Rz. 5

Achtung bei einer Einstufung als Fernabsatzvertrag: Mit Urteil[1] vom 23.11.2017 hat der BGH entschieden, dass auch Anwaltsverträge widerrufen werden können, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Denn Anwaltsverträge sind Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung und können als solche den Regeln über Fernabsatzverträge unterworfen sein. Dabei geht der BGH davon aus, dass dem Verbraucher bei einem mit Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Anwaltsvertrag ein Widerrufsrecht nur dann nicht zusteht, sofern der Anwalt darlegen und beweisen kann, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines Fernabsatzsystems erfolgt ist.

Dafür genügt es allerdings nicht, dass der Rechtsanwalt als Unternehmer auf seiner Homepage lediglich Informationen über seine Dienstleistungen und seine Kontaktdaten zur Verfügung stellt. Ebenso wenig könnte bei einem Rechtsanwalt ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem bejaht werden, wenn dieser lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz, etwa einen Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält, die auch sonst zur Bewältigung des Betriebs einer Anwaltskanzlei erforderlich sind. Anders sieht es dagegen aus, wenn der Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei sich – wie im Fall des BGH – zur Vertragsanbahnung und dem -abschluss eines auf den überregionalen Massenumsatz ausgerichteten Strukturvertriebs (ggf. auch eines Fremdanbieters) bedient und darüber hinaus auch die Beratungsleistungen selbst standardisiert, distanziert und unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abwickelt. Dann ist dem Mandanten vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.

 

Rz. 6

Muster 1.1: Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

 

Muster 1.1: Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht als Verbraucher, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Widerruf ist zu richten an:

_________________________

Er muss mittels einer eindeutigen Erklärung wie einem Brief oder einer E-Mail über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn unsere Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie als Verbraucher dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig die Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verlieren.

 

Rz. 7

Eine telefonische Mandatsaufnahme scheidet aus, wenn

der Mandant ausdrücklich ein persönliches Gespräch wünscht;
der Unfallhergang am Telefon nicht geschildert werden kann und/oder zwischen den Unfallparteien streitig ist;
mit dem Mandanten vorliegende Unterlagen wie z.B. Gutachten in seinem Beisein besprochen werden müssen, um über die weitere Schadensabwicklung entscheiden zu können.
 

Rz. 8

Ist eine persönliche Besprechung erforderlich, muss zwingend ein möglichst kurzfristiger Termin vereinbart werden. Die verspätete Beauftragung eines Rechtsanwalts begründet u.U. eine Verletzung der Schadensminderungspflicht. Sie könnte konkreten Einfluss nehmen auf

die Dauer der Anmietung eines Mietfahrzeugs,
die Dauer der geltend gemachten Nutzungsausfallentschädigung,
ein Standgeld sowie
den Finanzierungsschaden.
 

Rz. 9

In der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung beschränken sich die Kontakte zum Mandanten bei optimaler Handhabung des Mandats auf ein Mandatsaufnahmegespräch sowie maximal ein bis zwei mündliche oder schriftliche Kontakte während der Schadensabwicklung. Umso wichtiger ist es, bereits im Rahmen des ersten Gesprächs alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen vom Mandanten zu erfragen. Darüber hinaus müssen möglichst frühzeitig sämtliche notwendigen schriftlichen Unterlagen und Erklärungen des Mandanten verfügbar sein. Die Abwicklung des Mandats verzögert sich unnötigerweise, wenn z.B. eine Vollmacht oder ei...

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