Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.1 Darstellungsentscheidung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.60 gewährt kein Darstellungswahlrecht,[1] sondern schreibt für die erste Gliederungsebene den Grundsatz der Gliederung nach Fristigkeit vor. Für kurz- und langfristig gebundene Vermögenswerte sowie kurz und langfristig fällig werdende Schulden sind grundsätzlich getrennte Gliederungsgruppen zu bilden. Davon regelt IAS 1.60 Satz 1, 1. H...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.6 Ausweis

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten des Leasingnehmers sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert von anderen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten auszuweisen. Sofern kein gesonderter Ausweis in der Bilanz vorgenommen wird, sind die Nutzungsrechte in den gleichen Bilanzposten aufzunehmen, in dem auch die zugrunde liegenden Vermögen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.1.1 Überblick

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundregeln für Ausweis und Gliederung sind in den IFRS in IAS 1 angelegt. Er wird nach Übernahme in EU-Recht mit wenigen technischen Änderungen für nach dem 01.01.2027 beginnende Geschäftsjahre durch den am 09.04.2024 veröffentlichten IFRS 18 abgelöst (vgl. Kapitel 4 Tz. 61). Die noch geltenden IFRS schreiben wie zukünftig auch IFRS 18 und ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.3.4 GuV-neutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzanlagen (Eigenkapitaltitel)

Rz. 849 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eigenkapitaltitel gemäß IFRS 9.B5.2.3. werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Eine Ausnahme davon besteht lediglich, sofern das bilanzierende Unternehmen gemäß IFRS 9.4.1.2A das Wahlrecht ausübt, die Finanzinstrumente GuV-neutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Diese Option wird in der Regel bei s...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.1.2 Kriterium der Identifizierbarkeit des zugrunde liegenden Vermögenswerts

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Vermögenswert gilt dann als identifizierbar, wenn dieser explizit oder implizit spezifiziert werden kann (IFRS 16.B13) und der Leasinggeber kein substanzielles Austauschrecht an dem Vermögenswert während des gesamten Verwendungszeitraums hat (IFRS 16.B14–B19). Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Vermögenswert kann als identifiziert angese...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.1 Überblick

Rz. 853 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Verabschiedung von IFRS 17 Versicherungsverträge hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen einheitlichen konzeptionellen Rahmen für die bilanzielle Darstellung von Versicherungsverträgen gesetzt. Wenngleich der Standard vordingliche Bedeutung für Versicherungsunternehmen in deren hauptsächlichem Betätigungsfeld ha...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.4 Prinzipal-Agent-Beziehung

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine der drei Bedingungen zur Begründung eines Beherrschungsverhältnisses besteht in der Verbindung zwischen Entscheidungsgewalt und Ergebnisvariabilität (IFRS 10.17). Für die meisten der in der Bilanzierungspraxis auftretenden Beherrschungsverhältnisse dürfte diese Bedingung erfüllt sein. Von besonderer praktischer Relevanz ist diese allerdi...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.3.3 Laufzeittest

Rz. 114 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Laufzeittest stellt auf das Verhältnis der Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses zur wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts ab. Gemäß IFRS 16.63(c) wird das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeordnet, wenn die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen den ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.2.2 Zusammenfassung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Leasingverhältnis kann neben einer oder mehrerer Leasingkomponenten auch Nichtleasingkomponenten enthalten, die grundsätzlich getrennt voneinander zu bilanzieren sind. IFRS 16 folgt dabei dem Grundsatz der Einzelbetrachtung jedes identifizierbaren Leasingverhältnisses (IFRS 16.12). Die Nichtleasingkomponenten sind hierzu gemäß den einschl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.4 Bedingte Gegenleistungen

Rz. 411 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In manchen Fällen machen die an einem Unternehmenszusammenschluss beteiligten Akteure den Erwerbspreis in Teilen von künftigen Ereignissen abhängig. Gängig sind bspw. Vereinbarungen zu nachträglichen Kaufpreisanpassungen in Abhängigkeit zum Börsenkurs ausgegebener Aktien oder zur Entwicklung der Ertragslage einer der beiden beteiligten Parte...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Orientierung des Standards am management approach trägt zu höheren Freiheitsgraden bei der Ausgestaltung der Segmentberichterstattung bei. Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich insbesondere aufgrund der expliziten und faktischen Wahlrechte, speziell aufgrund des steuerbaren Umfangs der internen Berichterstattung und dessen Auswirkungen au...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.2.1.1 Goodwill

Rz. 638 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der goodwill wird in IFRS 3.Anhang A Definitionen nur indirekt als Residualgröße definiert. So verkörpert dieser einen Vermögenswert, der zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen, nicht einzeln identifizierten und separat angesetzten Vermögenswerten darstellt. Der im Zuge eines Unt...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.2.1.4 Identifikation berichtspflichtiger Segmente: Quantitative Schwellenwerte

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Berichtspflicht knüpft zunächst an die Erfüllung eines der quantitativen Schwellenwerte (quantitative thresholds) in IFRS 8.13 an: Die ausgewiesenen Segmenterlöse, sowohl aus Geschäften mit externen Dritten als auch anderen Segmenten, müssen mindestens 10 % der Summe der Segmenterlöse des Unternehmens betragen, der Gewinn oder Verlust (als...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 3 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.2 Zugangsbewertung

Rz. 1069 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bewertungsmaßstab für den Zugang finanzieller Vermögenswerte ist gem. IFRS 9.5.1.1 der fair value , der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht (IFRS 9 B5.1.1, IFRS 13 B5.1.2A). Besonderheiten ergeben sich innerhalb der IFRS insbesondere für die Behandlung von (vgl. Tz. 620)[1] Anschaffungsnebenkosten (Transaktionskosten) (vgl. Tz. 1070)...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.2.2.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bilanzielle Erfassung der empfangenen Leistung durch Aktivierung eines Vermögenswerts bzw. durch eine direkte Aufwandsbuchung erfordert eine passivseitige Gegenbuchung. Nach IFRS 2.7 ist diese entsprechend der Rechtsposition, in die der Vergütungsempfänger versetzt wird, entweder im Eigen- oder im Fremdkapital vorzunehmen. Bei anteilsbas...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.5 Besonderheiten bei Händler-/Herstellerleasing

Rz. 139 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Vorschriften sieht IFRS 16 für Finanzierungsleasingverhältnisse vor, in denen der Leasinggeber gleichzeitig als Händler oder Hersteller des Vermögenswerts agiert (IFRS 16.71–74). Einem Händler-/Herstellerleasing liegt das Gedankengut zugrunde, dass ein Leasinggeber, der gleichzeitig auch Händler oder Hersteller ist, die Kunden häuf...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.3 Investitionskategorie

Rz. 245 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Investitionskategorie umfasst sämtliche Erfolge aus Investitionen in assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen sowie in unkonsolidierte Tochterunternehmen, aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie aus Investitionen in andere Vermögenswerte, sofern sie eigenständige und von anderen Ressourcen des Unternehmens unabhäng...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 428 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzierung von Ertragssteuern nach IAS 12 vgl. Kapitel 8. Die Bilanzierung von Umsatzerlösen wird durch IFRS 15 geregelt, vgl. Kapitel 9. Rz. 429 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der erste IAS 20 wurde bereits im Jahre 1983 herausgegeben und im Jahr 1994 durch eine überarbeitete Fassung ersetzt. Der Standard in seiner jetzigen Form wurde s...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.4 Präsenzmehrheiten (de facto control)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besitzt das Berichtsunternehmen einen geringfügig unter 50 % liegenden Anteil an einem börsennotierten Unternehmen, so kann im Falle einer breiten Streuung der übrigen Aktien unter Kleinaktionären eine deutliche und nachhaltige Präsenzmehrheit in der Hauptversammlung vorliegen (IFRS 10.B42 ff.). In den diesbezüglichen Regelungen geht es insbe...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderungen im Bereich der Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 durch IFRS 15 werden in Kapitel 9 kommentiert (vgl. Kapitel 9). Rz. 438 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderung an IAS 20 , infolge der die in Abbildung zinsv...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.5 Synopse

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.2.1 Allgemeine Vorgaben

Rz. 222 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Steuerabgrenzung beruht auf dem bilanzorientierten temporary concept, nach dem latente Steuern im IFRS-Abschluss auf temporären Differenzen zwischen dem Bilanzansatz in der IFRS- und Steuerbilanz beruhen. Für weitere Ausführungen vgl. Tz. 176 ff. Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanzwert beim erstmaligen Zugang führen nicht zwangslä...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsv...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.7.1 Überblick

Rz. 77a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 18 führt mit der übergeordneten Zielsetzung einer besseren unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit zu geringfügigen Änderungen an IAS 7. Für eine detaillierte Darstellung und Umsetzungsvorgaben zu IFRS 18 (vgl. Kapitel 8 Tz. 234 ff.). Eine Abgrenzungsanpassung der Cashflows der drei Tätigkeitsbereiche in der Kapitalflussrechnu...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.2 Erfassung der Zuwendung

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine öffentliche Zuwendung ist auf einer systematischen Grundlage GuV-wirksam zu erfassen. Dem matching principle folgend ist die Erfassung über den Periodisierungszeitraum geboten, in dem die Aufwendungen erfasst werden, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen (IAS 20.12). Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer Investitionszuw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.2 Zugrunde zu legender Markt (Referenzmarkt)

Rz. 321 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts stehen dem Bilanzierenden i. d. R. mehrere Märkte zur Verfügung. Hieraus resultiert das Erfordernis, der Wertbestimmung einen Referenzmarkt zugrunde zu legen. Nach IFRS 13.16 ist für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes zunächst auf den Hauptmarkt – d. h. auf den bedeutendsten Markt – bzw...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.3.5 Risiken und Chancen

Rz. 68 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besitzt ein Unternehmen einen hohen Anteil an den Chancen und Risiken, so stellt dies einen Indikator für eine Beherrschung dar (IFRS 10.B20). Den Regelungen des IFRS 10 folgend kann die Mehrheit der Chancen und Risiken somit – und im Gegensatz zum ehemals einschlägigen SIC 12 – nicht alleine über die Konsolidierung einer structured entity en...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, Vermögenswerte, die zum Verkau...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.2.2.1 Kurzfristige Leasingverhältnisse und solche über geringwertige Vermögenswerte

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Leasingnehmer hat das Wahlrecht die Bilanzierungsvorgaben gemäß IFRS 16.22–49 nicht anzuwenden auf kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Das IASB begründet die Ausnahmeregelung (recognition expemption) mit Kosten-Nutzen-Erwägungen zur Entlastung der B...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.2.3.4 Barwerttest

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Barwerttest stellt auf das wertmäßige Verhältnis der Leasingzahlungen zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes ab. Gemäß IFRS 16.63(d) wird das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugeschrieben, wenn der Barwert der Leasingzahlungen mindestens dem nahezu gesamten (substantially all) beizulegenden Zeitwert de...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 315e HGB ist aufgrund der unmittelbaren Rechtswirkung der IAS-VO in den EU-Mitgliedstaaten auf die Regelung der Mitgliedstaatenwahlrechte begrenzt. Damit bilden die IAS-VO und § 315e HGB zusammen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Konzernrechnungslegung nach IFRS in Deutschland.[1] Nach Art. 4 der IAS-VO si...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.3 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbszeitpunkt ist aus unterschiedlichen Gründen von Bedeutung. So ist dieser Zeitpunkt u. a. maßgebend für die Abgrenzung alter – d. h. miterworbener – und neuer – d. h. selbst erwirtschafteter – Gewinne. Während alte Gewinne in die Erstkonsolidierung eingehen, bilden die neuen Gewinne einen Bestandteil der GuV des Erwerbers. Bedeuten...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.2 Ansatz von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens nach IAS 16

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Bilanzansatz von Vermögenswerten i. S. v. Sachanlagevermögen folgt den allgemeinen Ansatzkriterien des Rahmenkonzepts, wobei IAS 16.7 diese Ansatzvoraussetzungen aufgreift. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage – im Sinne eines physischen Gegenstands – sind dann als Vermögenswert anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 7 wurde erstmals im Jahr 1977 herausgegeben, zu diesem Zeitpunkt wurde die Aufstellung der Kapitalflussrechnung jedoch nur empfohlen. Mit Überarbeitung des IAS 7 in 1992 wurde die Kapitalflussrechnung schließlich zum Abschlusspflichtbestandteil. Im Rahmen der Disclosure Initiative wurde IAS 7 ferner im Jahr 2016 um erweiterte Angabepflich...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.3.2 Folgebewertung und Erfassung von Kursdifferenzen

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umrechnung monetärer Bilanzposten erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs (IAS 21.23(a)). Die Umrechnung unterliegt hinsichtlich der Bilanzierung der Höhe nach keinen Bewertungsgrenzen, d. h., eine Beschränkung auf die Anschaffungskosten ist nicht gegeben. Kursdifferenzen werden grundsätzlich GuV-wirksam erfasst (IAS 21.28). Der ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.3.1.7 Diskontierungszinssatz

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen sind zum Barwert zu erfassen (IFRS 16.26). Entscheidend für die Ermittlung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit ist neben der Laufzeit und den zu berücksichtigen Leasingzahlungen vor allem der zu verwendende Diskontierungszinssatz. IFRS 16.26 sieht für die Au...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.1.2 Geltungsbereich

Rz. 237 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 18 ist auf Unternehmensabschlüsse sämtlicher Branchen anzuwenden. Seine Umsetzung hat verpflichtend retrospektiv unter Anwendung von IAS 8 für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027 zu erfolgen, eine frühere Anwendung ist unter Angabe dieser Tatsache möglich (IFRS 18.C1 f., .C8). Die Änderungen an IAS 7 sind gleichzeitig mit der Anwendung...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des IFRS 11 erstreckt sich auf sämtliche, an einer gemeinsamen Vereinbarung beteiligten Unternehmen (IFRS 11.3). Wenngleich Ausnahmen von der Anwendung des Standards somit grundsätzlich nicht vorgesehen sind, besitzen Risikokapitalgesellschaften, Investmentfonds und ähnliche Unternehmen im Konzernabschluss in Bezug auf Be...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.3 Abgrenzung von GuV und sonstigem Ergebnis

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Framework wird zwischen Erfolgsposten unterschieden, die in der GuV und solchen, die im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind (IASB CF.7.15 [2018]). Dabei ist die GuV das primäre Erfolgsdarstellungsinstrument und somit sind auch prinzipiell sämtliche Erfolgsposten in ihr zu erfassen ((IASB CF.7.16–.17 [2018]). Im Einklang mit dem Framework s...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.4 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist nach IFRS, wie nach DRS 21, nach der direkten Methode zu ermitteln (IAS 7.21). Abweichungen bei der Abgrenzung können sich nach IFRS durch die verpflichtende Zuordnung erhaltener Zinsen und Dividenden zur Investitionstätigkeit nach DRS 21 (IAS 7.6, .16, .31 ff., .39) ergeben vgl. Tz. 57. Des Weit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird bei einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion von einer wertmäßig ausgeglichenen Transaktion ausgegangen, kann sich die bilanzielle Bewertung der resultierenden Positionen in Bilanz und GuV prinzipiell sowohl am Wert der empfangenen Güter oder Dienstleistungen als auch am Wert der hingegebenen Vergütung orientieren. In IFRS 2.10 wird...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.4 Finanzierungskategorie

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Zuordnung von Erfolgen in die Finanzierungskategorie ist zunächst zwischen ausschließlich der Finanzierung dienenden, in Finanzmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten zu begleichenden Schulden (z. B. ausgegebene Anleihen oder aufgenommene Kredite (IFRS 18.B50 f.)) und nicht ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden (z. B...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.1 Erstbewertung von Vorräten

Rz. 952 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung von Vorräten zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost). Bei der Ermittlung sind sämtliche Kosten einzubeziehen, welche angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen (IAS 2.10). Rz. 953 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Anschaffungsvor...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.7 Belastende Verträge (Drohverlustrückstellung)

Rz. 445 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des IAS 37 (vgl. Tz. 417) dargestellt, unterliegen auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften der Passivierungspflicht nach IAS 37. Dabei ist es essenziell, dass es sich um einen verlustträchtigen, d. h. einen belastenden Vertrag (onerous contract) handelt, der e...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.3 Potenzielle Stimmrechte

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter potenziellen Stimmrechten sind gemäß IFRS 10.B47 Rechte auf den Erwerb von Stimmrechten in einem Beteiligungsunternehmen zu verstehen. Diese können aus wandelbaren Instrumenten oder Optionen unter Einschluss von Terminkontrakten entstehen. Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Beurteilung der Beherrschung hat der Investor sowohl seine...mehr