Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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Steuerbefreiung von Schulun... / 2.3 Lösung

S ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Leistungen im Zusammenhang mit seiner Schwimmschule. Wichtig Definition des Privatlehrers umstritten Im vorliegenden Fall ist S als Einzelunternehmer unternehmerisch tätig. Damit erfüllt er in jedem Fall die sich aus dem...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.3 Sponsoring ohne Gegenleistung

Sofern die Prüfung ergibt, dass der Zuwendungsempfänger an den Sponsor keine Leistung erbringt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung entscheidend, worin die Zuwendung besteht. Eine bloße Geldzahlung des Sponsors ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil bloße Zahlungen keine umsatzsteuerbare Leistung darstellen.[1] Besteht die Zuwendung hingegen in einem Gegenstand, lie...mehr

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Steuerbefreiung von Schulun... / 3.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er seine Vermietungsleistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehören seine sämtlichen Vermietungsleistungen. Praxis-Tipp Unternehmereigenschaft unabhängig von der Steuerpflicht der Umsätze Vermietungsleistungen führen immer zur Unternehmereigenschaft des Vermieters...mehr

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Steuerbefreiung von Schulun... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland eine Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt aus, führt dies zu einem steuerbaren Umsatz.[1] Ist der Umsatz steuerbar ausgeführt, muss geprüft werden, ob der Umsatz einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG unterliegt. Dabei führen die Steuerbefreiungen systematisch zu verschiedenen Rechtsfolgen: Die Leistung wird...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.5 Beispielsfälle

Aufhängen von Plakaten und sonstigen Werbematerialien des Sponsors: i. d. R. steuerbarer Leistungsaustausch, wenn es über reinen Hinweis hinausgeht Ausstellen von Produkten des Sponsors (Productplacement): steuerbarer Leistungsaustausch Bereitstellung von Präsentationsflächen zum Aufbau von Ständen: steuerbarer Leistungsaustausch Business Seats (Zuwendung von Eintrittskarten un...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.4 Vorsteuerabzug

Korrespondierend mit der Frage nach der Steuerbarkeit der Leistung stellt sich für den Unternehmer die Frage, in welchen Fällen er aus den mit dem Sponsoring zusammenhängenden Eingangsleistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Der Unternehmer ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlic...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.2 Tauschähnlicher Umsatz

Steht aufgrund der oben dargestellten Grundsätze fest, dass der Zuwendungsempfänger eine Leistung an den Sponsor erbringt, kann auch ein Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz[1] vorliegen, wenn der Zuwendungsempfänger von dem Sponsor Sachleistungen oder eine sonstige Leistung anstelle einer bloßen Geldzahlung erhält. Erforderlich ist, dass zwischen der Leistung des Zuwendungsemp...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] I. d. R. erhofft sich der Sponsor mit seiner Zuwendung eine Werbewirkung in Bezug auf bestimmte Produkte oder eine allgemeine Imageve...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.11 UStAE um einen Hinweis auf dieses BMF-Schreiben, inhaltliche Aussagen wurden in den UStAE nicht mit aufgenommen. Vor mehr als 15 Jahren hatte der EuGH [1] entschieden, dass einem Unternehmer ein sog. Direktanspruch gegen die Finanzverwaltung zustehen kann. Wichtig Ein sog. Direktanspruch (Rückzahlung einer rechtsgrundlos a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuererstattung an ein Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (§ 26 Abs. 4 UStG)

Rz. 69 In § 26 Abs. 4 UStG [1] ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen einem Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur eine Entlastung der USt für ihre Vorbezüge gewährt wird. Voraussetzung ist die Anerkennung des Konsortiums, das auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates v. 25.6.2009 über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 61 Grundsätzlich muss ein Unternehmer, dem die USt für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr erlassen wird oder bei dem die USt niedriger festgesetzt wird, die Aufzeichnungsvorschriften des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG beachten. Damit sind auch ausländische Luftverkehrsunternehmen verpflichtet, die Entgelte für Beförderungen von Personen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Nach § 26 Abs. 3 UStG kann die Steuer für die grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen im Luftverkehr niedrigerer festgesetzt oder teilweise oder ganz erlassen werden. Dazu muss sich die Beförderungsleistung z. T. auf das Inland und z. T. auf das Ausland (Drittlandsgebiet oder übriges Gemeinschaftsgebiet) erstrecken. Danach kann es sich um die folgenden Beförd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kritik an der Regelung

Rz. 63 § 26 Abs. 3 UStG basiert auf der Kannbestimmung des Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 10 MwStSystRL [1] und ist damit unionsrechtlich abgesichert. Auch handelt es sich – wenn die Orientierung an der Liste der Staaten erfolgt, zu denen Gegenseitigkeit i. S. d. Regelung besteht – um eine international abgesicherte Regelung. Ihre Begründung bezieht die Regelung aber n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 58 Handelt es sich bei dem Unternehmer, der grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ausführt, um ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann die USt niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Gleiches gilt für die Luftverkehrsunternehmen, die aus Ländern kommen, zu denen Gegenseitigkeit vom BMF festgestellt worden ist (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Besonderheiten bei ausländischen Unternehmern

Rz. 55 Hat das Luftverkehrsunternehmen seinen Sitz im Ausland, kann die Steuer für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im Luftverkehr ebenfalls niedriger festgesetzt oder ganz oder teilweise erlassen werden. Die Anordnung kann aber davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land, in dem der ausländische Unternehmer seinen Sitz hat, für grenzüberschreitende Befö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 19 § 26 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 6 UStG haben keine direkte Grundlage im Unionsrecht, da sie reine Ausführungsvorschriften sind, die keine materiell-rechtlichen Regelungen enthalten. Die Vorschriften sind unionsrechtlich zulässig. Rz. 20 § 26 Abs. 3 UStG (Nichterhebung der USt bei grenzüberschreitender Beförderung von Personen im Luftverkehr) basiert auf der Kannbesti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 UStG ermächtigt den Gesetzgeber und das BMF in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen, Regelungen zur Ergänzung des UStG vorzunehmen. Die Ermächtigungen sind dabei teilweise redaktioneller Art, wenn das BMF ermächtigt wird, das Gesetz in der jeweils gültigen Fassung mit neuem Datum und neuer Überschrift im BGBl neu zu veröffentlichen (§ 26 Abs. 6 UStG) oder den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.1 Allgemeine Rechtsentwicklung

Rz. 7 Die Regelungen des § 26 Abs. 1 bis Abs. 3 UStG waren – inhaltlich kaum verändert – auch schon in der ersten Fassung des UStG enthalten, das die Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug regelte (UStG 1967). Aber auch im UStG 1951 waren schon Vorläufer der heutigen Ermächtigungsvorschriften in § 18 UStG 1951 und später in § 28 UStG 1951 enthalten. Rz. 8 Inhaltlich sind di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 23 § 26 Abs. 1 UStG enthält eine "generalklauselartige Ermächtigung"[1], nach der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in dem UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäß...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Umsatzsteuer

a) Umsatzsteuerliche Organschaft: Nicht steuerbare Innenumsätze der Komplementär-GmbH einer Einpersonen-GmbH & Co. KG Streitig ist, ob bei einer Einpersonen-GmbH & Co. KG auch die nicht am Kapital beteiligte Komplementär-GmbH Teil eines Organkreises ist, wenn diese entgeltliche Leistungen an die Einpersonen-GmbH & Co. KG erbringt und zwischen der Einpersonen-GmbH & Co. KG und d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Organschaft: Begriff der juristischen Person

In unionsrechtskonformer Auslegung umfasst der Begriff der juristischen Person jedenfalls kapitalistisch geprägte Personengesellschaften, wozu GmbH & Co. KGs gehören. FG Münster v. 2.11.2021 – 15 K 2736/18 U, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 34/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Umsatzsteuerliche Organschaft: Nicht steuerbare Innenumsätze der Komplementär-GmbH einer Einpersonen-GmbH & Co. KG

Streitig ist, ob bei einer Einpersonen-GmbH & Co. KG auch die nicht am Kapital beteiligte Komplementär-GmbH Teil eines Organkreises ist, wenn diese entgeltliche Leistungen an die Einpersonen-GmbH & Co. KG erbringt und zwischen der Einpersonen-GmbH & Co. KG und dem Kommanditisten eine Organschaft besteht. Das FG entschied, dass die Komplementär-GmbH nicht Teil eines Organkreises...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Organschaft: Organisatorische Eingliederung durch "Vetorecht"?

Nach dem tatsächlichen Vorhandensein der Eingliederungsmerkmale und nicht nach der Rechtsauffassung der am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten beurteilt sich die Frage der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nicht ausreichend für eine organisatorische Eingliederung ist nach der neueren BFH-Rechtsprechung, dass der Organträger bei der Organgesellschaft lediglich eine von seinem Wil...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei Vermietung von Bürogebäuden

Für die wirtschaftliche Eingliederung als Voraussetzung der umsatzsteuerlichen Organschaft reicht es bei der Vermietung von Bürogebäuden aus, dass die Flächen für die Organgesellschaft von nicht nur geringer Bedeutung sind, weil dort ihr Unternehmen betrieben wird – sie also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bilden. Es kommt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verwaltungs-GmbH: Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Streitig ist der Vorsteuerabzug einer Verwaltungs-GmbH aus dem Erwerb sog. Luxusfahrzeuge. Einer unternehmerisch – gegen eine Festgebühr sowie einen Aufwendungsersatz als geschäftsführende Komplementärin einer GmbH & Co. KG – umsatzsteuerpflichtig tätigen GmbH, die daneben hochpreisige, in ihrer Stückzahl limitierte Luxusfahrzeuge mit Weiterverkaufs- und Gewinnerzielungsabsic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gesonderte USt-IdNr.

Rz. 9 Korrespondierend zu der Erteilung einer zusätzlichen Steuernummer erhält der Fiskalvertreter vom BZSt [1] auf Antrag eine separate USt-IdNr., unter der der Fiskalvertreter für alle von ihm vertretenen Unternehmer die unionsrechtlich zu meldenden Vorgänge anzumelden hat. Rz. 10 Die USt-IdNr. wird nach § 27a Abs. 1 UStG Unternehmern i. S. d. § 2 UStG auf Antrag erteilt. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.

2.1 Gesonderte Steuernummer Rz. 5 Der Fiskalvertreter erhält für seine Vertretungstätigkeit eine gesonderte Steuernummer nach § 22d Abs. 1 UStG. Unter dieser Steuernummer übermittelt er die Voranmeldungen und Jahreserklärungen für alle Umsätze für alle von ihm vertretenen ausländischen Unternehmer. Die Steuernummer für die Zwecke der Fiskalvertretung erhält er zusätzlich zu d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf umsatzsteuerrechtliche Erklärungs- un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsinhalte

Rz. 9 Unberührt von der Verpflichtung, eine Rechnung ausstellen zu müssen, bleiben die Inhalte für die Rechnung. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat die in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Bestandteile zu beinhalten. Soweit eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wird, müssen zusätzlich nach § 14a Abs. 3 UStG noch die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers sowie des Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesonderte Steuernummer

Rz. 5 Der Fiskalvertreter erhält für seine Vertretungstätigkeit eine gesonderte Steuernummer nach § 22d Abs. 1 UStG. Unter dieser Steuernummer übermittelt er die Voranmeldungen und Jahreserklärungen für alle Umsätze für alle von ihm vertretenen ausländischen Unternehmer. Die Steuernummer für die Zwecke der Fiskalvertretung erhält er zusätzlich zu der Steuernummer, unter der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Beendigung der Fiskalvertretung

Rz. 19 Endet die Fiskalvertretung für einen ausländischen Unternehmer – z. B. durch Widerruf der Vollmacht oder weil der vertretene ausländische Unternehmer nicht mehr die Voraussetzungen nach § 22a Abs. 1 UStG erfüllt, berührt dies nicht die Erteilung der zusätzlichen Steuernummer und der zusätzlich erteilten USt-IdNr. Lediglich in den Fällen, in denen in Zukunft keine Vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechnungsaussteller

Rz. 8 Besteht eine Verpflichtung, für eine im Inland ausgeführte Leistung eine Rechnung auszustellen, kann in den Fällen der Fiskalvertretung diese Rechnung sowohl durch den leistenden Unternehmer als auch durch den Fiskalvertreter erstellt werden (Wahlrecht, vgl. § 22b UStG Rz. 35). Die zusätzlichen Anforderungen an die Rechnungsinhalte nach § 22c UStG sind jedoch nicht dav...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt nach § 22b Abs. 1 UStG die Pflichten des von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmers. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss der Fiskalvertreter eine Jahressteuererklärung zur USt sowie eine ZM nach § 18a UStG abgeben; seit dem 1.1.2020 muss auch eine vierteljährliche Voranmeldung abgegeben werden. Da der Fiskalvertreter nur die Pf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 Die Regelungen über die Fiskalvertretung sollten ursprünglich durch das Jahressteuergesetz 1997 eingeführt werden. In dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP[1] waren entsprechende Regelungen enthalten. Da sich die Verabschiedung des Gesetzes aber wegen der umstrittenen Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsrechts verzögerte, wurden die Regelungen a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Kein Vorsteuerabzug

Rz. 36 Der leistende, ausländische Unternehmer darf darüber hinaus keine Vorsteuerbeträge abziehen können. Nach der Gesetzesintention ist hier die Möglichkeit der tatsächlichen Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG zu sehen. Ob dem Unternehmer keine Umsatzsteuer berechnet wird oder er wegen eventuell selbst ausgeführter steuerfreier Umsätze vom Vorsteuerabzug n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 15 Für die Erteilung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM ist ausschließlich das BZSt mit Dienstsitz in Saarlouis zuständig. Insoweit ist eine Sonderregelung für die Fiskalvertretung nicht notwendig. Anders ist es bei der Erteilung der Steuernummer. Da hier eine dezentrale Zuständigkeit vorliegt, musste eine separate Regelung aufgenommen werden, die aber auch der AO zugeo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 § 22d UStG wurde zusammen mit den übrigen Regelungen zur Fiskalvertretung mWv 1.1.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 [1] umgesetzt (vgl. § 22a UStG Rz. 9ff.). Die Regelung ist seit Einführung nicht verändert worden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 § 22c UStG wurde zusammen mit den übrigen Regelungen zur Fiskalvertretung mWv 1.1.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 [1] umgesetzt (vgl. § 22a UStG Rz. 9ff.). Die Regelung ist seit Einführung nicht verändert worden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5 § 22e UStG wurde zusammen mit den übrigen Regelungen zur Fiskalvertretung mWv 1.1.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 [1] umgesetzt (vgl. § 22a UStG Rz. 9ff.). Die Regelung ist seit Einführung nicht verändert worden. Die in § 22a Abs. 2 UStG mit dem 7. StBÄndG [2] erfolgte Änderung zum 1.7.2000 – Reduzierung der zur Fiskalvertretung befugten Personen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 22c UStG regelt über die regulären Pflichtangaben in einer Rechnung nach § 14 UStG und § 14a UStG hinaus, dass im Falle der Fiskalvertretung in der Rechnung noch zusätzliche Angaben enthalten sein müssen, die die Fiskalvertretung nach außen hin klar erkennbar machen. In der Rechnung muss ein Hinweis auf die Fiskalvertretung, der Name und die Anschrift des Fiskalvertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Steuerfreie Umsätze

Rz. 32 Ein ausländischer Unternehmer kann sich nur dann durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, wenn er im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt. Voraussetzung für einen steuerfreien Umsatz ist, dass nach den einschlägigen nationalen Vorschriften der Ort der ausgeführten Leistung im Inland ist und es sich deshalb um einen steuerbaren Umsatz handelt. Ohne s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vollmacht

Rz. 48 Nach § 22a Abs. 3 UStG bedarf die Fiskalvertreter einer Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers. Gesetzlich ist an dieser Stelle nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht vorliegen muss und ob bestimmte Anforderungen an diese Vollmacht zu stellen sind. Nach der Gesetzesbegründung[1] zur Einführung der Fiskalvertreterregelung muss die Vertretungsbefug...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr