Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Dänemark / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Die Registrierung einer ApS erfolgt grundsätzlich gebührenfrei. Bei der Anmeldung von mehr als insgesamt fünf Nebenbezeichnungen (binavne) je Gesellschaft sind nach § 3 Abs. 2 SEL je Nebenbezeichnung 1.000 dkr zu zahlen (was nicht für Firmen oder Nebenbezeichnungen gilt, die in Verbindung mit einer Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung weitergeführt werden).mehr

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Lettland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 20 Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:mehr

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Mexiko / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Für die Gründung ist mit Anwaltskosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 EUR zu rechnen; hinzu kommen die Gebühren für Handelsregister und Notar in Höhe von weiteren 2.000 bis 3.000 EUR. Bei Gründungen mit sehr hohem Gesellschaftskapital im Millionen Euro-Bereich können sich die Gebühren deutlich, auf über 20.000 EUR, erhöhen, da die Register nach einer Gebührentabelle abre...mehr

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Schweden / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Da keine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, beschränken sich die Gründungskosten mit Ausnahme von möglicherweise erforderlichen anwaltlichen Beratungshonoraren auf die Registergebühren von zurzeit 2.200 SEK (ca. 220 EUR).[30] Bei Kauf einer Vorratsgesellschaft mit einem Aktienkapital von 25.000 SEK liegt der Kaufpreis bei ca. 7.000–8.000 SEK (c...mehr

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Weißrussland / III. Kosten der Gründung

Rz. 12 Für die staatliche Registrierung wird eine Registrierungsgebühr in Höhe von drei Basiseinheiten – eine Basiseinheit beträgt derzeit 29 Belarussische Rubel – erhoben,[24] was nach aktuellem Wechselkurs (Stand: 31.3.2021) etwas mehr als 28 EUR entspricht. Die Kosten für Übersetzungen und notarielle Beglaubigung der Übersetzungen hängen vom Umfang der zu übersetzenden Dok...mehr

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Finnland / V. Kosten der Gründung

Rz. 29 Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Anmeldung 275 EUR, wobei die Gebühr im elektronischen Bezahldienst zu bezahlen ist. Bei einer papierhaften Anmeldung beträgt die Eintragungsgebühr 380 EUR. Die Gebühr muss vor der papierhaften Anmeldung auf das Konto der Registerbehörde eingezahlt worden sein, die Quittung ist der Anmeldung beizufügen. Wird die An...mehr

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Italien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 49 Bei der Gründung einer GmbH mit einem Kapital von 10.000 EUR fallen etwa folgende Kosten[39] an:mehr

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Österreich / j) Steuern, Kosten

Rz. 140 Einkommensteuer: Bei der Veräußerung ist lediglich ein allfälliger Spekulationsgewinn im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten samt Werbungskosten übersteigt (§ 31 Einkommensteuergesetz – EStG). Gerichtsgebühren: Die Anmeldung zum Firmenbuch verursacht 34 EUR Eingabegebühr und pro geände...mehr

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Argentinien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Für die Gründung einer SRL ist mit folgenden Kosten zu rechnen:[17]mehr

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Slowenien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Alle Eintragungen oder Änderungen von Daten über den VEM Punkt (siehe auch Rdn 53) sind gebührenfrei. In anderen Fällen (d.h. bei Inanspruchnahme eines Notars) sind die Kosten von der Höhe des Stammkapitals, der Art der Einlagen (Bareinlagen/Sacheinlagen), der Anzahl der Gesellschafter und der Anzahl der Geschäftsführer abhängig (Beurkundung/Beglaubigung der Gründungs...mehr

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Slowakei / IV. Kosten der Gründung

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Norwegen / 7. Kosten der Übertragung

Rz. 91 Die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer AS kann – wie die Gründung der AS – privatschriftlich erfolgen und bedarf daher nicht einer notariellen Form.[220] Aus diesem Grunde fallen im Rahmen von Share Deals weder Beurkundungs- noch andere Notargebühren an. Gleichermaßen fallen auch keine Stamp Duties und andere Abgaben einschließlich Steuern an. Rz. 92 Gewerbeimm...mehr

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Deutschland / e) Kosten und Steuern

Rz. 158 Die Höhe der Notargebühren für die Abtretung von Geschäftsanteilen richtet sich nach dem Verkehrswert des übertragenen Geschäftsanteils. Rz. 159 Steuerlich ist der Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Ausnahmen gelten dann, wennmehr

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Liechtenstein / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Gebühren für Gründung, Beurkundung und Eintragung richten sich nach der Verordnung vom 11.2.2003 über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren, zul. geändert LGBl 2013 Nr. 12, dort Anhang 2 (Handelsregistergebühren). Nach der Aufhebung des fixierten Wechselkurses zwischen EUR und CHF am 15.1.2015 (bisher: 1 CHF = 1,20 EUR) liegt der Umrechnungskurs nahez...mehr

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China / IV. Kosten der Gründung

Rz. 32 Bei der Gründung eines WFOE wird nicht selten eine Anwaltskanzlei oder ein sogenannter Sponsor eingeschaltet. Bei den Sponsoren handelt es sich um eine Vermittlungsorganisation, die der Behörde nahesteht oder ihr angegliedert ist. Der Sponsor hat die Aufgabe, bei der Vorbereitung der Antragsdokumente und Unterlagen behilflich zu sein, um somit das folgende Behördenver...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Kapitalisierung von Gewinnen oder Rücklagen und Ausgabe von Bonusanteilen

Rz. 205 Gewinne und Rücklagen werden von den meisten Ltd.s aus verschiedensten Gründen kapitalisiert. Die Mustersatzung in Table A, Art. 36 sieht dies vor, wenn eine Gesellschaft ihr Kapital erhöhen möchte, um sich anschließend als plc neu registrieren zu lassen, oder um im Vorgriff auf eine Kapitalerhöhung an neue Gesellschafter die Verwässerung von Anteilen der bisherigen ...mehr

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Finnland / 5. Praktischer Leitfaden für die Durchführung einer Kapitalerhöhung aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands durch Ausgabe neuer Aktien gegen Gegenleistung

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Italien / VII. Ausgabe von Schuldverschreibungen

Rz. 93 Da die Beteiligungen der Gesellschafter weder in Aktien verbrieft werden noch Gegenstand eines öffentlichen Angebots an das Publikum sein können (Art. 2468 c.c.[57]), hat der Gesetzgeber die Finanzierungsmöglichkeiten für die S.r.l. erweitert und die Ausgabe von Schuldverschreibungen gem. Art. 2483 c.c. eingeführt. Hierzu ist eine ausdrückliche Klausel in der Gründung...mehr

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Belgien / V. Reformiertes Ausgabeverfahren/Ausgabe neuer Anteile und zusätzliche Einlagen

Rz. 56 Das Verschwinden des Begriffs "Kapital" innerhalb der GmbH bedeutet, dass dieser Begriff nicht mehr als Schlüssel für die Zuweisung der Rechte der Gesellschafter verwendet werden kann. Vor der Gesetzesreform wurden in der GmbH sowohl der Gewinn als auch die Stimmrechte der Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Beteiligung am Kapital der Gesellschaft verteilt. Zudem be...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 224 Soweit die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person als Anteilseigner empfangen werden, können mit diesen und der zugrunde liegenden Beteiligung zusammenhängende Aufwendungen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG lediglich zur 60 % als Werbungskosten bzw. Betrieb...mehr

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Berechnungsbeispiel: Typische Gesellschaftsgründung

Rz. 24 Berechnungsbeispiel: Typische Gesellschaftsgründung mit einem Kapital i.H.v. 12.500 EURmehr

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Singapur / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 164 Im Rahmen des so genannten winding-up (Liquidation) wird der Betrieb einer Gesellschaft eingestellt, die Vermögenswerte werden verkauft, die Gläubiger befriedigt und ein vorhandener Überschuss wird an die Gesellschafter verteilt. Die Gesellschaft ist aufgelöst und hört auf zu existieren. Das Gesetzt unterscheidet zwischen zwei Arten der Liquidation: voluntary winding...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / IV. Kapitalerhöhung

Rz. 52 In den articles of incorporation ist die Anzahl der zur Ausgabe genehmigten Anteile anzugeben. Nicht alle in den articles of incorporation zur Ausgabe genehmigten Anteile müssen im Zusammenhang mit der Gründung bereits ausgegeben worden sein. Zur Durchführung von Kapitalerhöhungen können daher zunächst bis zur Höhe der insgesamt zur Ausgabe genehmigten Anteile weitere...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 130 Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 3. Lokaler Partner

Rz. 55 Die jährliche Aufwandsentschädigung für einen lokalen Treuhänder (Sponsor), der bislang die 51 % des Gesellschaftskapitals treuhänderisch für den ausländischen Gesellschafter hielt, war frei vereinbar und lag im Durchschnitt bei rund 40.000 AED (10.000 EUR). Diese finanzielle Aufwendung ist seit dem Wegfall des Erfordernisses des 51 % lokalen Gesellschafters nicht meh...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

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Deutschland / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 136 Die Eintragungen zu einer GmbH erfolgen im Handelsregister Teil B. Neben den Angaben zur Firma, zum Sitz und zum Gegenstand sind weiter der Stammkapitalbetrag, die Angaben zu den Geschäftsführern, zu den etwaigen Prokuristen und Daten zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags und zu seinen Änderungen aufzunehmen. Angaben zu den Gesellschaftern werden im Handelsregister...mehr

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Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / III. Zwangsverwaltung

Rz. 124 Die Zwangsverwaltung (receivership) ist eine Form der Verwaltung der Gesellschaft, die entweder durch einen gesicherten Gläubiger oder durch eine Gerichtsverfügung herbeigeführt werden kann. Gewöhnlich wird der Zwangsverwalter durch einen gesicherten Gläubiger ernannt, der hierzu aufgrund eines Rechts an einigen oder allen Vermögensgegenständen der Gesellschaft ermäc...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 244 Betreibt die B.V. ein Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitern, schreibt das Betriebsratsgesetz (Wet op de ondernemingsraden) in Art. 2 vor, dass das Unternehmen einen Betriebsrat zu bilden hat. Das Gesetz spricht nicht von "Gesellschaft", sondern von "Unternehmen", und auch nicht von "Geschäftsführung", sondern von "Unternehmer". Rz. 245 Betreibt ein U...mehr

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Deutschland / 2. Gerichtskosten und Veröffentlichungskosten

Rz. 34 Die gerichtlichen Kosten der Ersteintragung einer GmbH betragen bei Bargründung pauschal 150 EUR und bei Vereinbarung mindestens einer Sacheinlage pauschal 240 EUR. Zusätzlich entstehen geringe Veröffentlichungskosten in Höhe weniger Euro (vgl. Rdn 141).mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Messekosten

Leitsatz Gemietete Wirtschaftsgüter, die nur bis zu 3 Mal im Jahr für die Teilnahme an Fachmessen benötigt werden, stellen kein sogenanntes fiktives Anlagevermögen dar; eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung entfällt. Sachverhalt Eine GmbH ist im Bereich Herstellung und Vertrieb von industriellen Kunststoffprodukten tätig. Im Jahr 2016 hat die GmbH an drei Fachmessen mit einer...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Allgemeines

Rz. 23 Die prozentual bemessene Einlagegebühr (droit d‘apport) in Höhe von zuletzt 0,5 % des Gesellschaftskapitals wurde zum 1.1.2009 abgeschafft[10] und durch eine feste Gebühr von pauschal 75 EUR ersetzt. Die Einlagen von Immobilien unterliegen jedoch einer Gebühr von 1,1 %. Die Honorare des Notars schwanken zwischen 123,95 EUR bei einem Mindestkapital von 12.000 EUR und d...mehr

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Kanada / V. Kapitalerhöhung

Rz. 31 Für eine kanadische Kapitalgesellschaft gibt es weder eine Mindestkapitalisierung noch zwingend einen Höchstbetrag für die Kapitalisierung der Gesellschaft. Grundsätzlich können deshalb die Direktoren der Gesellschaft unter Beachtung der Articles of Association, eventueller By-Laws und eventuell existierender einstimmiger Gesellschafterbeschlüsse Anteile nach ihrem Er...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VIII. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen Beschlüssen (Ordinary Resolutions) und qualifizierten Beschlüssen (Special Resolutions). Einfache Beschlüsse sind zu fassen mit einfacher Mehrheit, qualifizierte Beschlüsse mit mindestens 75 %iger Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Rz. 105 Die Abstimmung erfolgt nach Köpfen; die Satzung wird in der Regel Abstimmung nach Kapit...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 98 Die Art. 2:206 und 2:206a NL-BGB behandeln die Möglichkeit der Kapitalerhöhung. Eine Kapitalerhöhung kann sowohl nicht-öffentlich im Kreise der Gesellschafter (onderhands) als auch öffentlich durchgeführt werden. Hat der Gesellschaftsvertrag kein anderes Organ vorgesehen, ist die Hauptversammlung zuständig, eine Kapitalerhöhung zu beschließen. Die Hauptversammlung kan...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 48 Das Stammkapital der Gesellschaft wird durch Beschluss der Hauptversammlung erhöht. Existieren mehrere Gattungen von Aktien, so haben in einer gesonderten Abstimmung die Inhaber von Aktien jeder Gattung der Kapitalerhöhung zuzustimmen. Der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals durch Ausgabe von Vorzugsaktien gegen Nachschüsse bedarf darüber hinaus der Zustimmu...mehr

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Dänemark / V. Kapitalerhöhung

Rz. 41 Der Beschluss über eine Erhöhung des Stammkapitals durch Zeichnung neuer Gesellschaftsanteile, Umwandlung der Rücklagen der Gesellschaft in Stammkapital durch eine Fondserhöhung bzw. durch Ausstellung von Wandelschuldverschreibungen oder warrants (§ 153 Abs. 1 SEL) – wobei die neuen Kapitalanteile nach § 153 Abs. 2 SEL nicht unter Vorbehalt bzw. zum Unterkurs gezeichn...mehr

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Pakistan / III. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 110 Die directors haben gegenüber der Gesellschaft Treuepflichten einzuhalten. So muss die Geschäftsführung stets mit bestem Wissen und Gewissen handeln. Rz. 111 Die Geschäftsführung ist nur als Gesamtgeschäftsführung möglich. Rz. 112 Der Aufgabenbereich der directors umfasst das gesamte Management der Gesellschaft. Die directors sind auch zuständig für die Bezahlung aller...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Kapitalerhaltung

Rz. 45 Die Ausgabe von Anteilen muss mindestens zum Nennwert erfolgen. Die Ausgabe von Anteilen unter Nennwert ist generell unzulässig, Section 53 CA. Eng begrenzte Ausnahmen sind vorgesehen bei Einlagenerbringung durch Einbringung von Arbeitsleistung, Know-how oder geistigem Eigentum, sog. Sweat Equity Shares, Section 43 CA. Anteile dieser Kategorie können ausgegeben werden...mehr

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Kanada / I. Kapitalaufbringung

Rz. 24 Sect. 24 (4) CBCA regelt, dass die Articles of Incorporation unterschiedliche Klassen von Anteilen und Ausgabeserien vorsehen können, denen unterschiedliche Rechte oder auch Beschränkungen zugeordnet werden können. Ein Mindestkapital ist, wie bereits ausgeführt, nicht vorgeschrieben, so dass die wirksam gegründete Gesellschaft auch ohne Ausgabe von Anteilen als jurist...mehr

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Weißrussland / II. Buchführungspflicht

Rz. 56 Grundsätzlich besteht eine umfassende Buchführungspflicht, von der nur solche Gesellschaften befreit sind, die das vereinfachte Steuersystem anwenden.[45] Letztere führen ein Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Die Buchhaltung erfolgt kontinuierlich vom Moment der Gründung bis zur Reorganisation oder Liquidation der Gesellschaft in belarussischen Rubeln in einer de...mehr

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Deutschland / 1. Notargebühren

Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängig von dem vereinbarten Stammkapital. Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR[19] fallen die folgenden Notargebühren, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, an: Rz. 29 a) Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – gleich...mehr

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Argentinien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 47 Die Eintragungen werden auf spanisch verfasst. Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Zügigkeit des Verfahrens ab. Die Kosten der Eintragung belaufen sich auf ARG $ 100. Die Gebühren für das Gründungsformular für das normale Verfahren betragen ARG $ 840 und für das Eilverfahren ARG $ 3.360. Rz. 48 Das Eintragungsverfahren dauert grundsätzlich 15 bis 20 T...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

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Japan / c) Erstellen der Satzung

Rz. 57 Die Gründer legen in einer Gründungssatzung die grundlegenden Eckpunkte der Organisation und der Aktivitäten der Gesellschaft fest. Die Satzung wird von allen Gründern unterschrieben. Sie kann auch als elektronisches Dokument erstellt werden. Dann tritt an die Stelle der Unterschrift eine elektronische Signatur. Bezüglich des Inhalts unterscheidet man absolute (zettai...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Voraussetzungen

Rz. 42 Das Stammkapital kann erhöht werden durch: Zur Kapitalerhöhung ist stets ein Gesellschafterbeschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Eigene Anteile

Rz. 48 Der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft ist nach den Gesellschaftsrechten von Delaware, Kalifornien und New York zulässig. Die Entscheidung zum Rückkauf trifft grundsätzlich auch hier das board of directors (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 513(a) NYBCL). Rz. 49 § 160(a) DGCL erlaubt einer Gesellschaft, eigene Anteile zu erwerben, einzuziehen, sie zu besitzen...mehr