Justiz

































Laptop Holztisch und Kaffee
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Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs ab 2022

Am 1.1.2022 ist mit dem Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des besonderem elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der wichtigste Meilenstein in der Digitalisierung der Justizkommunikation erreicht: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden dürfen nicht mehr konventionell – per Brief und Telefax – mit der Justiz kommunizieren, sondern nur noch digital, insbesondere mittels beA und besonderem elektronischen Behördenpostfach (beBPo).