Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Unterkunft / 6 Ermittlung der ortsüblichen Miete durch das Finanzamt

Der Arbeitgeber muss immer damit rechnen, dass das Finanzamt die vereinbarte Miete mit der ortsüblichen Miete vergleicht. Beim Vergleich zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete ist regelmäßig von der Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten auszugehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere die Grundsteuer, die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherung

Begriff Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers, handelt es sich hierbei um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Übernahme der Haftpflichtbeiträge im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, z. B. bei der Berufshaftpflichtversicherung. In diesem Fall ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufshaftpflichtversicherung / 2 Berufshaftpflicht kein Arbeitslohn

Kein Arbeitslohn oberhalb der Mindestversicherungssumme Erstattet eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GbR die Zahlung eines angestellten Anwalts bezüglich der vom Anwalt direkt abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung und ist der Anwalt auf dem Briefkopf der Rechtsanwaltssozietät als Angestellter bezeichnet, ist der Anteil des Beitrags über die Mindestversicherungssu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossen, Umsätze die nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei wären, als steuerpflichtig zu behandeln. Das hat sie auch getan. Fraglich ist, ob die Verwaltung in der Jahresabrechnung bzw. in der Einzeljahresabrechnung die auf das Teileigentum des K entfallende Umsatzsteuer richtig ausgewiesen hat. Daran mag man z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Gegenstand der Haftpflichtversicherung

a) Versichertes Risiko Rz. 17 Gem. A1–3.1 S. 1 AVB (Ziff. 1.1 S. 1 AHB) gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetz...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / A. Allgemeine Haftpflichtversicherung

I. Allgemeines Rz. 1 Die Haftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden des Versicherungsnehmers, sondern durch ein Verhalten oder Unterlassen des Versicherungsnehmers entstandene Schäden Dritter, infolge derer der Versicherungsnehmer dem Dritten zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Haftpflichtversicherung dient damit dem Schutz des Versicherungsnehmers vor wirtschaftlich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / o) Haftpflichtversicherung, § 9 Abs. 1

Rz. 528 Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, müssen versicherungsrechtliche Aspekte bedacht werden. Nach § 1 Pflichtversicherungsgesetzt (PflVG) ist der Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer als Halter eines Fahrzeuges im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist, ri...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VII. Haftpflichtversicherung

Rz. 54 Die Rechtsgrundlagen der Haftpflichtversicherung ergeben sich aus den §§ 100–112 VVG sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Auch hier gibt es unterschiedliche Bedingungen (AHB 1984, AHB 1986, AHB 1989, AHB 1992, AHB 1993, AHB 1994, AHB 1997, AHB 1999, AHB 2007, AHB 2008 und AHB 2010). Die Haftpflichtversicherung deckt das Risi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Haftpflichtversicherung, Entlastung

Rz. 821 Von besonderer Wichtigkeit ist die Absicherung des Geschäftsführers vor Haftungsansprüchen, denen der Geschäftsführer aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit für die Gesellschaft ausgesetzt ist.[1814] Das Vertragsmuster versucht dieser Problematik in zweierlei Hinsicht gerecht zu werden. Zunächst sieht § 13 Abs. 1 die Verpflichtung der Gesellschaft vor, für den Geschäf...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Personenschäden

Rz. 22 Personenschäden des Dritten (Tod, Körperverletzung und Gesundheitsbeschädigung) sind gedeckt, nicht jedoch die einer reinen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (A1–7.9 AVB bzw. Ziff. 7.16 AHB).mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen

A. Allgemeine Haftpflichtversicherung I. Allgemeines Rz. 1 Die Haftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden des Versicherungsnehmers, sondern durch ein Verhalten oder Unterlassen des Versicherungsnehmers entstandene Schäden Dritter, infolge derer der Versicherungsnehmer dem Dritten zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Haftpflichtversicherung dient damit dem Schutz des Ve...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / II. Außergerichtliche Mandate

1. Checklisten Rz. 42 Die nachstehenden Checklisten können bei Mandatierung durch den Versicherungsnehmer, den Versicherer oder auch des Geschädigten des Haftpflichtschadens verwendet werden. Zwar muss Letzteren das Haftpflichtversicherungsverhältnis formaljuristisch nicht interessieren (vgl. Rdn 2). Bestehen und Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes sind jedoch durch d...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 3. Muster

a) Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen Haftpflichtversicherer Rz. 66 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur unverzüglichen Schadensmeldung dient dazu, dem Versicherer Prüfungen über seine Eintrittspflicht und – falls diese bejaht ist – zur Haftpflichtfrage zu ermöglichen. Der Versicherungsnehmer kann jene Mitteilung also erst einmal kurz halten. Die Ges...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / III. Gerichtliche Mandate

1. Checklisten und Praxistipps Rz. 86 Hier kann zunächst auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 46 ff.). Rz. 87 Kommt es zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer zu einem Haftpflichtprozess, muss der Versicherungsnehmer seinen Haftpflichtversicherer unverzüglich über die Klage nebst Zustellungsdatum informieren. Der Versicherungsnehmer bleibt form...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Klage

aa) Deckungsklage vor festgestelltem Haftpflichtanspruch Rz. 98 Steht nicht fest, ob die geltend gemachten Haftpflichtansprüche berechtigt oder aber unberechtigt sind, kann der Versicherungsnehmer nur Versicherungsschutz an sich beanspruchen. In welcher Form, also ob i.S. einer Freistellung von berechtigten oder durch Abwehr unberechtigter Forderungen, Versicherungsschutz zu ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Klageerwiderung

aa) Leistungsfreiheit wegen Vorsatztat des Versicherungsnehmers Rz. 106 Der Versicherungsnehmer hat eine Explosion verursacht, infolge derer das Haus eines Bekannten, in dem er sich aufgehalten hat, in Brand geraten ist. Der Gebäudeeigentümer macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend. Es gibt Hinweise für einen Suizidversuch des Versicherungsnehm...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Sachschäden

Rz. 23 Ein versicherter Sachschaden, also eine durch Substanzeinwirkung entstandene Veränderung der äußeren Erscheinung und Form der Sache mit der Folge der Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit, setzt keine Substanzverletzung jedoch eine fertige Sache voraus. Die Herstellung einer von vornherein fehlerhaften Sache ist kein Sachschaden.[7]mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / cc) Unmittelbare Vermögensschäden

Rz. 24 Während aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vermögensfolgeschäden als Sach- oder Personenschaden gelten und damit versichert sind, sind unmittelbare Vermögensschäden nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt. Dies ist insbesondere in der Berufshaftpflichtversicherung (z.B. der Anwälte) der Fall, zumal die damit abgesicherten Schäden gerade Vermögensschäden sind.mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / d) Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 36 B3–2 und 3 AVB (Ziff. 24 und 25 AHB) regeln allgemeine Obliegenheiten, bei deren Verletzung die Rechtsfolgen gem. § 28 VVG bzw. B3–4 AVB (Ziff. 26 AHB) drohen. Es handelt sich einerseits vor dem Versicherungsfall (B3–2 AVB bzw. Ziff. 24 AHB) um sicherheitsrelevante Obliegenheiten und nach dem Versicherungsfall (B3–3 AVB bzw. Ziff. 25 AHB 2102) neben der Obliegenheit z...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 7 Gesetzliche Regelungen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG), gilt für die Haftpflichtversicherung grundsätzlich auch der Abschnitt 1 zu den Allgemeinen Vorschriften des Kapitels 2 zur Schadensversicherung (§§ 74–87 VVG),[2] jedoch nur soweit...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / e) Verjährung

Rz. 37 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährung des § 195 BGB, für deren Beginn § 199 BGB maßgeblich ist. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB stellt zunächst auf die Anspruchsentstehung ab. Mithin kann die Verjährungsfrist nicht vor Fälligkeit (§ 14 VVG) beginnen. Rz. 38 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches des Versicherun...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Umfang der Versicherung

Rz. 27 Naturgemäß deckt keine Versicherung alle denkbaren Schäden ab. Was konkret versichert ist, lässt sich den Versicherungsbedingungen entnehmen. A1–6 AVB umschreiben als sogenannte primäre (positive) Risikobegrenzungen den Versicherungsumfang. Daneben gibt es sekundäre (negative) Risikobegrenzungen, also Leistungsausschlüsse.[12] Sie sind in A1–7 AVB (Ziff. 7 AHB) gerege...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Hilfsweise: Erstattungspflicht Dritter?

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Muster

Rz. 97 Je nachdem, welche Partei der Anwalt vertritt, sind besondere Fallkonstellationen denkbar. Die nachstehenden Prozessformulare für Klage und Klageerwiderung bauen aufgrund der sehr unterschiedlichen Argumente der Beteiligten nicht auf denselben Sachverhalten auf. Soweit es zum Verständnis nötig ist, werden die zugrundeliegenden Fallbeispiele eingangs kurz erörtert. a) K...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Die Darstellung, was genau in den einzelnen Normen geregelt ist, würde den Umfang dieses Buches sprengen. Da es zur sachgerechten juristischen Arbeit gehört, die einschlägigen Rechtsquellen zu lesen, wird dies auch vorausgesetzt. Gerade Versicherungsbedingungen geben ihren Inhalt meist durch klaren Wortlaut preis. Es empfiehlt sich daher, beim Studium der nachfolgenden...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Versicherte Schäden

Rz. 122 Gedeckte Schadenarten sind gem. A.1.1.1 AKB 2015: Rz. 123 Mit dem Versicherungsschutz auch für Sachschäden durch Abhandenkommen von und für die reinen Vermögensfolgeschäden geht der Deckungsbereich der...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Vertragsunterlagen

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / cc) Versicherte Haftpflichtansprüche

Rz. 124 Auch in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung sind gesetzliche privatrechtliche Haftpflichtansprüche gedeckt, wobei der Wortlaut das BGB und das StVG konkretisierend einbezieht. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung verwiesen werden (siehe Rdn 25 f.).mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Haftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden des Versicherungsnehmers, sondern durch ein Verhalten oder Unterlassen des Versicherungsnehmers entstandene Schäden Dritter, infolge derer der Versicherungsnehmer dem Dritten zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Haftpflichtversicherung dient damit dem Schutz des Versicherungsnehmers vor wirtschaftlichen Nachteilen,...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Versichertes Risiko

Rz. 17 Gem. A1–3.1 S. 1 AVB (Ziff. 1.1 S. 1 AHB) gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbest...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / dd) Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes

Rz. 25 Die Ersatzforderungen müssen auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes beruhen (z.B. §§ 823 ff. BGB). Auch aus vertraglichen Beziehungen folgende Ansprüche sind gedeckt, soweit sie auf dem Gesetz beruhen (z.B. aus positiver Vertragsverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB). Dies gilt dann aber nur hinsichtlich des negativen Interesses. Das Erfüllungs...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Leistung und Rechte des Versicherers

Rz. 30 Nach § 100 VVG bzw. A1–4.1 Abs. 1 AVB (Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB) hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Berechtigt sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Freistellung von berechtigten Ansprüchen

Rz. 32 Stellen sich die Ansprüche als berechtigt heraus, wird der Versicherer den versicherungsvertraglichen Anspruch seines Versicherungsnehmers auf Freistellung von dieser Verbindlichkeit dadurch erfüllen, dass der Versicherer an den Dritten zahlt. Gewährt der Versicherer zunächst seinem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in Form des Rechtsschutzes und führt der Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / dd) Regulierungs- und Prozessvollmacht

Rz. 35 Der Versicherer hat gem. A1–4.2 Abs. 1 AVB 2012 (Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB) eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er hat nach A1–4.2. Abs. 2 AVB (Ziff. 5.2 Abs. 2 AHB) auch eine Prozessvollmacht.[17] Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus und auch im Hinblick auf die Selbstbeteiligung.[18] Die R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Prüfung der Haftpflichtfrage

Rz. 31 Die Prüfung der Haftpflichtfrage, also ob und in welchem Umfang dem Dritten der behauptete Anspruch gegen den Versicherungsnehmer zusteht, leistet der Versicherer durch eigene Mitarbeiter. Wie der Versicherer im konkreten Fall seine Vertragspflichten (Freistellung oder Abwehr) erfüllt, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen – er hat insoweit aber kein Erfüllungswahlr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / cc) Abwehr unberechtigter Ansprüche

Rz. 33 Unberechtigte Ansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer ab. Dies geschieht zunächst durch außergerichtliche Korrespondenz, die der Versicherer nach Schadensmeldung in der Regel unmittelbar mit dem anspruchstellenden Dritten führt. Nimmt der Geschädigte anschließend den Versicherungsnehmer gerichtlich in Anspruch, ist der Versicherer auf seine Kosten (A1–4.2 Abs. 2 AV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Leistungen und Rechte des Versicherers

Rz. 130 Hier kann zunächst auf die Ausführungen zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung (vgl. Rdn 30) verwiesen werden. Der Versicherungsschutz ist zu gewähren in Form der Rz. 131 Die Prüfung der Haftpflichtfrage ist in den Bedingungen nicht genannt. Allerdings muss der Kraftfahrthaftpflichtversicherer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 8 Damit bestimmt sich der Versicherungsinhalt insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Hierzu gehörten in der Vergangenheit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und zusätzlich Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Die BBR haben das jeweils versicherte Risiko ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Leistungsfreiheit wegen Vorsatztat des Versicherungsnehmers

Rz. 106 Der Versicherungsnehmer hat eine Explosion verursacht, infolge derer das Haus eines Bekannten, in dem er sich aufgehalten hat, in Brand geraten ist. Der Gebäudeeigentümer macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend. Es gibt Hinweise für einen Suizidversuch des Versicherungsnehmers sowie dafür, dass der Versicherungsnehmer dies öffentlichke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen Haftpflichtversicherer

Rz. 66 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur unverzüglichen Schadensmeldung dient dazu, dem Versicherer Prüfungen über seine Eintrittspflicht und – falls diese bejaht ist – zur Haftpflichtfrage zu ermöglichen. Der Versicherungsnehmer kann jene Mitteilung also erst einmal kurz halten. Die Gesellschaften sind regelmäßig telefonisch erreichbar. Anders als in der Sachve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Schreiben des Geschädigten an den Versicherungsnehmer

Rz. 73 Für berechtigte Schadensersatzansprüche ist gegenüber dem Geschädigten formal der Versicherungsnehmer eintrittspflichtig (vgl. Rdn 2, 56), da es in der Regel keinen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer (zu den Ausnahmen vgl. Rdn 2, 64 f., 95) gibt. Eine Korrespondenz unmittelbar mit dem über die Regulierung entscheidenden Haftpflichtversicherer ist dennoch s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Umfang der Versicherung

Rz. 125 Die primären (positiven) Risikobeschreibungen lassen sich aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen in A.1.1 – A.1.4 AKB 2015 entnehmen. Rz. 126 A.1.1 AKB 2008 regelt, was genau versichert ist. A.1.2 AKB 2015 nennt die mitversicherten Personen. Anders als in anderen Sparten oder auch der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (vgl. Rdn 28) können die M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Checklisten

Rz. 42 Die nachstehenden Checklisten können bei Mandatierung durch den Versicherungsnehmer, den Versicherer oder auch des Geschädigten des Haftpflichtschadens verwendet werden. Zwar muss Letzteren das Haftpflichtversicherungsverhältnis formaljuristisch nicht interessieren (vgl. Rdn 2). Bestehen und Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes sind jedoch durch den einen Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Antwort des Versicherungsnehmers an den Schädiger

Rz. 75 Gibt der Versicherungsnehmer an ihn gerichtete Korrespondenz des Geschädigten an seinen Haftpflichtversicherer weiter, wird der Versicherer den Kontakt zu dem Geschädigten aufnehmen. Man kann aus Gründen der Höflichkeit durch ein Antwortschreiben an den Geschädigten z.B. wie folgt reagieren: Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.3: Antwort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / g) Schweigepflichtentbindungserklärung des Geschädigten (Heilberufe)

Rz. 84 Ärztliche Auskünfte erhalten sowohl der eigene Anwalt als auch der ggf. für einen Schaden eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nur bei Vorlage einer Schweigepflichtentbindungserklärung. Man kann natürlich darauf warten, dass der Versicherer ein vorbereites Formular übersendet. Zur Beschleunigung trägt indes die unmittelbare Übersendung eines eigenen Exemplars be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 114 Gesetzliche Regelungen finden sich zunächst im PflVG, zu dem es auch noch eine KfzPflVV gibt. Weiteres findet sich in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG), gilt für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung grundsätzlich auch der Abschnitt 1 zu den Allgemeinen Vorsch...mehr