Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Kosten-Nutzen-Bilanz

Rz. 191 Begrifflich bedeutet Risk-Management zwar zunächst nur die Vermeidung von unnötigen Haftungsfällen, gleichzeitig bedeutet ein im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung verstandenes Risk-Management aber auch eine immense Effektivitätssteigerung und Kostensenkung.[264] Regresse von Patienten, Sozialversicherungsträgem und privaten Krankenversicherungen beei...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschäden

Rz. 18 Unter der VSV sind vornehmlich Eigenschäden eines versicherten Unternehmens gedeckt, die diesem durch Vertrauenspersonen (§§ 1, 2, 5-8 AVB VSV) oder durch Dritte (§§ 10-16 AVB-VSV) zugefügt werden. Darüber hinaus besteht Deckung für Fremdschäden, d.h. Schäden, die einem Dritten durch eine Vertrauensperson zugefügt werden, für die das versicherte Unternehmen aufgrund e...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Hinweise

Rz. 18 Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer ist (insbesondere) bei größeren Personenschäden stets darum bemüht, mit dem Geschädigten einen Abfindungsvergleich zu schließen, mit dem sämtliche zukünftigen Ansprüche abgegolten werden. Für den Geschädigten hat dies den Vorteil, dass er den gesamten Schadensersatzanspruch ohne Zukunftsrisiko – ggf. kapitalisiert – erhält un...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)

Rz. 68 Nach § 100 VVG ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Die Musterbedingungen definieren ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 213 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt aus, dass der a...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenereignis- oder Folgeereignistheorie

Rz. 120 Bis 1982 formulierte Ziff. 1.1 AHB noch, ein "Ereignis" und nicht ein "Schadenereignis" müsse während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein. In seiner Entscheidung vom 27.6.1957 definierte der damals für das Recht der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zuständige II. Zivilsenat diesen Begriff. "Ereignis" sei nicht die einzelne Schadenursache, sondern das...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 82 Nach D.1.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[104] Rz. 83 Nach D.1.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzun...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Berufsausübung

Rz. 83 Das versicherte Risiko in der Arzthaftpflichtversicherung ist die ärztliche Tätigkeit als solche.[125] Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko (Ziff. 1.1 AHB). Darunter fällt das Risiko, aus Vorschriften in Anspruch genommen zu werden, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines unter Ziff. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen kn...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Entwicklungen

Rz. 2 Die D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Einige Syndikate bei Lloyd’s boten ab 1933 erste D&O-Versicherungen an.[4] Letztlich wird der D&O-Vertrag als Reaktion auf den "schwarzen Freitag" – den Zusammenbruch der New Yorker Börse am 25.10.1929 – und den Erlass von Bundeswertpapiergesetzen in den USA verstanden ("Securities Act 1933" und "Securities...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 76 Obliegenheiten sind nach h.M. Verhaltensnormen, die jeder Versicherungsnehmer beachten muss, um seinen Versicherungsanspruch zu erhalten.[94] Es sind keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Versicherungsanspruch behalten will.[95] Die Kraftfahrtversi...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Verjährung

Rz. 217 Nach § 115 Abs. 2 S. 1 VVG unterliegt der Direktanspruch gegen den Versicherer der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. eine mitversicherte Person (§ 852 BGB, § 14 StVG). Die Verjährung endet spätestens in zehn Jahren von dem Schadenereignis an, § 115 Abs. 2 S. 2 VVG. Ist der Anspruch des Dritten beim...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Niedergelassener Arzt

Rz. 81 Die Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes umfasst die gesetzliche Haftpflicht für seine berufliche Tätigkeit in der eigenen Praxis, unabhängig davon, ob diese als Einzelpraxis oder als Gemeinschaftspraxis organisiert ist. Versichert ist auch die Tätigkeit als Vertreter eines z.B. wegen Urlaubs oder Erkrankung vorübergehend verhinderten Kollegen. Eb...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Schwangerschaftsabbruch

Rz. 89 Der Schwangerschaftsabbruch ist in den BBR der Versicherer nicht ausdrücklich geregelt. Der Schwangerschaftsabbruch, den der Arzt mit Einwilligung der Schwangeren vornimmt, ist nach § 218a Abs. 1 StGB strafrechtlich nicht tatbestandsmäßig bzw. nach § 218a Abs. 2, 3 StGB nicht rechtswidrig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Strafbarkeit des Arz...mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 15 Die Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsfall werden in den AKB in Abschnitt E.1.1 und für die KH-Versicherung zusätzlich in Abschnitt E.1.2 AKB 2015 geregelt. Danach ist der Versicherungsnehmer u.a. dazu verpflichtet,mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Nachhaftung

Rz. 225 § 117 Abs. 2 VVG begründet die so genannte Nachhaftung des Versicherers. Das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses kann dem Direktanspruch des Geschädigten grundsätzlich nur entgegengehalten werden, wenn das Schadenereignis später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem der Versicherer dies der Zulassungsstelle mitgeteilt...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Kein Direktanspruch bei vorsätzlicher Herbeiführung

Rz. 227 Es besteht kein Direktanspruch nach § 117 Abs. 1 VVG gegen den KH-Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer.[308] Denn der KH-Versicherer haftet nach § 103 VVG bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht, so dass in einem solchen Fall der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Verhältnis der Modell-Bedingungen zu den AHB

Rz. 22 In der Präambel zu Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells heißt es, dass sich der Versicherungsschutz für Produkthaftpflichtrisiken von Industrie- und Handelsbetrieben nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (also den AHB) und den folgenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen ergibt. Bedingt durch die bereits im Modell...mehr

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§ 18 Transportversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Transportversicherung zählt zu den ältesten Versicherungsformen. Um sich gegen die Gefahren von Raub und Überfällen zu schützen, schlossen sich um 2000 vor Chr. babylonische Kaufleute zu Allianzen zusammen. Sie verpflichteten sich gegenseitig, die innerhalb der Allianz entstehenden Verlustschäden gemeinsam zu tragen. Bereits um das Jahr 3000 vor Chr. kollektivierte...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rechtsprechung

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Sachschäden

Rz. 102 Schäden durch die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen werden i.d.R. mit 100.000 EUR versichert (1.3.6 (3) BBR). Ist der durch die Einwirkung entstandene Sachschaden ausgeschlossen, dann ist auch der Folge-Sachschaden nicht gedeckt.[139] Das Abhandenkommen von Patienteneigentum stellt einen reinen Vermögensschaden dar, der gesondert zu versichern ist (siehe Rdn 1...mehr

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Ausländische Unfallbeteiligte

Rz. 241 Grundlage der Schadenregulierung bei Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge und Anhänger ist das Grüne-Karte-System.[321] Das Grüne-Karte-System regelt Unfälle, die durch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im Wohnsitzland des Geschädigten verursacht werden. Die meisten europäischen Länder sind dem Grüne-Karte-System angeschlossen. Bei Unfällen im Inland richte...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsprämie

Rz. 36 Die Höhe der Prämie, die grundsätzlich von der Versicherungsnehmerin getragen wird, ist frei auszuhandeln. Die Prämienhöhe berücksichtigt eine Vielzahl verschiedener Risikofaktoren. Prämienberechnungsgrundlage ist vor allem die Bilanzsumme (> 20 Mio. EUR i.d.R.), aber auch der Umsatz und m.E. – auch wenn dies bisweilen negiert wird – die Mitarbeiterzahl der Versicheru...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Privatrechtlichen Inhalts

Rz. 55 Die in D&O-Verträgen teilweise in Anlehnung an frühere Bedingungsmodelle des GDV (bis zur Abänderung in den Verbandsempfehlungen im Jahre 2013) vorgesehenen Beschränkungen auf die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen[186] "privatrechtlichen Inhalts", schlossen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen von der Deckung aus (vgl. Ziff. 1.1 des Modells aus Mai 2011). Wenn...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Abwendung und Minderung des Schadens (Ziff. 7.2.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 234 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, dem Versicherer jede notwendige Auskunft zu besorgen und etwaige Weisungen zu befolgen. Ziff. 7.2.2 DTV-VHV 2003/2011 weicht insoweit vom Wortlaut des § 82 VVG ab, als es dort nicht "nach" Eintritt, sondern "bei" Eintritt des Versicherungsfalls hei...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Abgrenzung zu anderen Versicherungen: Betriebs-/Produkt-/ Umwelthaftpflichtversicherung/VHV/E&O/PI/Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 47 Die Konsequenzen der strengen Begrenzung auf Vermögensschäden rühren zum Teil daraus, dass die Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensfolgeschäden) regelmäßig bereits in der Betriebshaftpflicht-, der Produkthaftpflicht- (Ziff. 4.2 des GDV-Modells, allgemein zur Produkthaftpflichtversicherung siehe § 12 Rdn 1 ff.)[1...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Vorsatz

Rz. 144 Vorsatz ist – wie auch sonst im Zivilrecht – Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges. Bedingter Vorsatz genügt. Rz. 145 In der Haftpflichtversicherung muss der Vorsatz auch die Schadenfolgen umfassen.[236] Es ist aber nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer auch den konkreten Schadenablauf in allen Einzelheiten übersehen hat.[237] Es genügt, dass der Ve...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Fremdversicherung

Rz. 186 Der Versicherungsnehmer haftet für Kenntnis und Verhalten des wahren wirtschaftlich Versicherten (Fremdversicherung) über § 47 VVG genauso wie für sein eigenes. Ein grob fahrlässiges Fehlverhalten des Eigentümers als Versichertem muss sich der Versicherungsnehmer deshalb unabhängig von der Repräsentanteneigenschaft zurechnen lassen.[257] Rz. 187 In der Kaskoversicheru...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 43 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vorsätzliche Schadenverursachung und wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 135 Ziff. A-7.1 AVB-D&O sieht zunächst einen Ausschluss vor wegen "vorsätzlicher Schadenverursachung".[367] Dieser Leistungsausschluss entspricht dem in § 103 VVG [368] bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenereignisses.[369] Erfasst ist damit auch der "bedingte Vorsatz", also die "billigende Inkaufnahme der Schädigung".[370] Es ist allerdings hervorzuheben, dass sich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 5. Ausübung dieser Tätigkeit und Kausalzusammenhang zur Pflichtverletzung

Rz. 67 Es muss ferner ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen den ausgeübten Tätigkeiten der versicherten Personen und der Pflichtverletzung bestehen. Ähnlich wie dies die Rechtsprechung zum Verrichtungsgehilfen (zu § 831 BGB) und dem dortigen Merkmal "in Ausführung der Verrichtung" aufgestellt hat, muss der Schaden nicht nur gelegentlich, sondern eben "bei Ausübung ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / a) Fall

Rz. 54 Die 70-jährige Mandantin A ist Opfer eines schweren Personenschadens. Sie ging am Schadenstag mit ihrem Hund einkaufen. Sie befand sich gerade auf dem Bürgersteig vor einem Warenhaus, als sich auf dem Bürgersteig der sechsjährige B auf seinem Fahrrad näherte. B wollte den Hund der A dadurch erschrecken, dass er möglichst nah an ihm vorbeifährt. Dabei verschätzte er si...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Belegarzt

Rz. 76 Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Abs. 2 SGB V; § 18 KHEntgG). Regelmäßig wir...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / D. Anspruchsanmeldung

Rz. 91 Je nach der Art des konkreten Schadenseintritts stehen dem Geschädigten unterschiedliche Anspruchsgegner zur Verfügung. Wird der Schaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht, können dies gleichermaßen Fahrer, Halter und der für das Fahrzeug zuständige Kfz-Haftpflichtversicherer sein. Wird der Schaden durch einen Passanten, einen Radfahrer oder beispielsweise ein Tier ve...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verwendungsklausel

Rz. 80 Nach D.1.1 AKB 2015 darf ein Fahrzeug nicht zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Ein Verstoß des Versicherungsnehmers führt zu einem Leistungskürzungsrecht des Versicherers; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich das Limit der Leistungsfreiheit nach § 5 Abs. 3 S. 1, 2 KfzPflVV. Rz. 81 Der im Versicherun...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 215 Der Versicherer haftet dem Geschädigten als Gesamtschuldner zusammen mit dem haftpflichtigen Versicherungsnehmer bzw. mitversicherten Personen, § 115 Abs. 1 S. 3 VVG. Hinweis Kommt es zum Rechtsstreit, sollte in der Regel der Versicherer verklagt werden. Eine subjektive Klageerweiterung gegen den Fahrer oder Halter ist regelmäßig nur sinnvoll, wenn diese ansonsten als...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 87 Nach D.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Anders als in der Kaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer in der KH-Versicherung wegen § 28 Abs. 3 S. 1 VVG, D.2.2 AKB den Kausal...mehr

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§ 18 Transportversicherung / k) Nichterfüllung der Leistungspflicht aus Verkehrsverträgen (Eigenschäden) (Ziff. 6.11 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 200 Typischerweise sind in der Haftpflichtversicherung Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen als Eigenschäden ausgeschlossen. Die Anwendung dieses Ausschlusses in der Verkehrshaftungsversicherung ist allerdings mit Problemen verbunden, da etwa die fehlende Ablieferung des Gutes und der daraus folgende Schadensersatz eine Nichterfüllung der verkehrsvertraglichen Leistungs...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / V. Abgrenzungsfragen

Rz. 13 Die VSV hat Vermögensschäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen bzw. Straftaten zum Gegenstand, wohingegen solche Verhaltensweisen in der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind (vgl. Nr. A-7.1 AVB D&O[44]). Zudem basiert die D&O-Versicherung auf dem Claims-Made-Prinzip (Nr. A-2 AVB D&O), während der VSV üblicherweise das Feststellungsprinzip zugrunde liegt.[45...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Ersatzpflicht des Schädigers unter Übernahme des "Werkstattrisikos"

Rz. 14 Erweisen sich Reparaturarbeiten einer Werkstatt als mangelhaft, stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Folgeschäden (z.B. Kosten einer Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) zu tragen hat. Dieses Risiko hat i.d.R. die Schädigerseite zu tragen, die ja ebenfalls für die Mehraufwendungen aufkommen müsste, wenn sie (theoretisch) selber die Reparaturwerk...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / I. Übersicht

Rz. 96 Fällt dem Geschädigten ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung zur Last und soll dessen eigener Vollkaskoversicherer neben dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in Anspruch genommen werden, führt dies unter Berücksichtigung des sog. Quotenvorrechts zu einer erheblichen Besserstellung des Geschädigten. Rz. 97 Nimmt der Geschädigte zunächst seine Vollkask...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 218 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[293] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / b) Ungeklärte Fragen

Rz. 15 Die Entscheidung des EuGH wirft allerdings eine Reihe an weiteren Fragen auf: Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Ermittlung des Wohnsitzes des Geschädigten abzustellen? Den Zeitpunkt des Verkehrsunfalls oder den Zeitpunkt der Klagerhebung? Erste Gerichte sprechen sich dabei z.B. dafür aus, dass hierfür nicht entscheidend ist, wo die aus einem Unfall resultierende Verlet...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Patient

Rz. 34 Die allgemeine Betriebshaftpflicht baut auf den AHB auf und erfasst die spezifischen betrieblichen Haftungsrisiken, für weitere spezielle Haftungsbereiche hat die Versicherungswirtschaft spezifische Versicherungsprodukte entwickelt, z.B. Produkt- oder umweltschaftliche Bedingungen. Zur Beschreibung der möglichen Haftung in Ergänzung zu den AHB dienen die "Besonderen B...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / VII. Rentenzahlung bei Dauerschaden oder Geldabfindung

Rz. 157 Verbleibt bei dem Geschädigten aufgrund dauerhafter Verletzungen eine monatliche unfallbedingte Einbuße, z.B. in Form eines entgangenen Verdienstausfalls, ist diese i.d.R. als monatlicher Entschädigungsbetrag in Form von (vierteljährlich im Voraus zu zahlenden) Renten auszugleichen. Der Anspruch auf Zahlung einer Rente besteht bis zum fiktiven Ende der Lebensarbeitsz...mehr