Tz. 64
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Die verspätete Abgabe einer jährlich abzugebenden Lohnsteueranmeldung führt nicht zwingend zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 3 Nr. 4 AO n. F.).
Tz. 65
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
vorläufig frei
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