Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.5 Beigefügte Anlagen (Zeilen 18 bis 20)

Welche Anlagen der Feststellungserklärung beigefügt sind, ist in den Zeilen 19 bis 20 zu erfassen. In die Zeile 19 ist die Anzahl der Anlagen Grundstück sowie die Anzahl der Einlageblätter zur Beschreibung des Gebäudestandard einzutragen. Die Anzahl der Einlageblätter zur Anlage Grundstück ist in Zeile 20 zu erfassen. In der Zeile 20 sind auch die Anzahl der Anlagen für Land- u...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / Zusammenfassung

Die vorliegende Feststellung des Bedarfswert ist in den folgenden Fällen auszufüllen: für ein Grundstück, für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, in den Fällen des § 13a Abs. 4 ErbStG, d. h. die Feststellung der Ausgangslohnsumme, die Anzahl der Beschäftigten, in den Fällen des § 13b Abs. 10 ErbStG, d. h. die Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel, der jungen Fi...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 3.1 Freibetrag für Land- und Forstwirte

Zeile 33 In diese Zeile ist der Freibetrag für Land- und Forstwirte gem. § 13 Abs. 3 EStG in Höhe von 900 EUR, höchstens in Höhe der in Zeile 1 ausgewiesenen positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einzutragen.[1]mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenzt is...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 2 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG

Zeilen 1–1c Von der Körperschaftsteuer befreit sind Genossenschaften sowie Vereine, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft im Interesse ihrer Mitglieder tätig sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG). Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Einnahmen der Körperschaft aus nicht begünstigten Geschäften höchstens 10 % der Gesamteinnahmen betragen. Diese Voraussetzung wird...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

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Bilanz / 1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. e...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 4.4 Inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Zeile 67 Diese Zeile gilt nur für inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese ermitteln ihr Einkommen aus Werbesendungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KStG pauschal mit 16 % der Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG aus Werbesendungen. Dieser Betrag ist in Zeile 67 einzutragen. Zeile 68 In dieser Zeile ergibt sich als Zwischenergebnis das Einkommen. Zeile 68a In den Zeilen i...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage SAN / 2.2 Bei Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft, die selbst einen Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 2 EStG erzielt hat, zu berücksichtigender Betrag

Zeile 5b In den Zeilen 5b-5d wird der Fall berücksichtigt, dass die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit beteiligt ist, die saniert wurde und auf deren Ebene daher ein Sanierungsertrag entstanden ist. Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an der Mitunternehmerschaft werden Einkü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.6 Bescheidänderung bei Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, § 32c Abs. 6 EStG

Rz. 56 Ändern sich die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft während des Betrachtungszeitraums, kann sich der Betrag der Tarifglättung eines Vz ändern. Ist für diesen Vz bereits eine Steuerfestsetzung erfolgt, ist der Steuerbescheid nach § 32c Abs. 6 EStG zu ändern. Für diesen Fall gilt auch eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.2 Pflichtige Personen

Rz. 9 Der von der Finanzbehörde bestimmte Sachverständige hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er dem Personenkreis des § 96 Abs. 3 AO angehört. Danach ist der Ernannte zur Gutachtenerstellung verpflichtet, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderlichen Art – auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage – öffentlich bestellt ist[1]; die Wissenschaft, die Kunst od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum zu § 32c EStG aF: Wiegand, Einführung in die Tarifglättung für Einkünfte aus LuF, Grundstruktur der gesetzlichen Regelungen und Hintergründe zur Tarifglättung; NWB 2017, 649; Lammers, § 32c EStG – der fehlgeschlagene Versuch einer Begünstigung durch den Gesetzgeber, DStR 2017, 1576; Kanzler, Die neue Tarifglättung für die Einkünfte aus LuF – § 32 EStG reloaded, DStZ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 239 Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Schmitte, Potentielle Auswirkungen der neuen Grundsteuerwerte auf die Höfeordnung, AUR 2020, 167. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG beim Übergang von Eigentum an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, UVR 2017, 10; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Eisele, Nutzungsüberlassungen in der Land- und Forstwirtschaft – Einordnungen und Abgrenzung, NWB 2015. 1381; Halaczinsky, B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, Nebenbetriebe und Abbauland

Rz. 114 [Autor/Stand] Der Reingewinn für sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für Nebenbetriebe und das Abbauland ist nach § 163 Abs. 8 BewG grundsätzlich nach den Grundzügen eines Einzelertragswertverfahrens zu ermitteln. In diesen Fällen ist das betriebsindividuelle Ergebnis so zu errechnen, dass die nachhaltige Ertragsfähigkeit des Betriebs bei ordnungsgemäß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begriff und Ermittlung des Reingewinns

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Reingewinn wird in § 163 Abs. 1 BewG abstrakt definiert. Es handelt sich dabei nicht um einen individuell ermittelten Wert, sondern auf den bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung durch den Eigentümer gemeinhin und nachhaltig erzielbaren Reingewinn. Mit dieser Definition erfasst der Gesetzgeber die Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundzüge der Bewertung des LuF-Vermögens

Rz. 55 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 160 Abs. 1 BewG grundsätzlich den Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2 BewG), der Betriebswohnungen und des Wohnteils Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und ergeben in der Summe den Grundbesitzwert des Betri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 28 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 12–19 dargestellt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzende Wert dem modifizierten gemeinen Wert des § 162 Abs. 1 BewG entspricht. Damit verbunden ist die Fortführung des Betriebes. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Betrieb in einem bestimmten zeitlichen Rahmen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 43 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung des Betriebes bzw. des Anteils an einem Betrieb der Land- und Fortwirtschaft erzielte Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebes oder eines Anteils an einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verwandt wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abweichender Bewertungsmaßstab (Abs. 2)

Rz. 21 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 2 BewG wird der Wert des Wirtschaftsteils für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 160 Abs. 7 BewG nach § 164 BewG ermittelt. Betriebe nach § 160 Abs. 7 BewG sind Stückländereien, die als gesonderte wirtschaftliche Einheit zu bewerten sind. Rz. 22 [Autor/Stand] Unter Stückländereien sind einzelne land- und forstwirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 239 Abs. 1 BewG bestimmt die Reihenfolge und die Einzelheiten bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Danach stellt die Summe der Reinerträge des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Zuschläge nach den §§ 237 und 238 BewG den Ertragswert dar, der mit dem Faktor 18,6 zu kapitalisiere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der gemeine Wert zugrunde zu legen. Die grundsätzliche Definition des gemeinen Wertes findet sich in § 9 Abs. 2 BewG. Danach wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ermittlung des Grundsteuerwertes (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 BewG fasst die zur Vereinfachung der Bewertung jeweils gesondert ermittelten Reinerträge der einzelnen Nutzungen und der Nebenbetriebe als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Daraus bildet sich die Summe der Reinerträge, die unter Ansatz des Kapitalisierungsfaktors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 61 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielten Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Rz. 62 [Autor/Stand] Die Frist von sechs Monaten ist auch hier tag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonderte Feststellungen erfolgen, ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermächtigungsvorschriften

Rz. 146 [Autor/Stand] § 163 Abs. 14 BewG enthält die Ermächtigung für den Bundesminister der Finanzen, mit Zustimmung des Bundesrates die in den Anlagen 14 bis 18 zu § 163 BewG aufgeführten Reingewinne durch Rechtsverordnung zu verändern. Basis für eine derartige Änderung ist § 2 des Landwirtschaftsgesetzes.[2] Die Ermächtigungsvorschrift ist erforderlich, da das Gesetz selb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kein Produktivvermögen

Rz. 21 [Autor/Stand] § 13d ErbStG ist nach Abs. 3 Nr. 3 nicht anwendbar, wenn die vermietete Immobilie zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i.S.d. § 13a ErbStG gehört. Das gilt auch, wenn sich ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Vermögen einer Kapitalgesellschaft befindet.[2] Rz. 22 [Autor/Stand] D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besondere Vorschriften im Zweiten Teil des BewG (Abs. 2 Alt. 1)

Rz. 51 [Autor/Stand] Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes gelten gem. § 1 Abs. 2 BewG nicht, soweit besondere Bewertungsvorschriften im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes enthalten sind. Die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des BewG regeln neben der Einheitsbewertung, die Bewertung des sonstigen Vermögens, die Ermittlung des Gesam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für einen Zinssatzswap als Betriebsausgaben bei § 13 EStG

Bei Fehlen einer bestands-, volumen-, laufzeit- und betragsmäßigen Kongruenz zwischen Zinssatzswaps und den zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus aufgenommenen Darlehen sowie bei einem recht großen zeitlichen Abstand zwischen dem Abschluss der Geschäfte hat das FG Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung der Swap-Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Einkünften au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.5 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2015 enden: § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG i. V. m. R 13a.2 Abs. 6 EStR schreiben vor, dass die verausgabten Pachtzinsen und diejenigen Schuldzinsen und dauernden Lasten, die Betriebsausgaben sind, bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermitteln, insgesamt nicht zu einem Verlust führen dürfen. So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.4 Verfahren bei gesonderter Feststellung

§ 3a Abs. 4 EStG regelt das Verfahren in Fällen, in denen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit von einer Mitunternehmerschaft erzielt werden. In diesen Fällen findet eine gesonderte Feststellung nach Maßgabe des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO statt. Dabei ist auch die Höhe der zur Durchführung der Besteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.1 Einkunftsarten

Verluste können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen einer der im Gesetz genannten 7 Einkunftsarten entstanden sind.[1]. Es muss sich daher um Verluste oder negative Einkünfte handeln aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder um "sonstige Einkünfte" i. S. d. § 22 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 4.2 Thesaurierungsbegünstigung

Seit dem VZ 2008 kann ein Steuerpflichtiger für bestimmte nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit eine Thesaurierungsbegünstigung beantragen. Insoweit ermäßigt besteuerte Gewinne dürfen nicht durch Verluste ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der maßgebende GdE des unmittel...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 1.2.1 Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht

Die Erzielung von Einkünften setzt die Absicht voraus, Gewinne oder Überschüsse zu erwirtschaften. Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung. So sind im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Nicht zu berücksichtigen...mehr