Rz. 46

Das Verhältnis der Vorschriften zur Bilanzierung des Umlaufvermögens in Handels- und Steuerbilanz gibt die folgende Übersicht wieder, wobei es seit dem BilMoG keine rechtsformspezifischen Unterschiede mehr gibt:

 
  Handelsbilanz Steuerbilanz
  Einzelkaufleute, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften i. S. v. § 264a HGB  
Ausgangswert Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 255 Abs. 1, 2 HGB Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG
Abschreibung      
  • auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis
Zwingend nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
  • auf den niedrigeren beizulegenden Wert
Zwingend nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB, wenn kein Börsen- oder Marktpreis feststellbar Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
  • zur Vermeidung künftiger Wertschwankungen
Für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre keine Abschreibung mehr zulässig Keine Abschreibung zulässig
  • nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
Für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre keine Abschreibung mehr zulässig Keine Abschreibung zulässig
  • auf den allein steuerrechtlich zulässigen Wert
Für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre keine Abschreibung mehr zulässig Entsprechende steuerrechtliche Vorschrift
Zuschreibung      
Zuschreibungspflicht (vorher Wahlrecht für Personengesellschaften) Zuschreibungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG

Tab. 2: Bewertungsgrundsätze des Umlaufvermögens in Handels- und Steuerbilanz

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