Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Zeitliche Anforderungen

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss grundsätzlich eine Rechnung binnen 30 Tagen nach Entstehung der Steuer stellen, vgl. SI 1995/2518, Regulation 13(5). Er kann Rechnungen nicht ohne Genehmigung von HMRC später ausstellen, es sei denn er wartet selbst wiederum auf Rechnungen für korrespondierende Eingangsumsätze, HMRC hat hinsichtlich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Neue Maßnahmen zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerbetrugs

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung vom 01.01.2021 wurden Abs. 1a und Abs. 2 Satz 3 neu in § 27a UStG eingefügt (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020 – vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096). Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für grenzüberschreitenden i. g. Umsatzsteuerbetrug, insbesondere in Form von Karussell- oder Kettengeschäften, nutzen die handelnden Personen die ums...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Vereinfachungsregelung für Konsignationslager (§ 7a kroUStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Versendung oder Beförderung von Gütern von einem Mitgliedstaat in ein Konsignationslager in einem anderen Mitgliedstaat stellt nach den allgemeinen Bestimmungen eine steuerpflichtige i. g. Verbringung dar. Mit der Entnahme der Waren durch den Abnehmer aus dem Lager kommt es zu einer Lieferung an diesen. Die liefernden Unternehmen müssen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vielfältigen Verpflichtungen des UStG knüpfen grundsätzlich an die Eigenschaft als Unternehmer an. § 2 UStG stellt daher die zentrale Norm des Umsatzsteuerrechts dar. So ist sie insbesondere auch maßgebend für die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des ö...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Organgesellschaften (§ 27a Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG sind die Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft auf die Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Deshalb treten Organgesellschaften im Binnenmarkt gegenüber einem Partner in einem anderen Mitgliedstaat als selbstständige Unternehmer auf und erhalten hierzu gem. § 27a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Angaben über i. g. Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG in den USt-Voranmeldungen bzw. USt-Erklärungen (an das zuständige FA) mit den Angaben übereinstimmen, die in den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) an das BZSt zu machen sind, um einen Abgleich der Dat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Anspruchsberechtigte Unternehmer (§ 27a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. haben alle Unternehmer. Dies gilt insbesondere für inländische Unternehmer, aber auch für Unternehmer, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Drittlandsgebiet ansässig sind und im Inland Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen unterhalten. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Unternehmer benöt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27b Abs. 3 UStG kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Außerprüfung nach § 193 AO übergegangen werden, wenn die bei der USt-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben. Da die USt-Nachschau auf die USt begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die USt geprüft werden. Somit kommt nu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 1a UStG wurde durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (BGBl I 1992, 1548) mit Wirkung ab dem 01.01.1993 in das UStG aufgenommen und regelt innerhalb der europäischen Gemeinschaft den i. g. Erwerb. M. W. z. 01.01.1994 wurde durch Art. 20 des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung (§§ 193ff. AO) nicht. Die USt-Nachschau wird nicht angekündigt (Abschn. 27b.1. Abs. 1 UStAE). Die USt-Nachschau unterliegt damit e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Rechtsfolgen der Option

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus der Option ergeben sich umsatzsteuerlich v. a. nachstehende Rechtsfolgen: Die Gemeinschaft hat den Mitgliedern entsprechend dem Umfang der Option Rechnungen unter Ausweis von USt zu erteilen. Wird dabei in allen Wohngeldabrechnungen der Gemeinschaft USt ausgewiesen, so schuldet die Gemeinschaft auch die USt hinsichtlich der (zwingend) steu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Vorsteuerabzug kommt innerhalb des seit 1967 geltenden USt-Systems in der Form des Allphasennettosystems eine wesentliche Bedeutung zu. Dadurch, dass die Unternehmer die ihnen von anderen Unternehmern berechnete USt als Vorsteuer in Abzug bringen können, ist der unternehmerische Leistungsaustausch frei von USt, sofern die Leistungsempfänge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Litauen steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerbaren Umsätze und für Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 78 ff. Mehrwertsteuergesetz). Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Korrekturbelege, z. B. bei Entgeltminderung, müssen sich ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6.2.2 Rechtslage ab 01.01.2011

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 4 Nr. 2 JStG 2010 (Gesetz vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) wurde mit Wirkung ab 01.01.2011 (vgl. Art. 32 Abs. 5 JStG 2010) § 1a Abs. 4 UStG neu formuliert. Nach bisheriger Rechtslage war der Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle des § 1a Abs. 3 UStG gegenüber dem FA auszusprechen. Ab 01.01.2011 gilt nach § 1a Abs. 4 S. 2...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.1 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird eine USt-Voranmeldung oder die USt-Jahreserklärung nicht abgegeben, hat das FA die USt durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln (§ 162 AO). Hat der Unternehmer die USt-Vorauszahlung oder die Jahresumsatzsteuer nicht richtig berechnet, wird das FA diese in zutreffender Höhe festsetzen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, die vom Erwerber verwendete USt-IdNr. erteilt, richtet sich der Ort des i. g. Erwerbs ausschließlich nach § 3d S. 1 UStG . Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind jedoch der Mitgliedstaat, der die USt-IdNr. erteilt hat, und der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Beförderung ode...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sobald der Amtsträger der Öffentlichkeit nicht zugängliche Geschäftsräume betreten will, den Steuerpflichtigen auffordert, Aufzeichnungen, Bücher oder Geschäftspapiere und andere umsatzsteuerrelevante Urkunden vorzulegen oder wenn die Unterlagen mithilfe eines Datenverarbeitungssystem erstellt wurden, die gespeicherten Daten einzusehen (zur ele...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.3 Besteuerungsverfahren

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Beförderungsunternehmer hat für jede einzelne Fahrt bei der Ein- oder Ausreise bei der Zolldienststelle an der Drittlandsgrenze eine Steuererklärung in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Die Zolldienststelle, die auch die Steuererklärungsvordrucke vorrätig hält, setzt die Steuer auf beiden Ausfertigungen fest. Der Beförderungsunternehmer ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der USt. Die Besteuerung dieser Leistungen ist durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem – Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – vorgeschrieben. Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Personenbeförderungen mit Omnibussen unterliegen wie jede andere Leistu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 220 Abs. 1 AO richtet sich die Fälligkeit von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Steuergesetze. Greifen spezielle steuergesetzliche Fälligkeitsbestimmungen i. S. d. § 220 Abs. 1 AO nicht ein, wird ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nach § 220 Abs. 2 S. 1 AO – von dem Fall eines abweichenden L...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Der Grundfall: Steuerschuldner beim Leistungsaustausch (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Grundfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist Steuerschuldner der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Zum Unternehmerbegriff vgl. § 2 UStG. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge, Vermögensübertragung, Verschmelzung und Umwan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die spanische USt-IdNr. besteht aus neun Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode ES. Dabei kann die erste und die letzte Stelle bzw. die erste oder die letzte Stelle ein Buchstabe sein. Ausländische Unternehmen sollten beachten, dass auch Unternehmen mit Sitz auf den Kanaren eine ähnlich aussehende Identifikationsnummer erhalten. Dabei han...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im alten Allphasen-Bruttosystem, das bis 1967 galt, waren spezielle Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer nicht vorgesehen. Die Aufzeichnungspflichten waren – wie auch für andere Steuerarten – in der (Reichs-)Abgabenordnung geregelt. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erst die Einführung des Allphasen-Netto-Systems 1968 machte weitergehende, speziel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Kein offener Umsatzsteuer-Ausweis bei Differenzbesteuerung

Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer niemals offen ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 S. 2 UStG). Das Verbot des gesonderten Ausweises der Steuer in einer Rechnung gilt auch dann, wenn das Autohaus – wie im Beispielsfall – das Fahrzeug an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die irische USt-IdNr. besteht aus acht oder neun Zeichen, davon bis zu zwei Buchstaben, mit dem vorangestellten Ländercode IE.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die litauische USt-IdNr. besteht entweder aus neun oder aus zwölf Zeichen, jeweils mit dem vorangestellten Ländercode LT.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Nichtzahlung von Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt (§ 26a Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Vorauszahlung, ein Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer muss zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden. Wegen der Fälligkeitszeitpunkte verweist § 26a Abs. 1 UStG auf § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 und 2 UStG, § 18 Abs. 4c S. 2 UStG, § 18 Abs. 4e S. 4 UStG, § 18 Abs. 5a S. 4 UStG, § 18i Abs. 3 S. 3 UStG, § 18j Abs. 4 S. 3 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die estnische USt-IdNr. besteht aus neun Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode EE.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die griechische USt-IdNr. besteht aus neun Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode EL.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die bulgarische USt-IdNr. besteht aus neun oder zehn Zahlen, mit dem vorangestellten Länder­code BG.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die schwedische USt-IdNr. besteht aus zwölf Zahlen, mit dem vorangestellten Ländercode SE.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Steuergegenstand (§§ 1ff. dUStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ungarischen USt unterliegen die Umsätze aus Lieferungen, sonstigen Leistungen, der Einfuhr und dem i. g. Erwerb. 3.1 Lieferungen (§ 3 dUStG) Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das uUStG unterscheidet steuerbare Lieferungen danach, ob sie gegen Entgelt oder ohne Entgelt ausgeführt werden. In beiden Fällen unterliegen sie der Umsatzsteuer. 3.1.1 Ent...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lettland sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 105 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren hängt von der Höhe der Forderung ab. Bei Nettoforderungen von weniger als 430 EUR ist nachzuweisen, dass Schritte zur Geltendmachung der Forderung ohne Erfolg blieben. Es darf keine Forderung an eine nahe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die niederländische USt-IdNr. besteht aus zwölf Stellen, von denen die drittletzte der Buchstabe "B" sein muss. Der vorangestellte Ländercode lautet NL.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die dänische USt-IdNr. besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode DK.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Griechenland gestattet es grundsätzlich nicht, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern (vgl. Rundschreiben 1080/2017 vom 09.06.2017 mit Bekräftigung dieser Rechtslage trotz zahlreicher Anträge angesichts der Finanzkrise). Dies entspricht Art. 90 Abs. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Ausnahmefällen (Liquidation des Kunden nac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die französische USt-IdNr. besteht aus elf Zahlen mit dem vorangestellten Ländercode FR.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die lettische USt-IdNr. besteht aus elf Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode LV.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden neue Regelungen für die Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit geschaffen. Diese neuen Regelungen kommen für Forderungen zur Anwendung, die nach dem 01.01.2013 uneinbringlich werden. Sie wurden in den Folgejahren nochmals angepasst. Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das alte wie auch das n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die luxemburgische USt-IdNr. besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode LU.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die finnische USt-IdNr. besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode FI.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.6 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die italienische USt-IdNr. besteht aus zwölf Zeichen, mit dem Ländercode IT.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die portugiesische USt-IdNr. besteht aus neun Ziffern, mit dem vorangestellten Ländercode PT.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die zyprische USt-IdNr. besteht aus neun Zeichen (acht Zahlen und ein Buchstabe), mit dem vorangestellten Ländercode CY.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die belgische USt-IdNr. besteht aus zehn Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode BE.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die maltesische USt-IdNr. besteht aus acht Zeichen, mit dem Ländercode MT.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Berichtigung der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit setzt einen gesonderten Antrag bei der Finanzbehörde voraus. Es ist nachzuweisen, dass die Forderung wertberichtigt wurde und alle notwendigen Maßnahmen (Mahnungen usw.) unternommen wurden (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Außerdem ist ein Zeitraum von zwölf Monaten abzuwarten und...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland sah bis 2021 keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Nach Art. 29 Mehrwertsteuergesetz wurde dies in Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung zum 01.01.2022 geändert. Nunmehr ist eine Berichtigung möglich, wenn eine Forderung mindestens 12 Monate, maximal aber 3 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Form

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer die Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Auf Antrag kann das FA zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall ist die USt-Voranmeld...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bislang diente die Ahndung der Verstöße gegen die in § 26a Abs. 1 UStG a. F. (§ 26a Abs. 2 UStG n. F.) genannten Mitwirkungspflichten eigens dazu, einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten. Es sollte insbesondere gewährleistet werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Informationspflichten, die ihr gegenüber den Mitgliedstaat...mehr