Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 330 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadensersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlv... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / V. Strafrechtsschutz

Rz. 114 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung enthält nur einen eingeschränkten Rechtsschutz im Strafverfahren (Ziff. 5.3 AHB) "wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann". Ein erweiterter Strafrechtsschutz bedarf einer besonderen Vereinbarung (2.1.4 BBR). Teilweise haben die Berufsverbände ein... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Versicherungsumfang

Rz. 68 Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt davon ab, für welche Personen welche Risiken mitversichert werden. Dies ist individuell vereinbar. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die bei der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung üblichen Vereinbarungen, deren Inhalt durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 182 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[348] (Stand: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dass mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 47 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG) (differenzierend noch § 38 Abs. 1 VVG a.F.). Rz. 48 Bei Rücktritt nach § 37 Abs. 1 VVG kann der Versicherer gem. § 39 Abs. 1 S. 3 VVG nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. In der Kfz-Haftpflichtvers... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Schadenereignisbegriff

Rz. 119 Die meisten Arzthaftpflichtversicherer treffen in ihren Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung Ärzte (BBR) keine eigenen Regelungen zur zeitlichen Bestimmung des Deckungsschutzes, sondern legen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. Die AHB knüpfen die Leistungspflicht des Vers... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Gebrauch des Fahrzeugs

Rz. 200 Die im Abschnitt A.1.1 AKB beschriebenen Schäden müssen "durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs" entstanden sein. Der Begriff des Gebrauches umfasst den des Betriebes i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG, geht aber noch darüber hinaus.[276] Gedeckt sind die typischen, vom Gebrauch des Fahrzeuges selbst und unmittelbar ausgehenden Gefahren,[277] z.B. auch Schweißa... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / I. Musterbedingungen des GDV

Rz. 200 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: mehr

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§ 8 Sachschaden / b) Nutzungswille

Rz. 352 Zwar liegt der Schluss nahe, dass der Geschädigte nach dem Unfall sein Fahrzeug wie bisher weiter nutzen will. Da dies aber nicht zwingend ist, sondern der Unfall für den Geschädigten auch den Anlass geben kann, sein Fahrzeug nicht weiter nutzen zu wollen, hat er seinen Nutzungswillen und die ihm mögliche Nutzung zumindest dann darzulegen und zu beweisen, wenn die Ge... mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu... mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Betrieb eines Kraftfahrzeugs/Kraftfahrzeuganhängers

Rz. 7 Der Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs (und jetzt auch eines Kraftfahrzeuganhängers) ist weit auszulegen, um den hohen Gefahren im Straßenverkehr gerecht zu werden.[4] Von ihm werden sämtliche Schäden umfasst, die durch Gefahren adäquat verursacht werden, die dem Kraftfahrzeug typischerweise innewohnen. Das Tatbestandsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeug... mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Kein Direktanspruch des Unternehmens gegenüber dem Versicherer

Rz. 37 Noch vor Inkrafttreten des VVG 2008 kam es zu Fällen, in denen Unternehmen versuchten, gegenüber Organmitgliedern bestehende Innenhaftungsansprüche direkt gegenüber dem D&O-Versicherer geltend zu machen, ohne – vorab – den Anspruch gegen das Organmitglied zu richten. Mit der Frage, ob und inwieweit ein "direkter Zahlungsanspruch" der Versicherungsnehmerin gegen einen ... mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Transportversicherung als Großrisiko

Rz. 18 § 210 VVG enthält Abweichungen vom zwingenden Recht und verweist auf die in Anlage 1 zum VAG genannten Großrisiken: Zitat § 210 Großrisiken, laufende Versicherung (1) Die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz sind auf Großrisiken und auf laufende Versicherungen nicht anzuwenden. (2) Großrisiken im Sinne dieser Vorschrift sind: mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers

Rz. 29 Krankenhausträger sind nicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.S.d. § 102 VVG für sich selbst und ihre Bediensteten verpflichtet. Selbst für Träger von großschadensträchtigen geburtshilflichen Abteilungen gilt keine Versicherungspflicht, geschweige denn eine Mindestversicherungssumme, während Träger von Hebammenschulen zugunsten ihrer Schülerinnen ... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Gründe für die Einführung der Produkthaftpflichtversicherung und deren Entwicklung

Rz. 11 Für die Einführung einer gesonderten Produkthaftpflichtversicherung gibt es viele Gründe: Die Verschärfung der deliktischen Produzentenhaftung – durch die oben bereits erwähnten Urteile[43] – und parallel in dieser Zeit erfolgte wissenschaftlich-dogmatische Untersuchungen ließen in der Versicherungswirtschaft, aber auch im Bereich der Unternehmerschaft Überlegungen au... mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / I. Allgemeines

Rz. 9 Den genauen Bezug und das Verhältnis zwischen USchadG und der daraus resultierenden USV ist bereits aus der Beschreibung des Gegenstandes der Versicherung in Ziff. 1 USV abzulesen.[14] Danach ist versichert die "gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß USchadG zur Sanierung von Umweltschäden". Umweltschäden sind nach den Versich... mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Abwasseranlagen, Einbringen von Abwässern

Rz. 27 Nach Ziff. 2.4 UHV ist das besondere Abwasserrisiko versicherungstechnisch gedeckt. Der Versicherungsnehmer soll Schutz dafür erhalten, dass er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, weil er entweder Inhaber einer Abwasseranlage ist oder aber dafür in Haftung genommen wird, dass er Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet hat oder derart auf ein Gewä... mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / I. Allgemeines

Rz. 8 Nach der UHV ist zunächst – in Erweiterung und unter Bezugnahme auf die Ausschlüsse der AHB – versichert die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung für die gemäß Ziff. 2 UHV im Versicherungsschein angegebenen Risiken". Es erfolgt eine "Nullstellung" des Risikos.[5] Rz. 9 Ausgangs... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Zahnärztliche Tätigkeit

Rz. 91 Für die Versicherung des Zahnarztes gelten regelmäßig gleich lautende oder ähnliche Bedingungen wie für die Ärzte der Humanmedizin. Aus den ebenfalls geltenden AHB gewinnt hier aber eine Bestimmung besondere Bedeutung, nämlich die Erfüllungsklausel des Ziff. 1.2 (1) AHB. Nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist hiernach die Erfüllung von Verträgen und die anst... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 164 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[215] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul... mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Feuer-Haftungsversicherung

Rz. 329 Bei der Feuer-Haftungsversicherung handelt es sich systematisch um eine Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor dem Risiko, dass durch ein auf seinem Versicherungsgrundstück verursachtes Schadenereignis Schäden an Sachen Dritter verursacht werden, für die der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen ... mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / III. Annahme des Mandats/Parteiverrat gemäß § 356 StGB

Rz. 35 Bereits bei der Annahme des Mandats muss zwingend geprüft werden, ob sich der Anwalt der Gefahr eines Parteiverrats gem. § 356 StGB aussetzt. Diese Frage besitzt gerade bei der Bearbeitung von Verkehrsunfallmandaten besondere Bedeutung. Ein Parteiverrat wird u.a. durch die Annahme eines Doppelmandats begründet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn innerhalb dess... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 49 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[100] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche ... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen

Rz. 54 In der Regel decken sämtliche auf dem Markt übliche D&O-Versicherungskonzepte die Inanspruchnahme der versicherten Person auf der Grundlage der "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen". Damit wird auf die allgemeinen Regelungen in Ziff. 1.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Stand: Februar 2016) verwiesen und an den Tatbestand... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv... mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Versicherungsbedingungen zur Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

Rz. 183 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: HDI Versicherung AG mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Konsequenzen für die Arzthaftpflichtversicherung

Rz. 122 Bis heute steht eine höchstrichterliche Entscheidung aus, ob mit dem Austausch des Begriffes "Ereignis" gegen "Schadenereignis" in Ziff. 1.1 AHB eine Rückkehr zur Schadenereignistheorie bewirkt wurde. Erst recht fehlt ein Urteil aus dem Bereich Arzthaftpflichtversicherung. Die derzeitige Fassung der AHB ist für Versicherer und Versicherungsnehmer mit Unsicherheiten v... mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. Wirtschaftliche Bedeutung der Güterversicherung

Rz. 23 Deutschland nimmt im Außenhandel, insbesondere im Export eine herausragende Stellung ein. Da Exporte in der Regel in Deutschland versichert werden, zählt der deutsche Güterversicherungsmarkt – gemessen am Prämienaufkommen – ebenfalls zur Weltspitze. Auch national ist die Güterversicherung die bedeutendste Sparte der Transportversicherung. Rechtlich handelt es sich hie... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden

Rz. 128 Nach Ziff. A-6.6 AVB-D&O gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Versicherungsbedingungen zur Hausratsversicherung

Rz. 279 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Rz. 1 Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilwesenversicherung sind die Beratung beim Vertragsabschluss sowie die Beratung und Prozessvertretung beim Haftungsfall. Hauptfragen der Arzthaftpflichtversicherung sind z.B. "Wer muss sich versichern?", "Welche Tätigkeiten sind versichert?", "Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?" und "Wie hoch ... mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. "Krankes Versicherungsverhältnis"

Rz. 71 Ein "krankes Versicherungsverhältnis" liegt vor, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis gegenüber seinem Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags leistungsfrei ist, im Außenverhältnis jedoch gegenüber dem geschädigten Dritten aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG weiterhin zur Leistung verpflich... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / O. Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung

Rz. 192 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren.... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Schadensersatzpflicht des Versicherers trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis

a) "Krankes" Versicherungsverhältnis Rz. 223 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 213 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers... mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / D. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 34 Gemäß Abschnitt A.1.1.4, E.1.2.4 AKB 2015 gilt der Versicherer als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen Ansprüche aus Anlass eines Schadensfalls zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Die Regulierungsvollmacht des Versicherers umfasst das Recht zum Anerkenntnis,... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon... mehr

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§ 32 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers... mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 33 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 34 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 127 Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls besteht gem. E.2.3 und E.2.4 AKB für die Kfz-Haftpflichtversicherung und gem. E.2.1 AKB für die Kaskoversicherung. aa) Verschulden Rz. 128 Bezüglich des Verschuldens gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Obliegenheiten vor Eintr... mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Gesetzlicher Ausschluss (§ 81 VVG)

Rz. 83 Der VR ist nach § 81 Abs. 1 VVG nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der VN oder einer seiner Repräsentanten vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. Handelt es sich bei dem vorsätzlich agierenden Repräsentanten um eine Vertrauensperson, hat der VN gleichwohl Anspruch auf Entschädigung. Da die Vertrauensschadenversicherung gerade dem Zweck dient, dem VN Schäden... mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Freistellung

Rz. 281 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer, der Regelfall ist der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer, der ihn von begründeten Schadensersatzansprüchen freistellen muss.[425] Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherer... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d... mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Haftung gem. § 839 BGB, Art. 34 GG

Rz. 57 Die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Beamter bzw. vergleichbarer Personen ist je nach Charakter der Fahrt unterschiedlich. Ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Fall eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines ihrer Fahrzeuge sowohl aus Gefährdungs- als auch aus Verschuldenshaftung haften. F... mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per... mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 207 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5 AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 ... mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [69] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[70] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ... mehr