Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt. § 29 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.[1] (2) Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Wirtschaftliche Einheit des Bewertungsrechts

Rz. 7 Der bewertungsrechtliche Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist in § 2 Abs. 1 S. 3 u. 4 BewG umschrieben: Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter sind zu berücksic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Begünstigte Objekte (Abs. 3)

Rz. 9 Begünstigt sind vermietete bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile (begünstigtes Vermögen), wenn sie am Besteuerungszeitpunktmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Fortgeltende Berechnungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 7 Nach dem durch das ErbStRG unverändert gebliebenen Abs. 2 (des davor einschlägigen § 151 BewG) gelten für die Einheitsbewertung bei der Land- und Forstwirtschaft bestimmte im Gesetz in DM angegebene Beträge für pauschale Bewertungen, z.B. Hektarwert für Geringstland nach § 44 BewG, Vergleichszahlen für das vergleichende Ertragswertverfahren in den neuen Bundesländer (§...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliches

Rz. 3 § 99 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Betriebsgrundstücks als denjenigen Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört. Insoweit wird zwischen zwei Gruppen von Betriebsgrundstücken unterschieden:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Grundstücke im Sinne des Absatzes 3 sind mit 90 Prozent ihres Werts anzusetzen. (2) Ein Erwerber kann den verminderten Wertansatz nicht in Anspruch nehmen, soweit er erworbene Grundstücke aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches gilt, wenn ein ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundbesitzwerte (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Wie bisher sind Grundbesitzwerte i.S.d. §§ 138, 157 Abs. 1 und 3 BewG gesondert festzustellen. Hierzu zählen die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohn-, Betriebsgrundstücke und Betriebswohnungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Engere Stundungsvoraussetzungen nach früherem Recht

Rz. 25 Nach dem ErbStG 2009 (und früher) kam eine Stundung nur in Betracht, soweit dies zur Erhaltung eines (gewerblichen) Betriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft notwendig war. Wesentlich war insoweit, dass Betriebsvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermögen (nicht Kapitalgesellschaftsanteile) "zum Erwerb" gehörten. Es war also nicht erforderli...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 40 In § 10 Abs. 5 ErbStG ist geregelt, dass Nachlassverbindlichkeiten,[46] sofern sich nicht aus den Abs. 6–9 etwas anderes ergibt, grundsätzlich abzugsfähig sind. Der Vermögenszuwachs des Erwerbers wird also um die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend gemindert. Steuerbar ist also der Netto-Vermögenszuwachs, sofern nicht grundsätzlich, wie bspw. in § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertungsstichtag beim Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[11] für Erwerbe ab dem 1.1.2007 in § 138 Abs. 1 BewG eine Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs ein. Für die Bewertung des Grundvermögens ist dies ohne weiteres möglich, da die zur Bewertung erforderlichen Bodenrichtwerte und aktuellen Mieten vorbehaltlich einer abweichenden landesrechtlichen Regelung im Zwei-Jah...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13a ErbStG regelt, wie bereits die Überschrift deutlich macht, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Vorschrift überhaupt anwenden zu können, sind allerdings nicht hier, sondern im nachfolgenden § 13b ErbStG definiert. Wie bereits oben ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Allgemeines

Rz. 80 Der Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG dient dazu, kleinere Betriebe, bei denen nach Anwendung der Regelverschonung (85 %) noch ein in den steuerpflichtigen Erwerb einzubeziehender positiver Wert des begünstigten Vermögens (i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG) verbleibt, zusätzlich zu entlasten. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber damit das Ziel einer Verwaltungsvereinfac...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Höfeordnung

Rz. 41 In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein findet die Höfeordnung (HöfeO) Anwendung, sofern der Begriff des Hofes nach § 1 HöfeO erfüllt ist. Die Erbfolge richtet sich dann nach §§ 4 ff. HöfeO. Dem Hoferben wird ein auf die Hoferbfolge beschränkter Erbschein erteilt, der als Hoferbfolgezeugnis bezeichnet wird.[74] Vorausset...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / 4. Einheitliche Behandlung des Grundstücks

Auch wenn ein Grundstück zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als BV erfüllt, können weitere Grundstücksteile, bei denen die Voraussetzungen des R 4.2 Abs. 9 EStR nicht vorliegen, nicht als BV behandelt werden. Ausnahmen gelten für Baudenkmale bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[9].mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.6 Änderungswünsche des Bundesrats

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 28.10.2022 beschlossen, noch weitere Änderungen des Umsatzsteuergesetzes anzuregen. Neben den vom Finanzausschuss des Bundestags nach Zustimmung durch die Bundesregierung mit in das Gesetzespaket aufgenommenen Änderungen waren noch weitere Vorschläge gemacht worden, die nicht berücksichtigt wurden: Anpassung der Steuerfreiheit für Betr...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe 2022 für das erste und/oder zweite Quartal berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe Plus berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / b) Fiktion von Rechtsformen als Gewerbebetrieb

Ergänzend zu den Gewerbebetrieben kraft Betätigung fingiert das GewStG auch manche Rechtsformen als Gewerbebetrieb. Dazu gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG in vollem Umfang die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften einschließlich europäischer Genossenschaften sowie Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit. Beachten Sie: Soweit sie einen wirtsc...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / a) Gewerbebetrieb kraft Betätigung

Eine originäre gewerbliche Tätigkeit liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG dann vor, wenn es sich um eine selbständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und die weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien B...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2022

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

1 Einführung 1.1 Überblick Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschafts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.3 Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 442 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 2 bezieht sich auf begünstigt erworbenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 443 Zu einer Nachversteuerung kommt es danach in folgenden Fällen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG [1]): Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Veräußerung der selbst bewirtschafteten Grundstücke, Beendigung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 206 Der Abzugsbetrag wurde erstmals im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009[1] in das Gesetz eingeführt. Rz. 207 Der Gesetzgeber hat den Abzugsbetrag damals wie folgt begründet [2]: Zitat Der Abzugsbetrag von 150.000 Euro soll eine Wertermittlung und aufwändige Überwachung von Klein- und Kleinstfällen (z. B. Kleinhandel, kleinere Handwerker oder auch Betriebe der La...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 20 Geltung hat die Tarifermäßigung nach § 32c EStG nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Handeln muss es sich um Einkünfte i. S. d. § 13 EStG . Tätigkeitsbezogene Einschränkungen bestehen insoweit nicht. Von daher werden auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben i. S. d. § 13 Abs. 2 EStG von der Tarifermäßigung erfasst. Gleiches gilt für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Nicht begünstigte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Abs. 4 EStG)

Rz. 46 Bei der Ermittlung der tatsächlichen und der durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bleiben zur Vermeidung einer doppelten tariflichen Begünstigung außer Betracht außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG, nach § 34a EStG begünstigte nicht entnommene Gewinne sowie Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i. S. d. § 34b Abs. 1, 2 EStG. Die g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 § 32c EStG sieht eine Tarifermäßigung vor. Geltung hat sie nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Rz. 2 Die Tarifermäßigung erfolgt nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nach Ablauf von 3 Vz, die zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst werden. Maßgebende Betrachtungszeiträume – die Tarifglättung ist bis 2022 befristet – sind di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 32c EStG sieht eine Tarifermäßigung vor. Geltung hat sie nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Rz. 2 Die Tarifermäßigung erfolgt nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nach Ablauf von 3 Vz, die zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst werden. Maßgebende Betrachtungszeiträume – die Tarifglättung ist bis 2022 befristet – sind die Zeiträume 2014 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Durchschnittliche Einkünfte

Rz. 37 Nach § 32c Abs. 2 S. 1 EStG wird die fiktive tarifliche ESt für jeden Vz des in Betracht kommenden Betrachtungszeitraums gesondert ermittelt. Maßgebend für die Berechnung der fiktiven tariflichen ESt sind nach § 32c Abs. 2 S. 2 EStG die fiktiven begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Auf die tatsächlichen begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.4 Betrachtungszeitraum

Rz. 29 Anzuwenden ist § 32c EStG nach § 52 Abs. 33a S. 1, 2 EStG erstmals für den Vz 2016. Der erste Betrachtungszeitraum umfasst die Vz 2014 bis 2016. Ein Vz entspricht einem Kj. Ohne Bedeutung für den Betrachtungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Eine betriebsbezogene Ermittlung der Tarifermäßigung erfolgt nicht. Vielmehr werden die zusammengefassten Einkünfte aus Land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Andere Einkünfte

Rz. 40 Nach § 32c Abs. 3 S. 1 EStG ist eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen, wenn außer den begünstigten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft noch andere Einkünfte erzielt werden. Maßgebend für die Verhältnisrechnung sind die positiven stpfl. begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die der Summe der positiven Einkünfte gegenüberzustel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Antrag

Rz. 24 Die Tarifermäßigung ist nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nur auf Antrag zu gewähren. Dem Stpfl. steht insoweit ein Wahlrecht zu. Dieses kann er für jeden der 3 Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben. Da es sich um eine Tarifermäßigung handelt, ist eine Erhöhung der tariflichen ESt ausgeschlossen. Liegen in diesen Fällen die Voraussetzungen des § 32c EStG vor, ist ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die fiktive tarifliche ESt, die auf die stpfl. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfällt, wird nach § 32c Abs. 2 S. 1 EStG für jeden Vz des Betrachtungszeitraums gesondert ermittelt. An die Stelle der tatsächlichen treten nach § 32c Abs. 2 S. 2 EStG die durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 39 Die Tarifermäßigung bezieht sich nur auf den Betrag, der auf die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfällt. Werden auch andere Einkünfte erzielt, ermittelt sich nach § 32c Abs. 3 S. 1 EStG die auf die stpfl. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfallende tarifliche ESt aus dem Verhältnis der positiven stpfl. Einkünfte aus Land- und Forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Ehegatten

Rz. 42 § 32c Abs. 3 S. 3 EStG regelt die Ermittlung der Tarifermäßigung bei Ehegatten. Danach sind bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten für die Ermittlung der Einkünfte jeder Einkunftsart die Einkünfte zusammenzurechnen. Zusammenveranlagte Ehegatten werden also für Zwecke der Ermittlung der Tarifermäßigung als Einheit angesehen. In allen anderen Fällen werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Verluste

Rz. 50 Die Tarifermäßigung kommt nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG nicht in Betracht, wenn Verluste des ersten Vz eines Betrachtungszeitraums in den letzten Vz des vorhergehenden Betrachtungszeitraums zurückgetragen werden. Ohne Bedeutung ist, ob die zurückgetragenen Verluste die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und/oder die übrigen Einkünfte betreffen.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Die Tarifermäßigung nach § 32c EStG erfolgt jeweils für einen Zeitraum von 3 Vz. Diese werden zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst. Für diesen Betrachtungszeitraum wird – bezogen auf die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der nach § 32c Abs. 3 EStG ermittelten tariflichen ESt aller Vz des Betrachtu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 § 34b EStG gilt grundsätzlich im Rahmen der unbeschränkten und der beschr. Steuerpflicht. Bei natürlichen Personen ist es gleichgültig, ob sie die entsprechenden Einkünfte als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer erzielen. Ausreichend ist auch eine Bewirtschaftung des Forstbetriebs als Pächter oder Nießbraucher, sofern dem Pächter oder Nießbraucher das uneingeschr...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 3 EStG

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 8.2 Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 56 Der ESt-Bescheid, der auch die Tarifermäßigung beinhaltet, ist nach § 32c Abs. 6 S. 1 EStG zu ändern, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen innerhalb des Betrachtungszeitraums geändert haben. Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören neben den begünstigten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch alle weiteren Besteuerungsgrundlagen, die sich auf das zu versteuernde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.5 Tarifermäßigung

Rz. 34 Für den jeweils in Betracht kommenden Betrachtungszeitraum wird im Hinblick auf die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der tariflichen ESt aller Vz des Betrachtungszeitraums und der Summe der fiktiven tariflichen ESt aller Vz des Betrachtungszeitraums ermittelt. Die Berechnung der anteilige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Beihilferechtliche Vorgaben

Rz. 53 Mit den Regelungen in § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 i. V. m. Abs. 5 S 2, 3 EStG werden die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Mit dem Antrag auf Gewährung der Tarifermäßigung muss der Stpfl. nach § 32c Abs. 5 S. 2 EStG erklären, dass die Voraussetzungen nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 EStG vorliegen. Erfüllt werden müssen die einzelnen Voraus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9.1 Allgemeines

Rz. 44 § 34b Abs. 3 EStG enthält die eigentliche Tarifermäßigung. Sie gilt für alle Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Grundsätzlich unterliegen nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus den ermittelten außerordentlichen Holznutzungen der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergeben würde, wenn die tarifliche ESt nach dem gesamten z. v. E. zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 4.1 Regelung bis einschließlich 2019

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler können für ihre aktiven Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten: Einnahmen-Überschussrechnung: Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags darf nicht höher sein als 100.000 EUR Bilanzierung: Betriebsvermögen darf nic...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr