 Abs. 4 S. 1 AO erwähnt. Es handelt sich um den Fall, dass der Datensatz aufgrund der beim BZSt geführten Datenbank der Steueridentifikationsnummerndatenbank[1] nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand einem bestimmten Stpfl. zugeordnet werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.1 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen

Rz. 40 Es entspricht der bisher geltenden allgemeinen Rechtsauffassung, dass die Verwendung und Übermittlung zur Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen zulässig ist.[1] Eine klarstellende Erweiterung des Katalogs des § 30 Abs. 4 AO wurde in Nr. 1a vorgenommen. Grundsätzlich hätte sich der (steuerliche) Gesetzgeber wohl auch mit dem Gedanken anfreu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.2.1 Mitwirkungspflichten

Rz. 39 Die Mitwirkungspflichten der Beteiligten[1] dienen der Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen als Mittel dazu und sind damit u. a. auch integrales Prinzip des Untersuchungsgrundsatzes.[2] Zugleich bilden sie eine Grenze der behördlichen Ermittlungspflicht (Rz. 22). Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflichten begründen eine Verantwortungsgemeinschaft von Verwal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung:... / 12 Freiheitsstrafe/Straftat

Die Arbeitsverhinderung aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Bei Straftaten im Arbeitsverhältnis, d. h. bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeit, wird allerdings grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung (ggf. fristlose Kündigung) auszusprechen sein. Wurde die Straftat vom Arbeitnehmer außerdiens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.2 Ausprägung und Grenzen der Ermittlung

Rz. 70 Grundsätzlich hängen der Umfang und die Ausprägung der Ermittlungen von der Aufklärungsbedürftigkeit des Sachverhalts ab. Aufgrund der verschiedenen partiell gegenläufigen Rechtsgrundsätze kann es im Einzelfall aber zu einer Einschränkung des Prüfungsumfangs kommen.[1] Rz. 71 Die Wahl der Beweismittel muss verhältnismäßig sein (vgl. Rz. 35). Es dürfen deshalb nur dieje...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Fallgruppenbezogene Weisungsbefugnis (Abs. 3)

Rz. 95 Das Weisungsrecht nach § 88 Abs. 3f. AO schafft generalisierende Gestaltungsmöglichkeiten eines gleichheitsgerechten aber zugleich auch wirtschaftlichen Gesetzesvollzugs. Die Regelung ergänzt die notwendige Einzelfallentscheidung um die Möglichkeit einer gruppenbezogenen Entscheidung.[1] Nach altem Recht war der Verzicht auf Prüfung und Auswertung der Mitteilung/des Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.4 Entsprechende Anwendung der S. 1 und 2 bei unterlassenem Hinweis auf Unmöglichkeit der Mitwirkung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 80 Nach Abs. 4 S. 3 gelten die S. 1 und 2 entsprechend, wenn die Erfüllung der geforderten Mitwirkung unmöglich ist, der Stpfl. aber nicht unverzüglich auf die Unmöglichkeit hingewiesen hat. Die Begründung des Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] und der Bericht des Finanzausschusses[2] schweigen sich zu den Gründen dieser Regelung und den ihr zugedachten Anwendungsbereic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 1, 1. Satzteil)

Rz. 27 Eine Mitwirkungsverzögerung liegt nach der sich aus dem Klammerzusatz am Ende des ersten Halbsatzes ergebenden Legaldefinition vor, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Die Feststellung einer solchen Mitwirkungsverzögerung dürfte in der Praxis zu nicht unerheblichen Problem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.5 Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes in Teilbeträgen (Abs. 2 S. 4)

Rz. 37 Nach Abs. 2 S. 4 kann die Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes für volle Wochen und Monate der Mitwirkungsverzögerung in Teilbeträgen erfolgen. Statt dessen kann die Festsetzung aber auch in einem Betrag erfolgen, nachdem der Zeitraum, für den die Festsetzung zu erfolgen hat – spätestens also nach 150 Tagen – abgelaufen ist.[1] Eine Festsetzung des Mitwirkung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Grund der Regelung

Rz. 68 Abs. 4 regelt die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3 AO in Fällen der Mitwirkungsverzögerung. § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. wurde ebenso wie § 200a AO durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz aufgenommen. Während bis dahin der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt oder im Fall ihr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.2.1 Höchstgrenze des Zuschlags (Abs. 3 S. 2, 1. Satzteil)

Rz. 61 Die Anknüpfung an Kalendertage hat zur Folge, dass auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in die Berechnung einzubeziehen sind. Der Bemessung des Tagessatzes nach "vollen" Kalendertagen kommt demgegenüber keine praktische Bedeutung zu. Da eine einmal eingetretene Mitwirkungsverzögerung nach Abs. 2 S. 5 erst mit Ablauf des Tages endet, an dem das beendigende Ereignis ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.7 Absehen von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes bei Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens (Abs. 2 S. 6)

Rz. 40 Nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. ist von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes abzusehen, wenn der Stpfl. glaubhaft macht, dass die Mitwirkungsverzögerung entschuldbar ist. Ebenso wie die Festsetzung nach Abs. 2 S. 1 stellt auch das Absehen von der Festsetzung nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. eine gesetzlich gebundene Entscheidung dar, die der zuständigen Behörde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1 Fakultative Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 3 S. 1)

4.1.1 Gesonderte Festsetzung eines Zuschlags Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 kann bei einer Mitwirkungsverzögerung ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn aus einem der in Nr. 1 und 2 genannten Gründe zu befürchten ist, dass der Stpfl. ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Auch dieser Zuschlag stellt eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 § 200a AO wurde durch das DAC7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 eingeführt (zur erstmaligen Anwendung der Vorschrift s. Rz. 2). Die Vorschrift ist Teil einer Reform der Außenprüfung, die darauf zielt, die Prüfungsdauer zu verkürzen und die zeitliche Nähe der Außenprüfung zum Prüfungszeitraum zu verbessern. In diesem Zusammenhang wu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (Abs. 1)

2.1 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt Rz. 6 Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen gem. § 200a Abs. 1 AO stellt nach einhelliger Ansicht einen vollstreckbaren Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Abs. 1 AO dar, gegen den Einspruch und Klage möglich sind.[1] Es ist auf die Erfüllung der den Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO treffenden Verpflichtung gerichtet, bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3 Mitwirkungsverzögerung und Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 2)

3.1 Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 1, 1. Satzteil) Rz. 27 Eine Mitwirkungsverzögerung liegt nach der sich aus dem Klammerzusatz am Ende des ersten Halbsatzes ergebenden Legaldefinition vor, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Die Feststellung einer solchen Mitwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 3)

4.1 Fakultative Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (Abs. 3 S. 1) 4.1.1 Gesonderte Festsetzung eines Zuschlags Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 kann bei einer Mitwirkungsverzögerung ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn aus einem der in Nr. 1 und 2 genannten Gründe zu befürchten ist, dass der Stpfl. ohne einen solchen Zuschlag sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.2 Höchstgrenze des Zuschlags und Möglichkeit der Festsetzung in Teilbeträgen (Abs. 3 S. 2)

4.2.1 Höchstgrenze des Zuschlags (Abs. 3 S. 2, 1. Satzteil) Rz. 61 Die Anknüpfung an Kalendertage hat zur Folge, dass auch Samstage sowie Sonn- und Feiertage in die Berechnung einzubeziehen sind. Der Bemessung des Tagessatzes nach "vollen" Kalendertagen kommt demgegenüber keine praktische Bedeutung zu. Da eine einmal eingetretene Mitwirkungsverzögerung nach Abs. 2 S. 5 erst m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Auswirkung der Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4)

5.1 Grund der Regelung Rz. 68 Abs. 4 regelt die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3 AO in Fällen der Mitwirkungsverzögerung. § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. wurde ebenso wie § 200a AO durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz aufgenommen. Während bis dahin der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 9 Rechtsbehelfe gegen die im Zusammenhang mit dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte

Rz. 96 Die im Zusammenhang mit einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte – das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als solches, die Entscheidung über die Gewährung einer Fristverlängerung gem. Abs. 1 S. 4, 2. Halbs., die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 und die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeldes ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erlass des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Einzige tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Erlass eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens ist, dass seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sechs Monate vergangen sind. Anders als ein einfaches Vorlageverlangen[1] kann ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen daher nicht bereits mit der Prüfungsanordnung verbunden werden.[2] Die Sechsmonatsfrist war im Regierung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F.: Nach § 200a Abs. 4 AO wird die für nach dem 31.12.2024 entstandene Steuern und Steuervergütungen geltende Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. durch die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr hinausgeschoben bzw. g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Rz. 6 Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen gem. § 200a Abs. 1 AO stellt nach einhelliger Ansicht einen vollstreckbaren Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Abs. 1 AO dar, gegen den Einspruch und Klage möglich sind.[1] Es ist auf die Erfüllung der den Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO treffenden Verpflichtung gerichtet, bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken, die für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Entbehrlichkeit einer weitergehenden Begründung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 2)

Rz. 15 Nach Abs. 1 S. 2 ist eine weitergehende Begründung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens nicht erforderlich, wenn die Finanzbehörde den Stpfl. auf diese Möglichkeit hingewiesen hat und dieser seinen Mitwirkungspflichten dennoch nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Möglichkeit eines qualifizierten Mitwirk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.3 Entsprechende Anwendung des Abs. 2 S. 5 und 6 (Abs. 3 S. 3)

Rz. 67 Die entsprechende Anwendung des Abs. 2 S. 5 bedeutet, dass die in dieser Vorschrift festgelegten Gründe für die Beendigung der Mitwirkungsverzögerung auch für die Festsetzung von Zuschlägen nach Abs. 3 S. 1 gelten. Einer ausdrücklichen Anordnung hätte es insofern allerdings nicht bedurft, weil die Regelungen des Abs. 3 S. 1 und 2 an das Vorliegen einer Mitwirkungsverz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 7 Besondere Hinweispflichten im qualifizierten Mitwirkungsverlangen (Abs. 6)

Rz. 92 Nach Abs. 6 ist im qualifizierten Mitwirkungsverlangen auf die Konsequenzen hinzuweisen, die sich aus seiner Nicht- bzw. nicht hinreichenden oder nicht rechtzeitigen Erfüllung ergeben können. Im Einzelnen handelt es sich dabei um: die Möglichkeit der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2, die Möglichkeit der Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirku...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher und persönlicher Hinsicht gilt § 200a AO für alle Arten von Steuern und Steuervergütungen und für alle Stpfl., die der Außenprüfung unterliegen.[1] In zeitlicher Hinsicht ist § 200a AO nach Art. 97 § 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Diese Beschränkung hat allerdings nur für die Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Entsprechende Anwendung des § 200 Abs. 2 AO (Abs. 1 S. 3)

Rz. 20 Die Verweisung auf § 200 Abs. 2 AO regelt, an welchem Ort der Stpfl. die durch das qualifizierte Mitwirkungsverlangen angeforderten Unterlagen vorzulegen hat.[1] Dies hat nach § 200 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Stpfl. zu geschehen; soweit ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum nicht zur Verfügung steht, sind die Unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.4 Höchstzeitraum für die Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 3)

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 3 ist das Mitwirkungsverzögerungsgeld für höchstens 150 Kalendertage festzusetzen. Der Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] hatte noch eine Höchstdauer von 100 Kalendertagen vorgesehen, die vom Finanzausschuss – offenbar im Gegenzug zur Herabsetzung des Tagessatzes von 100 EUR auf 75 EUR (vgl. Rz. 33) – auf 150 Tage heraufgesetzt wurde. Der Höchstbetrag ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.1 Gesonderte Festsetzung eines Zuschlags

Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 kann bei einer Mitwirkungsverzögerung ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn aus einem der in Nr. 1 und 2 genannten Gründe zu befürchten ist, dass der Stpfl. ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Auch dieser Zuschlag stellt eine steuerliche Nebenleistung i. S. d. § 3 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.2.2 Festsetzung in Teilbeträgen (Abs. 3 S. 2, 1. Satzteil)

Rz. 66 Auch für die Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld lässt das Gesetz die Festsetzung in Teilbeträgen für volle Wochen und Monate der Mitwirkungsverzögerung zu. Im Hinblick auf den bei ihnen im Vordergrund stehenden Beugezweck kommt dieser Möglichkeit noch wesentliche größere Bedeutung als bei der Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes zu. Zum einen fällt der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 8 Evaluierung der Betragsgrenzen nach Abs. 3 S. 1 Nr. 2 (Abs. 7)

Rz. 95 Nach Abs. 7 sind die Betragsgrenzen nach Abs. 3 S. 1 Nr. 2 mindestens alle drei Jahre und spätestens erstmals zum 1. Januar 2026 zu evaluieren. Es handelt sich dabei um die Umsatzgrenzen, bei deren Erreichung nach S. 2 unwiderleglich vermutet wird, dass ein Stpfl. wegen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3 Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 2)

Rz. 34 Nach Abs. 2 S. 2 beträgt das Mitwirkungsverzögerungsgeld 75 EUR für jeden vollen Tag der Mitwirkungsverzögerung. Der Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] hatte noch einen Satz von 100 EUR vorgesehen, der nach der Entwurfsbegründung den Kosten entsprechen sollte, die die Außenprüfung aufbringen muss, um ihrer Prüfungspflicht bei einem beliebigen Stpfl. für den Veranlagu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen[2], die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise[3], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis[4], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 5 Inhalt der Unterstützung

Strittig ist, wie weit die Mitwirkung geht; insbesondere, ob das Jugendamt eine gutachtliche Stellungnahme abgeben muss. Zweck der Anhörungspflicht und damit der Mitwirkungspflicht ist, dem Gericht die sachgerechte Entscheidung über die Personensorge zu ermöglichen.[1] Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn das Jugendamt sich als Fachbehörde dazu äußert, welche Regelung dem Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.15 Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage sowie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein [1] Abschnitt X: Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.2 Festsetzung des Zuschlags in Wiederholungsfällen (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 49 Die Festsetzung des Zuschlags nach Abs. 3 S. 1 Nr. 1 setzt zunächst voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt wurde. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt es allein auf die Tatsache der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds ohne Rücksicht darauf an, welches rechtliche Sch...mehr