Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von Wohngebäuden der Kommune

Förderung vom Wohngebäude (WG) Gefördert wird der Neubau eines Effizienzhauses (WG). Hierunter fallen die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb eines neu errichteten energieeffizienten Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss aber den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 NH erreichen. Zur Besonderheit bei Rohbauten siehe oben ("Wichtig"). Gefördert werden auch Umfeldmaßn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.10 Kombinationen mit anderen Programmen

Dieses Programm kann mit folgenden anderen Programmen kombiniert werden: KfW-Programme 151/152 und 430 Kredite des Landesförderinstituts Mittel der BAFA aus dem Marktanreizprogramm. Wichtig Ausschluss § 35c EStG Werden die öffentlichen Mittel zur Finanzierung der Maßnahme genutzt, ist eine Förderung nach § 35c EStG nicht möglich.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.3 Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen

Nichtwohnfläche zur Wohnfläche Werden Nichtwohnflächen (z. B. bisherige Gewerbebauten) zu Wohnflächen umgebaut, gelten für die Umwidmung folgende Förderungen:mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.5 Ausnahmeregelung der Möglichkeit eines Wiederantrags

Hat der Antragsteller bereits vor dem Hochwasser eine Förderung aus der BEG oder aus BEG-Vorgängerprogrammen für das Gebäude erhalten, ist eine weitere Förderung möglich. Unabhängig von den dort vorgegebenen Fristen in den vorherigen Förderanträgen ist ein weiterer Förderantrag abzugeben. Die anteilige Rückforderung einer früheren Investition erfolgt nicht, wenn durch das Ho...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.2 Neubau Effizienzgebäude

Ersterwerb Handelt es sich bei den Maßnahmen um einen Neubau, werden die Errichtung und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude gefördert, wenn diese den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen. Dieser Standard wird mit dem Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit (NH) erreicht. Hinweis Erreichen des NH-Standards Das Effizienzg...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Maximal 100.000 EUR Die IBB gewährt für Einzelmaßnahmen Darlehen in Höhe von 50.000 EUR je Wohneinheit. Erfolgt eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, werden Darlehen bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Die Programmzinsen der KfW-Bank werden von der IBB um 0,6 % zinsvergünstigt angeboten. Zudem wird ein Tilgungszuschuss gezahlt. Dieser ist davon abhängig, welcher KfW-Ef...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Darlehenskonditionen

Laufzeit bis zu 20 Jahren Die Darlehen werden bis zur vollen Höhe des zu erbringenden Eigenanteils genehmigt. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der Förderperiode 2014 bis 2020 und der jeweiligen Richtlinie. Für die Rückzahlung können Laufzeiten von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Die 1. Zinsbindungsfrist von 10 Jahren (Mindestlaufzeit des Darlehens) ist zinslos....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.1.2 Konditionen

0,5 % Zinsen Das objektabhängige Darlehen wird während der Dauer der Belegungsbindung mit 0,5 % verzinst. Nach Ablauf der Belegungsbindung erfolgt die Verzinsung mit dem üblichen Marktzins. Der Tilgungsanteil muss mindestens 1 % betragen. Für dieses Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 3 % erhoben. Als Bemessungsgrundlage gilt der Darlehensnennbet...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Die Förderung besteht aus einer Zinsgarantie für 15 Jahre. In dieser Zeit wird das Darlehen mit einem Zinssatz von 0,5 % verzinst. Das Land Rheinland-Pfalz verbürgt sich dabei gegenüber der Hausbank zu einer Zinsverbilligung, die an den Antragsteller weitergegeben wird. Dadurch wird das Darlehen günstiger als das Kapitalmarktdarlehen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erfolg...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die geförderten Haushalte müssen die monatlichen Belastungen durch das Darlehen auf Dauer tragen können. Eine Tabelle über die maximal zulässige Belastung befindet sich auf der Webseite der L-Bank unter www.l-bank.de/z15. Eigenleistung Es werden Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kann die L-Bank im Grundbuch erstrangig abgesichert werde...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme

Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Förderung energetischer Maßnahmen insbesondere folgende Förderprogramme geregelt: Förderprogrammemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3.2 Programm 159

Eckdaten Die Eckdaten lauten: Darlehensauszahlung zu 100 % Darlehen max. 50.000 EUR pro Wohneinheit Darlehenslaufzeit bis zu 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren endfälliges Darlehen bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt 4 Jahre Zinsfestschreibung für die ersten 5 oder 10 Jahre Darlehen kann in Teilbeträgen abgerufen werden Abruffrist beträgt 1...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Auszahlung und Tilgungsnachlässe

Die Auszahlung erfolgt bei Darlehen bis 15.000 EUR in 2 Raten. 50 % werden bei Beginn der Maßnahme ausgezahlt, die weiteren 50 % nach Abschluss und Prüfung des Kostennachweises. Wurde Darlehen über 15.000 EUR beantragt, erfolgt die Auszahlung in 3 Raten: 25 % bei Beginn, 55 % nach Fertigstellung und 20 % nach Prüfung des Kostennachweises. Das Land NRW begünstigt diese Förderd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Konditionen

Die Darlehen dieses Programms werden bis zu einem Betrag von 75.000 EUR gewährt. Darlehen unter einem Betrag von 2.500 EUR werden nicht gewährt. Eine Minderung des Auszahlungsbetrags durch eventuelle Kosten wird nicht vorgenommen. Die Auszahlungsquote beträgt somit 100 %. Die Darlehenslaufzeit beträgt mindestens 10 Jahre, maximal 20 Jahre. Die 1. Zinsfestschreibung beträgt 10...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Kostenvoranschläge erforderlich In der Regel sollen Darlehen dieses Programms als Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers dienen. Bei Haushalten mit bis zu 4 Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 EUR. Leben mehr Personen im Haushalt des Antragstellers, so kann der Darlehensbetrag um 5.000 EUR je weiteres Haushaltsmitglied erhöht werden. Vor der Darlehensgewähr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.1 Konditionen

Bis zu 100.000 EUR Die Förderung besteht aus einem Darlehen bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit. Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Einmalzuschuss Das Darlehen wird durch einen Einmalzuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrags, maximal aber 1.500 EUR ergänzt. Hinweis Sanierung Plus ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes NRW

Das Land NRW bietet folgende Förderprogramme für Objekte, die in NRW belegen sind, an: Kurzübersicht Förderprogramme NRWmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Darlehenskonditionen

Die gewährten Darlehen werden bei einem Neubau in 2 Raten ausgezahlt. 50 % bei Baubeginn und 50 % nach Fertigstellung des Rohbaus. Alle anderen Darlehen werden in einer Summe ausgezahlt. Grundsätzlich werden die Darlehen im Grundbuch gesichert. Sollzinsen Die Darlehen werden in Abhängigkeit von Effizienzhaus-Standard und des Alters des Objekts verzinst.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Wie erfolgt die Förderung?

Bis zu 100.000 EUR Gefördert wird über ein Direktdarlehen an den Antragsteller. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 100.000 EUR. Allerdings wird dieses Darlehen nur als Co-Darlehen zu einem weiteren Darlehen eines anderen Finanzierungsinstitut gewährt. Die Gesamtkosten zur Festlegung des Finanzierungsbedarfs werden wir folgt ermittelt: Neubau: Berücksichtigt werden die Kosten ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Wie erfolgt die Förderung?

Grund- und Zusatzdarlehen Die Förderung besteht aus einem Grunddarlehen und einem Zusatzdarlehen. In der Regel soll das Darlehen als nachrangiges Darlehen zu einem bereits bestehenden Darlehen gewährt werden. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Das Zusatzdarlehen beträgt jeweils 5 % der Gesamtkosten. Es wird unter folgenden Bedingungen gewährt: für jedes weitere K...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Darlehenshöchstbetrag Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so können 85 % der Kosten als Darlehen finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 42.500 EUR. Darlehen unter 5.100 EUR werden nicht ausgekehrt. Der Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Höhe des Zinssatzes ist von der Festschreibungslänge und der Höhe des Tilgungsanteils abhä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Grundförderung und Zusatzförderung Die EOF setzt sich aus einer Grundförderung und einer Zusatzförderung zusammen. Die Grundförderung selbst besteht aus einem Darlehen und einem Zuschuss. Das Darlehen wiederum fasst einen objektabhängigen und einen belegungsabhängigen Teil zusammen. Der belegungsabhängige Darlehensteil setzt voraus, dass der Abstand zwischen der höchstzulässig...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Keine gesamtschuldnerische Haftung Die IBB bietet zinsgünstige Darlehen an. Das Besondere hierbei ist, dass die Besonderheiten einer WEG berücksichtigt werden. So wird bei Darlehen bis 50.000 EUR auf die Eintragungen einer Grundschuld verzichtet. Weiterhin wird auf die gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 % des Gesamtfinanzierungs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Konditionen

Förderungsfähig sind 100 % der Kosten der o. g. Anlagen einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Zusatzkosten. Wird die Anlage teilweise gewerblich genutzt, so verringert sich die Förderung entsprechend dem Anteil der gewerblichen Nutzung. Ähnliches gilt für Zuschüsse. Werden solche gewährt, so verringern sich die Kosten entsprechend. Der minimale Bruttodarlehensb...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Darlehenskonditionen

Bis zu 25.000 EUR zinsfrei Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsfreien Darlehens über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 EUR. Dazu werden noch Zuschüsse bis zu 5.000 EUR gewährt. Können nach der Installation des Aufzugs die erschlossenen Wohnungen barrierefrei erreicht werden, erhöhen sich die Zuschüsse auf ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Wie erfolgt die Förderung?

Investoren 650 EUR je m2 Die Förderung erfolgt über ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Die Darlehenshöhe richtet sich grundsätzlich nach den Investitionskosten. Maximal werden 650 EUR je m2 förderfähiger Wohnfläche als Darlehen gewährt. Kommunen Kommunalkredit Kommunen erhalten einen zweckgebundenen Kommunalkredit für Gebietskörperschaften. Das Darlehen wird mit bis zu 100 ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.4 Tilgung

Das gewährte Darlehen wird gegenüber der KfW vierteljährlich in gleich hohen Raten getilgt. Während der tilgungsfreien Zeit bestehen die Raten nur aus Zinsen. Vorfälligkeitsentschädigung Soll das Darlehen vorzeitig abgelöst werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.1 Konditionen

Bis zu 50.000 EUR Die Förderung erfolgt durch die weitere Verbilligung der Darlehenskonditionen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen". Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Allerdings sind die Darlehen auf maximal 50.000 EUR begrenzt. Die Begrenzungen gelten je Wohneinheit, die nach ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

15 % Eigenanteil Die Bewilligung der Darlehen setzt zunächst voraus, dass der Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den geförderten Bau- und Baunebenkosten erbringen kann. Nimmt der Antragsteller zusätzlich Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch, so muss zusätzlich auch der wohnungsnutzende Haushalt die Einkommensgrenzen einhalten. Die Bau...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Thüringen

In der Tabelle finden sich einige interessante Förderprogramme des Landes Thüringen. Neben diesen Programmen hält das Land Thüringen insbesondere für Neuerrichtungen von Wohnungen Wohnungsbaudarlehen bereit. Förderprogramme des Landes Thüringenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die förderfähigen Kosten je Wohnung mindestens 12.500 EUR betragen. Ist dies der Fall, so werden 80 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 70.000 EUR je Wohnung, über ein Baudarlehen gefördert. Erfolgt eine Modernisierung, die zu einer Barrierefreiheit führt, so werden je Wohnung ebenfalls 80 %...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 1 Kurzübersicht Förderungen – Stadtsanierung

Kurzübersicht über die beschriebenen Förderprogrammemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.7 Darlehenskonditionen

10 Jahre Die gewährten Darlehen werden gegenüber den KfW-Darlehen zinsvergünstigt vergeben. Das 1. Jahr der Laufzeit ist tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen Raten. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um ein Volltilgerdarlehen. Das bedeutet, dass es nach 10 Jahren vollständig getilgt sein muss. 2 Jahre Die Arbeiten müssen spätestens nach ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhavenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III-ELER-Richtlinie, RdErl. des MF vom 25.9.2015, MBl LSA v. 6.10.2015, S. 520 ff., EU-Förderperiode 2014-2020). der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur e...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen Die Förderung erfolgt über die Vergabe von langfristigen, zinsverbilligten Darlehen, deren Vergabe direkt über die L-Bank erfolgt. Die Zinsverbilligung erfolgt über die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit. Die Zinsen werden für 15 Jahre festgeschrieben. Finanziert werden die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der zu erbringenden Eigenleistungen (s...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Konditionen

Laufzeit 25 Jahre Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre und ist je nach Vereinbarung mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren versehen. Die erste Zinsbindungsfrist wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit vereinbart. Für diese Zeit bietet die L-Bank eine Zinsverbilligung an. Nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist orientiert sich die...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Konditionen

Investoren ohne Kommunen 10 Jahre zinslos Die Förderung wirkt durch die Gewährung eines für 10 Jahre zinslos gewährten Darlehens. Nach Ablauf der 10 Jahre erfolgt die Verzinsung nach dem marktüblichen Zins. Der Tilgungsanteil soll mindestens 2 % betragen. Tilgungszuschuss Die Förderung wirkt zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss, der mit bis zu 10 % der ISB-Darlehenssumme gewä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Hausgeldrückstände Der einzelne Wohnungseigentümer muss eine SCHUFA-Auskunft gestatten. Weiterhin dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung keine Hausgeldrückstände bei den Kreditnehmern bestanden haben. Darlehenshaftung In Sachen Darlehenshaftung wird vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer nur für sein eigenes Darlehen haftet. Es sind individuell unterschiedli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Auszahlung

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach dem Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags, einer dinglichen Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten, Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnungen des Mietobjekts, Nachweis einer Gebäudeversicherung, Nachweis des erreichten energetischen Standards. Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von bis 50 % ausgezahl...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.2 Verwertung des Grundpfandrechts

Vorrangige Befriedigung Stellt das belastete Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Schuldners dar, sollte die Vollstreckung in jedem Fall aus dem Grundpfandrecht betrieben werden. Nach § 10 ZVG werden solche dinglichen Rechte gegenüber persönlichen Forderungen vorrangig befriedigt, wobei unter mehreren dinglichen Rechten der Rang entscheidet. Gem. § 1147 BGB erf...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Wie wird gefördert?

Darlehen bis zu 100 % Die Förderung erfolgt durch Darlehen bis zur Höhe des noch bestehenden Finanzierungsbedarfs. Allerdings erfolgt vor der Zusage eine Objekt- und Bonitätsprüfung durch die IBB. Zudem wird geprüft, ob die zu gewährenden Darlehensmittel gesichert werden müssen und können. Die Auszahlung eines Darlehens erfolgt zu 100 %. Eine vorzeitige Tilgung innerhalb einer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Darlehenskonditionen

Mindestens 50.000 EUR Ein Darlehen für den Erwerb oder Bau einer neuen Wohnung muss mindestens 120.000 EUR betragen. Beim Erwerb einer gebrauchten Wohnung müssen es 50.000 EUR sein. Gefördert wird über ein von der L-Bank zinsverbilligtes Darlehen. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an vorhandenen Wohnungen werden mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 3 %, maximal 1.500 EUR, b...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietpreisbindung Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.5 Tilgung

Vorfälligkeitsentschädigung Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Eigenkapital

10 % Eigenkapital Die Antragsteller müssen ein Eigenkapital von 10 % erbringen. Das Eigenkapital kann beispielsweise in Geld oder in dem Baugrundstück bestehen. Als Eigenkapital können auch Darlehen angesehen werden, wenn diese diesem Förderdarlehen nachrangig sind. Der Antragsteller muss neben dem Eigenkapital auch nachweisen, dass er auf Dauer in der Lage ist, die Belastunge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Diese Förderungen werden gewährt

Mindestens 20.000 EUR Die Förderung erfolgt zum einen über ein Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben. Zusätzlich erhält der Antragsteller noch einen Tilgungsnachlass. Ein Darlehen wird aber nur gewährt, wenn das Förderdarlehen mindestens 20.000 EUR umfassen soll. Gefördert werden 80 % der förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 EUR je m2 Wohnfläche, maximal 104.000 EUR je Wohn...mehr