Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Verzug des Kfz-Haftpflichtversicherers mit der Schadenregulierung

Hinweis Wir haben Ihnen gegenüber den Schadenhergang mit Schreiben vom … geschildert und eine Bezifferung der Schadenpositionen vollständig mit Schreiben vom … unter Beifügung der Belege beziffert. Alle für die Schadensregulierung notwendigen Informationen liegen Ihnen damit vor. Wenn Sie nicht bis zum … in die Regulierung eintreten, werden wir Klage erheben. Erläuterung: Wie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.5 Kindergeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres – Rechtslage bis 31.12.2011

Für Zeiträume bis zum 31.12.2011 wird ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.) erfüllt, bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit bei Pannen und U... / 10 Unfallbeteiligte

§ 34 der Straßenverkehrs-Ordnung gibt genau vor, wie sich an einem Verkehrsunfall Beteiligte zu verhalten haben: Unverzüglich anhalten. Die Unfallstelle absichern und bei geringem Schaden unverzüglich beiseite fahren. Sich über die Unfallfolgen vergewissern. Verletzten helfen. Anderen am Unfall Beteiligten angeben, dass man selbst auch am Unfall beteiligt war. Anderen Beteiligten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 526 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 36, 46–50] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 520 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung. Dies sind die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Grundsätze zu Sonderausgaben

Rz. 386 Allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Neben besonderen Voraussetzungen für einzelne Arten von Sonderausgaben sind folgende Punkte bei allen Sonderausgaben zu beachten: Ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug geht dem Abzug von Sonderausgaben vor. Sonderausgaben kann nur abziehen, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Sonderausgaben kann g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Kein Kontrahie... / 2 Aus den Gründen:

Nach einstimmiger Auffassung des Senats hat das LG die Klage – auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Berufungsschrift – zu Recht abgewiesen. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Aushändigung von Versicherungsbestätigungen und Versicherungskennzeichen für die streitgegenständlichen Fahrzeuge aus § 5 PflVG, da keine Versicherungsverträge zustandegekommen sind, insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Haftung aus Be... / IV. Verhältnis zum Direktanspruch nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG

Klargestellt hat der BGH im Oktober 2020[50] auch, dass der Direktanspruch nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer greift, wenn die Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG dem Grunde nach gegen den versicherten Halter eröffnet ist – mit der Begründung, wie schon zur Vorgängernorm des § 3 Nr. 1 PflVG a.F. sei der Direktanspruch allein an den versicherungsvertragl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Ausschlussfris... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die (Ausschluss-)Frist des § 12 StrEG sollte man als Verteidiger im Blick haben, sonst wird – wie hier wohl auch – schnell eine Meldung an die Haftpflichtversicherung erforderlich. Zur Entschädigung nach dem StrEG wird wegen der Einzelheiten verwiesen u.a. auf Burhoff (in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Forderungsüber... / Sachverhalt

Dem Verfahren liegt die Klage einer Haftpflichtversicherung gegen einen Rentenversicherungsträger aus ungerechtfertigter Bereicherung zugrunde. Der Versicherungsnehmer der Klägerin verletzte bei einem Verkehrsunfall im Juli 2016 die damals 14 Jahre alte Schülerin L. (im Folgenden: Geschädigte) schwer. Die Beklagte erbrachte auf Antrag des bei ihr versicherten Vaters der Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Europäische Verkehrsrechtstage

Corona ist sowohl in Deutschland als auch weltweit weiterhin ein Thema, so dass auch in diesem Jahr die 21. Europäischen Verkehrsrechtstage nicht wie geplant in Berlin, sondern als Videokonferenz stattfinden werden. Das Programm deckt dieses Jahr Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik beschäftigt. Auch wenn die internationale Mobilität in Europa durch die P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatz­steuersatz

Leitsatz 1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. 2. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. 3. Der ermäß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.1 Einführung

Rz. 5 Reisekosten werden von den Rehabilitationsträgern nach dem Wortlaut des § 73 Abs. 1 nur dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen: bei An-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Das Bedingungswerk

Die klassische Forderungsausfallversicherung wurde zunächst regelmäßig nur im gewerblichen Verkehr zur Absicherung von einredefreien Forderungsausfällen vereinbart. Seit mehr als 10 Jahren hat die Forderungsausfallversicherung zunehmend Einzug gefunden in das Privatversicherungsrecht. Dies vermutlich zunächst als Marketingmaßnahme, damit einem Kunden der Neuabschluss eines P...mehr

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zfs 08/2021, Hundehalter und Radfahrer

"Er will nur spielen", hört so mancher, der ungebeten von einem Hund angesprungen oder ungewollt verfolgt wird; große Freude macht auch die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Lieblings, die dessen zweibeiniger Halter nicht von der Straße entfernt hat. Ähnlich beliebt wie Hunde dieser Art und ihre Halter sind Radfahrer, die dem Autofahrer grundsätzlich im Dunkeln ohne Licht ...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / II. Anwendungsfälle der Forderungsausfallversicherung

Der Anwendungsbereich der Forderungsausfallversicherung ist vielfältig. Aus der täglichen Praxis des Verfassers sind zunächst einmal die zahlreichen Unfälle mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern hervorzuheben. Obwohl die private Haftpflichtversicherung existenziell ist, verfügen nicht alle Bundesbürger über eine solche Police. Nach Auskunft des Gesamtverbandes der deut...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / E. Haftung des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers aus der so genannten Quasideckung

Gelangt man nach der Befragung des Mandanten zu der Feststellung, dass eine Fahrerschutzversicherung oder aber eine Forderungsausfallversicherung nicht in den Versicherungsvertrag eingeschlossen wurde, stellt sich regelmäßig die weitergehende Frage, ob nicht gleichwohl Ansprüche gegenüber dem Versicherer bzw. dem Versicherungsmakler geltend zu machen sind, weil jene mögliche...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann 2002 auch in Deutschland durch die Volksfürsorge eingeführt wurde.[3] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG gesc...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / Leitsatz

1. Im öffentlichen Straßenverkehr scheidet bei einem Unfall innerhalb einer als Gruppe fahrenden Motorrädern regelmäßig die Annahme eines stillschweigend vereinbarten Haftungsverzichts aus. Insoweit liegt ein ungewöhnlich erhöhtes Schadensrisiko, wie etwa bei einer an ein Rennen angelehnten Veranstaltung, nicht vor. Der Schädiger wird zudem wegen des Schutzes einer gesetzlic...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär eintrittspflichtig sind. So heißt es in den Musterbedingungen AKB 2015[17] wie folgt: Zitat "Vorrangige Leistungspflicht Dritter" A.5.4.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit der Fahrer oder ein Insasse gegenüber Dritten, z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträg...mehr

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zfs 08/2021, Prüfung des Le... / 2 Aus den Gründen:

… II 1. Zutreffend hat das BG allerdings entschieden, dass die Beklagte den Rechtsschutz nicht nach Ziffer 23.1.1 ARB verweigern kann. Es hat festgestellt, dass die Rechtsverteidigung des Versicherten in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Demnach kann offenbleiben, ob sich die Beklagte nicht rechtzeitig auf den Einwand fehlender Erfol...mehr

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zfs 08/2021, Abgrenzung der... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung die Klage abgewiesen und einen Anspruch des Kl. auf Gewährung einer Entschädigung wegen der Beschädigung seines versicherten Flugzeuges am 23.5.2019 aufgrund der bei der Bekl. dafür unterhaltenen Vollkaskoversicherung verneint … Nicht zu beanstanden ist, dass das LG eine Leistungsfreiheit der Bekl. gemäß der Ziffer 3.2....mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass auf den Streitfall § 12 StVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16.8.1977 (BGBl I S. 1577, im Folgenden § 12 StVG aF) anwendbar ist (vgl. Art. 12 des 2. Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl I S. 2674). Danach haft...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / II. Umfang des Versicherungsschutzes

Alle namhaften Versicherer bieten die Fahrerschutzversicherung an – aktuell 82 Versicherungsunternehmen im Jahre 2019[15] : Nachdem in den Anfangsjahren jede Versicherung ihr eigenes Bedingungswerk "strickte", wurden durch den GDV mit Wirkung ab 2015 die Vorschriften zur Fahrerschutzversicherung in die AKB 2015 eingearbeitet. Dort heißt es in A.5.4 wie folgt: Zitat "Was leiste...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / F. Fazit

Der in der Unfallschadenregulierung tätige Rechtsanwalt ist gut beraten, seinen Mandanten umfangreich zu befragen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungen bei der Schadenregulierung mit zu berücksichtigen sind. Sollte eine Alleinhaftung oder aber eine Mithaftung des Fahrers gegeben sein, können hier weitere unmittelbare Ansprüche des Geschädigten gegenü...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Mit Einbeziehung der Haftpflichtversicherung

Rz. 61 Muster 22.10: Rechtswahl im Deliktsrecht – Mit Einbeziehung der Haftpflichtversicherung Muster 22.10: Rechtswahl im Deliktsrecht – Mit Einbeziehung der Haftpflichtversicherung Herr/Frau _____ und _____ sind darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus dem Schadensereignis vom _____ in _____ dem deutschen Recht unterstehen. Die Haftpflichtversicherung _____, bei der Herr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

1. Grundlagen Rz. 403 Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, aus einem Schadenereignis dritten Personen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Leistungspflicht des VR bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht in der Verpflichtung zur Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche. Die Kraftfahrt-Haftpflich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Der Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Rz. 417 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Grundlagen

Rz. 403 Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, aus einem Schadenereignis dritten Personen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Leistungspflicht des VR bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht in der Verpflichtung zur Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 277 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 1,2 ‰ steht, stößt in einem durch LZA gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das vom Gegner G gelenkt wird, zusammen. Beide Fahrer sowie die im Fahrzeug des K mitfahrende Ehefrau F werden verletzt, an beiden Fahrzeugen entsteht erheblicher Sachschaden. G behauptet, er habe abbiegen können und darau...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Speziell: Die Ansprüche der Insassen

Rz. 295 Beispiel Auf einer Fahrt mit seiner Ehefrau (E) gerät der Mann (M) infolge überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall wird E erheblich verletzt. Der Unfall ereignete sich ohne Drittbeteiligung oder Verantwortung eines Dritten. Bei den Ansprüchen von Insassen ist insbesondere daran zu denken, dass diesen gegenüber eine Haftung des Halt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Obliegenheitsverletzung und ihre Folgen

aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Direktanspruch, Leistungsfreiheit sowie Deckungsklage

Rz. 414 Gem. § 3 Abs. 1 PflVG a.F., nunmehr § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG besteht ein Direktanspruch gegen die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Schädigers. Rz. 415 Der VR, der gem. Abschnitt A. 1.1. AKB 2015 verpflichtet ist, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, hat im Rahmen der genannten Vorschrift die Regulierungsbefugnis und gilt als b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / cc) Regress des Versicherers

Rz. 411 Begeht der VN eine Obliegenheitsverletzung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass der VR im Außenverhältnis zu dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden zu erstatten hat und anschließend den VN, der als Gesamtschuldner neben dem VR gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG haftet, im Innenverhältnis gem. § 116 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 2. Einschränkung und Ausschluss des Versicherungsschutzes

a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen Rz. 404 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[475] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 4. Besonderheiten

a) Der Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Rz. 417 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht

Rz. 298 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistungen gegeben sind, so z.B. nach SGB II – Grund...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Geltendmachung der Ansprüche

Rz. 281 Empfehlenswert ist es, Ansprüche unmittelbar gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. Aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG kann der Geschädigte sich unmittelbar an den VR halten und diesen auch ggf. verklagen. Wichtig ist es, gegenüber dem/den Schädiger/n sowie der Versicherung sämtliche in Betracht kommenden Ansprüch...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / I. Quotenvorrecht/Differenztheorie

Rz. 64 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es i.d.R. sinnvoll, die Vollkask...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Regresshöchstbeträge, §§ 5, 6 KfzPflVV

Rz. 412 Bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles ist gem. § 5 Abs. 3 KfzPflVV in den dort angeführten Fällen eine Vereinbarung in den AKB über eine Leistungsfreiheit bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zulässig. Ein unbegrenzter Regress ist allerdings möglich, wenn der Fahrer das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat. Bei einer Obliegen...mehr