Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.3 Leistung neben Barzahlung als Gegenleistung

Rz. 426 Besteht die Gegenleistung bei einem tauschähnlichen Umsatz neben der Lieferung oder sonstigen Leistung auch noch in einer Barzahlung ("Tausch mit Baraufgabe"; "tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe"), muss neben der Barzahlung auf der Wert der erhaltenen Lieferung bzw. sonstigen Leistung ermittelt werden. Ob die Baraufgabe hinzuzurechnen oder abzuziehen ist, bestimmt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.3 Beschränkungen bei vollem Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

Rz. 539h1 Umstritten war, ob die Mindestbemessungsgrundlage auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Leistung von einem Unternehmer an eine nahestehende Person ausgeführt wird, die selbst Unternehmer ist und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Während der BFH[1] die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage in diesen Fällen 2008 noch grundsätzlich bejaht hatte, ist er zumindest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.4 Leistungsänderungen

Rz. 79 Entgeltsänderungen können sich mittelbar auch durch Änderungen des Leistungsinhalts oder -umfangs ergeben. Erhält z. B. ein Abnehmer bestimmter Waren jedes 50. Stück ohne Berechnung, mindert sich an sich das Entgelt für jedes der übrigen 49 Stücke nicht, während für das 50. (Gratis-)Stück kein Entgelt vorhanden ist. Es muss für die Entgeltsermittlung jeweils die einze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.2 Gegenlieferung als Bemessungsgrundlage

Rz. 404 Als Entgelt und damit Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Rahmen eines Tauschs ist der Wert des anderen Umsatzes, also der anderen Lieferung, anzusetzen. Der Wert ist nicht identisch mit den Aufwendungen des Leistungsempfängers für die Erbringung der Gegenleistung.[1] Er wurde früher nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, und zwar unabhängig von der Vereinbarung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Zusammengefasstes Entgelt für mehrere Leistungen

Rz. 27 Eine Mehrzahl von Leistungen, die trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung jeweils selbstständig sind oder kraft Gesetzes als Einheit zu betrachten sind[1] und auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen, wird bisweilen durch ein zusammengefasstes Entgelt angeboten. Diese Zusammenfassung des Entgelts kann – trotz § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.1 Abgrenzung gegenüber ähnlichen Fällen

Rz. 402 Die Lieferungen – auf jeder Seite können es auch mehrere sein (Rz. 400) – müssen sich beim Tausch als Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegenüberstehen.[1] Kein Tausch liegt vor, wenn zwei Personen jeweils wechselseitig an den Erbringer der anderen Lieferung auch eine Lieferung tätigen, ohne dass zwischen den Lieferungen ein unmittelbarer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung

Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führen damit eine unternehmerische Tätigkeit[1] a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Vollständiges Entgelt des Leistungsaustauschs

Rz. 22 Nur das, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Lieferung erhält oder erhalten soll, gehört zum Entgelt. Lediglich die vom Leistungsaustausch betroffenen, also von einem Abgeltungswillen getragenen Teile einer Gegenleistung sind somit Entgelt.[1] Dazu gehören jeweils auch alle Nebenkosten wie z. B. bei den Aufschlägen zur sog. Kaltmiete[2] oder Umbu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Leistungen von Einzelunternehmern an ihnen nahestehende Personen (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, 2. Alternative UStG)

Rz. 530 Einzelunternehmer ist jede natürliche Person mit Unternehmereigenschaft. Seine entgeltlichen Leistungen an ihm nahestehende Personen sind der Mindestbemessungsgrundlage zu unterwerfen, soweit die allgemeinen Bedingungen dafür vorliegen. Dies unterliegt allerdings wie alle Fälle der Mindestbemessungsgrundlage den unionsrechtlichen Voraussetzungen. Rz. 530a Die Regelung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.2 Sonstige Leistung als Gegenleistung

Rz. 419 Die Ermittlung des Werts einer sonstigen Leistung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um vielfach erbrachte oder abgerechnete sonstige Leistungen handelt wie z. B. Reparaturarbeiten von Handwerkern, Vermietungsleistungen, Beförderungsleistungen oder dgl. In diesen Fällen kann auf den Preis, den der Leistende normalerweise e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage

Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im Inland nicht steuerbare Umsätze herangezogen, die aber dennoch ...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 5 Einzelpositionen

In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt: Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlungmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Minderungen des Entgelts kommen im Wirtschaftsleben viel häufiger und vielfältiger vor als Entgeltserhöhungen. In Betracht kommen hier vor allem Skonti, Rabatte, Boni und sonstige Preisnachlässe. Außerdem gehören zurückgezahlte Beträge und Gutschriften[1] dazu. In die Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage sind aber auch diejenigen Fälle des § 17 Abs. 2 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Zahlung an Dritte

Rz. 81 Zahlungen des Leistungsempfängers an dritte Personen gehören grundsätzlich nicht zum Entgelt; dies ist entsprechend der seit dem 1.1.2019 geltenden Fassung des § 10 Abs. 1 S. 2 UStG unverändert, da der leistende Unternehmer diese an einen Dritten gezahlten Beträge nicht für die von ihm ausgeführte Leistung erhalten hat. Ausnahmsweise können sie Entgelt oder Teil des E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.2 Ansatz der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG und Begrenzung auf marktübliches Entgelt

Rz. 539d Entgegen der früheren Annahme des Gesetzgebers sind die Ausgaben oder Kosten nicht immer die Untergrenze dessen, was ein Unternehmer für seine sonstige Leistung verlangt. Manchmal und in manchen Bereichen erbringen Unternehmer sonstige Leistungen ohne kostendeckendes Entgelt an jeden Leistungsempfänger. Dafür können unterschiedliche Gründe ausschlaggebend sein. In s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.5 Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 487 In die Besteuerungsgrundlage können bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG nur die Ausgaben einbezogen werden, für die der Unternehmer auch den Vorsteuerabzug hatte. Ausgaben, für die er keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte, scheiden in diesem Fall aus der Bemessungsgrundlage aus. Unbeachtlich ist hierbei, aus welchem Grund der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3 Besonderheiten für Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 509 Seit dem 1.4.1999 findet sich in § 1 UStG keine besondere Regelung mehr zur Steuerbarkeit von Arbeitnehmer-Sachzuwendungen. Sie werden auch nicht mehr ausdrücklich in den Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Leistungen[1] genannt. Sind sie unentgeltlich, werden sie nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG als Lieferungen gegen Entgelt bzw. nach § 3 Abs. 9a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.1 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 469 Maßgebend sind immer die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Ausführung des unentgeltlichen Umsatzes. Der historische Einkaufspreis oder die historischen Selbstkosten sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgaben damit nicht relevant. Dies kann in der Folge dazu führen, dass die sich für die Ausführung der unentgeltlichen Wertabgabe er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.1.3 Selbstkosten

Rz. 472 Die Selbstkosten sind "mangels eines Einkaufspreises" anzusetzen, wenn ein Einkaufspreis nicht ermittelt werden kann.[1] Darunter fallen alle entnommenen oder einem der Entnahme gleichgestellten Umsatz unterliegenden Gegenstände (z. B. bei dem innergemeinschaftlichen Verbringen), die vom Unternehmer tatsächlich nicht angeschafft, sondern hergestellt worden sind und f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 453 Außer der Einfuhr aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) unterwirft das UStG noch eine Reihe weiterer Umsätze, die ohne Gegenleistung erbracht werden, der USt. Die Behandlung dieser Vorgänge als steuerbare Umsätze verfolgt das Ziel, den Endverbrauch im Inland möglichst in allen Fällen mit USt zu belasten. Das gilt auch für die Regelung des § 1 Abs. 3 UStG für Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Sonderregelungen – Margenbesteuerung (§ 25, § 25a UStG)

Rz. 16 § 25 Abs. 3 UStG u. § 25a Abs. 3 UStG regeln abweichend von § 10 UStG die Bemessungsgrundlagen für Reiseleistungen [1] und die Fälle der Differenzbesteuerung, nämlich bestimmte Fälle des Handelns mit vor allem Gebrauchtgegenständen. Unter Durchbrechung des Mehrwertsteuer-Systems mit seiner Kettenbetrachtung werden der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen ausgeschlossen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.2 Auslagerung aus USt-Lager (§ 10 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 336a Durch das StÄndG 2003[1] ist das sog. Umsatzsteuerlager eingeführt worden. Als Folgeregelung zu § 4 Nr. 4a UStG ist in § 10 Abs. 1 UStG ein neuer S. 4[2] eingefügt worden. Dieser stellt klar, dass bei einer Auslagerung aus dem USt-Lager nach § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG und dem damit verbundenen Entfallen der Steuerfreiheit die Bemessungsgrundlage sowohl die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Aufwendungs- und Auslagenersatz

Rz. 50 Ersetzt der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer die oder einen Teil der Aufwendungen oder Auslagen, erhält der leistende Unternehmer auch diesen Betrag für die von ihm ausgeführte Leistung. Die ersetzten Beträge gehören also zum Entgelt. Im Einzelfall kann das Entgelt sogar ausschließlich in einem Auslagenersatz bestehen. Eine Gewinnerzielung oder aber auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 520 Die Regelung des § 10 Abs. 5 UStG über die Mindestbemessungsgrundlage zielt wie die Regelungen über die Steuerbarkeit der als entgeltlich geltenden Lieferungen und sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG und über den innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Verbringen von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in das Inland bzw. umgekehrt (§ 1a Abs. 2 sowi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2.2 Regelung vor dem 1.4.1999

Rz. 455a § 10 Abs. 4 UStG a. F. regelte unter Verwendung einer Reihe von nicht leicht erfassbarer Verweisungen die Bemessungsgrundlage für folgende Fallgruppen: Eigenverbrauch, Verbringen ins Inland, Arbeitnehmer-Sachzuwendungen, Leistungen von Gesellschaften an Gesellschafter. Aufgeschlüsselt bedeutet dieses: drei verschiedene Bemessungsgrundlagen für die drei Fallgruppen des Eig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.4 Sachspenden

Rz. 519 Unentgeltliche Wertgaben führen – soweit es sich um die Wertabgaben von Gegenständen handelt – unabhängig der Motivation zu steuerbaren Umsätzen nach § 3 Abs. 1b UStG. Damit zählen auch Wertabgaben aus karitativen Gründen (z. B. Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln) nach der systematischen Logik unzweifelhaft zu steuerbaren[1] und steuerpflichtigen Umsätzen des Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.10.1 Verbrauchsteuern (§ 10 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 336 Realisiert ein Unternehmer einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb [1], der auch keiner Steuerbefreiung nach § 4b UStG unterliegt, sind die Verbrauchsteuern, die nicht bereits im Entgelt enthalten sind und die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, zusätzlich zum Entgelt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, § 10 Abs. 1 S. 3 UStG [2]. Grundlage hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.4 Besonders behandelte Fallgruppen

Rz. 539i Bei verbilligter Abgabe von Waren an das Personal, z. B. durch Belegschaftsrabatte, ist das vom Personal zu zahlende Entgelt meist höher als die Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG mit dem fiktiven Einkaufspreis bzw. den Selbstkosten. In diesen Fällen ist die Mindestbemessungsgrundlage nicht anwendbar. Umsatzsteuerlich sind daher nur außergewöhnlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.2 Bemessungsgrundlage beim Fehlen eines Leistungsaustauschs (§ 10 Abs. 4 UStG)

Rz. 14 Die wichtigsten steuerbaren Umsätze des Umsatzsteuerrechts erfordern einen Leistungsaustausch, also ein Gegenüberstehen von Leistung und Gegenleistung. Ein solcher ist z. B. dann nicht gegeben, wenn ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf gibt, der seinen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen.[1] Für die besonders gerege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Grundsätzliche Regelung

Rz. 467 Der Gesetzgeber hatte ursprünglich bei der Schaffung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Umsätze aus Vereinfachungsgründen das Bestreben gehabt, die Bemessungsgrundlagen möglichst eng an die im Einkommensteuerrecht maßgebenden Wertansätze anzulehnen.[1] Gegen diese Anlehnung des Umsatzsteuerrechts an das Einkommensteuerrecht sind vielfach ernst zu nehmend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Kapitalforderungen und Schulden (§ 12 BewG)

Rz. 100 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Unter Kapitalforderungen sind Forderungen zu verstehen, die auf einen Geldbetrag gerichtet sind, z. B. Darlehensforderungen, Forderungen aus Bankguthaben, Loh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 417 Nach § 10 Abs. 2 S. 2 UStG ist als Bemessungsgrundlage der Wert des anderen Umsatzes, also derjenige der Gegenleistung, anzusetzen. Dabei ist dieser Wert wie beim Tausch nicht mehr nach § 9 Abs. 1 BewG bzw. nach den Sonderregelungen § 12 ff. BewG [1] zu ermitteln, sondern durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene und in Geld ausdrückbare Gegenleistung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.1 Grundsatz

Rz. 539c Da § 10 Abs. 5 UStG für den Vergleich mit dem Entgelt und – für den Fall des Übersteigens – als anzuwendende Bemessungsgrundlage diejenige nach § 10 Abs. 4 UStG nennt, gelten alle für diese Vorschrift anwendbaren Regeln. In den Fällen der Lieferungen sind danach der fiktive aktuelle Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten anzusetzen (Rz. 468 ff.), in den Fällen der sons...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.7 Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 85 Bei entgeltlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer ist grundsätzlich der Preis abzüglich USt als Entgelt die Bemessungsgrundlage. Die Frage, ob der Arbeitgeber die Leistung im überwiegenden unternehmerischen Interesse erbringt, spielt bei entgeltlichen Leistungen keine Rolle, berührt vor allen Dingen nicht die Steuerbarkeit der Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Folgen der Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 539n Die unter § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG fallenden Lieferungen und sonstigen Leistungen der Personenvereinigungen, Gesellschaften usw. an ihre Mitglieder, Gesellschafter usw. und diesen nahestehenden Personen sowie der Einzelunternehmer an ihm nahestehende Personen sind häufig Leistungen an Unternehmer. Da der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage stets bedeutet, dass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3.2 Rechtsentwicklung im Einzelnen

Rz. 463 Der EuGH hatte auf Vorlage des FG München[1] entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 S. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie [2] ausschließt, die Abschreibungen eines Betriebsgegenstands als Verwendungseigenverbrauch zu besteuern, wenn der Gegenstand wegen Erwerbs von einem Nichtsteuerpflichtigen (Nichtunternehmer) nicht zum Abzug der USt berechtigt habe.[3] Der Ausschluss von de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhren aus Drittländern / 9.4 Besonderheit bei Lieferkondition "verzollt und versteuert"

Die Frage, ob der Lieferer oder der Erwerber Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, hat erhebliche Konsequenzen. Denn im Falle der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer durch den Lieferer verlagert sich der Ort der Lieferung in das Inland. In diesem Falle wird der Umsatz mit der für die Lieferung im Inland in Betracht kommenden Steuer belastet. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhren aus Drittländern / 9.3 Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer

Grundsätzlich ist die Einfuhrumsatzsteuer am 16. des Folgemonats fällig. Um den Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen, wurde regierungsseitig beschlossen, die Fälligkeit auf den 26. des Folgemonats zu verschieben. Hinweis Die EU verzichtet vorübergehend auf Einfuhrzölle für Importe aus der Ukraine Der Rat der EU Kommision hat am 24.5.2022 eine Verordnung angenommen...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass s...mehr

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Einfuhren aus Drittländern / 9 Bemessungsgrundlage ist der Zollwert

Nach § 11 Abs. 1 UStG wird der Umsatz bei der Einfuhr nach dem Wert des eingeführten Gegenstands nach den jeweiligen Vorschriften über den Zollwert bemessen. Das Entgelt kann man deshalb nicht unmittelbar als Bemessungsgrundlage heranziehen, da die Einfuhr i. d. R. keinen Leistungsaustausch darstellt. Wurde der Gegenstand im Drittland für den erwerbenden Unternehmer veredelt ...mehr

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Einfuhren aus Drittländern / 8.1 Steuerbefreiung bestimmter Umsätze

Zwar unterliegt im Prinzip jede Einfuhr aus einem Drittland der Umsatzsteuer. Doch sind bestimmte Einfuhren nach § 5 UStG befreit. So ist zunächst einmal die Einfuhr solcher Gegenstände befreit, deren Lieferung auch im Inland von der Umsatzsteuer befreit ist.[1] Dazu zählen etwa Wertpapierumsätze oder Umsätze mit Gesellschaftsanteilen. Befreit sind nach § 5 Abs. 2 UStG i. v. ...mehr