
Der Pflegevorsorgefonds ist ein Sondervermögen. Er soll die nächsten 20 Jahre aufgebaut werden, um dann ab 2035 zur Verwendung von Pflegeleistungen für die geburtenstarken Jahrgänge wieder abgeschmolzen zu werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit 1.1.2019 3,05 % bzw. 3,3 % für Kinderlose. Die Bundesbank verwaltet den Pflegevorsorgefonds.
Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für den Pflegevorsorgefonds sind in den §§ 131 bis 139 SGB XI geregelt.
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