Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausnahmetatbestand und Vergleich zu § 103 SGB XII

Rz. 229 Verwendet der Leistungsberechtigte die aus Erbfall oder Schenkung stammenden Mittel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird dadurch die (teilweise) Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, kann dies einen Kostenersatzanspruch nach § 34 SGB II auslösen.[372] § 34 SGB II ist als enger Ausnahmetatbestand konzipiert.[373] Er darf nicht, "durch eine weitreichende und n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Darlehen: zulässiger Abzugsposten oder nur verschleierte Schenkung/verdeckter freiwilliger Unterhalt?

Rz. 113 Die unterschiedliche Berücksichtigung von Verbindlichkeiten in den nachrangigen Leistungssystemen fordert unterschiedliche rechtliche Umgehensweisen mit Sachverhalten, bei denen vorgetragen wird, dass keine bedarfsdeckenden Mittel zugeflossen seien, weil es sich ja nur um ein Darlehen gehandelt habe. Rz. 114 Im BAföG wird der Rückzahlungsanspruch als Schuld in Abzug g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten (§ 11b SGB II)

Rz. 61 Vom ermittelten Einkommen sind verschiedene Abzugsposten abzuziehen. Die Absetzungsbeträge sind in § 11b SGB II geregelt. Eine allgemeine Härtefallklausel für den Einsatz von Einkommen wie in § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist im SGB II nicht vorgesehen.[97] Der Umfang der Anrechnung eigenen Einkommens ist abhängig von der Art des jeweiligen Einkommensmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten Für Bedürftige bei Erbfall und Schenkung

Rz. 206 Fallbeispiel 67: Was man mit einem Erbe so alles machen kann Der 45-jährige arbeitslose A, dessen Arbeitslosengeldanspruch auslief, so dass "Hartz-IV" in Kürze drohte, wurde unverhofft Alleinerbe nach seinem Onkel. 1. Variante: Aus den Erbschaftsmitteln erwarb er einen fünf Jahre lang nicht kündbaren Sparbrief in Höhe von 100.000 EUR zu Alterssicherung. 2. Variante: A ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / (c) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Wieviel Aufwand ist es?

Rz. 140 Kennt man den Stundenlohn, so kennt man immer noch nicht den Aufwand, wenn er nicht ausdrücklich festgelegt wurde. Fraglich ist, ob man nur eine Schätzung (z.B. wie bei § 287 Abs. 2 ZPO) vornehmen und dazu nicht Hilfsüberlegungen aus anderen Bereichen heranziehen kann, insbesondere um den eigenen Tatsachenvortrag schlüssig zu machen. Schlüssig ist ein Pflegeaufwand da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Der Anspruchsübergang

Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsübergang die Vorschriften der §§ 399–404, 406–410 BGB entsprechend. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zum SGB XII Bezug genommen werden. Hinweis Der Drittschuldner hat stets ein hohes Interesse daran, die Elemente des "Regress-Dreiecks" seinerseits genau zu prüfen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Wohnkosten

Rz. 12 Als zweites Element gehören zu den Unterkunftskosten die Wohnkosten.[19] Das sind alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung abzusetzen sind. Dazu gehören u.a. Schuldzinsen eines Finanzierungskredits, Betriebskosten wie bei Mietwohnungen, dauernde Lasten, Steuern auf Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 6. Das "Regress-Dreieck" schließt sich – der Übergang des Anspruchs nach § 33 SGB II

Rz. 200 Wenn die Voraussetzungen für den Anspruchsübergang gegeben sind, so findet der gesetzliche Übergang des Anspruches auf den Sozialleistungsträger (§ 6d SGB II – Jobcenter) statt. Was der Übergang des Anspruches auf den Sozialhilfeträger bewirkt, ist wiederum zivilrechtlich geregelt. a) Der Anspruchsübergang Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung

Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber der allgemeinen Regelung in § 11 SGB II speziellere Bestimmung über die einnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Die (in der Regel) zivilrechtlichen Seite des "Regress-Dreiecks"

Rz. 188 Die Gewährung von Alg II und Sozialgeld (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, §§ 19 ff. SGB II) folgt den vorstehend dargestellten "sozialhilferechtlichen" Regeln und damit Kriterien, die sich von denen des sonstigen Rechts deutlich unterscheiden. Der gesetzliche Forderungsübergang muss wegen eines Anspruchs gegen einen Dritten eintreten, der nicht Leistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verbrauchen/"Verprassen"

Rz. 169 Der vorzeitige Verbrauch und damit das "Verprassen" von zugeflossenen Einmaleinnahmen in Geld nennt die Rechtsprechung " eigenverantwortliche Verwendungsentscheidung ". Sie wurde bisher beim sozialwidrigen Handeln i.S.v. § 103 SGB XII bzw. § 34 SGB II oder bei § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II abgehandelt.[299] Das Jobcenter kann dort gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II gegen Ansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Verhältnis zu anderen Störfallnormen

Rz. 184 Infolge eines gesetzlichen Anspruchsübergangs soll ein Leistungsberechtigter nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als ohne einen solchen Übergang. Die Regeln des § 33 SGB II verdrängen die Regelungen über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 45 SGB X) und über die Erstattung von bereits erbrachten Leistungen nach Aufhebung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Aktiv-/Passivlegitimation des Hilfeträgers

Rz. 203 Das Jobcenter (§ 6d SGB II) ist im gerichtlichen Verfahren nach Anspruchsübergang aktiv- und passivlegitimiert. Der Hilfeträger kann aus eigenem übergegangenem Recht Ansprüche des Leistungsbeziehers gegen den Drittschuldner bis zur Höhe seiner eigenen Aufwendungen für den konkreten Hilfeempfänger, der Inhaber des Anspruchs ist, geltend machen; im Übrigen bleibt der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verkehrswert am Beispiel Immobilie

Rz. 122 Bei der Ermittlung des Vermögenswertes ist nach § 12 Abs. 4 SGB II vom Verkehrswert auszugehen. Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Die Durchsetzung des Nachrangs durch Darlehensgewährung – § 24 SGB II

Rz. 160 Wie im SGB XII ist es auch im SGB II nicht zulässig, Leistungen generell und ganz allgemein zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Form eines Darlehens zu gewähren.[283] Die Möglichkeit der Darlehensgewährung stellt eine Begrenzung von Faktizitäts- und Gegenwärtigkeitsgrundsatz dar. Die Gewährung von Darlehen anstelle von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen soll – im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Verwertung oder Umwandlung in Schonvermögen?

Rz. 333 Ist die Größe einer selbstgenutzten Immobilie nicht angemessen, soll vorrangig die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäudebestandteilen durch Verkauf oder Beleihung, z.B. durch Bildung in sich abgeschlossener Eigentumswohnungen, betrieben werden. Ist die Verwertung durch Aufteilung nicht möglich, dann ist die Gesamtimmobilie durch Verkauf oder Beleihun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Der Wegfall der Bedürftigkeitsursache oder warum werden eigentlich nachrangige Leistungen bezogen?

Rz. 200 Manchmal wird in der Literatur angenommen, dass die Beschränkungen des Bedürftigentestaments wegfallen könnten, wenn die unzureichende Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsmöglichkeit des Betroffenen entfalle. Man könne z.B. bei Herstellung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch einen Amtsarzt den Eintritt der auflösenden Bedingung feststellen lassen. Gleichzeitig wird d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Normativer Zufluss bei Anfall einer Erbschaft

Rz. 38 Der Anfall einer Erbschaft gehört nach der Rechtsprechung zu den Zuflüssen, bei denen eine "normative" Korrektur wegen § 1922 BGB zu erfolgen hat. Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen einer Erbschaft ist danach lediglich, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist oder danach.[66] Von anderen wurde und wird noch wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vorzeitig verbrauchte Einmaleinnahmen (§ 24 Abs. 4 S. 2 SGB II)

Rz. 163 § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II geht vom "normativen" Zufluss von einmaligen Einkünften aus. Grundsätzlich fließt Einkommen nur einmal zu und es gilt das Monatsprinzip. § 11 Abs. 3 SGB II regelt den Zufluss für einmalige Einnahmen aber "normativ" für die Dauer eines Verteilzeitraumes von sechs Monaten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verliert eine einmalige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Sonderfall? Eine Forderung, aus der regelmäßige Zuflüsse generiert werden

Rz. 54 Fallbeispiel 56: Die betriebliche Sterbegeldversicherung E war lebensgefährlich erkrankt und wollte nun nach 30 Jahren nichtehelichen Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin F endlich "ordentliche Verhältnisse schaffen". Drei Monate nach Eheschließung verstarb E. F beantragte Hinterbliebenenrente, die versagt wurde. Da sie keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VI. Vermögensverschonung II: Freibeträge

Rz. 127 Das verwertbare Vermögen ist um bestimmte Freibeträge zu bereinigen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Rz. 128 Die Grundfreibeträge sind allerdings begrenzt: Rz. 129 Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gilt für jegliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist (§ 168 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Zur Berechnung... / Sachverhalt

Der Kläger hat die beklagte Versicherung u.a. auf Ersatz von Verdienstausfall wegen eines Unfalls in Anspruch genommen, der am 3.5.2011 in Wuppertal ereignet hat. Die Einstandspflicht der Versicherung für sämtliche materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden hatte das OLG bereits in einem Vorprozess rechtskräftig festgestellt. Der Kläger arbeitete vor dem Verkehrsunfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Zur Berechnung... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet; ihm steht ein weitergehender Ersatz seines Verdienstausfallschadens (28.550,18 EUR) … zu … Es ist davon auszugehen, dass der Kläger auch im Falle weitergehender Bewerbungen wegen seines Alters, seines Ausbildungstandes und seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen keine wesentlich andere oder besser bezahlte Arbeitstätigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 96 So wie aus Einkommen Vermögen werden kann, stellt sich neben den Fällen der Forderungsrechtsprechung auch in anderen Fällen die Frage, ob aus Vermögen Einkommen werden kann – oder doch nicht? Einzelne Stimmen in der Literatur lehnen dies kategorisch ab. In keinem Fall werde Vermögen zu Einkommen.[146] Aus der Wissensdatenbank der Arbeitsagentur ergibt sich ein Spezialf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Berufsausbildungsverhältnisse

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zählen zu den Arbeitnehmern i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiter gefasst als § 10 BBiG n. F., früher § 3 BBiG a. F. Er umfasst Berufsausbildungsverträge i. S. d. § 10 BBiG n. F., ist aber nicht auf Verträge dieser Art beschränkt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Reha-Leistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 15 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der Übergangsgeldanspruch des Rehabilitanden gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) dem gegenüber des Rentenversicherungsträgers vor. Begründet wird diese Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 5 f.) und die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.4 Dynamisierung des Übergangsgeldes in den Fällen des § 69

Rz. 13 Zum Ausgleich des inflationären Kaufkraftverlustes erhöht sich der Zahlbetrag des Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeldes sowie des Versorgungskrankengeldes (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV) nach Ablauf eines Jahres seit Beendigung des Bemessungszeitraums (§ 70). Das gilt auch für die Entgeltersatzleistung, die nach den Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.2 Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wurde bisher noch nicht erzielt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Hat ein Unfallversicherter einen Arbeitsunfall erlitten, ist der Unfallversicherungsträger zur Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet, wenn der Rehabilitand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Dieses Übergangsgeld als Folge eines Arbeitsunfalles ist auch zu zahlen, wenn der Rehabilitand in seinem Leben bisher noch überhaupt kein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.2 Höhe des Anschluss-Übergangsgeldes

Rz. 27 Das Übergangsgeld, das während der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zulasten der Renten- oder Unfallversicherung oder zulasten der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, beträgt gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 – abhängig von den Familienverhältnissen – entweder 75 % oder 68 % der Bemessungsgrundlage. Bei einem Übergangsgeld zulasten der Kriegsopferfür...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat bzw. wird folgende Änderungen erfahr...mehr