Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teillieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 1.

Rn 7 Für einen Ratenlieferungsvertrag nach I 1 Nr 1 müssen mehrere Sachen ›als zusammengehörend verkauft‹ werden. Ob eine solche Sachgesamtheit anzunehmen ist, beurteilt sich vorrangig nach objektiven Kriterien u iÜ nach den Vorstellungen der Parteien, soweit sie Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 102, 135, 149; NJW-RR 89, 559; Karlsr WM 93, 1130 jeweils zu § 469 2 aF). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Stückkauf.

Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musielak NJW 03, 89, 90; so ist BTDrs 14/6040, 216, zu verstehen). Will Käufer höherwertiges Aliud behalten, muss er nicht den – eigentlich angemessenen – höheren Kaufpreis bezahlen (BRHP/Faust Rz 113; MüKo/Westermann Rz 46); der Verkäufer ist aber berechtigt, das Aliud zu kondizieren und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 § 241a setzt die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer iSv § 14 I an einen Verbraucher iSv § 13 voraus. Da der Verbraucher nicht bestellt hat, ist § 13 nicht unmittelbar anwendbar; entscheidend ist die hypothetische Betrachtung, ob der Empfänger Verbraucher wäre, hätte er bestellt (Oppermann/Müller GRUR 05, 280, 288), nur dass bei § 241a der Verbraucher imme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL.

Rn 75 Im Zuge der Umsetzung der WKRL in nationales Recht ist die Gleichstellung mit einem Sachmangel nur noch für die Aliud-Lieferung notwendig. Wird zu wenig geliefert, liegt darin bereits ein Sachmangel wegen Nichteinhaltung der objektiven oder ggf subjektiven Anforderungen (II 2, III 2). Die Anpassung folgt der Nennung der Menge als Beschaffenheitsmerkmal in Art 6 lit a, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nutzungsausfall und Betriebsausfall.

Rn 64 Besonders umstr ist die Einordnung von Nutzungsausfall- und Betriebsausfallschäden, va solcher, die als Folge der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache oder eines Werkes entstehen. Nach altem Schuldrecht gingen solche Schäden häufig im Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf (vgl BGH NJW 97, 1231 [BGH 17.01.1997 - V ZR 285/95]); dementspr findet sich auch zum neuen Recht di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gattungskauf.

Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Behebbarer Mangel.

Rn 46 Zu vertreten ist die Lieferung einer Kaufsache mit einem behebbaren Mangel nur, wenn der Verkäufer den Mangel entweder verursacht oder gekannt hat bzw hätte kennen müssen. aa) Verursachung des Mangels. Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 7 Als Nacherfüllung sind die beiden Arten der nachträglichen Erfüllung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) definiert, die ›Beseitigung des Mangels‹ (Nachbesserung) oder ›die Lieferung einer mangelfreien Sache‹ (Nachlieferung).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behebbarer Mangel.

Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkauf, II Nr 1.

Rn 14 Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware zu laufen, II Nr 1a). Zu beachten ist insoweit, dass ein Verbrauchsgüterkauf sich nicht nur auf den Verkauf beweglicher Sachen bezieht (vgl § 474 I 1), sondern auch dann vorliegt, wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher neben dem Verkauf einer beweglichen Sache ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätzliches.

Rn 4 § 650 findet nur Anwendung auf Verträge mit einer Herstellungs- oder Erzeugungspflicht, dh Pflicht zur Erstellung eines Arbeitserfolgs. Es ist die Schaffung von etwas Neuem geschuldet. Die Erzeugung unterscheidet sich von der Herstellung dadurch, dass der Erfolg nicht wie bei der Herstellung aus eigener Kraft des Unternehmers erfolgt, sondern mittels der Natur, insbes t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sukzessivlieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 2.

Rn 10 Ein Ratenlieferungsvertrag in Gestalt eines Dauerschuldverhältnisses ist auch gegeben, wenn er die ›regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art‹ zum Gegenstand hat, dh die (mehrmalige) Befriedigung eines regelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisses o eines von Anfang an bestehenden Bedarfs, der zeitlich gestreckt gedeckt wird (vgl BGHZ 67, 389, 395). Erfasst sind damit gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Werklieferungsvertrag (Abs. 1) – Abgrenzung.

Rn 3 Gem 1 unterfallen dem Kaufvertragsrecht sämtliche Verträge, die die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben. Lieferung ist dabei die Verschaffung der hergestellten/erzeugten Sache, dh die Eigentumsübertragung (BGH DB 69, 346 [BGH 12.12.1968 - VII ZR 18/66] zum früheren Recht). Dafür kann abhängig von der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 3 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (§ 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als Rate...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.4 Modalitäten der Leistungserbringung

Zu den Modalitäten der Leistungserbringung zählen Vereinbarungen über Leistungszeit und -ort, über die Versendung von Waren und ihre Verpackung, über die Ausstattung von Mieträumen, über den Zustand eines Grundstückes bei Übergabe, usw. Sie implizieren regelmäßig Kosten, über deren Verteilung zugleich mitentschieden werden muss. Beispiel 7 Wird hinsichtlich des Kaufgegenstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ablieferung.

Rn 21 Der mit ›Ablieferung‹ in § 377 HGB identische Begriff (BRHP/Faust Rz 31; zur aF BGHZ 93, 338, 345) bedeutet: Verkäufer muss sich seines Besitzes so weit entäußert haben, dass der Käufer entweder selbst Besitz erlangt hat oder sich jederzeit durch einseitige Handlung ohne Mitwirkung des Verkäufers verschaffen kann (BRHP/Faust Rz 31; zur aF BGHZ aaO; BGH NJW 88, 2608, 26...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn ermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kaufvertrag.

Rn 6 Die Voraussetzung ›Kaufvertrag‹ nimmt va Werkverträge aus dem Verbrauchsgüterkauf heraus (EuGH NJW 17, 3215 insb Rz 37 f, 44 f). Da § 651 in Umsetzung der VerbrGKRL so geändert wurde, dass Kaufrecht für alle Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen gilt, kommt ihr für die Lieferung von Sachen keine effektiv einschränkende Bedeutung zu (s Vor §§ 433 ff Rn 2 f). Weg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2183 BGB – Gewährleistung für Sachmängel.

Gesetzestext 1Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. 2Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Digitale Inhalte, III.

Rn 14 Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (III; zu Bitcoins Beck/König AcP 215, 656, 677 ff; für Nutzung eines Online-Datingportals auch LG Berlin K&R 16, 688, zw.; die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens auf einer Partnervermittlungs-Website auf der Grundlage eines auf dieser Website durchgefüh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Tatbestände des I 1 Nr 1–3 setzen sämtlich die Lieferung bzw den Bezug von beweglichen Sachen aufgrund von Kauf- o Werklieferungs-, nicht Werkverträgen voraus (BGHZ 97, 127, 131; BGH NJW 06, 904, Rz 16; aA Bülow/Artz Rz 6). Daran fehlt es bei Bestellung von Internet-Zeitschriften, der Inanspruchnahme eines E-Mail-Service sowie bei Verträgen über die regelmäßige Erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 128 Der Vermieter kann dem Mieter nach dem Vertrag oder den Umständen die Lieferung von Versorgungsleistungen schulden, etwa Strom, Wasser und Gas (BGH NJW 14, 1951 Rz 15). Ob ein Mieter Anspruch darauf hat, dass die Mieträume an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen werden, oder ob er den Strom vom Vermieter zu beziehen hat, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbrauchsgüterkauf.

Rn 81 Wegen des für V konstitutiven Erfüllungswillens des Verkäufers (Rn 74) findet § 241a (Lieferung unbestellter Waren) keine Anwendung (Staud/Matusche-Beckmann Rz 150; Altmeppen/Reichard in: FS Huber 73, 84 f; Tiedtke/Schmitt JZ 04, 1092, 1099; aA § 241a Rn 9; Kohler AcP 204, 606, 609 ff; glossierend ders JZ 04, 348; Wrase/Müller-Helle NJW 02, 2537, 2538 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungsverlangen des Verbrauchers.

Rn 11 Der Verbraucher muss sich damit einverstanden erklärt haben, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Lieferung beginnt (II 1 Nr 1). Das darin liegende Leistungsverlangen des Verbrauchers muss ›ausdrücklich‹ erfolgt sein; eine Fiktion dieser Erklärung in den Unternehmer-AGB genügt nicht (Grüneberg/Grüneberg Rz 8). Damit soll verhindert werden, dass de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung und besondere Formen.

Rn 2 (1) Ein Ringtausch setzt vertragliche Beziehungen zwischen mindestens drei Parteien voraus und hat den Zweck, Sachwerte über mehrere Parteien hinweg neu zu allozieren, zB indem eine Vertragspartei einen Gegenstand nur deshalb veräußert, weil sie von einem Dritten die sie eigentlich interessierende Sachleistung erhält (vgl BGHZ 49, 7, 9 ff; Heermann JZ 99, 183 ff). Die T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erkennbarkeit des Mangels.

Rn 51 Der Verkäufer hat bei Vertragsschluss erkannte oder erkennbare Mängel zu vertreten. Den Händler trifft eine Untersuchungspflicht vor Verkauf nur ausnahmsweise (Hamm BeckRS 14, 00843; BRHP/Faust Rz 88; MüKo/Westermann Rz 30; zur aF BGH NJW 81, 1269, 1270): Ablieferungsinspektion beim Verkauf von Neuwagen (zur aF BGH NJW 69, 1708, 1710); Endinspektion beim Verkauf von Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zurverfügungstellen der Garantieerklärung (Abs 2).

Rn 6 Hinsichtlich des Zeitpunkts und der Art der Bereitstellung der Erklärung ggü dem Verbraucher gelten in der nF strengere Voraussetzungen. Letztere ist nunmehr als gesetzliche Pflicht des Garantiegebers (s Raue ZVertriebsR 22, 108, 110) ausgestaltet, iGgs zur bisherigen Einordnung als verhaltener Anspruch des Verbrauchers (Wilke VuR 21, 283, 292). Die Erklärung muss auf e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Sachmängel.

Rn 3 Die Geltung beginnt zeitlich mit Gefahrübergang (MüKo/Westermann Rz 6; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland/Haas Kap 5 Rz 145; aA § 363 gilt: BGH NJW 06, 434 [BGH 23.11.2005 - VIII ZR 43/05] Rz 20, ohne Meinungsstreit zu erwähnen; BRHP/Faust Rz 6 mwN; aA grds ab Vertragsschluss Bachmann AcP 211, 395, 410, 422; aA Wahlrecht des Käufers in Fällen qualitativer Unmöglichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sache.

Rn 8 Es gilt grds der Sachbegriff des Kaufrechts (§ 433 Rn 4), einschl Tieren und ausschl Immobilien (s Rn 7); die Waren können neu oder gebraucht sein (arg II 2, § 476 II 1). Klarer dürfte werden, ob Gas, Wasser und nun auch Strom bei Lieferung per Leitung und nicht in Behältnissen erfasst sind (bislang dafür BTDrs 14/6857, 62 zu Nr 103, 17/12637, 44; evtl abw 14/6040, 243;...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzinstrumente

Tz. 24 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2.6 erklärt die Bestimmungen für Finanzinstrumente (IAS 32/IFRS 9) als vorrangig gegenüber den Bestimmungen für anteilsbasierte Vergütungen. Damit soll gewährleistet werden, dass Verträge über nicht-finanzielle Werte (non-financial items), die statt durch physische Lieferung (zB auch) bar (net cash settlement) oder durch Hingabe eines an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 74 Die Behandlung des Aliuds hat praktische Bedeutung va beim Gattungskauf, bei dem sich Schlecht- und Falschlieferung oft kaum abgrenzen lassen (vgl nur BGH NJW 89, 218, 219 [BGH 23.11.1988 - VIII ZR 247/87] ›Glykolwein‹; BRHP/Faust Rz 105 mw Bsp). Die Norm stellt in Übereinstimmung mit dem UN-Kaufrecht (MüKo/Gruber Art 35 Rz 3–7; vgl BGHZ 132, 290, 296 f ›Kobaltsulfat‹)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645 Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Normalbeschaffenheit.

Rn 46e Der geforderte Abgleich der Kaufsache mit der Üblichkeit gibt III 1 Nr 2 die praktisch wichtige und unentbehrliche Funktion, eine Normalbeschaffenheit der Kaufsache zu gewährleisten (grundl Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 123; 233, 235). Soweit nicht Abweichendes vereinbart (III 1 Hs 1) ist, sorgt III 1 Nr 2 dafür, dass die Sache die Normalbeschaffenheit nicht unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Billigungsfiktion (S 2).

Rn 5 Nach Übergabe der Sache gilt Schweigen des Käufers als Billigung mit der Konsequenz, dass aufschiebende Bedingung eintritt. Übergabe muss zur Erprobung, nicht zu anderen Zwecken wie Lagerung erfolgt sein (MüKo/Westermann Rz 3; Staud/Schermaier Rz 7; aA Erman/Grunewald Rz 3). Da Norm den Käufer wegen der Vorleistung des Verkäufers durch Lieferung zu aktivem Tun anhalten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Anwendungsbereich.

Rn 1 § 647 soll im Zusammenspiel mit §§ 648, 648a und 632a das erhebliche Vorleistungsrisiko des Unternehmers abmildern. Die Vorschrift gewährt ihm hierfür ein gesetzliches Pfandrecht an den zur Ausführung der Werkleistungen in seinen Besitz gelangten Sachen des Bestellers und unterscheidet sich ua darin von §§ 648, 648a, die dem Unternehmer schuldrechtliche Ansprüche auf Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verschulden des Verkäufers.

Rn 45 Für eine Schadensersatzhaftung muss der Verkäufer den Mangel zu vertreten haben (§§ 280 I 2, 311a II 1). ›Vertreten muss der Verkäufer den Mangel nicht schon deshalb, weil in der mangelhaften Lieferung die Verletzung einer Vertragspflicht liegt. Zu einer Pflichtverletzung muss vielmehr Vertretenmüssen hinzukommen‹ (BTDrs 14/6040, 210; deutlich BGHZ 163, 234, 238 f; s.a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gattungskauf.

Rn 77 Beim Gattungskauf (s § 243 Rn 12) steht die Falsch- der Schlechtlieferung gleich (aA bei offensichtlicher Verwechslung und unbestellter Ware: Müller WM 11, 1249, 1252 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) bei Vertragsschluss.

Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 40 Die Nacherfüllung selbst kann zu Schäden führen, indem sie zur ›Verschlimmbesserung‹ führt, also die ersatzgelieferte oder nachgebesserte Sache neue Mängel aufweist oder ihre Vornahme den Käufer schädigt, zB bei Schweißarbeiten zur Reparatur der gelieferten Maschine die Fabrikhalle des Käufers abbrennt. Dann gilt: aa) Schadensersatz gem § 280 I. Rn 41 Zu Ausfallschäden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 42 S Rn 39 (vgl insgesamt Schubel DB 04, 119, 121 ff; aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 35 mwN).mehr