Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) bei Vertragsschluss.

Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 40 Die Nacherfüllung selbst kann zu Schäden führen, indem sie zur ›Verschlimmbesserung‹ führt, also die ersatzgelieferte oder nachgebesserte Sache neue Mängel aufweist oder ihre Vornahme den Käufer schädigt, zB bei Schweißarbeiten zur Reparatur der gelieferten Maschine die Fabrikhalle des Käufers abbrennt. Dann gilt: aa) Schadensersatz gem § 280 I. Rn 41 Zu Ausfallschäden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 42 S Rn 39 (vgl insgesamt Schubel DB 04, 119, 121 ff; aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 35 mwN).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 37 Da verzugsbedingt unterliegen auch Schäden aus der Verletzung des Integritätsinteresses der Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618; aA: Stodolkowitz ZGS 10, 448, 451 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz wegen Verzugs.

(1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses. Rn 37 Da verzugsbedingt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verzögerte oder mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 35 Schäden des Käufers in der Phase der Nacherfüllung können aus deren Verzögerung oder Unterlassung, aber auch aus ihr selbst resultieren. a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung. aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Schadensersatz gem § 280 I.

aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilzahlungsgeschäfte (Abs 3).

Rn 14 Die Legaldefinition von Teilzahlungsgeschäften in III stellt auf eine ›bestimmte Sache‹ o die ›Erbringung einer bestimmten anderen Leistung‹ ab; auf die Unterscheidung zwischen Stück- u Gattungsschuld (§ 243 I) kommt es gleichwohl nicht an. ›Geliefert‹ werden können nur bewegliche Sachen, so dass unbewegliche Sachen als Gegenstand von Teilzahlungsgeschäften ausscheiden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bierlieferungsvertrag.

Rn 79 Im Streit um die Erfüllung eines B. ist das Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; es entspricht grds dem erwarteten Gewinn (Bambg MDR 77, 935; JurBüro 85, 441). Interesse an längerfristiger Bindung ist durch einen Aufschlag zu berücksichtigen (Braunschw JurBüro 79, 436). Bei Klage des Abnehmers gegen die Brauerei ist nach § 6 S 1 der Verkehrswert der verlangten Liefer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm gilt für alle Kaufverträge einschl des Bauträgervertrags, da die Lieferung des Grundstücks Kaufrecht unterliegt (s Vor §§ 433 ff Rn 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Frist.

Rn 11 Der Unternehmer hat seiner Pflicht aus I ›alsbald‹ nach Vertragsschluss nachzukommen. Was hierunter zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht bestimmt. Orientieren können wird man sich an der in II bestimmten Frist. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher die Abschrift oder Bestätigung spätestens bei Lieferung der Ware zukommen zu lassen bzw bevor mit der Ausführung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Salvatorische Klausel, VI.

Rn 12 Ist eine Vereinbarung nach den III–V nicht Vertragsbestandteil geworden oder ist sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, VI. Die Regelung ist gerechtfertigt, da das Interesse des Verbrauchers an der Durchführung des Vertrags, etwa an der Lieferung einer Ware, nicht dadurch entfällt, dass der Unternehmer gegen die Bestimmungen der III–V verstoßen hat (BTDr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) nach Vertragsschluss.

Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; BRHP/Faust Rz 117 mit Bsp; MüKo/Westermann Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. UN-Kaufrecht.

Rn 76 Die Falschlieferung stellt wie die Schlechtlieferung Vertragswidrigkeit dar (Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter/Schwenzer Art 35 Rz 10; MüKo/Gruber Art 35 Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Zweck von § 241a ist es, den Empfänger unbestellter Leistungen davor zu schützen, dass er gegen seinen Willen durch eine ›falsche‹ Reaktion auf die unbestellte Leistung Schuldner von Forderungen des Leistungserbringers wird (Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuldrecht AT Rz 48). Darüber hinaus dient die Vorschrift zugleich dem Schutz des lauteren Wettbewerbs, indem sie die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umsatzsteuergesetz

Rn. 21 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung von BV iSd § 16 EStG stellt eine Lieferung gegen Entgelt dar, die grds einen umsatzsteuerbaren Vorgang darstellt. Inwieweit die Veräußerung umsatzsteuerbar ist, richtet sich nach den einzelnen veräußerten WG. Kann bzw muss die USt-Freiheit in Anspruch genommen werden, ist die Lieferung insoweit umsatzsteuerfrei. Ggf kommt für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unbehebbarer Mangel.

a) bei Vertragsschluss. Rn 43 § 437 gilt mit seinem Verweis auf § 311a (s Rn 6). b) nach Vertragsschluss. Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; BRHP/Fau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz gem § 280 I.

Rn 41 Zu Ausfallschäden und Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses s Rn 36, 37.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geldbetrag für ein Ersatzstück.

Rn 4 Die Bemessung des Geldbetrags hat zu berücksichtigen, dass der Schuldner nach Verwendung des Geldes so stehen soll, wie er bei der Lieferung eines Ersatzstückes stehen würde. Daher ist nicht nur der reine Kaufpreis, sondern ggf auch der notwendige Betrag für Transport-, Montage- oder andere Nebenkosten zur Verfügung zu stellen (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; Musiel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung.

aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (BRHP/Faust Rz 69; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (Nr 9).

Rn 75 Entgegen seiner zu weiten Überschrift erfasst Nr 9 nicht alle Dauerschuldverhältnisse, sondern nur Kauf-, Werk- und Dienstverträge, die auf regelmäßige Erbringung von Leistungen durch den Verwender gerichtet sind (Stoffels Rz 719). Der Umfang der Leistung und ihr zeitlicher Abstand können variieren (BGH NJW 93, 1133 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 74/91]; KG NJW-RR 94, 1267 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Tiere.

Rn 108 S Wertenbruch NJW 12, 2065 ff. Mangel ja: Hunde: O-Beinigkeit (BGHZ 163, 234); Bakterienerkrankung kurz nach Übergabe (BGH NJW 05, 3211 mit Vorinstanz LG Bielefeld ZGS 05, 79); Ablegung vereinbarter Prüfungen von Blindenhund (Schlesw OLGR 08, 926); Infektion mit Parvovirose (LG Essen NJW 04, 527 [LG Essen 04.11.2003 - 13 S 84/03]); div genetische Defekte (LG Mosbach R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Regelungsgehalt.

Rn 1 Durch das VRRL-UG wurden die §§ 312 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu allg Vor §§ 312 ff Rn 4; zu den Änderungen im Fernabsatzrecht 12. Aufl Rn 1 f). In II wurden SMS als Fernkommunikationsmittel ausdrücklich aufgenommen, ohne dass damit eine Änderung der Rechtslage verbunden wäre. Weiter wurde der Begriff der ›Tele- und Mediendienste‹ der Vorgängernorm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beweislast.

Rn 54 Nach § 280 I 2 muss der Verkäufer beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft (BRHP/Faust Rz 91).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verursachung des Mangels.

Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (1.) Der Hersteller als Verkäufer haftet für alle zu vertretenden Mängel im Herstellungsprozess, also insb für Verschulden von Mitarbeitern (BRHP/Faust Rz 85; U. Huber in: FS Ulmer, 1165, 1185; für Tierzücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rechtsfolgen.

1. Gattungskauf. Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf). 2. Stückkauf. Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer von einem anderen Unterlassung der Lieferung unbestellter Sachen, der Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen oder der Zusendung oder sonstiger Übermittlung unverlangter Werbung verlangen kann, hat die Ansprüche gemäß § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e sein Anspruch auf Unterlassung nach allgemeinen Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abruf.

Rn 45 Eine besondere von der Pflicht zur Abnahme (II Alt 2) zu unterscheidende Pflicht des Käufers zum Abruf besteht nur aufgrund Vereinbarung (Grüneberg/Weidenkaff Rz 50); eine Pflicht des Verkäufers zur Lieferung in kontinuierlichen Zeitabständen reicht nicht (RG JW 16, 1188 f; MüKo/Westermann Rz 72). IdR liegt eine Nebenpflicht vor; auch im kaufmännischen Verkehr besteht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 524 BGB – Haftung für Sachmängel.

Gesetzestext (1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Fehler der verschenkten Sache, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Hatte der Schenker die Leistung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache versprochen, die er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte, wenn die geleistete Sache fehlerhaft und der Mangel dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 637 betrifft mit Vorschriften zum Selbstvornahmerecht des Bestellers ein wichtiges Instrument für die interessengerechte Abwicklung von Werkmängeln, das weiterhin keine Entsprechung im Kaufvertragsrecht findet. Das führt im Zusammenspiel mit der durch die Harmonisierung von Kauf- und Werkvertragsrecht bedingten Neufassung des § 650 dazu, dass dem Besteller abw von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kardinalpflichten; Haftungsfreizeichnung.

Rn 26 Nr 2 hat va für die Freizeichnung von Kardinalpflichten große Bedeutung. So ist eine formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Klauselverwenders zwar gem § 309 Nr 7 nicht grds ausgeschlossen (s § 309 Rn 44). Sie darf jedoch nicht zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Vertragspartners führen (BGH NJW-RR 05, 1505 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 33 Die Anwendbarkeit von § 280 I auf Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses völlig unabhängig von Fristen zur Nacherfüllung ist ganz hM (MüKo/Westermann Rz 35; teilw aA Oechsler NJW 04, 1825, 1829 f). Der Anspruch auf Schadensersatz für die Gussstücke in Rn 31 folgt also aus § 280 I iVm Nr 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kundenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2).

Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktrittsgrund (BTDrs 14/6040, 184). Sie umfasst va die Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) (BRHP/Faust Rz 12), die kein Verschulden des Verkäufers erfordert (MüKo/Westermann Rz 9). Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 6 § 312c ist allein auf entgeltliche Verträge anzuwenden (s dazu § 312 Rn 5). Für den unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Schuldbeitritt soll dies nicht der Fall sein, weil der Schuldbeitretende keinen Anspruch auf die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung erwerbe, sondern einseitig die Haftung für die Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsfrist, II, III 1.

Rn 7 Aus § 355 II 1 ergibt sich, dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt. Nach § 355 II 2 läuft diese Frist grds ab Vertragsschluss. § 356 III 1 enthält eine hiervon abweichende spezielle Regelung für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, dazu Janal VuR 15, 43. III 1 verdrängt damit § 355 II 1. Darüber hinaus sind für den Verbrauc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schadloshaltung.

Rn 9 Damit sind Schadensersatzansprüche gemeint, die der Partei bei Verlust des Hauptprozesses gegen den Streitverkündeten zustehen. Hierzu gehören Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (BGH ZIP 15, 1189 Rz 25), Regressansprüche des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf gegen den Lieferanten (§§ 478, 479 BGB), des Bürgen gegen den Hauptschuldner (§ 774 BGB), des Beauftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 11 Sofern die Voraussetzungen des 1 gegeben sind, ist Kaufrecht anzuwenden, wobei 2 und 3 lediglich ergänzend die zusätzliche Anwendung bestimmter Vorschriften des Werkvertragsrechts anordnet. Über 2 wird die Anwendung von § 442 I 1 (Ausschluss der kaufrechtlichen Mangelhaftung bei Kenntnis des Käufers vom Mangel) auf die Fälle der Verursachung von Mängeln der herzustelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Rücktrittseinrede‹ (Abs 4 S 2, §§ 218 II, 214 II).

Rn 25 Nach allg Verjährungsrecht wäre der Käufer bei mangelhafter Lieferung gem § 215 bei Verjährung seines Anspruchs auf Nacherfüllung nur berechtigt, im Umfang eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts gem § 320 die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. IV 2 gewährt ihm das zusätzliche Recht, bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen iÜ die Zahlung des Kaufpreises vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wärmelieferung.

Rn 6 Der Vermieter – bzw bei vermietetem Sondereigentum die GdW nach § 9a I 1 WEG – hat mit einem gewerblichen Wärmelieferanten (Contractor) einen Wärmeliefervertrag iSv § 2 WärmeLV geschlossen (Contracting) und beabsichtigt, die Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser von der Eigenversorgung auf eine eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Fälligkeit.

Rn 36 Der Kaufpreis ist sofort (§ 271 I), also bei Vertragsschluss (BGHZ 55, 340, 341), beim Verbrauchsgüterkauf unverzüglich (§ 475 I 1), aber nur Zug um Zug gegen Lieferung der Kaufsache zu zahlen (zur Differenzierung bei Selbstbedienung BGH NJW 11, 2871 f [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 171/10]), daher nicht, bevor der Käufer Beschaffenheit prüfen konnte (RG 118, 288, 290; Stau...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.1 Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand ist der Kern der vertraglichen Verpflichtung. Ganz gleich, um welchen Vertragstyp es sich handelt, ob die Kaufsache in einem Kaufvertrag, das Mietobjekt in einem Mietvertrag, die herzustellende Anlage in einem Werkvertrag, die Pflichten und ihre Vergütung in einem Anstellungsvertrag usw. in Rede stehen, immer gilt: "Je präziser der Leistungsgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dingliche Herausgabeansprüche (lit a).

Rn 14 Sachenrechte eines Dritten auf Herausgabe gewähren zB ErbbauR (§§ 985; 11 I 1 ErbbauRG), Nießbrauch (§ 1036 I), Wohnungsrecht (§§ 1036 I, 1093 I 2), Dauerwohnrecht (§§ 985; 34 II WEG), Mobiliarpfandrecht (§§ 985, 1227). Nicht dazu gehört der Vindikationsanspruch eines Dritten, da die Lieferung des Eigentums § 433 I 1 und nicht § 435 unterliegt (§ 435 Rn 2); lit a gilt ...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.5 Rechtswahl

Hat ein Vertrag Bezüge zu ausländischen Rechtsordnungen, kann sich eine Rechtswahlklausel empfehlen. Allerdings darf nach Art. 6 ROM-I-VO (EG 593/2008) bei Verträgen mit einem Verbraucher über die Lieferung beweglicher Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen eine Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz, der ihm durch die zwingenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung.

Rn 21 Der Gesetzgeber hat die Vorgabe der VerbrGKRL, die auch in der WKRL weiterhin enthalten ist, dass der Käufer zwischen beiden Arten der Nacherfüllung auswählt, für alle Kaufverträge übernommen (BTDrs 14/6040, 231). Die Entscheidung wird zu Recht kritisiert (BRHP/Faust Rz 16.1). Sie ist schon wegen der größeren Sachnähe des Verkäufers nicht gerechtfertigt. Dogmatisch ver...mehr