Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteueranmeldung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.11 Übernahme von bestimmten Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 340 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. Nr. 13 und 16) ist zu beachten; einige nach § 3 EStG steuerfreie Einnahmen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Rz. 341 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zahlungen, die der Arbeitgeber im Hinblick auf einen künftigen internationalen Einsatz des Arbeitnehmers aufwendet, stelle... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 1.2 Beherrschende GmbH-Geschäftsführer

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (mehr als 50 % der Anteile bzw. umfassender Sperrminorität)[1] muss darüber hinaus beachtet werden, dass die Gewährung eines Vorteils stets einer klaren, zivilrechtlich wirksamen und vorab getroffenen Vereinbarung bedarf (Rückwirkungsverbot), um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.[2] So wird z. B. dem GmbH-Geschäf... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 11 Ordnungsmerkmal bis zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 39e Abs. 9)

Rz. 32 Für die Registrierung zur Abrufberechtigung (Rz. 17) oder einen Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren (Rz. 28) benötigt der Arbeitgeber seine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO). Darüber hinaus ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Arbeitgebers für das Einrichten einer Negativ- oder Positivliste durch den Arbeitnehmer erforderlich (Rz. 26). § 3... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Datenschutz im Personalwesen / 3.2 Recht auf Vergessenwerden

In Art. 17 DSGVO ist das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden", also das Recht, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, geregelt. Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wurde das "Recht auf Vergessenwerden" breit diskutiert und befürchtet. In der Praxis zeigt sich, dass es zumindest im Beschäftigtenverhältnis keine neuen Herausforderungen an die Unternehmen stellt. U... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Nachforderung bei Nichtabgabe einer Lohnsteueranmeldung

Rz. 70 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Hat der ArbG für rückständige > Lohnsteuer keine Anmeldung abgegeben und keine Pauschalbesteuerung beantragt, kann das FA die ausstehenden Steuerabzüge im Wege einer > Schätzung ermitteln und darüber einen > Steuerbescheid (vgl § 155 AO) erlassen (> R 41a.1 Abs 4 Satz 3 LStR; im Einzelnen > Rz 70/1). Der nach § 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG zu ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strafverfahren bei verspäteter Abgabe von Lohnsteueranmeldungen

Rz. 1346 [Autor/Stand] Im Zuge der Verschärfungen zur Selbstanzeige durch das SchwarzGBekG vom 28.4.2011 (s. dazu § 371 Rz. 14 ff.) war es auch zu Anpassungen der Nr. 132 AStBV (St) 2012 [2] und damit zu einer unverschuldeten Kriminalisierung der Stpfl. bei Steueranmeldungen gekommen. Während die frühere Version der genannten Anweisung ausdrücklich auf die automatische Einsch... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Arbeitgeber

Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Arbeitnehmer

Rz. 1320 [Autor/Stand] Der Arbeitnehmer ist nicht selbst zur Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Falsche Angaben, die der Arbeitgeber gutgläubig übernimmt (im Sinne einer mittelbaren Täterschaft), sind dem Arbeitnehmer lediglich möglich, soweit er Einfluss auf die Bildung der ELStAM hat (s. Rz. 1320.3)[2]. Der Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeb... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinan spruchnahme "nach Schema F", PStR 2013, 115; Burhoff, Hinterziehu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1302 [Autor/Stand] Für die Strafbarkeit wegen Lohnsteuerhinterziehung stellt sich die Frage, wer Arbeitgeber der eingesetzten Leiharbeitnehmer ist und insoweit gem. § 38 Abs. 1, § 41a EStG die jeweilige Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Rz. 1302.1 [Autor/Stand] Die Lohnsteuerhaftung bei (legaler und illegaler) Arbeitnehmerüberlassung für (auch ausländische) Ver... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verantwortlichkeit der Beteiligten

Rz. 1304 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei der regelmäßig verwirklichten Steuerhinterziehung ist zwischen der Verantwortlichkeit des Verleihers, des Entleihers und des Leiharbeitnehmers zu unterscheiden. Der (in- oder ausländische) Verleiher kann bei vorsätzliche... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstanzeige

Rz. 1354 [Autor/Stand] Eine wirksame Teilselbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung, wie sie im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen bei korrigierten oder verspätet abgegebenen Erklärungen in Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 und des Sperrgrundes der Tatentdeckung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO vorgesehen ist (vgl. § 371 Abs. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Handlung im natürlichen Sinn

Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist einschlägig, wenn auch nach allt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Scheingeschäfte

Rz. 1329 [Autor/Stand] Liegt nach steuerrechtlichen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis vor, so verletzt der Arbeitgeber seine lohnsteuerrechtlichen Pflichten, wenn er das Arbeitsverhältnis unzutreffend als selbständige oder gewerbliche Tätigkeit behandelt ("Scheinselbständigkeit"). Auch sitten- und gesetzeswidrige Abhängigkeitsverhältnisse begründen gem. § 40 AO die Arbeitgeb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zeitpunkt der Abgabe der Lohnsteueranmeldung

Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist zu übermitteln spätestens am 10. Tag nach Ablauf des LSt-Anmeldungszeitraums, und zwar nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5 000 EUR betragen hat, eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Eine funktionsgerechte Organisation der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die sich an den Belangen der Lohnsteuer und Sozialversicherung orientiert, erleichtert die tägliche Arbeit in der Abteilung Entgeltabrechnung. Zudem vermeidet sie unnötige Fehler bei der Berechnung der an das Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger abzuführenden Steuern und Beiträge. Für de... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit... mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.23 Geschenke → Zeile 62

Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summe der Geschenke an eine Person,... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ... mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 161 Trotz der Klage kann die Finanzverwaltung den Steuerbescheid vollziehen. Die Klage hat ebenso wie der Einspruch keinen Suspensiveffekt (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Die Finanzverwaltung kann aus dem angefochtenen Verwaltungsakt die Zwangsvollstreckung betreiben. Die FGO gewährleistet den grundrechtlich geforderten effektiven Rechtsschutz gegen vollziehbare Verwa... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Unwirksame Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 AO

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 398a AO setzt zunächst eine Selbstanzeige voraus, die die Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 AO erfüllt. Sie muss demnach insbesondere dem Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO genügen. Dies bedeutet, dass nicht nur die von dem Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 AO erfassten Steuerstraftaten, sondern alle unter den e... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auszahlung

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Das Auszahlungsverfahren regeln die §§ 115–118 EStG. Arbeitnehmer erhielten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in die Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG. Zu... mehr

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Vorbehalt der Nachprüfung b... / 1 Voraussetzungen

Einzige Voraussetzung ist, dass "der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist". Eine Begründung des Vorbehalts der Nachprüfung ist nicht erforderlich.[1] Mit "geprüft" ist jede Art der Prüfung gemeint, also nicht nur eine Außenprüfung im formellen Sinn der §§ 193ff. AO, sondern auch die Prüfung an Amtsstelle. Solange das Finanzamt eine (weitere) Prüfung für erforderlich häl... mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 5.1 Fristen

Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich frühestens bei der Lohnabrechnung für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum durchführen. Spätester Zeitpunkt ist die Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum, der im Monat Februar[1] des auf den Ausgleichszeitraum folgenden Kalenderjahres endet. Hinweis Ausschlussfrist beachten! Bei einem Arbe... mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.7 Bewertung von Gutscheinen/Gutscheinkarten

Auf Warengutscheine, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder von Dritten erhält, ist die Freigrenze von 50 EUR monatlich unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Die Gutscheine dürfen nur zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Gutscheinkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.5 Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 146 Es ist fraglich und umstritten, ob in Fällen mehrfacher Selbstanzeigen bezüglich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraumes die letzte dieser Selbstanzeigen wirksam sein kann. Die Problematik lässt sich an folgendem Fall verdeutlichen: Praxis-Beispiel T erstattet im Jahr 2014 wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte der Jahre 2011 und 2012 eine Selbstanzei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.1 Steuern und Zinsen

Rz. 326 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO besteht nur hinsichtlich der aus dieser Tat hinterzogenen Steuern und der in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen. Die Straffreiheit tritt ein, sobald die Steuern und Zinsen entrichtet sind. Weitere aus der Tathandlung resultierende steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AO, also ggf. Verspätungszuschläge[1], ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter der Gesetzesüberschrift des § 371 AO "Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung" werden zwei unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichem Rechtscharakter getroffen: Zum einen regelt § 371 Abs. 1 bis 3 AO die eigentliche strafbefreiende Selbstanzeige des an einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO Beteiligten (Rz. 5–435a). Zum anderen regelt § 371 Abs. 4 AO den Fall... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin... mehr