Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.1 Berechnung des 3-Monats-Zeitraumes

Rz. 26 Der Anspruch auf das Anschluss-Übergangsgeld bzw. die Anschluss-Unterhaltsbeihilfe besteht längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Berechnung des Zeitraums richtet sich entsprechend § 26 SGB X i. V. m. §§ 187, 188 BGB; er beginnt mit dem ersten Tag nach dem erfolgreichen Abschluss der Teilhabeleistung und endet mit Ablauf des Tages 3 Monate später, der nach se...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 68 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente § 48; diese Vorschrift trat am 1.7.2001 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft. Sowohl der damalige § 48 als auch der jetzt geltende § 68 legen für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 Rechtliche Arbeitsanweisungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, veröffentlicht auf der Homepage im Internet der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de. Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten, veröffentlicht auf der Homepage des Spitzenve...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist bei Arbeitnehmern und Selbständigen anzuwenden, die während des Bezuges von Übergangsgeld (zulasten des Rentenversicherungsträgers, der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge, (ab 1.1.2024: Soziale Entschädigung) a. Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV (Rz. 5 ff.) oder b. Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV (Rz. 16 f.) erhalten...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), kommt eine Anpassung nach § 70 nicht in Betracht. Hintergrund: Eine jährliche Dynamisierung des Arbeitslosengeldes ist seit 1.1.2003 nicht mehr vorgesehen. Da sich die Entgeltersatzleistungen nach der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, findet grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Gesetz zur Regelung des...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 bestimmt die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Fälle, in denen eine Orientierung an den bisherigen tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt. In diesen nicht angemessenen Fällen wird dann als Bemessungsgrundlage 65 %...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.17 Auswirkungen von geringfügigen Fahrpreiserhöhungen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 82 In der Regel werden dem Rehabilitanden bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auch die notwendigen Fahrkosten im Voraus bewilligt. Sie werden dann in monatlich gleichbleibender Höhe für die gesamte Zeit der Maßnahme gezahlt. Steigen die Fahrkosten z. B. wegen Preiserhöhungen, Wegfall von Fahrpreisvergünstigungen oder Erhöhung de...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.1 Bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraumes, der der Berechnung dieser Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, ein Jahr (365 Tage bzw. bei Schaltjahren 366...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3.1 Überblick

Rz. 9 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und sonstigen Besonderheiten nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach der jeweiligen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlage, insbesondere nach der ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3.2 Anwendung des § 69 in den Fällen des § 68

Rz. 12 Nach § 68 ist die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Höhe eines fiktiven Arbeitsentgeltes anzuheben, wenn u. a. die nach §§ 66, 67 errechnete Bemessungsgrundlage niedriger, als das in § 68 bestimmte fiktive Arbeitsentgelt ist oder der Bemessungszeitraum, der der Übergangsgeldberechnung nach §§ 66, 67 zugrunde li...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.1 Berechnung der Frist

Rz. 20 Ein Antrag wird grundsätzlich entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB rechtswirksam, wenn er beim Rehabilitationsträger eingeht (vgl. Rz. 17). Dabei trägt der Antragsteller das Risiko der Übermittlung zum erstangegangenen Rehabilitationsträger (z. B. beim Postweg). Der Rehabilitationsträger als Empfänger der Willenserklärung trägt das Risiko für die Gefahren, die in sein...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zwar besteht schon länger die Pflicht des Arbeitgebers, d. h. für die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, in deren Arbeitsorganisation der Beschäftigte eingegliedert ist, deren Weisungen der Beschäftigte unterliegt und die Schuldnerin des Vergütungsanspruchs ist, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnumm...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die besonderen Vergabeverfahren für knappschaftliche Betriebe und für Unternehmen der Seefahrt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Besonderheit bei knappschaftlichen Betrieben ergibt sich daraus, dass mit der Feststellung der Rentenversicherungspflicht für einen Beschäftigten durch Verwaltungsakt auch die Vergabe der Betriebsnu...mehr

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Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 2.6 Durchgangsärzte

Rz. 7 Damit auch für die von Durchgangsärzten (Ärzte, die an der Heilbehandlung nach § 34 SGB VII beteiligt sind) an Krankenkassen übermittelten Arbeitsunfähigkeitsdaten sowohl die Teilnahme am Pilotprojekt ab dem 1.7.2021 bzw. das ab dem 1.1.2022 vorgesehene Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten genutzt werden kann, bedarf es der ergänzenden Regelu...mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betrie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 18k enthält eine Sonderregelung mit Ausnahmen von der Grundregel in § 18i . Sie bestimmt die Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer nicht von der Bundesagentur für Arbeit, sondern von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben wird. Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Übermittlung der vergebenen Betriebsnummern an die Bundesagentur für Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften der §§ 110a bis 110c sind im Zusammenhang mit dem VwVfÄndG und seinem Zweck zu sehen, das gesamte Verwaltungsrecht für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. § 110a). Die Vorschriften knüpfen an die hier einschlägigen neuen Vorschriften im SGB I und SGB X an und regeln – auf die Belange der SV-Träger einschließlich der Bundesagentur ...mehr

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Jansen, SGB IV § 108 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Übermittlung der Bescheinigungsdaten für die Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung nach dem SGB III durch die Arbeitgeber. Diese kann elektronisch per Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen und Ausfüllhilfen erfolgen. Bei einer Übermittlung per Datenübertragung hat die Bundesagentur für Arbeit die Rückübertragung ebenfal...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erlaubnis zur Übermittlung der Betriebsnummer durch die Bundesagentur für Arbeit an Sozialversicherungsträger sowie die Künstlersozialkasse und deren Verarbeitung durch dritte Stellen.mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.1 Das Gremium der Spitzenverbände

Rz. 5 Den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit weist Abs. 1 die Aufgabe zu, gemeinsam das Nähere zu den in §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen sowie zu den Vorschriften des E-Goverment-Gesetzes zu vereinbaren. Mit diesem Auftrag wird dem verpflichteten Gremium eine Aufgabe zugewiesen, wie sie ihm von seinem Selbstverständnis her ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.4 Geltungsbereich der Vorschriften über die Aufsicht

Rz. 7 Die Vorschriften über die Aufsicht gelten nicht nur für die Sozialversicherungsträger; sie sind auch auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 78 SGB V), die Zulassungs- und Berufungsausschüsse aus dem Bereich des Vertragsarztrechts (§ 97 Abs. 5 SGB V), die Landes- und Bundesschiedsämter (§ 89 Abs. 5 und 8 SGB V), die Landes- und Bundesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.1 Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer

Rz. 4 Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte enthalten. F...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.2 Andere Stellen nach dem Sozialgesetzbuch

Rz. 11 Gemeint sind nach Abs. 2 die nicht in Abs. 1 genannten Leistungsträger nach dem SGB, z. B. die Träger der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreie Städte gemäß § 3 Abs. 2 SGB XII und auch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende), die Wohngeldbehörden, die Jugendämter, die Ausbildungsförderungsämter, auch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Möglichkeit, Rechtsverletzungen festzustellen, hängt vom Stand der Information über die Tätigkeit der Versicherungsträger ab. Aus diesem Grund ist der Aufsicht in Abs. 1 ein umfassendes Prüfungs- und Auskunftsrecht eingeräumt worden. Die Verwendung des Begriffs der Geschäftsführung bedeutet keine Einschränkung des Prüfrechts. Neben der Tätigkeit der Verwaltung sin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen sind im Gesamtzusammenhang mit dem Anliegen des VwVfÄndG zu sehen. Dieses Gesetz novelliert in umfassender Weise das gesamte Verwaltungsrecht mit dem Ziel, die Verwaltung für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. Roßnagel, NJW 2003 S. 469). Insbesondere wurden die Verfahrensgesetze für das Verwaltungs-, Sozialverwaltungs- und das Steu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreie Leistungen an Menschen mit Behinderungen

Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Leistungen an Schwerbehinderte nach SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; zum Arbeitsrecht vgl Küttner/Kania Personalbuch, Stichwort Behinderte) und XII (Sozialhilfe), dem SVG (> Bundeswehr Rz 26/1, > Versorgungsbezüge Rz 24) einschließlich der Leistungen zur Teilhabe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Einen Pauschbetrag nach § 33b EStG erhalten grundsätzlich nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Die Vorschrift ist aber auch auf erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG) und auf fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG) anwendbar; > Unbeschränkte Steuerpflicht. Rz. 8 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland Rz 1 ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift wurde in der Folge mehrfach redaktionell angepasst. In den Sätzen 1 und 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.1991 an "§ 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Bundesanstalt für Arbeit

Rn 36 Demgegenüber kommt die Bildung fakultativer Gruppen nach § 222 Abs. 2 z.B. in Betracht für die Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsagentur verfügt im Regelfall wegen des den Arbeitnehmern gewährten Insolvenzausfallgeldes über auf sie nach § 169 Satz 1 SGB III übergegangene Ansprüche, sodass sie zumindest der Gruppe der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger zugehörig i...mehr

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zfs 08/2021, Obliegenheit z... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. musste im maßgeblichen Zeitraum 2015 keine Versicherungsleistungen erbringen. Leistungen waren nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG)." 1. Denn der Kl. hatte damals seiner Mitwirkungsobliegenheit aus § 31 Abs. 1 S. 1 VVG, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV nicht genügt. Die Bekl. hatte den Kl. unstreitig mit Schreiben v. 19.1.2015 sowie v. 13.2.2015 zur Vorlage von Kontoauszügen ...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: "1. Die gemäß den §§ 11 Abs. 2 RVG, 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet." 2. Nach § 11 Abs. 5 RVG muss die Rechtspflegerin die Festsetzung der Vergütung ablehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Hierzu zählt etwa das Bestreiten der Erteilung eines Auftrags sowi...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / Sachverhalt

Die den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG stellende Rechtsanwältin hatte für den Kläger vor dem ArbG Aachen eine Klage über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht. Während dieses Rechtsstreits hat die Anwältin für den Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Fortzahlung der vollen monatlichen Bruttov...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPflegeZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit / Familienpflegezeit ebenso wi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Mögliche Gründe

Rn 32 Gründe für unterschiedliche Interessenlagen können sich beispielsweise aus Folgendem ergeben:[38] Die Interessen einzelner am Schuldner beteiligter Personen können sehr ausgeprägt sein, z.B. weil der Gesellschaftsvertrag ihnen im Falle einer Liquidation ohne Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch auf den Liquidationserlös einräumt. Die Geschäftspartner (insbesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss v 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die gegen diesen Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhobene Beschwerde (Az 45 624/09) war unzulässig (Selder in Blümich, § 24b EStG Rz 4 (März 2020)). Die Nichtb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung der Zulage erfolgt zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellt sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Bearbeitung der Zulageanträge, aber auch zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens wird ein Ordnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzungsfiktion (§ 78 Abs 1 S 1 EStG aF)

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach der Fiktion des § 78 Abs 1 S 1 EStG aF gilt Kindergeld, das bis zum 31.12.1995 nach den Vorschriften des BKGG aF gewährt wurde, als nach des Vorschriften des EStG, also nach den §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG durch die danach zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes bzw des öffentlichen Dienstes festgesetzt. Im Interesse aller Beteiligten –...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Auswirkungen des Sozialplanes auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 761 Die Betriebspartner müssen bei der Ausgestaltung des Sozialplanes auch die Auswirkungen auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beachten.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 64 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Masseunzulänglichkeitserklärung

Rz. 135 Muster 21.24: Masseunzulänglichkeitserklärung Muster 21.24: Masseunzulänglichkeitserklärung An die Agentur für Arbeit _____ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main hier: Franz Roth, geb. 3.6.1964, III 768 213 Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom _____, mit dem Sie auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangene Ansprüche i.H.v. 2.567,90 EUR...mehr