Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / E. Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 47 Von der empfangsbereiten Freischaltung eines beA sind grundsätzlich keine Ausnahmen vorgesehen. Auch die nachstehenden Gründe berechtigen nicht zum Antrag auf Nichteinrichtung oder zu einer zeitweisen "Aussetzung":mehr

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§ 8 Vorstellung des beA / H. Register "Berichte"

Rz. 92 Berichte dienen zur strukturierten Auswertung von Informationen zu Postfächern. Um mit Berichten arbeiten zu können, wird für z.B. den Nutzer der Rollen "Mitarbeiter" oder "Vertretung" das Recht 22 "Berichte erstellen und verwalten" benötigt. Der Bereich Berichte wurde noch nicht auf die neue Menüansicht (Funktions-Menü in der rechten Spalte) umgestellt.[7] Alle Menü-...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / X. Zustellungen in ein Gesellschafts-beA

Rz. 166 Im Hinblick auf den Titel dieses Werks wird nachfolgend lediglich auf das Gesellschafts-beA eingegangen, nicht auf das Gesellschaftspostfach für Steuerberater (siehe § 2 Rdn 70). Zum Gesellschaftspostfach nach § 31b BRAO allgemein siehe auch die Ausführungen hierzu in § 2 Rdn 19 ff.; zu den technischen Problemen im Gesellschafts-beA § 2 Rdn 36 in diesem Werk. Das Zus...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / II. Vernichtung oder Archivierung

Rz. 72 Der logische Schritt nach der Durchführung des ersetzenden Scannens ist die Vernichtung der Originaldokumente. Dies ist nicht für alle Dokumente zulässig. Neben dem digitalen Dokument, das z.B. in die elektronische Akte fließen kann, wird parallel ein Papierarchiv, in dem das Originaldokument für die Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar gehalten wird, angelegt. Doku...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / I. Sorgfältig ausgewählt, geschult und überwacht

Rz. 1 Da Fehler des Anwalts, die zu einem Fristversäumnis führen, einem Fehler der Partei gleichstehen, § 85 Abs. 2 ZPO, und bei schuldhafter Fristversäumung eine Wiedereinsetzung gem. §§ 233 ff. ZPO ausgeschlossen ist, kommt der Frage, ob und in welchem Umfang welche Mitarbeiter im Bereich des Fristenmanagements eingesetzt werden können und dürfen, eine besondere Rolle zu. ...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / M. Änderung der Kanzleianschrift/persönlichen Daten

Rz. 90 § 24 Abs. 1 BORA verpflichtet Rechtsanwälte, dem Vorstand seiner Heimatkammer unaufgefordert und unverzüglich Folgendes anzuzeigen:mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Grundsatz: Kenntnisnahme nicht Eingang

Rz. 87 Schon zu Zeiten des Papier-EB war es herrschende Rechtsprechung, dass das Zustellungsdatum das Kenntnisnahmedatum und nicht das Eingangsdatum oder das Datum der Einlegung ins Anwaltspostfach bei Gericht [43] ist. Rz. 88 Bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[44] kommt es daher n...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / I. Neue Systeme

Rz. 99 Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist natürlich mit Kosten verbunden. Ob sich die zu Beginn des elektronischen Rechtsverkehrs aufzuwendenden Kosten tatsächlich mit der Einsparung von Toner-, Papier-, Personal- und Portokosten wieder "reinholen" lassen, bleibt abzuwarten. Nachstehende Kostenübersicht kann daher nur grob wiedergeben, mit welchen Kosten zu...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / F. Nachrichten exportieren

Rz. 15 Nachrichten können einzeln oder im Stapel exportiert werden. Während des Exports entsteht eine ZIP-Datei, die immer mehrere Dateien beinhaltet. Neben den die Nachricht beinhaltenden Dokumenten und Signaturdateien werden verschiedene Systemdateien in der ZIP-Datei bereitgestellt. Rz. 16 Die in der ZIP-Datei enthaltenen Dateien sind:[2]mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / V. IT-Dienstleister

Rz. 106 Obwohl die Erstregistrierung am beA anhand der Schritt-für-Schritt-Anleitung der BRAK sich in den meisten Fällen gut bewerkstelligen lässt, sind bei auftretenden technischen Schwierigkeiten viele rasch überfordert. IT-Dienstleister sind selten günstig zu haben; hier wird man mehr oder weniger tief in die Tasche greifen müssen, je nachdem wie Komplex die IT der Kanzle...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / c) Vor- und Familienname

Rz. 151 Der Vorname muss nicht zwingend angegeben werden.[113] So hat auch das OVG Hamburg entschieden, das selbst bei Vorhandensein von zwei namensgleichen Anwälten in der Kanzlei keinen Anlass sieht, bei fehlendem Vornamen auf einen fehlenden Verantwortungswillen zu schließen.[114] Rz. 152 Wobei der BGH den Familiennamen aber nur dann ausreichen lässt, wenn sich an anderer ...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / IV. Tipps zu Kartenlesern

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / V. Sorgfaltspflichten bei Umstellung auf reine E-Akte

Rz. 67 Nach Ansicht des BGH ergibt sich das Erfordernis eines Kontrollausdrucks der eingetragenen Fristen nicht nur, damit Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms, sondern darüber hinaus auch Eingabefehler oder Eintragungsversäumnisse mit einem geringen Aufwand rechtzeitig erkennen und beheben zu können.[70] Dieser Kontrollausdruck ist zur Handakte zu nehmen, dam...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / I. beA i.V.m. dem BRAV

Rz. 62 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zum beA nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist, § 31a Abs. 2 S. 1 BRAO, was durch den notwendigen Einsatz einer sog. beA-Karte Basis und PIN umgesetzt wurde. Gem. § 1 RAVPV führt jede Rechtsanwaltskammer ein elektronisches Verzeichnis der in ihre...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / A. Ersatzeinreichung

Rz. 1 Wie in § 3 dieses Werks ausgeführt, besteht in Deutschland in weiten Teilen eine umfassende Pflicht zur elektronischen Einreichung. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf dieses Kapitel verwiesen. Rz. 2 Von dieser umfassenden Pflicht gibt es – hier am Beispiel der ZPO – zwei Ausnahmen:mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / IX. Eingetippter Name nicht identisch mit Unterschrift

Rz. 75 Das ein "falsch" eingetippter Name, der mit dem Namen des Unterzeichnenden nicht übereinstimmt, "unschädlich" ist, da es bei § 130 Nr. 6 ZPO letztendlich auf die Unterschrift ankommt, hat der BGH 2017 entschieden. Die Entscheidung ist zu begrüßen. Sie bringt Rechtssicherheit in den Fällen, in denen z.B. ein Mitarbeiter einen Schriftsatz unterschriftsreif vorbereitet; ...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 7. Gescheiterte Ersatzeinreichung und jetzt?

Rz. 148 Die Ersatzeinreichung ist immer eine fristgerechte Einreichung. Das Gericht entscheidet auf der Basis der mit der Glaubhaftung vorgetragenen Gründe für die Ersatzeinreichung und die Glaubhaftmachungsmittel, ob es die Ersatzeinreichung gelten lässt. Rz. 149 Ein Scheitern einer vorgenommenen Ersatzeinreichung kann sich u. A. aus folgenden Gründen ergeben (keine abschlie...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / k) Nachreichung auf Anforderung – Doppeleinreichungen vermeiden

Rz. 143 Wurde aufgrund einer vorübergehenden technischen Störung eine Ersatzeinreichung fristgerecht vorgenommen, kann das Gericht bei Bedarf die elektronische Nachreichung noch anfordern, siehe dazu § 130d S. 3 ZPO. Rz. 144 Eine Nachreichung des elektronischen Dokuments muss tatsächlich jedoch nur nach Anforderung des Gerichts erfolgen, § 130d S. 3 ZPO, wobei das ursprünglic...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / K. Zusammenfassung der Grundsätze der elektronischen Archivierung

Rz. 86 Der VOI e.V. (Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.) hat ein Merkblatt zur revisionssicheren elektronischen Archivierung zusammengestellt und als allgemeine Grundlage für eine ordnungsmäßige Archivierung veröffentlicht. Die aufgeführten Punkte gehen auch mit anderen Grundsätzen wie den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" konform und müssen unter Be...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 6. Pflicht zur Ersatzeinreichung?

Rz. 146 § 130d S. 2 ZPO regelt, dass bei vorübergehender technischer Störung die Ersatzeinreichung (d.h. Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften) zulässig bleibt. In seiner Gesetzesbegründung lässt sich der Gesetzgeber nicht weiter darüber aus, was er konkret unter "kann" versteht. Da die vorübergehende technische Störung natürlich so gravierend sein kann, dass auch ei...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / IV. Soft- und Hardware

Rz. 105 Neben erforderlichen Datenleitungen werden manche Kanzleien sich zunächst auch mit entsprechender Hard- und Software ausstatten müssen.mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Heilung bei nicht formgerechter Rücksendung – eEB

Rz. 96 Beispiel Ein Urteil wird nebst eEB-Anforderung durch das Gericht in das beA eines Rechtsanwalts zugestellt; die Eingangsbestätigung des Gerichts weist den 14.2.2022 aus. Der Rechtsanwalt befindet sich auf Geschäftsreise und kommt erst am Mittwoch, den 16.2.2022, wieder in die Kanzlei. Er nimmt das Urteil am 16.2.2022 zur Kenntnis und druckt den Strukturdatensatz aus, ...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. Pflichtangabe der beA-Daten auf Schriftsätzen

Rz. 6 § 130 Nr. 1a ZPO verlangt die Angabe von Daten, die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlich sind, sofern eine solche Angabe möglich ist. § 130 Nr. 1a ZPO wurde erst zum 18.5.2017 neu eingefügt.[1] Dabei wird nicht die Angabe der "technischen" beA-Adresse verlangt, somit einer beA-SAFE-ID. Angegeben werden sollten vielmehr die Daten des zuständigen S...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Versehentlich vom Erklärenden falsch angegebenes Datum

Rz. 119 Nach der Rechtsprechung des BGH erbringt ein Empfangsbekenntnis Beweis über den Zeitpunkt der tatsächlichen Entgegennahme/Kenntnisnahme des Dokuments durch einen Anwalt.[58] Rz. 120 Ein auf dem Empfangsbekenntnis versehentlich falsch eingetragenes Datum kann zwar entkräftet werden; jedoch nur, wenn kein Zweifel mehr daran besteht, dass das angegebene Datum unrichtig i...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Beispiele für einfache elektronische Signaturen

Rz. 20 Beispiele für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur i.S.d. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO an einem elektronischen Dokument: Beispiele (…) Klage ist daher geboten. Dr. Anton Mustermann Rechtsanwalt Dieser Schriftsatz ist einfach elektronisch signiert. Hinweis f...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Abgabepflicht – ordnungsgemäße Zustellungen

Rz. 66 Gem. § 14 S. 1 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Rz. 67 Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks von Anwalt zu Anwalt genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwa...mehr

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§ 6 So legen Postfachinhabe... / C. beA Client-Security installieren/Autostart

Rz. 3 Der Zugang zum beA ist über die gängigen Internet-Browser[2] oder alternativ über eine Kanzleisoftware möglich. Für diese wurden den jeweiligen Software-Herstellern Schnittstellen-Informationen zur Einbindung des beA in die Kanzleisoftwareumgebung zur Verfügung gestellt. Die beA Client-Security steht auf der beA-Startseite https://www.bea-brak.de im unteren Bereich zum...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / IV. PKH-Erklärungen

Rz. 132 Bei dem PKH-Antrag handelt es sich, sofern er nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt wird, um einen schriftlich einzureichenden Antrag gem. § 130a ZPO, weshalb, sofern der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt wird, auf die umfangreichen Ausführungen u.a. zu § 11 in diesem Werk verwiesen werden kann. Rz. 133 Zu einem PKH-Antrag in einem sozialgerichtlichen ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Formgerechte Abgabe bei Zustellung von Schriftstücken

Rz. 100 In der Praxis stellt sich die Frage, wie bei der Zustellung von Schriftstücken gem. § 175 Abs. 4 ZPO das Empfangsbekenntnis formgerecht abgegeben wird. Denn § 175 Abs. 4 ZPO regelt, dass das Empfangsbekenntnis schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a ZPO) an das Gericht gesandt werden muss Rz. 101 Beispiel Ein Urteil wird nebst EB-Anforder...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / C. Beweiswert eines elektronischen Dokuments

Rz. 16 Sofern Beweismittel in ein Verfahren eingebracht werden, werden an diese Beweismittel keine Vorgaben geknüpft. Denn andernfalls ließen sich diese Dokumente nicht mehr als Beweismittel verwerten. So kann es z.B. sein, dass Verträge in elektronischer Form geschlossen wurden, in einem Format, das nur sehr selten oder bereits veraltet ist. Auch Digitalfotos, Videoaufzeich...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / E. Anhänge zu einer Nachricht anfügen und richtig deklarieren

Rz. 46 Der Nachricht können die eigentlichen Dokumente[13] in Form von Anhängen beigefügt werden. Hierzu wird im Bereich Nachrichten-Entwurf auf den Button "Anhang hochladen" (1) geklickt. Das sich daraufhin öffnende Auswahlfenster der Dateistruktur des eigenen Arbeitsplatzes (z.B. Explorer-Ansicht) lässt seit dem 1.4.2022 (Nr. 3 S. 1a und b 2. ERVB 2022) die Auswahl von ein...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / F. Umlaute/Sonderzeichen

Rz. 65 Bis April 2021 gab es Probleme bei der gerichtsinternen Weiterbearbeitung eingegangener Nachrichten, wenn im Dateinamen z.B. Umlaute enthalten waren. Der BFH hatte in einem Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil er davon ausgegangen war, dass ein Dokument nicht eingegangen ist, wenn zwar eine Eingangsbestätigung erteilt wird, das Dokument aber in ein...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / F. Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 24 Zusammenfassend lässt sich der notwendige Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags wie folgt darstellen:mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / II. beA

Rz. 9 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ebenfalls ein elektronisches Postfach benötigt. Ein solches Postfach muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Es muss vor Missbrauch geschützt werden und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das unter Rdn 6 erwähnte EGV...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / a) Vorübergehende, nicht dauerhafte technische Störung

Rz. 76 § 130d S. 2 und 3 ZPO regeln die Zulässigkeit der Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Störung: Zitat "2Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. 3Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Technische Störung oder subjektives (menschliches) Versagen?

Rz. 91 § 130d S. 2 ZPO spricht von einer vorübergehenden "technischen" Unmöglichkeit, nicht aber von einer subjektiven Unmöglichkeit. Nicht anwendbar ist § 130d ZPO z.B. dann, wenn der Anwalt aus persönlichen Gründen die Einreichung nicht vornehmen kann, z.B. weil er auf dem Weg zum Nachtbriefkasten einen Verkehrsunfall erleidet (hier bleibt ggf. die Möglichkeit der Wiederei...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

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§ 6 So legen Postfachinhabe... / F. Benachrichtigungsmail einrichten

Rz. 25 Wenn Sie sich als Postfachinhaber in Ihrem Postfach angemeldet haben, können Sie durch Klicken auf das Register "Einstellungen" (1) und Öffnen der "Postfachverwaltung" (2) (wenn sie nicht bereits geöffnet ist) und einem weiteren Klick auf den Link "Eingangsbenachrichtigungen" (3) Einstellungen für eine automatische Benachrichtigung bei Nachrichteneingang und anderen A...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / b) Versicherungsrechtliche Folgen

Rz. 27 Eine Missachtung der berufsrechtlichen Pflichten kann im Haftungsfall zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers führen, denn i.d.R. ist eine Haftungsübernahme bei Verletzung von anwaltlichen Kernpflichten vertraglich ausgeschlossen; vgl. dazu auch §§ 6 Abs. 3, 62 Abs. 2, 58 VVG, 6 AVB. Zumindest kann in der Missachtung auch eine grobe Obliegenheitsverletzung d...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / L. BRAK-Serverstandorte und Serverauslastung

Rz. 85 Alle erforderlichen Server zum Betrieb der beAs durch die BRAK werden aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland stehen (u.a. NSA-Problematik). Rz. 86 Zusätzlich werden die beAs über mehrere Hochleistungsrechner (Server) an verschiedenen Standorten in Deutschland betrieben, um so auch im Falle eines Server-Ausfalls den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Bei Netzzusam...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Rz. 14 Eine sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird als hoher Sicherheitsstandard angesehen. Bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird die Nachricht vom Absender verschlüsselt und in dieser Form unverändert über mehrere Server hinweg zum Empfänger übertragen. Keiner der übertragenden Server, sog. Intermediäre, hat Einsicht in den Klartext der Nachricht – im Gegensatz zur Pu...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / A. Dokumentenprüfung vor Signatur

Rz. 1 Bevor eine Postausgangskontrolle durchgeführt wird, sind weitere Prüfschritte bereits vor dem Signieren und vor dem Versand erforderlich. Wer mit den Arbeitsabläufen in Anwaltskanzleien und der bisherigen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, hatte schon geahnt, dass der BGH möglicherweise bei der Versendung elektronischer Dokumente teilweise andere Maßstäbe anlegen wür...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / B. Methoden der Verschlüsselung von Nachrichten

Rz. 6 ▓ Verschlüsselung von E-Mails Werden E-Mails vom Absender zum Empfänger versendet, geschieht dies im Internet ohne besondere Vorkehrung, sofern also keine eigene Verschlüsselung erfolgt, grundsätzlich unverschlüsselt. Dabei werden die E-Mails von Server zu Server weitergeleitet und können auf diesen Servern durchsucht, evtl. verändert und nach beliebigen Stichworten aus...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / III. ERVB (Rechtslage bis 31.12.2021)

Rz. 10 Bis zum 31.12.2021 gab es bereits drei ERVB (ERVB 2018, ERVB 2019 u. ERVB 2021), die gem. § 5 ERVV bekannt gemacht wurden. Diese ERVB wurden zum 1.1.2022 durch eine einheitliche ERVB 2022 abgelöst; diese wiederum durch die 2. ERVB 2022 ersetzt, siehe hierzu ab Rdn 41 ff. Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[7] verkündet, welches zum 1.1.2022 in Kraf...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 3. ZV-Belege einzeln oder als Konvolut scannen?

Rz. 89 Gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung müssen häufig zahlreiche Dokumente übermittelt werden, da bereits einige Vollstreckungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob grundsätzlich jeder Beleg der Zwangsvollstreckung als eigenes Dokument einzuscannen und zu übermitteln, oder aber ein sog. "Konvolut", bestehend aus sämtlichen Voll...mehr