Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.5 Arbeitgeberpflichten bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine erstreckt sich auch auf mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen zusammenhängende Arbeitgeberaufgaben i. S. d. § 35a EStG.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 16 Beschäftigung einer Hausangestellten Der Angestellte Georg Vater beschäftigt für einen Bruttoarbeitslohn von 400 EUR eine Hausangestellte. Sie erledigt Reinigungsarbeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Basistarif / 1 Inhalt des Basistarifs

Die Leistungen des Basistarifs müssen in Art, Umfang und Höhe den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Leistungen im Basistarif identisch sein müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es muss jedoch eine weitgehende Übereinstimmung vorliegen. Der Basistarif muss außerdem in verschieden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 6.5 Elterngeld-Zuschlag ("Geschwisterbonus")

Wenn weitere Kinder im Haushalt leben, wird ein Zuschlag zum Elterngeld geleistet, sog. Geschwisterbonus, § 2a BEEG. Das Elterngeld steigt dann um 10 Prozent, mindestens aber um 75 EUR im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 EUR bei Elterngeld Plus. Die Voraussetzung für den Geschwisterbonus sind, dass mindestens ein weiteres Kind im Haushalt lebt, das noch keine 3 Jahre a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige ebenso wie Erwerbslose sowie Hausfrauen und Hausmänner. Elterngeld wird für das leibliche Kind, für das leibliche Kind der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners, für ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 1 BEEG hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BEEG) 2.1 Berechtigter Personenkreis Anspruch a...mehr

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Elterngeld / 4.3 Partnerschaftsbonus

Mit dem Partnerschaftsbonus können zusätzlich Elterngeld Plus-Monate bezogen werden. Es handelt sich um ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Das Angebot kann auch genutzt werden, wenn das Kind getrennt erzogen wird und auch dann, wenn man alleinerziehend ist. Als Partnerschaftsbonus können jeweil...mehr

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Elterngeld / 6.4 Elterngeld-Mindestbetrag

Elterngeldberechtigte, die in dem vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraum nicht erwerbstätig waren und somit keine Minderung des Erwerbseinkommens geltend machen können, erhalten grds. ein Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags bzw. "Sockelbetrags" von 300 EUR (§ 2 Abs. 4 BEEG). Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 EUR. Anrechnung des Mind...mehr

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Elterngeld / 6 Berechnung und Höhe des Elterngeldes

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist regelmäßig das von der anspruchsberechtigten Person in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen; Einkünfte aus anderen Einkunftsarten sowie einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Hat die berechtigte Person in diesem Zeitraum Elterngeld (nic...mehr

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Elterngeld / 4.1 Basiselterngeld

Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Diese Partnermonate erhält auch, wer alleinerziehend ist. Die insgesamt 14 Monate können je nach Wunsch untereinander aufgetei...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 4 Leistungs-/Bezugsdauer

Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach sog. Lebensmonaten (z. B. 1. Lebensmonat vom 12.2. bis zum 11.3, 2. Lebensmonat vom 12.3. bis zum 11.4.). Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag, sondern auf den Tag, an dem das Kind in den Haushalt kommt, an. Das Elterngeld gibt...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Elterngeld / 6.1 Einkommensabhängiges Elterngeld

Für Lebensmonate des Kindes, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit (mehr) erzielt, wird Elterngeld in Höhe von 67 % des in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ermittelten durchschnittlich erzielten monatlichen (Netto-) Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR gezahlt, § 2 Abs. 1 BEEG. Das Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 1 Einleitung

Am 1.1.2007 ist das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) in Kraft getreten. Zentrales Element des Gesetzes ist das Elterngeld. Es soll die finanziellen Einbußen von Eltern, die im ersten Jahr nach der Geburt beruflich aussetzen oder kürzer treten, gegenüber Kinderlosen ausgleichen. Das Elterngeld wird allen Eltern gewährt, deren Kinder ab dem 1.1.2007 geboren werd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 7 Kurzarbeitergeld wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Das Elterngeld beträgt i. d. R. 65 % bis 67 % – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 % – des durchsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 2.1 Definition

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt wurde oder der rechtliche Grund später weggefallen ist. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich des Erstattungsanspruchs des St...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 5 Bestimmung der Bezugszeiträume

Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate in Anspruch nimmt, § 5 Abs. 1 BEEG. Werden mehr als die den Elternteilen zustehenden Monatsbeträge beansprucht, gilt § 5 Abs. 2 BEEG. Gemäß § 7 Abs. 2 BEEG können die im Antrag getroffenen Entscheidungen geändert werden, allerdings nur rückwirkend fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 9.3 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Regel werden während der ersten Lebensmonate des Kindes keine Beiträge aus der Beschäftigung zur Rentenversicherung gezahlt. Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil jedoch keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, sieht § 56 SGB VI vor, dass bei dem betreffenden Elternteil während der Kinderer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 3 Antragsverfahren

Das Elterngeld muss nach § 7 Abs. 1 BEEG schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle zu stellen, § 12 BEEG. Bei Berechtigten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben, ist dies die Behörde des Bezirks, in dem die berechtigte Person ihren letzten inländischen Wohnsitz hatte. Hilfsweise ist die Behörde des Bezirks zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 2.2 Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit

Nach § 1 Abs. 6 BEEG liegt keine volle Erwerbstätigkeit vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird oder die berechtigte Person eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII ist und – ungeachtet der für die Tagespflege tatsächlich aufgewandten Zeit – nicht mehr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 2.4 Ausnahme von der Anspruchsberechtigung, § 1 Abs. 8 BEEG

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 EUR hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 EUR im Kalenderjahr vor der Geburt, § 1 Abs. 8 BEEG.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 6.2 Teilelterngeld

Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für das entfallende Teileinkommen, also für die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen während des Elterngeldbezugs. Für die Elterngeldberechnung wird die Ersatzrate angewendet, die für das Einkommen vor der Geburt gilt: dies sin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 4.2 Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 6.3 Geringverdienerregelung

Für berechtigte Personen, bei denen das ermittelte durchschnittliche monatliche (Netto-)Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes weniger als 1.000 EUR beträgt (Geringverdienst), wird die Ersatzrate von 67 % um jeweils 0,1 % pro 2 EUR der Differenz zu 1.000 EUR erhöht. Praxis-Beispiel Die/der Elterngeldberechtigte (B) erzielt ein zu berücksichtigendes Nettoerwerbseinkommen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 2 AU-Richtlinien

Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.11.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.5.2 Mehrmalige Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in 2 Steuerbescheiden berücksichtigt, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, ist nur einer davon richtig. Der fehlerhafte Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, auch wenn er unanfechtbar ist.[1] Eine Mehrfacherfassung liegt vor, wenn der Sachverhalt irrtümlich verschiedenen Steuerpflichtigen (Subjektkollision), verschied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.1 Erlassbedürftigkeit

Sie liegt vor, wenn die Einziehung der Steuer usw. die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen ernstlich gefährden oder vernichten würde. Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn der Steuerpflichtige ohne Erlass den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestreiten könnte. Die E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.6 Kindergeldanspruch bei Kindern mit eigenen Kindern

Ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht[1], ist für die Berücksichtigung als arbeitsuchendes, sich in Berufsausbildung befindendes Kind usw. ohne Bedeutung.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 5 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Für den Anspruch auf Kindergeld ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in 2-facher Hinsicht von Bedeutung: zum einen in der Person des Kindergeldberechtigten zum anderen in der Person des Kindes [2] selbst. Es muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder im Inland, in einem anderen EU-/EWR-Staat[3] oder in einem anderen Drittstaat, wenn es zum ausländischen Haus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.17 Höchstalter für Kinder in Berufsausbildung

Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, wird höchstens bis einschließlich dem Kalendermonat berücksichtigt, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. eines Monats geboren ist, vollendet ein Lebensjahr am letzten Tag des vorhergehenden Monats. Soweit das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst bzw. einen Entw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 4.2 Im 1. Grad mit dem Berechtigten verwandte Kinder

a) Leibliche Kinder Bei Anerkennung der Vaterschaft s. DA A 10.1 DA-KG.[2] b) Angenommene Kinder Bei der Adoption (Annahme) eines Kindes ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Minderjährigen oder einen Volljährigen handelt. Mit der Annahme eines minderjährigen Kindes erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden. Die Annahme wird vom Familieng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.5 Kindergeldanspruch für verheiratete Kinder und Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Bei volljährigen Kindern ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ohne abgeschlossenes Erststudium ist typisierend davon auszugehen, dass sie unterhaltsbedürftig sind und die Eltern somit Anspruch auf Kindergeld haben. Dasselbe gilt für Kinder, die eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Erststudium haben und eine unschädliche Erwerbstätigkeit ausüben....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.8 Unterhaltszahlungen an Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld

Kann das Kind steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden (z. B. weil es über 25 Jahre alt oder arbeitssuchend nach abgeschlossener Ausbildung ist), und hat es nur geringes Vermögen (15.500 EUR; R 33a.1 Abs. 2 Satz 2 EStR 2012) kommt ein Abzug der Kosten beim gesetzlichen Unterhaltsschuldner nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht.[1] Einkünfte und Bezüge, die den Betrag von 624 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 4.3.8 Identifizierung des Kindes

Ab 1.1.2016 besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind durch die an das Kind vergebene steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) identifiziert ist.[2] Wenn ein Kind nicht nach dem Steuergesetz steuerpflichtig ist und aus diesem Grund keine IdNr vergeben wird, ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren.[3] Mit Schreiben v. 9.8.2016 veröffentlichte das BZ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.10 Kinder mit Behinderung

Ein Kind mit Behinderung wird auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es durch gezielte Maßnahmen auf eine, wenn auch einfache Erwerbstätigkeit vorbereitet wird, die keine besonderen Fähigkeiten oder Fertigkeiten erfordert. Daher ist bei einem behinderten Kind auch das Arbeitstraining in einer Anlernwerkstatt oder die Förderung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 10.2 Höchstalter für Kinder ohne Ausbildungsplatz

Ein Kind wird wegen fehlenden Ausbildungsplatzes längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt. Eine verlängerte Berücksichtigung über das 25. Lebensjahr hinaus wegen eines nach dem 18. Lebensjahr geleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes ist ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsklage des unehelichen Kindes

2.2.1 Kosten der Vaterschaftsfeststellung Die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG sein. Wird ein Steuerpflichtiger auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts verklagt, so sind die ihm auferlegten Prozesskosten zwangsläufig, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substanziiert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Kinder und steuerliche Besonderheiten

2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezüge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 15.6.2 Änderung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Änderung der dauerhaften Haushaltszugehörigkeit des Kindes (= Vorrangänderung entsprechend § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG) stellt eine Änderung der für die Zahlung des Kindergelds erheblichen Verhältnisse dar.[1] Die Bestimmung des Berechtigten nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG und der Vorrangverzicht bei Enkelkindern nach § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG werden gegenstandslos, wenn das Kind ...mehr