Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 232 BewG definiert den tätigkeitsbezogenen Begriff der Land- und Forstwirtschaft. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Rz. 8 [Autor/Stand] Zugleich regelt § 232 Abs. 1 BewG den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Dienen Wirtschaftsgüt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 225 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 255 [Autor/Stand] Begrifflich würden auch Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Jedoch müsste eine exakte Trennung bezüglich der Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Privatvermögen, erfolgen, die in der Praxis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 232 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Rz. 233 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick und Fristen

Rz. 22 [Autor/Stand] § 233 Abs. 2 BewG ist dem für die Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 1 BewG nachgebildet. Die Formulierung ist weitgehend identisch. Allerdings bestimmt die Vorschrift jetzt einen genauen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umnutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen anzunehmen ist. Während § 69 Abs. 1 BewG auf eine Zweckänderung in absehbarer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 248 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland sind der Art nach keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, da sie nicht zum Familieneinkommen beitragen, sondern ausschließlich den Wunsch nach Erholung und Ruhe erfüllen; die gärtnerische Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung.[2] Gleichwohl werden sie über § 240 BewG als Betrieb der Land- und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hofstelle

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Hofstelle wird nach § 234 Abs. 1 Nr. 2d i.V.m. Abs. 6 BewG als eigenständiger Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft definiert und unterliegt bei der Festsetzung des Grundsteuerwertes besonderen Regelungen. Vgl. dazu § 237 Abs. 8 BewG und die Kommentierung zu § 237 BewG. Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 233 Abs. 3 Satz 2 BewG gelten die Regelungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Windkraftanlagen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist die Verwaltung und die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Fläche, auf der eine Windkraftanlage steht, grundsätzlich nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und daher dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Dabei wurde, zumindest wenn zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks keine Wegverbindung bestand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude

Rz. 108 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Dieser Bereich ist über § 232 Abs. 4 BewG aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen von vornherein auszuscheiden und als Grundvermögen zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Objektive Kriterien

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Wahrscheinlichkeit der Umnutzung sind zuerst objektive Kriterien heranzuziehen. Diese ergeben sich regelmäßig aus der Lage der Fläche. So sind Baulücken, die sich innerhalb geschlossener Ortschaften ergeben, i.d.R. als Grundvermögen zu bewerten, da die Verwertung über Verkauf an einen Dritten oder Bebauung durch den Eigentümer unproblematisch mög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 Abs. 1 BauGB handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Subjektive Kriterien

Rz. 44 [Autor/Stand] Neben den vorstehend dargestellten objektiven Kriterien muss für die endgültige Beurteilung, ob eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in einem Zeitraum von sieben Jahren einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, auch immer der subjektive Bereich berücksichtigt werden. Die Verwertung von land- und forstwirtschaftlichen Zwecken für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 132 [Autor/Stand] Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft zu dienen bestimmt sind, können auch Grunddienstbarkeiten und betriebliche veranlasste wiederkehrende Nutzungen und Leistungen gehören.[2] Zu den in § 232 Abs. 3 Nr. 5 BewG explizit angeführten immateriellen Wirtschaftsgüter, die ebenfalls dem land- und forstwirtschaftli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 161 [Autor/Stand] Ob eine Fläche oder ein Gebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehört, wird zweckmäßigerweise im Verfahren über die Feststellung des Grundsteuerwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entschieden. Rz. 162 [Autor/Stand] Die Entscheidung kann aber auch in dem Verfahren zur Feststellung des Grundsteuerwertes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussage

Rz. 56 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des für die bisherige Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 3 BewG. Lediglich in Satz 2 der neuen Vorschrift ergibt sich eine geringfügige Änderung gegenüber Satz 2 des § 69 Abs. 3 BewG. Diese Änderung ist allerdings mehr redaktioneller Art und der Einführung der Hofstelle (§ 234 Abs. 1 Nr. 2d i....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Übersicht

Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Stehende Betriebsmittel

Rz. 119 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören neben den Pflanzenbeständen und Vorräten das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Anwendung des § ...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / III. Behaltensregelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 174 Auch die Veräußerung sowie Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 13a Abs. 6 Nr. 2 ErbStG begünstigungsschädlich. Die obigen Ausführungen zum Betriebsvermögen gelten entsprechend. Maßnahmen nach dem Umwandlungssteuergesetz kommen hier allerdings regelmäßig nicht in Betracht. Rz. 175 Die Verschonungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 46 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 47 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Qualifi...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / VIII. Steuervergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Rz. 340 Unter der Voraussetzung, dass bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, werden sie gemäß § 13d ErbStG nur mit 90 % ihres Werts angesetzt, mithin also zu 10 % steuerbefreit. Es kommt allein auf die Vermietungssituation (nur) zum Besteuerungszei...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / VI. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 203 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

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§ 5 Grundzüge des Ertragste... / A. Einkommensteuer

Rz. 1 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 2 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 1.1 Entnahmen gibt es nur bei den Gewinneinkünften

Entnahmen sind in §§ 4 und 6 EStG, also im Kapitel mit der Überschrift "Gewinn" gesetzlich geregelt. Entnahmen sind somit nur bei den sog. Gewinneinkünften, d. h. den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit, von Bedeutung. Bei den übrigen in § 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG genannten Einkunftsarten gibt es keine Entnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.5 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 106 Die früher für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft getroffenen Erleichterungsregelungen[1] sowie die ergänzenden Regelungen der Länder sind inzwischen aufgehoben worden. Rz. 107 Ist die Eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen worden, kann auf gemeinsamen Antrag von Pächter und Verpächter abweic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Gemischt genutzte Gebäude

Rz. 35 Wird ein Gebäude sowohl für begünstigte Zwecke (zum Wohnen und Schlafen) als auch für nicht begünstigte Zwecke (z. B. für ein Gewerbe oder für die Land- und Forstwirtschaft) verwendet, zeigt sich die Verwaltung großzügig. Sie geht nämlich in diesem Fall grundsätzlich von einem begünstigten Gebäude aus. Dies betrifft in der Praxis z. B. ein Mehrfamilienhaus mit Läden o...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschrit...mehr

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W / 4 Winterreifenpflicht [Rdn 4267]

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

2.7.1 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1] Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt. Rz. 2 Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 24 Die Tätigkeit (Rz. 26) der erfassten Körperschaften (Rz. 15) muss sich auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1, 2 EStG) beschränken. Werden andere Einkünfte erzielt, ist der Freibetrag nach seinem Wortlaut in Gänze nicht zu gewähren ("deren Tätigkeit (…) sich beschränkt"). Gleichwohl wird in der Literatur eine Unschädlichkeitsgrenze von 10 % anderer E...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7.2 Sonstige Abgrenzungsfragen

In der Praxis ergeben sich u. a. bei Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten Abgrenzungsprobleme insbesondere wenn neben eigenen Produkten auch Fremdprodukte verkauft werden (z. B. in einem Hofladen)[1]. Wesentliche Kriterien bei der Abgrenzung sind dabei:[2] Allgemeine Grundsätze Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7.1 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung

Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1] Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 § 25 KStG soll als Subventionsmaßnahme Zusammenschlüsse (Kooperationen) im Bereich der Land- und Forstwirtschaft begünstigen, die – anders als in der Steuerbefreiung bei § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG – keine Hilfsfunktionen für die Land- und Forstwirte erfüllen, sondern selbst Land- und Forstwirtschaft betreiben.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 5 Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern

Rz. 63 Die Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern der Genossenschaft hängt davon ab, wie die Genossenschaftsanteile bei den Mitgliedern behandelt werden. Handelt es sich um land- und forstwirtschaftliches oder gewerbliches Betriebsvermögen, sind die Rückvergütungen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb. Bei Körperschaften als Empfänger der Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt. Rz. 2 Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 15ff.) und bestimmt vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Nach der Definition des § 15 Abs. 2 EStG ist ein Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die weder als selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist und für die der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten ist. Während bei Einzelunternehmen f...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Gärtner kultiviert, erhält und züchtet Pflanzen in Nutz- bzw. Ziergärten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gehört der Gartenbau zur Landwirtschaft. Nach heutigem sprachlichen Verständnis werden Gärtner als Personen bezeichnet, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Auch die Hobby- bzw. Kleingärtner, die ihre Gärten zur eigenen Versor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb[1] unterliegen der Gewerbe­steuer sonstige juristische Personen des privaten Rechts, soweit nicht in § 2 Abs. 2 GewStG genannt, nichtrechtsfähige Vereine. Von der Gewerbesteuerpflicht ist dabei kraft gesetzlicher Definition die Land- und Forstwirtschaft ausgenommen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Hintergrund

Rz. 70 § 13 Abs. 2 BUrlG erlaubt in bestimmten Wirtschaftszweigen über § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hinaus Abweichungen von den Bestimmungen des BUrlG durch Tarifvertrag. Dies hat zur Folge, dass hier nicht nur von den Bestimmungen der § 3 Abs. 2 bis § 12 BUrlG abgewichen werden darf. Denn ein Abweichen hiervon ist den Tarifvertragsparteien bereits in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Degressive Abschreibung bei... / 1 Degressive Abschreibung entspricht eher dem Vorsichtsprinzip

Die lineare Abschreibungsmethode ist einfach, aber nicht genau. Sie berücksichtigt nicht, dass der Wertverzehr in den einzelnen Jahren typischerweise unterschiedlich ist. Die degressiven Verfahren versuchen, diese Schwächen zu vermeiden. Sie berücksichtigen den Nutzungsverlauf und den Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die ersten Jahre besse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / 3.3 Besonderheiten bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Die Verwendung von Wirtschaftsgütern, die üblicherweise für Zwecke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden, außerhalb des Betriebs, hat Einfluss auf die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft.[1] Erbringt ein Landwirt mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens auch Dienstleistungen für andere Land- und Forstwirte, kann e...mehr