Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / c) Anwendung der RA-Gebührenregelungen (RVG)

Rz. 33 Die Vorschriften für Rechtsanwälte sind für StB nicht direkt, sondern "sinngemäß" aufgrund von Verweisungen anwendbar. So gelten diese gem. § 45 für die Vergütung im Verfahren vor den Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, in straf- und berufsgerichtlichen sowie Bußgeldverfahren und bei Gnadensachen. Auch für Prozesskostenhilfesachen gem. § 46 gilt das RVG, ebenfa...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / f) Sicherung durch Abtretung des Steuererstattungsanspruches oder Schuldanerkenntnis des Mandanten?

Rz. 77 Der StB kann sich zur Sicherung des Honoraranspruches nur im Einzelfall einen Steuererstattungsanspruch des Auftraggebers abtreten lassen, da § 46 Abs. 4 AO den geschäftsmäßigen Erwerb zu eigenen Zwecken unter Bußgeldandrohung (§ 383 AO) untersagt. Mehrere Abtretungsfälle belegen die Wiederholungsabsicht und damit die Unzulässigkeit (BFH v. 13. 10. 1994 – VII R 3/94, ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 51 Verfahrensdokumentation nach GoBD

Rz. 44a Seit Inkrafttreten der GoBD ab 01. 01. 2015 muss bei buchführungspflichtigen Unternehmen eine Verfahrensdokumentation der Betriebsprüfung vorliegen (Rn. 151). Die z. T. von Betriebsprüfern vertretene Meinung, dass bereits seit Inkrafttreten der GoBS am 14. 12. 1995 oder spätestens seit Inkrafttreten der GDPdU am 01. 01. 2002 die Verpflichtung zur Erstellung einer Ver...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / h) Die StBVV-Änderungen 2016 und 2017

Rz. 26f Durch die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. 07. 2016 (BGBl. I 2016, 1722) wurden nicht unerhebliche Korrekturen an der Fassung der StBVV vorgenommen. Die ÄndVO ist am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Juni 2015, in d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Umstände für die Gebührenbemessung

Rz. 5 Die Bestimmung der Gebühren hat unter Beachtung der von der StBVV vorgegebenen Umstände zu erfolgen. Allerdings ist die Aufzählung in § 11 nicht abschließend. Nach dem Wortlaut der Vorschrift in Abs. 1 sind alle Umstände zu berücksichtigen. In der bisherigen Fassung der Vorschrift wurde durch das Wort "insbesondere" deutlich gemacht, dass über die im Verordnungswortlau...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 2. Keine Verjährung

Rz. 54 Der Vergütungsanspruch für Tätigkeiten nach der StBVV verjährt in drei Jahren zum Ende eines Jahres (§ 195 und § 199 Abs. 1 BGB in der Fassung seit dem 01. 01. 2002). Dies ist unabhängig davon, ob der StB seinem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat (BGH v. 21. 11. 1996 – IX ZR 159/95, INF 1997, 126). Für die Berechnung des Verjährungszeitraumes kommt es allein auf d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2023

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Mindestbedingungen für ein wirksames Wettbewerbsverbot Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei in der Wahl seiner beruflichen Tätigkeit.[1] Der Arbeitnehmer kann auf diese Freiheit unter bestimmten Voraussetzungen aber vertraglich, also freiwillig, verzichten. Nach § 110 GewO, der nicht nur für gewerbliche Arbeitnehmer gilt[2], kann die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters na...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 5 Strukturmaßnahmen nach dem neuen Stiftungsrecht

Besonders umfassende Neuregelungen gibt es im neuen Stiftungsrecht zu Strukturmaßnahmen. Unter diesen Begriff fallen alle Maßnahmen, die die Grundlagen der Stiftung betreffen, also Satzungsänderungen Zusammenlegungen Zulegungen Auflösungen bzw. Aufhebungen Trotz der erheblichen Bedeutung solcher Maßnahmen für eine Stiftung war bislang die gesetzliche Regelung lückenhaft und häufi...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.6.1 Allgemeines

Rz. 18 Da die AdV-Entscheidung nur für die Zukunft wirkt, bleiben bereits eingetretene Rechtswirkungen bestehen. Nach § 69 Abs. 3 S. 3 FGO kann in diesen Fällen das FG allerdings die vollständige oder teilweise Aufhebung der aufgrund des angefochtenen Verwaltungsakts eingetretenen Vollziehungswirkung anordnen. Das FG kann die Finanzbehörde verpflichten, die getroffenen Vollz...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 7 Der Blick nach vorne – Was können die Stiftungen schon jetzt tun?

Das neue Stiftungsrecht wird kommen. Deswegen kann jede Stiftung sich schon jetzt die Frage stellen: Was bedeutet das neue Stiftungsrecht für mich? Die Antwort auf diese Frage ist so individuell wie es Stiftungen sind. Bei der einen Stiftung mögen die Neuregelungen sich faktisch kaum auswirken, bei einer anderen kann mit den neuen Regelungen großes Gestaltungspotential einhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 14 Die AdV-Entscheidung wird mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung; ab diesem Zeitpunkt entfaltet sie für die Zukunft ihre Wirkung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Anwendungsregeln

Rz. 5 Die Vorschrift gilt sowohl für Unterbrechungshandlungen der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für Unterbrechungshandlungen des Gläubigers eines gegen die Finanzbehörde gerichteten Anspruchs.[1] Rz. 6 Unterbrechung der Verjährung tritt nur ein, wenn es sich um eine Maßnahme mit Außenwirkung handelt, die also in der Außenwelt in Erscheinung tritt. Rein innerdienstli...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.1 Ausscheiden aus der Familienversicherung

Rz. 28 Zum Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft sind auch solche Personen berechtigt, die aus der zuvor beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden oder wegen § 10 Abs. 3 nicht in der Familienversicherung versichert sein können. Obwohl diese Personen zuvor keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hatten, wird diesen ein Beitrittsrecht eingeräumt. ...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.8.2 Ungeklärtes Statusverfahren (Abs. 3)

Rz. 76 Für die Fälle, in denen diese Bescheinigung nach § 15 BVFG noch nicht vorgelegt werden kann, enthält Abs. 3 für die Zeit bis zur endgültigen Klärung des Versicherungsstatus als Spätaussiedler bzw. als leistungsberechtigter Ehegatte oder Abkömmling nach § 7 Abs. 2 BVFG eine Sonderregelung. Danach sind für den Nachweis der Beitrittsberechtigung als Spätaussiedler bzw. a...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 4 Die Stiftungsorgane nach dem neuen Stiftungsrecht

Wie schon im aktuellen Stiftungsrecht wird auch in Zukunft der Vorstand das einzig zwingende Organ jeder Stiftung sein und zwar unabhängig davon, ob er auch als solcher bezeichnet wird oder anders, z.B. als "Stiftungsrat" oder "Geschäftsführer" bezeichnet wird. Der Vorstand ist das Vertretungs- und häufig auch das entscheidende Geschäftsführungsorgan einer Stiftung – er ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.2.3 Wirkungsdauer

Rz. 22 Die AdV-Entscheidung wird, sofern kein anderer Beginn in der AdV-Verfügung selbst festgelegt, mit ihrer Bekanntgabe wirksam, nicht erst mit Eintritt der Bestandskraft des gewährenden Verwaltungsakts bzw. der formellen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.[1] Die AdV entfaltet gem. § 361 Abs. 2 S. 2 AO von diesem Zeitpunkt an ihre Gestaltungswirkung für die Zukun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.5.1 Allgemeines

Rz. 29 Da die AdV-Entscheidung nur für die Zukunft wirkt (s. Rz. 22), bleiben bereits eingetretene Rechtswirkungen bestehen (s. Rz. 20). Ist der Verwaltungsakt bereits vollzogen, so kann die Finanzbehörde nach § 361 Abs. 2 S. 3 AO allerdings die vollständige oder teilweise Aufhebung der aufgrund des angefochtenen Verwaltungsakts eingetretenen Vollziehungswirkung anordnen. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegevorsorgefonds

Begriff Der Pflegevorsorgefonds ist ein Sondervermögen und wird von der Bundesbank verwaltet. Seit 1.1.2015 werden die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (2019 jährlich etwa 1,5 Milliarden EUR[1]) in den Pflegevorsorgefonds abgeführt. Er soll zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung in der Zukunft beitragen und ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren. Dam...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Allgemeines

Rz. 130 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Surrogation beim Erbschaftsbesitzer

Rz. 252 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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AGS 07/2023, Bemessung des ... / II. Gegenstandswertwertsetzung

1. Betäubungsmittel Den Gegenstandswert der eingezogenen Betäubungsmittel hat das AG auf 0 EUR festgesetzt. Betäubungsmittel haben nach Ansicht des AG keinen Verkehrswert. Sie seien nicht verkehrsfähig. Die Herkunft sei unklar. Ein (legaler) Weiterverkauf wäre dem Verurteilten nicht möglich gewesen. Der Verurteilte habe zudem sein Einverständnis mit einer außergerichtlichen E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Berufsmäßigkeit der Nachlasspflegschaft

Rz. 124 Einen Anspruch auf Vergütung hat ein Nachlasspfleger, der die Pflegschaft berufsmäßig führt (§ 1888Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 3 VBVG). Rz. 125 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 VBVG liegt Berufsmäßigkeit im Regelfall vor, wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder die für die Führung von Vormundschaften erforderliche Zeit von 20 Wochenstunden nicht unterschreitet. Di...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / III. Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 74 Familienstiftungen sind insb. im Unternehmensbereich beliebt. Über eine Familienstiftung kann – unabhängig von der Familie – die Sicherung der Zukunft des Unternehmens bei gleichzeitiger finanzieller Versorgung der Familienangehörigen erreicht werden. 1. Arten der unternehmensverbundenen Stiftung Rz. 75 Die Zulässigkeit unternehmensverbundener Stiftungen steht heute auß...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 288 In der anwaltlichen Praxis wird die Beratung des Erben hinsichtlich der Einleitung der Nachlassverwaltung in Zukunft einen größeren Stellenwert erlangen, da aufgrund mangelnden Kontakts zwischen Erblasser und Erben die Vermögenssituation des Erblassers oft unbekannt ist. Die Angaben zum Erblasservermögen seitens dritter Personen sind häufig ungenau, wenn nicht sogar ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / g) Sonstige Wünsche des Vollmachtgebers

Rz. 111 Letztlich kann der Vollmachtgeber in der Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass er alle seine bisherigen Lebensgewohnheiten im Rahmen des tatsächlich Möglichen auch in Zukunft so beibehalten kann.[170]mehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfest... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VG München bedarf einiger Anmerkungen. 1. Festsetzung der Gebühren Zutreffend hat das VG München die Zulässigkeit der Vergütungsfestsetzung bejaht. Infolge der Kündigung des Anwaltsvertrages durch die hierzu von der Klägerin bevollmächtigte Rechtsanwältin war der Auftrag der Antragsteller erledigt und damit die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 erster Fall RV...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Tabaksteuergesetz (§ 37 TabStG)

Schrifttum: Ebner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 37 TabStG; Köthe/Knoll, Die Besteuerung von Tabakwaren in Deutschland, BB 2015, 1174; Tormöhlen, Praxisrelevante Problemfelder der Steuerhehlerei, AO-StB 2015, 22. Rz. 274 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des TabStG ist der Schwarzhandel mit Zigaretten seit dem 1.4.2010 in § 37 TabStG ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Wirksamkeit

Rz. 39 Erforderlich für eine wirksame Vollmachtserteilung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erteilung der Vollmacht.[69] Begründet wird dies damit, dass die Vollmacht auf zeitlich unüberschaubare Dauer wirkt und daher Einsichtsfähigkeit in die Zukunft voraussetzt, die dem Urteilsvermögen der rechtlichen Geschäftsfähigkeit gleichkommt. Etwas anderes kann aber ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Vertragsschlüsse (§ 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 278 Der vertretende Ehegatte kann Behandlungsverträge (§ 630a BGB), Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abschließen und durchsetzen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Es wird jedoch bei den Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege die Eilbedürftigkeit gefordert, so dass hierrunter tatsächlich nur die ersten Rehabilitationsm...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Lebzeitiges Eigeninteresse in Bezug auf einen Teil eines Schenkungsgegenstands

Rz. 57 Ein lebzeitiges Eigeninteresse muss nicht zwingend für den gesamten Schenkungsgegenstand angenommen werden, es kann vielmehr auch lediglich einen Teil der Schenkung rechtfertigen und insoweit einen Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsmacht ausschließen.[120] Hierbei sind die Grundsätze der gemischten Schenkung entsprechend anzuwenden, wobei allerdings keine rein rech...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 192 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Aufhebungsantrag/Scheidungsantrag/Zustimmung zur Scheidung

Rz. 503 Neben den zuvor genannten Auflösungsfällen umfasst die Verweisung auf § 2077 BGB auch die in § 2077 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB der Auflösung gleichgestellten Fälle. Demnach führt eine wirksam erhobene und begründete Aufhebungsklage ebenso wie ein bereits zugestellter und begründeter Scheidungsantrag zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments. Hat der andere Ehega...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / I. Praktische Bedeutung von Erbschaftsverträgen

Rz. 239 Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 BGB (bis 31.12.2001: § 312 BGB) spielen in der erbrechtlichen Gestaltungspraxis eine äußerst untergeordnete Rolle, obwohl mit ihnen Pflichtteilsverzichte abgesichert werden können. Außerdem ermöglichen sie eine vorweggenommene Erbauseinandersetzung bzw. ein vorweggenommenes Ausscheiden eines künftigen Miterben aus einer in der Zu...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / III. Lösungsansätze

Die Lösung kann nur mit dem Sinn und der Zielsetzung des BerHG erreicht werden. Ausgehend von der eingangs geschilderten Konzeption als "Rettungsanker", stellt Beratungshilfe ein Sonderopfer und ein Sonderrechtsgebiet eigener Art dar. Ob danach die Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII Anwendung finden muss, oder ob diese allenfalls ein Orientierungspunkt bildet, lässt sic...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Form der Pflichtteilsentziehung

Rz. 387 Die Pflichtteilsentziehung erfolgt durch letztwillige Verfügung, § 2336 BGB. Zulässig sind insoweit alle Testamentsformen. Dass und wem der Pflichtteil entzogen wird, muss sich deutlich aus der Verfügung ergeben. Lediglich den Gesetzestext wiederzugeben ist nicht ausreichend. Außerdem muss der Grund der Entziehung zur Zeit der Errichtung des Testaments bestehen und i...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / J. Forderungen gegen den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 696 Ein Pflichtteilsanspruch ist nach § 852 ZPO nur pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig ist. Nach der Vorstellung des Gesetzes soll der Pflichtteilsberechtigte selbst entscheiden, ob er gegen den/die Erben einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will oder nicht. Rz. 697 Teil des Pflichtteils ist auch der Ergänzungspflichtteil nach §§ 2325 ff. BGB...mehr

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ZErb 07/2023, Die Pflicht zum Handeln!

So lässt sich der Ruf aus der Praxis in den Beiträgen von Mau, Zerb 2023, 1 ff. und Sander, Zerb 2023, 121 zusammenfassen. Es ist dabei ein deutlicher Ruf aus der Praxis, der einen nachdenklich werden lässt, wenn z.B. die Verfasserin Mau aus ihrer täglichen Praxis der Ermittlungsbehörde berichtet und dabei das Fazit aufstellt: Zitat "Vorsorgevollmachten sind nie sicher. Ein mö...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Motivirrtum

Rz. 310 Im Testamentsrecht ist, anders als bei § 119 Abs. 2 BGB, der Motivirrtum ganz allgemein ein Anfechtungsgrund und nicht nur der Eigenschaftsirrtum, § 2078 Abs. 2 BGB. "Irrige Annahme" in § 2078 Abs. 2 BGB bezieht sich auf die Vergangenheit, "Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes" auf die Zukunft.[391] Der Grund für die großzügige Zulassung des Mo...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Drohender Beweisverlust bei hohem Alter eines Zeugen

Rz. 625 Das hohe Alter eines Zeugen (in dem vom OLG Nürnberg entschiedenen Fall: 84 Jahre) begründet die Besorgnis, dass das Beweismittel verloren geht, und rechtfertigt die Sicherung des Beweises durch ein selbstständiges Beweisverfahren. Fall des OLG Nürnberg:[771] Es ging um einen Zugewinnausgleichsanspruch, der vorprozessual von der geschiedenen Ehefrau verlangt wurde und ...mehr