Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8.1 Übergangsregelung im Tarifgebiet West (Absatz 7 Satz 1)

Die Regelung betrifft nur Arbeitnehmer im Tarifgebiet West (§ 6 Abs. 4 Satz 2), da im Tarifgebiet Ost keine tarifvertraglichen Regelungen zur sog. Unkündbarkeit bestehen. Der am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) "unkündbare" Arbeitnehmer behält diesen Kündigungsschutz, allerdings nur für das ununterbrochen bestehende Arbeitsverhältnis. Scheidet er nach dem Stichtag aus dem Betrieb ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.6 Auszubildende

Die Betriebszugehörigkeit ist im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ohne rechtliche Bedeutung. Das Ausbildungsentgelt kennt keine Stufen, sondern erhöht sich automatisch nach Ablauf eines Ausbildungsjahres. Dies beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG. Danach ist die "angemessene Vergütung" nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, da...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.12 Anrechnung anerkannter Beschäftigungszeiten als Betriebszugehörigkeit (Absatz 11)

Diese Vorschrift stellt klar, dass bis zum Stichtag (Absatz 1 Satz 1) zurückgelegte Beschäftigungszeiten dem Arbeitnehmer nicht verloren gehen, jedenfalls nicht hinsichtlich des Jubiläumsgelds (§ 17 Abs. 1) und der Länge der Kündigungsfrist (§ 19 Abs. 5). Bei der Berechnung der für die Kündigungsfrist und den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung (sog. Unkündbarkeit) maßge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.2 Beginn der Rente (Absatz 1 Satz 3)

Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 3 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 3 TVöD und soll gewährleisten, dass im Falle des späteren Rentenbeginns sich die Rente nahtlos an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließt und keine Unterbrechung eintritt, die für den Arbeitnehmer Rechtsnachteile zur Folge haben könnte. Mit dem 14. Änderungstarifvertrag vom 30. August 2019 zum TV-V ist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.6 Ausschluss der Nachwirkung (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 4 Abs. 5 TVG gelten grundsätzlich nach Ablauf des Tarifvertrages dessen Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt auch im Rahmen des TV-V mit Ausnahme der in Satz 1 Buchst. a enthaltenen Regelung. Die Tarifvertragsparteien wollen durch den Ausschluss der Nachwirkung in diesem Fall erreichen, dass bei Kündigung der E...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.1 Was ist ein BEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM anzubieten, unabhängig davon, ob er eine Kündigung beabsichtigt oder nicht. Eine betriebsärztliche Begutachtung ersetzt nicht das BEM. § 167 SGB IX enthält nur eine Verpflichtung des Arbeitgebers, nicht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8 Übergangsregelung zur Unkündbarkeit (Absatz 7)

Da – im Gegensatz zu § 53 Abs. 3 BAT und § 52 BMT-G II – im TV-V keine besondere tarifliche Kündigungsschutzregelung enthalten ist, die unter bestimmten Voraussetzungen die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung ausschließt, war es erforderlich, eine Übergangsregelung für die Arbeitnehmer zu treffen, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) bereits den Schutz der sog. Unkündbarkei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8 Übergangsregelung zur Unkündbarkeit (Absatz 7)

Da – im Gegensatz zu § 34 Abs. 2 TVöD bzw. § 14 Abs. 3 TVÜ-VKA – im TV-V keine besondere tarifliche Kündigungsschutzregelung enthalten ist, die unter bestimmten Voraussetzungen die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung ausschließt, war es erforderlich, eine Übergangsregelung für die Arbeitnehmer zu treffen, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) bereits den Schutz der sog. Unkü...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.2 Soziale Absicherung (Absatz 1 Buchst. b)

Der seit dem 1. Januar 2010 in Absatz 1 Buchst. b aufgeführte Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 hat den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 ersetzt. Dieser Tarifvertrag entspricht nach seiner Zielsetzung den für das Tarifgebiet West vereinbarten Rationalisierungsschutztarifverträgen. Der Tarifvertrag vom 13. September 2005...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 7,5 Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des TVöD bzw. TVÜ-VKA die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Bei Arbeitne...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm mit Urteil v. 18.10.2010, 8 Sa 483/10 – zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.1 § 15 KSchG

Gem. § 15 KSchG ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Es müssen also die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sein (§ 626 BGB). Da nach § 626 Abs. 1 BGB eine außerordentliche Kündigung allenfalls dann in Betracht komme...mehr

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Betriebsrat / 10.2 Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG

Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung (Einverständnis) des Betriebsrats. Durch die Zustimmung des Betriebsrats soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber durch eine willkürliche außerordentliche Kündigung eine geschützte Person aus dem Betrieb entfernt und diese nach längerer Verfahrensdauer dem Betrieb entf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.2 Anhörungsrechte

Sie bilden die nächste höhere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats. Bei den Anhörungsrechten hat der Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrats zur Kenntnis zu nehmen und sich anschließend mit den Anregungen und Einwendungen des Betriebsrats auseinanderzusetzen (also: "aktiv hören"). Das setzt in der Regel voraus, dass der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat informiert oder unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.4 Widerspruchs- oder Vetorechte

Hier hat der Gesetzgeber begrifflich nicht konsequent abgegrenzt zu den Zustimmungsrechten. Auch die Rechtsfolge ist unterschiedlich. Praxis-Beispiel Personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Einstellung, Versetzung), § 99 Abs. 2 BetrVG, wo von "Verweigerung der Zustimmung" gesprochen wird, Widerspruch gegen die Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung bea...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Rechtsfolgen der Mitteilung bzw. des Unterlassens der Mitteilung

Rz. 15 Objektivrechtlich muss der Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen einer Schwangerschaft unabhängig von seiner Kenntnis einhalten.[1] Praktisch kann die Erfüllung der Normen jedoch nur bei Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. fahrlässiger Unkenntnis verlangt und sanktioniert werden. Rz. 16 Dies bedeutet: Teilt die Arbeitnehmerin mit, sie sei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

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Betriebsrat / 10 Besonderer Kündigungsschutz

Wahlbewerber, Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsratsmitglieder unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz (§§ 15 KSchG, 103 BetrVG). Nach § 15 Abs. 3a KSchG ist zudem die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers unzulässig, der im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a KSchG oder im normalen Wahlverfahren zur Wahl eines Wahlvorstands zu einer Wahlversammlung bzw. B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.4 Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats

Nach der Grundnorm des § 79 BetrVG besteht Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Tatsachen, die dem Betriebsratsmitglied wegen seiner Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden sind, bei denen es sich objektiv um Geschäftsgeheimnisse handelt und die der Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungspflichtig bezeichnet hat. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Der dargestellte Kündigungsschutz besteht bei Wahlbewerbern, die nicht gewählt wurden, bei Wahlvorstandsmitgliedern bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und bei Betriebsratsmitgliedern bis zum Ende der Amtszeit. Danach besteht ein nachwirkender Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 KSchG). Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands können innerhalb von 6 M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.2 Ausschluss des einzelnen Betriebsratsmitglieds

Gem. § 23 Abs. 1 BetrVG kann mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat (oder auch die Auflösung des Betriebsrats) wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.2 An- und Abmeldepflicht

Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitsbefreiung des Betriebsratsmitglieds.[1] Für die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben während der Arbeitszeit ist deshalb ausreichend, ab...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.5 Aufhebungsvertrag bei Kündigung wegen Eigenbedarfs

Sie haben begründeten Eigenbedarf für Ihr Kind und mit dreimonatiger Frist zum 31.5.2022 gekündigt. Der Mieter beruft sich auf die Sozialklausel bei angespanntem Wohnungsmarkt. Mögliche Mediationslösung: Es wird ein Aufhebungsvertrag zum 31.8.2022 geschlossen. Schönheitsreparaturen sind nicht geschuldet. Der Mieter kann mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat früher auszie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.1 Kündigung wegen Lärmbelästigung

Sie kündigen einem Ihrer Mieter wegen Lärmbelästigung und klagen anschließend auf Räumung. Wer kennt nicht die Schwierigkeiten vor Gericht: Wie stark war der Lärm? Welche Zeugen haben Sie? Gibt es ein aussagekräftiges Lärmprotokoll? Ist beweisbar abgemahnt worden? Reicht eine Abmahnung oder musste mehrfach abgemahnt werden usw. Das Prozessergebnis ist kaum vorhersehbar. Das K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.4 Geld sparen: Kostengünstige Lösung

Gerade bei hohen "Streitwerten" oder mehreren Angelegenheiten ist eine Mediationslösung oft günstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Praxis-Beispiel Kostenvergleich Bei einem Rechtsstreit über eine Kündigung ist der Streitwert, nach dem sich die Gebühren richten, der Jahresmietzins der Kaltmiete. Bei einer Monatskaltmiete von 1.050 EUR ergibt sich daher ein Streitwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.5 Austrittsprozess

Austritt-Interviews für kontinuierliche Verbesserungen nutzen! Nicht immer gelingt es, einen Mitarbeiter zu halten. Dann sollte auf jeden Fall ein Austrittsinterview dafür genutzt werden, den ausscheidenden Mitarbeiter nach den Gründen für seinen Weggang zu befragen. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse gezogen werden, die Schwachpunkte beseitigen helfen. Auf dieser Grundl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 2.7.3 Neuverhandlungen in einem laufenden Vertragsverhältnis

Bei einem Gewerberaummietvertrag über eine gut laufende Gaststätte möchte der Vermieter den Mietzins erhöhen. Der Betreiber der Gaststätte möchte eine sichere langfristige Mietdauer und weitere Investitionen des Vermieters. Einzelverhandlungen scheitern zunächst. Rechtlich gibt es hier wechselseitig keine Ansprüche, nur die Möglichkeit der Kündigung des Vertrags, was beide e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 5 Personalkennzahlen als Basis für People Analytics

Ausgehend von der Steuerung durch quantitative Personalkennzahlen kam historisch zunehmend die Abbildung qualitativer Sachverhalte dazu. Es folgten die Einbindung von Benchmarks und verschiedenen Perspektiven, via Balanced Scorecard. Derzeit geht die weitere Entwicklung hin zu People Analytics. Hiermit werden nicht nur (deskriptiv) Sachverhalte der Vergangenheit dargestellt....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 1.1 Schlüsselfragen

Mögliche Ansatzpunkte zur Erreichung einer gewünschten Mitarbeiterbindung sind vielfältig und bilden in der Regel ein ganzes Bündel an Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die richtig aufeinander abgestimmt sein müssen, damit die geplanten Ziele erreicht werden können. Bevor Sie jedoch über konkrete Maßnahmen der Mitarbeiterbindung nachdenken, sollten Sie gemeinsam mit der Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 1.3 Funktionen, Nutzen & Gefahren

Die allgemeine Dokumentations- und Informationsfunktion von Kennzahlen gegenüber verschiedenen Anspruchsgruppen ist zentrale Aufgabe und zentraler Nutzen. Das Personalmanagement steht vielen Anspruchsgruppen gegenüber, von der Geschäftsleitung, dem Personalbereich selbst über die Arbeitnehmervertretung bis hin zu öffentlichen Einrichtungen, wie Bundesagentur und Agenturen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkohol / 4.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Bestandteil von Stufenplänen (s. u.). Daran nehmen i. d. R. mehrere betrieblich Verantwortliche und Betriebs-/Personalrat teil. Themen sind: offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen (Ausfallzeiten, Leistungsabfälle, Alkoholvorräte usw.), ein bestimmtes Verhalten fordern und Sanktionen, abgestimmt mit Hilfsangeboten und Beobachtungszeiträumen, festl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen: Zinsen, Disagio u... / 6 Beendigung eines Darlehensverhältnisses durch Kündigung und Rückzahlung

Das Darlehensverhältnis endet entweder mit Ablauf des Zeitraums, für den es eingegangen ist, oder durch Kündigung.[1] Bei einem unbefristeten Darlehen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.[2] Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt. Ansonsten hat nur der Darlehensnehmer das Recht zur ordentlichen Kündigung. Das o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2 Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Neben den Kündigungsmöglichkeiten, die in § 22 Abs. 1 und Abs. 2 BBiG enthalten sind, gestattet auch § 16 Abs. 4 TVAöD die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung. Dabei übernimmt § 16 Abs. 4 TVAöD weitgehend die Regelung des § 22 Abs. 2 BBiG. 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das Bundesarbeitsgericht[1] – bere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3 Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.1 Kündigung vor der Probezeit

Ein Berufsausbildungsverhältnis, kann – so das Bundesarbeitsgericht[1] – bereits vor Beginn der Probezeit gem. § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden, es sei denn, ein Kündigungsausschluss ist im Ausbildungsvertrag geregelt oder ergibt sich aus konkreten Umständen (z. B. Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4 Beendigung und Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses

2.4.1 Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses 2.4.1.1 Durch Zeitablauf oder Bestehen der Abschlussprüfung § 16 Abs. 1 TVAöD regelt übereinstimmend mit § 21 BBiG, dass das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer[1] endet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung erst nach diesem Zeitpunkt bestanden wird.[2] Ist die Ausbildungs...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.5 Adressat

Bei einer Kündigung des Ausbildenden ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Auszubildende. Ist der Auszubildende minderjährig, damit nach §§ 106ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann der Ausbildende die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigungserklärung eines minderjährigen Auszubil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. Aufnahme einer neuen Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 16 Abs. 4 Buchstabe b TVAöD gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr....mehr