Rz. 4

Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte enthalten. Für die Unfallversicherungsträger fehlt eine spezifische Vergabevorschrift ebenso wie für die Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet aber nicht, dass diese nicht mit der Versicherungsnummer arbeiten und nicht unter § 18f fallen.

 

Rz. 5

Die Versicherungsnummer der Rentenversicherung (§ 147 SGB VI) setzt sich z. B. aus der Bereichsnummer (Stellen 1 und 2), dem Geburtsdatum (Stellen 3 bis 8), dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens (9. Stelle), der Seriennummer (Stellen 10 bis 11) sowie der Prüfziffer (12. Stelle) zusammen.

 
Praxis-Beispiel

Die Versicherungsnummer 13220445 M 12X ist von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (13) vergeben worden. Der Versicherte ist am 22. 4. 1945 geboren, sein Geburtsname beginnt mit dem Buchstaben "M". Er ist männlich und außerdem der 13. männliche Versicherte (der 1. männliche Versicherte hat die Seriennummer "00"; Frauen beginnen mit der Seriennummer "50") bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der am 22.4.1945 Geburtstag hat und dessen Geburtsname mit dem Buchstaben "M" beginnt. Die Prüfziffer (12. Stelle) wird nach einem festgelegten mathematischen Verfahren errechnet.

 

Rz. 6

Daraus wird deutlich, dass die Versicherungsnummer ein personenbezogenes Sozialdatum ist, das dem spezifischen Schutz der Sozialdaten unterliegt (vgl. § 35 SGB I, § 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Unterschiedliche, von der Versicherungsnummer der Rentenversicherung abweichende Zusammensetzungen in den Bereichen Kranken-, Pflege- und landwirtschaftliche Versicherung sind vom Gesetzgeber gewollt. Das schließt aber nicht aus, dass z. B. die Kranken- und Pflegekassen in zweigübergreifenden Kooperationsfällen die Versicherungsnummer der Rentenversicherung nicht verarbeiten dürfen. Es wird vielmehr im Gegenteil häufig die rentenversicherungsrechtliche Versicherungsnummer das entscheidende Identifikationsmerkmal sein.

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