Tz. 64

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Die verspätete Abgabe einer jährlich abzugebenden Lohnsteueranmeldung führt nicht zwingend zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 3 Nr. 4 AO n. F.).

 

Tz. 65

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

vorläufig frei

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