Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteueranmeldung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wichtige gesetzliche Haftun... / 2.1 Grundsätze der Rechtsprechung

Achtung Der Vorstand haftet wie ein GmbH-Geschäftsführer! Die neuere Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Frage der steuerrechtlichen Haftung orientiert sich an der Leitentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) v. 23.06.1998 (Az.: VII R 4/98): Hinweis Ein ehrenamtlicher und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins, der sich als solcher wirtschaftlich betätigt und zur Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Keine Tatentdeckung durch Berichtigung/Nachholung einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung

Rz. 714 [Autor/Stand] Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen in § 371 Abs. 2a Satz 1 AO eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot zugelassen und damit die Teilselbstanzeige insoweit wieder eingeführt (s. dazu Rz. 205 ff.). So ist eine unvollständig korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung in dem Umfang als w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Jahreserklärungen

Rz. 673 [Autor/Stand] Wie bereits in Rz. 168 ff., ausgeführt wurde, ist die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen oder Jahressteuererklärungen als Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO zu werten. Fraglich ist dabei, ob die strafbefreiende Wirkung durch Tatentdeckung ausgeschlossen ist, weil wegen der Listenführung bei der FinB regelmäßig Kenntnis von der verspätete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Teilweise Wiedereinführung der Teilselbstanzeige zum 1.1.2015 (§ 371 Abs. 2a AO)

Rz. 205 [Autor/Stand] Durch den neuen § 371 Abs. 2a AO wurde mit Wirkung zum 1.1.2015 für den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen die Rechtslage vor dem 3.5.2011 wiederhergestellt und die Teilselbstanzeige insoweit wieder zugelassen. Abweichend von dem Vollständigkeitsgebot nach § 371 Abs. 1 AO tritt bei Selbstanzeigen bzgl. Umsatzsteuervoranmeld...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 240 [Autor/Stand] Bis zur Entscheidung des BGH vom 20.5.2010[2] wurde die Thematik der Selbstanzeige nach der Selbstanzeige kaum problematisiert. Vielmehr wurden in der Praxis beide Selbstanzeigen regelmäßig als wirksam anerkannt. Die Frage, ob die Tat möglicherweise bereits durch die erste Selbstanzeige entdeckt ist – die sich in gleicher Weise nach der alten Gesetzesla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Mahnungen, Androhungen oder Festsetzungen von Erzwingungsgeldern

Rz. 676 [Autor/Stand] Ebenso folgt aus Mahnungen und der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i.S.d. §§ 328 ff. AO noch nicht, dass die FinB positive Kenntnis von einer Steuerstraftat hat. Vielmehr handelt es sich um Maßnahmen des Besteuerungsverfahrens, deren Anwendung im Straf- und Bußgeldverfahren unstatthaft gewesen wäre[2] (s. auch Rz. 681 a.E.). Beispiel 61 Die F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgabe einer Einkommensteuerjahreserklärung

Rz. 172 [Autor/Stand] Auch die Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung kann hinsichtlich etwaiger falscher Einkommensteuervorauszahlungen bzw. -herabsetzungen gem. § 37 Abs. 3 EStG eine Selbstanzeige darstellen. Beispiel 71 A hatte mit zutreffender Begründung die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf null beantragt und erwirkt, dabei aber verschwiegen, dass si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Regelungsgehalt und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch eine Selbstanzeige gem. § 371 AO kann sich der Täter oder Teilnehmer einer vollendeten oder versuchten Steuerhinterziehung Straffreiheit verschaffen. In § 371 Abs. 1 und 3 AO sind die positiven Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anzeige umschrieben, während die negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen (Ausschluss- oder Sperrgründe) in Abs. 2 aufgezählt si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Schätzungen und Haftungsbescheid

Rz. 677 [Autor/Stand] Aus dem Erlass von Schätzungs- und Haftungsbescheiden geht noch nicht hervor, dass der FinB eine Steuerverkürzung bekannt ist[2]. Beispiel 65 A gab für 1967 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Er ließ sich vielmehr schätzen und zahlte die geschätzten Beträge. Für 1967 setzte die FinB 3.120 DM Umsatzsteuer fest, während in Wirklichkeit 9.139 DM zu zahlen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Wirkung der Fremdanzeige

Rz. 851 [Autor/Stand] Das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO kommt nach dem Gesetzeswortlaut einem Dritten zugute, der "die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat". Der Bedeutungsgehalt dieser Bezugnahme auf § 153 AO und damit der persönliche und sachliche Umfang der strafbefreienden Wirkung ist äuße...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fristgerechte Nachzahlung (§ 371 Abs. 3 AO)

Schrifftum: Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; Bilsdorfer, Der Nachzahlungspflichtige bei Steuerverkürzungen, BB 1981, 490; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Abschaffung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 201 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 371 Abs. 1 AO im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wurde die Teilselbstanzeige per Gesetz abgeschafft [2]. Sämtliche unvollständige Selbstanzeigen, die nach Inkrafttreten der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO (3.5.2011) bei den FinB abgegeben wurden, waren daher als Teilselbstanzeigen in vollem Umfang unwirksam. Rz. 202 [Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 3 [Autor/Stand] Seit ihrem erstmaligen Erscheinen in den Partikular-Gesetzen der deutschen Länder ist die gesetzliche Fassung der Selbstanzeige mehrfach geändert worden. Eine kurze Darstellung dieser wechselvollen Entstehungsgeschichte gibt Aufschluss über die Absichten, die der Gesetzgeber mit dem Institut der Selbstanzeige in seiner heutigen Gestalt verfolgt. Rz. 4 [Aut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 39 Der Fünfte Abschnitt der StBVV befasst sich in den §§ 32 bis 39 mit den Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Rz. 40 Dabei sieht § 33 StBVV die monatliche Gebühr für die Übernahme von Buchführungsarbeiten vor. Übernimmt der Berater die Erstellung der Buchführung einschließlich des Kontierens, ergibt sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Steueränderungsgesetz 2003

Rz. 15 Der Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 sah zunächst ebenfalls Regelungen zur Einführung eines "Allgemeinen Ordnungsmerkmals" vor. Gegen diesen Entwurf wurden aber sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfD) als auch von den Bundesministerien des Innern (BMI) und der Justiz (BMJ) verfassungsrechtliche Bedenken ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft

Leitsatz Eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, ist nicht berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung zu stellen. Dies ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Sachverhalt Die Klägerin ist ein selbständiges Buchhaltungsbüro und führt Arbeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG durch. Sie ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betrach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Nachforderung bei Nichtabgabe einer Lohnsteueranmeldung

Rz. 70 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Hat der ArbG für rückständige LSt keine Anmeldung abgegeben und keine Pauschalbesteuerung beantragt, kann das FA die ausstehenden Steuerabzüge im Wege einer > Schätzung ermitteln und darüber einen Steuerbescheid (vgl § 155 AO) erlassen (> R 41a.1 Abs 4 Satz 3 LStR; im Einzelnen > Rz 70/1). Der nach § 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG zu verwirklich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Corona-Krise: Steuerberatungsvertrag und Honorar in der Krise

Gerade die Corona-Zeiten erfordern es, über den Steuerberatungsvertrag sowie das Honorar vor und nach einer Mandanteninsolvenz nachzudenken und geeignete Maßnahmen zu treffen. Hier ist in erster Linie zu sehen, dass der Steuerberater Unternehmer ist und nicht aus Gefälligkeit arbeitet. Er muss seine Interessen schützen und durchsetzen. Steuerberatungsvertrag Grundsätzlich gilt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung hat zu den drängendsten Fragen bezüglich der Corona-Krise bereits eine Vielzahl von steuerlichen Hilfeleistungen auf den Weg gebracht, von denen insbesondere die nachfolgenden hervorzuheben sind: Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise betroffene Mandanten kann bis zum 31.12.2020 unte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Aktuelle Regelungen zum Verspätungszuschlag im Überblick

Kommentar Das BayLfSt gibt einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen. Wer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nur verspätet nachkommt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Der Steuergesetzgeber hatte die hierzu geltenden Regelungen in § 152 AO bereits mit dem Steuermoder...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zur wahlweisen Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang gewährte Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers Stellung genommen. Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber dürfen ab 1.1.2018 vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verspätete Abgabe einer jährlich abzugebenden Lohnsteueranmeldung führt nicht zwingend zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 3 Nr. 4 AO n. F.). Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Baum, Verfahrensrechtliche Fragen bei Steueranmeldungen, DStZ 1992, 588; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer Lohnsteueranmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Zum Wahlrecht der Finanzbehörde zwischen Steuerschätzung und Haftungsbescheid bei unterbl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Erdbrügger/Jehke, Die Erleichterungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige im Bereich der Umsatz- und Lohnsteuer zum 1.1.2015, DStR 2015, 385. Tz. 25e Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § § 371 Abs. 2a AO stellt für Steueranmeldungen die Rechtslage wieder her, wie sie vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz galt. Das ist eine Folge des praktischen Bedürfnisses nach Rechtssicherhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beginn des Zinslaufs

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beginn des Zinslaufs regelt § 235 Abs. 2 AO . Grundsätzlich beginnt der Zinslauf mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, d. h. grundsätzlich mit dem Wirksamwerden (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO) der wegen der Hinterziehung zu niedrigen Steuerfestsetzung bzw. überhöhten Festsetzung einer Steuervergütung od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Steueranmeldungen

Tz. 84 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 8 Satz 1 AO n. F. schließt die Anwendung des § 152 Abs. 5 AO n. F. für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen (LSt, USt, KapESt) sowie für nach § 41a Abs. 2 Satz 2 2. HS EStG jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen aus (mit Ausnahme der von § 152 Abs. 13 AO n. F. erfassten Steuererklärungen). Folglich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schonfrist für Steueranmeldungen

Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Für die Abgabe von Steueranmeldungen wurde nach dem AEAO zu § 152 Nr. 7 AO a. F. bis zum 31.12.2003 kein Verspätungszuschlag erhoben, wenn die Steueranmeldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung, Anmeldungen über Abzugsteuern nach § 50a EStG, Anhang 10) bis spätestens fünf Tage nach dem Fälligkeitstag dem zuständigen Finanzamt e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Leitsatz 1. Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. 2. Die auf Erteilung einer Freistellungs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen

Leitsatz 1. Die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur Zuwendungen, die bei den Zuwendungsempfängern zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. 2. Weiter setzt § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG die betriebliche Veranlassung der Zuwendungen voraus und fordert darüber hinaus, dass diese Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbart...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.2 Lohnsteueranmeldung

Rz. 64c Nach § 41a EStG hat der Arbeitgeber eine LSt-Anmeldung abzugeben, in der die einzubehaltende und die zu übernehmende LSt auszuweisen sind.[1] Kraft Gesetzes sind also ggf. eine Steuerschuld und eine Haftungsschuld anzumelden .[2] Beide Beträge sind zwingend getrennt zu erklären[3], da sie aus unterschiedlichen Steuerpflichtverhältnissen resultieren und in der verfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Form des Haftungsbescheids (§ 191 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 15 Für den Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO die Schriftform vorgeschrieben.[1] Das Fehlen der Unterschrift bzw. der Namenswiedergabe des erlassenden Amtsträgers hat weder die Nichtigkeit noch unter Beachtung von § 127 AO die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.[2] Der Haftungsbescheid ist jedoch nach § 119 Abs. 3 AO und § 125 Abs. 2 Nr. 1 AO ni...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgung. Steuerliche Änderungen ab 2018

Kommentar Ein neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ab 1.1.2018 klärt viele der Fragen, die die bAV-Reform durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgeworfen hat. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Steuer(vor-)anmeldungen und Steuererklärungen

Rn 73 Der Insolvenzverwalter hat anstelle des Schuldners die die Insolvenzmasse betreffenden Steuererklärungen und Steuer(vor-)anmeldungen zu erstellen, eigenhändig zu unterschreiben [127] und einzureichen (§§ 34, 149 AO i. V. m. den jeweiligen Steuergesetzen). Das betrifft vor allem die Erklärungen zur Festsetzung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteue...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ersparte Überführungskosten bei Berechnung des geldwerten Vorteils aus vergünstigter Fahrzeugüberlassung

Leitsatz In die Berechnung des geldwerten Vorteils der Arbeitnehmer aus der verbilligten Überlassung vom Arbeitgeber hergestellter Fahrzeuge sind auch ersparte Überführungskosten einzubeziehen. Sachverhalt Im Streitfall ermöglicht die Steuerpflichtige ihren aktiven und ehemaligen Mitarbeitern auf der Grundlage bestehender Betriebsvereinbarungen und unter bestimmten Voraussetz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Leitsatz Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhobe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 Lohnsteuer

Rn 8 Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn als Lohnsteuer erhoben. Steuerschuldner der Lohnsteuer ist zwar der Arbeitnehmer, jedoch hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einzubehalten und gemäß § 39 b EStG beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Sie entsteht mit Auszahlung des Arbeitslohnes gemäß §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung für bestandskräftig festgesetzte Lohnsteuern mangels Widerspruch im Insolvenzverfahren

Leitsatz Der in Haftung genommene GmbH-Geschäftsführer ist im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die formell bestandskräftigen Lohnsteuern ausgeschlossen, wenn er im Insolvenzverfahren den im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen des Finanzamts nicht widersprochen hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen am 1.1.201...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Leitsatz Führt ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht einbehalten wurden, an die Einzugsstelle ab, kann der Arbeitnehmer im Regelfall eine Erstattung nur von dieser, nicht aber vom Arbeitgeber beanspruchen. Normenkette § 26, § 28g Satz 3, § 28h, § 28i SGB IV, § 17a GVG, § 276 BGB Sachverhalt Der beim Land L beschäftigte Kläger l...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Lohnsteuerpauschalierung und Wahlrechtsausübung

Leitsatz 1. Hat das FA einen Haftungsbescheid erlassen, darf das FG diesen Bescheid nicht aufheben und stattdessen einen (niedrigeren) Nachforderungsbetrag festsetzen. 2. Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsführerhaftung wegen Verletzung steuerlicher Pflichten

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH haftet, wenn er trotz Kenntnis von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft die vollen Löhne auszahlt, auch wenn die Lohnsteueranmeldung unter Umständen falsch war. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Diese stellte im April 2004 ihren Geschäftsbetrieb ein, bereits im Februar 2003 waren ...mehr