Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Strafrechtliches Mandat

Rz. 475 Vereinbart ein Rechtsanwalt bei einer Strafverteidigung eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch ist und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt. Diese Vermutung konnte nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Rechtsanwalt nur ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. LLP

Rz. 476 Die anwaltliche Berufsausübung ist auch in der Rechtsform einer LLP (Limited Liability Partnership)[1094] nach englischem Recht[1095] oder dem Recht der USA zulässig. Für die englische LLP folgt das aus der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV); für die US-amerikanische LLP aus einem völkerrechtlichen Vertrag.[1096] Diese Gesellschaftsform erfreu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 44 Der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist Voraussetzung des Eintritts in das gerichtliche Verfahren (s. o. Rn. 11). Zum Nachweis der Durchführung des außergerichtlichen Verfahrens hat der Schuldner mit seinem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung vorzulegen, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt worden ist. Diese muss sich des amtlich...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / A. Einführung

Rz. 1 Eine Rechtsanwaltskanzlei besteht in aller Regel aus einer Vielzahl von einzelnen Mitarbeitern, die jeweils die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen ausüben. Diese verschiedenen Menschen und Tätigkeiten zu koordinieren , sie zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufassen, ist Aufgabe der Kanzleiorganisation. Durch die Kanzleiorganisation werden also dem Einzelnen...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 8. Interdisziplinäre Kanzleien möglich?

Rz. 47 Interessant ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.1.2016. Denn nach dieser Entscheidung dürfte es in Zukunft auch Zusammenschlüsse von Anwälten mit anderen Berufsträgern wie z.B. Ärzten oder Apothekern, aber auch Architekten geben. Solche Kombinationen können in bestimmten Rechtsgebieten reizvoll und für den Mandanten Gewinn bringend sein. Rz. 48 Z...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / VI. Kanzleihandbuch

Rz. 54 Ein Handbuch enthält eine detaillierte Beschreibung aller Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe in einer Kanzlei. Hier finden sich unter alphabetischen Stichwörtern auch Kapitel zur Behandlung von Fristen. Die Vorlage eines Handbuches kann bei Fristversäumung im Wiedereinsetzungsverfahren den Vorteil bringen, dass ein schriftlicher Nachweis der Kanzlei darüber geführt we...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Aktenablage

Rz. 165 Ist das Mandat beendet, muss die Akte abgelegt werden. Die archivierten Akten sind mindestens fünf Jahre , Kostenunterlagen und Geschäftsbriefe aus steuerrechtlichen Gründen zehn Jahre aufzubewahren . Viele Kanzleien bewahren die Akten aber aus haftungsrechtlichen Gründen sogar noch länger auf . Dies ist auch aus meiner Sicht zu empfehlen. So kann z.B. ein Gericht bei P...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Posteingänge in Papier

Rz. 186 Die Behandlung der eingehenden Papier-Post richtet sich – wie vieles – nach der Struktur der jeweiligen Kanzlei und wird im Grunde genommen in jeder Kanzlei anders gehandhabt. In vielen Kanzleien wird die Post in der Regel vor dem Öffnen schon vorsortiert, soweit erkenntlich ist, dass eine bestimmte Stelle (z.B. Buchhaltung) Adressat ist. Der Mitarbeiter sollte in de...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Rechtsfachwirte/Bürovorsteher

Rz. 60 Zu vielen Mitarbeiterteams einer Anwaltskanzlei gehört auch eine Bürovorsteherin bzw. ein Bürovorsteher. Hier handelt es sich oft um langjährige Mitarbeiter, die den Überblick über die gesamten Kanzleiabläufe haben. Bürovorsteher verfügen meist über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Zusatzabschluss . Dieser Zusatzabsc...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Aktenaufbewahrung

Rz. 155 Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, wie und wo die Akten aufbewahrt werden sollten. Rz. 156 Für das WIE der Unterbringung bietet der Fachhandel eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme an. Die Formen der Registratur sind vielfältig:mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Mehrere Aufbauvarianten

Rz. 122 Es gibt nicht nur einen denkbaren Aktenaufbau. Möglich sind vielmehr unterschiedliche Modelle. Wenn im Folgenden ein spezieller Aktenaufbau geschildert wird, muss dieser nicht dem entsprechen, den der Leser oder die Leserin in der Kanzlei vorfindet, in der sie oder er arbeitet. Dies bedeutet nicht, dass die dort vorgefundene Variante die schlechtere ist. Jede Kanzlei...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Rechtsanwaltsfachangestellte

Rz. 52 Rechtsanwaltsfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei, die i.d.R. eine dreijährige Ausbildung nach dem dualen Ausbildungssystem durchlaufen haben. Bei besonderer schulischer Vorbildung (z.B. Abitur) ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Rz. 53 Die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten ist in der Verordnung über die ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / V. Auszubildende

Rz. 79 Wichtige Mitarbeiter in Kanzleien sind häufig auch Auszubildende. Meistens sind in den Kanzleien ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte für das Anlernen der Auszubildenden verantwortlich. Es gibt jedoch auch nicht wenige Rechtsanwälte, die alleine mit Auszubildenden arbeiten, vor allem, wenn sie sich in der Gründungsphase befinden. Hiergegen is...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Wirtschaftlichkeit

Rz. 11 Ein weiteres Ziel der Kanzleiorganisation ist die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise . Auch wenn der Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in erster Linie ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, ändert dies nichts daran, dass die Rechtsanwaltskanzlei ein Wirtschaftsunternehmen ist, das sich wie andere Wirtschaftsunternehmen Wettbewerbern stellen...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Systeme

Rz. 89 Bei der Anschaffung der Anlage sollte zunächst überlegt werden, ob eine vernetzte Anlage oder einzelne, nicht verbundene Personal Computer gewünscht werden. Die Vernetzung ist dabei sicherlich die teurere Lösung, anderseits aber auch diejenige, der der Vorzug gegeben werden sollte. Sie ermöglicht es, von jedem der Arbeitsplätze aus auf die Daten, die auf dem Server ge...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. EDV-Sicherheit und Datenschutz

Rz. 94 Die EDV-Sicherheit ist heutzutage immens wichtig. Sind die einzelnen PCs auch am Internet angeschlossen, so sollten Richtlinien für die Internet-Nutzung eine Selbstverständlichkeit sein. Ist das private Surfen im Internet verboten, sollte man sich daran auch halten. Denn ein Verstoß gegen dieses Verbot kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Verbote sind auch verständlic...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Einführung

Rz. 49 In einer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten meistens nicht nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sondern auch Rechtsanwaltsfachangestellte . Daneben gibt es in Kanzleien mit mehr als einem oder zwei Anwälten oft Bürovorsteher bzw. Rechtsfachwirte . Darüber hinaus bilden viele Kanzleien auch Auszubildende aus. Aufgrund des immer größer werdenden Fachkräftemangels werden heu...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Zuordnung von Tätigkeitsfeldern

Rz. 84 Die Zuordnung von Mitarbeitern wird in der Regel in kleineren Kanzleien oder der Einmannkanzlei unproblematisch sein, da solche mit wenigen Kräften auskommen und der Arbeitsanfall normalerweise eine Spezialisierung bei den Mitarbeitern entbehrlich macht, da jeder "alles können muss". Rz. 85 Anders stellt sich die Situation bei mittleren und größeren Kanzleien dar. Hier...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. Einführung

Rz. 75 Jede Kanzlei verfügt über ein zweigleisiges Wiedervorlagesystem, wobei das eine "Gleis" der Beobachtung zwingend einzuhaltender Fristen dient und das andere der Einhaltung intern gesetzter Fristen. Hinsichtlich der internen, innerhalb der Kanzlei gesetzten Fristen spricht man von Wiedervorlage. Sinn der Wiedervorlage ist es, dem Rechtsanwalt und seinen Mitarbeitern zu...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 4. Mandatserteilung und Fernabsatzgesetz

Rz. 265 Vorsicht ist geboten, wenn eine Kanzlei einen Auftrag via Brief, Telefon, Fax oder E-Mail erhält und der Mandant Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, denn hier kann das Fernabsatzgesetz zur Anwendung kommen. Die Abgrenzung ist oft nicht einfach. Zu beachten ist, dass Anwaltsverträge z.B. dann unter das Fernabsatzgesetz fallen können, wenn sie nicht nur mit Fernkommunikat...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rz. 173 Im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (e-Justice-Gesetz I) verkündet.[5] Mit diesem Gesetz sollte die bereits vor Jahren begonnene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden. Für folgende Rechtswege ist der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend seit 1.1.2018 durch das e...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Fristbearbeitung bei Posteingang

Rz. 189 Wird eine Frist im Fristenkalender notiert, so muss dies auf dem eingegangenen Schriftstück/Dokument kenntlich gemacht werden . Dies geschieht sinnvollerweise durch einen Vermerk, aus dem sich die notierte Frist, die notierte Vorfrist und die Person ergibt, die die Frist notiert. Dieser Vermerk ermöglicht es dem Anwalt zu überprüfen, ob die Frist richtig in den Kalend...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Mandantenfreundlichkeit/Mandantenzufriedenheit

Rz. 14 Ziel der Büroorganisation ist es auch, dem Mandanten einen umfassenden, kompetenten und freundlichen Service zu bieten. Auch als unabhängiges Organ der Rechtspflege ist die Rechtsanwaltskanzlei ein Dienstleistungsunternehmen . Genau wie in anderen Dienstleistungsunternehmen hat der Kunde, der Mandant, einen Anspruch darauf, für das Geld, das er bezahlt, gut und kompete...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / e) Zahlungsverkehr

Rz. 142 Alle in der Angelegenheit eingehenden Zahlungen müssen mit dem Eingangsdatum und dem Namen des Zahlenden eingetragen werden. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen elektronischer Erfassung und der früher üblichen und auch heute noch durchaus verbreiteten Methode, sämtliche Zahlungsvorgänge im Handaktenbogen bzw. Aktenkonto zu erfassen. Es muss erkennbar sein,...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Einführung

Rz. 88 Die Technik hat sich in den letzten 30 Jahren rasant entwickelt. Während vor 35 Jahren eine IBM-Kugelkopfmaschine der neueste Schrei war und Diktate oft noch in Stenogramm aufgenommen werden mussten, weil Diktiergeräte erst langsam in Kanzleien Einzug hielten, arbeiten nicht wenige Kanzleien heute sogar mit Spracherkennungsprogrammen. Kanzleien sind ohne EDV-Anlagen h...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Aktenzeichen und -bezeichnung

Rz. 106 Jede Akte verfügt über ein von der Kanzlei vergebenes Aktenzeichen , das nicht mit dem gerichtlichen Aktenzeichen zu verwechseln ist. Die Systeme, nach denen Aktenzeichen vergeben werden, variieren. In Kanzleien mit EDV-Anlage wird das Aktenzeichen vom Computer in der Reihenfolge der Anlage der Akte mit fortlaufender Nummer und Jahreszahl vergeben, z.B. 1230/19. Einig...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Posteingänge via beA

Rz. 188 Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen, siehe dazu § 31a Abs. 6 BRAO. Das Öffnen der Post kann der Rechtsanwalt auch hier auf ...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / II. Promptfristen

Rz. 77 Promptfristen werden häufig notiert, wenn ein Handeln des Rechtsanwalts an einem bestimmten Tag nicht wegen Ablaufs gesetzlicher oder gerichtlich gesetzter Fristen notwendig ist, sondern weil z.B. mit dem Mandanten ein bestimmtes Handeln für einen bestimmten Tag vereinbart worden ist. Promptfristen sind also Fristen, bei denen die Wiedervorlage an einem genau bestimmt...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Umgang mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 281 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, entspricht es einer guten Kanzlei, für ihn eine Deckungszusage einzuholen, sofern dies der Mandant nicht bereits selbst getan hat. Grundsätzlich fallen für die Einholung der Deckungszusage Gebühren aus dem Wert der voraussichtlich entstehenden Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte, an. Sofern eine Kanzlei diese Ko...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Posteingänge

Rz. 171 Post kann eine Kanzlei über verschiedene Quellen erreichen. Zu nennen sind hier:mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. Grundsätze der Wiedervorlage

Rz. 49 Fristsachen müssen, wie sich schon aus dem Vorstehenden ergibt, täglich vorgelegt werden. Dabei müssen die Rechtsanwaltsmitarbeiter vorausschauend vorgehen. Wissen Sie, dass der Anwalt an einem Tag nicht in der Kanzlei erscheinen wird, müssen die Fristakten ihm rechtzeitig vorher vorgelegt werden. Überhaupt empfiehlt es sich für den Anwalt, nicht erst "auf den letzten...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / VII. Büromäßige Behandlung

Rz. 94 Geht in der Rechtsanwaltskanzlei ein Beweisbeschluss ein, muss sofort geprüft werden, ob hierauf irgendetwas und, wenn ja, in welcher Frist zu veranlassen ist, bspw. Kostenvorschüsse für die Durchführung des Zeugenbeweises oder der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder aber auch die Benennung eines Sachverständigen. Etwaige Fristen sind umgehend zu notieren....mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. EDV-Schulung

Rz. 93 Ist in einer Kanzlei eine EDV-Anlage angeschafft worden, sollte nicht daran gespart werden, alle Mitarbeiter einschließlich der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte über den Gebrauch der Anlage ausführlich zu schulen. Soll die Anlage Rationalisierungseffekte erzeugen, muss jeder Mitarbeiter sie sicher bedienen können. Es ist verfehlt zu glauben, dass ein Computer Arbe...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Elektronische Akte (E-Akte)

Rz. 97 Das papierlose Büro hält unaufhörlich Einzug auch in Anwaltskanzleien. Die elektronische Akte hat Vorteile, aber auch einige Nachteile. Unter elektronischer Akte ist eine Datenbank zu verstehen, in der sämtliche Unterlagen und Dokumente zu einem Fall elektronisch erfasst sind. Was bisher in Papierform in der Akte vorhanden war (Schriftsätze, Korrespondenz mit dem Mand...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / I. Eigener Mahnantrag

Rz. 35 Hat die Kanzlei selbst den Mahnantrag gestellt , ist es zur Vermeidung von Haftungsfällen unbedingt erforderlich, bei Eingang der Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheids den Termin zu notieren, an dem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Wird dieser Termin nämlich nicht notiert, besteht die Gefahr, dass der Vollstreckungsantrag schlichtweg vergessen w...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. Rechtliche Anforderungen

Rz. 24 Von der Rechtsprechung wird nicht nur verlangt, dass eine Rechtsanwaltskanzlei einen Fristenkalender führt. Vielmehr hat der BGH genaue Vorgaben entwickelt, an denen sich eine Rechtsanwaltskanzlei zu orientieren hat, will sie sich nicht dem Vorwurf der schuldhaften Fristversäumung aussetzen, der ihr eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall einer Fristversäum...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / G. Fragen und Antworten

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§ 2 Fristenkontrolle / 2. Besprechungstermine

Rz. 34 Einige am Markt erhältliche Terminkalender sehen vor, die von dem und für den Anwalt vereinbarten Besprechungstermine in einer eigenen Spalte einzutragen. Hierbei werden der Name des Mandanten und die Angelegenheit, wegen der er kommt, vermerkt. Handelt es sich um ein neues Mandat, sollte auch das vermerkt werden (z.B. mit dem Zusatz: n.S. "neue Sache"). Ebenso sollte...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / V. Kennzeichnung der Akte

Rz. 88 In irgendeiner Form muss vermerkt werden, dass eine Akte in einem bestimmten Zeitraum wieder vorgelegt werden soll. Dies kann durch das Anfertigen von Listen geschehen, anhand derer im Wiedervorlagezeitraum die Akten gezogen werden. Die Listen lassen sich natürlich mit Computer, entweder in Outlook z.B. als Aufgaben oder in einer Kanzlei-Software, die in der Regel auc...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / VI. Postvorlage

Rz. 203 Sind die oben (Rdn 186 ff.) beschriebenen Schritte erfolgt, kann die Post dem Anwalt vorgelegt werden. Manche Rechtsanwälte wollen die Eingangspost in einer Postmappe ohne die dazugehörigen Akten vorgelegt erhalten, andere wünschen wiederum, dass sogleich die entsprechenden Akten mit vorgelegt werden. Bei elektronischer Aktenführung stellt sich diese Frage nicht. Hie...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 6. Buchhaltung

Rz. 78 Einige Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen in der Kanzlei weitgehende Aufgaben im Bereich der Buchhaltung. Sie sind nicht nur für die Vorkontierung verantwortlich, sondern auch dafür, eingehende Fremdgelder mit offenen Honoraren zu verrechnen (soweit zulässig) und dem Mandanten zustehende Fremdgelder unverzüglich auszuschütten. Ihnen wird sowohl die Klärung von Ak...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / III. Büromäßige Behandlung

Rz. 10 Das vereinfachte Verfahren bedarf keiner besonderen büromäßigen Behandlung. Allerdings muss der Schriftsatzschluss im Fristenkalender notiert werden, damit gegebenenfalls notwendige Ergänzungen des Vortrags und Erwiderungen auf gegnerischen Vortrag rechtzeitig gefertigt werden können. Es empfiehlt sich angesichts der oben geschilderten Verspätungsregeln, eine solch au...mehr

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§ 14 Klageerhebung / VII. Die elektronische Einreichung von Schriftsätzen

Rz. 61 Ab dem Zeitpunkt, zu dem Schriftsätze auch aktiv elektronisch von Rechtsanwälten eingereicht werden müssen, müssen auch innerhalb der Kanzlei die Dokumente eingescannt werden, was zur Vermeidung von mehrfachen Scanvorgängen erst dann erfolgen sollte, wenn der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin den Schriftsatz nebst allen Anlagen abschließend freigegeben hat. Zur elektronische...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 1. Gerichtstermine

Rz. 32 Ein Papierkalender enthält die Möglichkeit, Gerichtstermine einzutragen. Dabei müssen die Sache, Ort, Zeit, Aktenzeichen und Raum des Termins vermerkt werden. Sofern mehrere Anwälte in einer Kanzlei tätig sind, wird auch noch vermerkt, wer Sachbearbeiter der terminierten Sache ist. Normalerweise nimmt dieser Anwalt den Termin wahr. Rz. 33 Dem Sachbearbeitervermerk dien...mehr