Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Rz. 1 Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilwesenversicherung sind die Beratung beim Vertragsabschluss sowie die Beratung und Prozessvertretung beim Haftungsfall. Hauptfragen der Arzthaftpflichtversicherung sind z.B. "Wer muss sich versichern?", "Welche Tätigkeiten sind versichert?", "Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?" und "Wie hoch ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. "Krankes Versicherungsverhältnis"

Rz. 71 Ein "krankes Versicherungsverhältnis" liegt vor, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis gegenüber seinem Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags leistungsfrei ist, im Außenverhältnis jedoch gegenüber dem geschädigten Dritten aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG weiterhin zur Leistung verpflich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / O. Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung

Rz. 192 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Schadensersatzpflicht des Versicherers trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis

a) "Krankes" Versicherungsverhältnis Rz. 223 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 213 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers...mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / D. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 34 Gemäß Abschnitt A.1.1.4, E.1.2.4 AKB 2015 gilt der Versicherer als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen Ansprüche aus Anlass eines Schadensfalls zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Die Regulierungsvollmacht des Versicherers umfasst das Recht zum Anerkenntnis,...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 32 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 33 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 34 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 127 Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls besteht gem. E.2.3 und E.2.4 AKB für die Kfz-Haftpflichtversicherung und gem. E.2.1 AKB für die Kaskoversicherung. aa) Verschulden Rz. 128 Bezüglich des Verschuldens gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Obliegenheiten vor Eintr...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Gesetzlicher Ausschluss (§ 81 VVG)

Rz. 83 Der VR ist nach § 81 Abs. 1 VVG nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der VN oder einer seiner Repräsentanten vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. Handelt es sich bei dem vorsätzlich agierenden Repräsentanten um eine Vertrauensperson, hat der VN gleichwohl Anspruch auf Entschädigung. Da die Vertrauensschadenversicherung gerade dem Zweck dient, dem VN Schäden...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Freistellung

Rz. 281 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer, der Regelfall ist der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer, der ihn von begründeten Schadensersatzansprüchen freistellen muss.[425] Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherer...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Haftung gem. § 839 BGB, Art. 34 GG

Rz. 57 Die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Beamter bzw. vergleichbarer Personen ist je nach Charakter der Fahrt unterschiedlich. Ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Fall eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines ihrer Fahrzeuge sowohl aus Gefährdungs- als auch aus Verschuldenshaftung haften. F...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 207 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5 AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [69] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[70] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Direktanspruch des Geschädigten

1. Allgemeines Rz. 213 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt a...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Keine gesetzliche Pflichtversicherung

Rz. 24 Nach geltender Rechtslage – de lege lata – besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung.[102] Der Vorstand hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Frage, ob er eine D&O-Versicherung abschließt oder nicht. Die D&O-Versicherung ist – nach wie vor – eine freiwillige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Frage, ob ein Anspruch des Vor...mehr

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§ 8 Sachschaden / g) Geringerer Restwert

Rz. 109 Erzielt der Geschädigte bei der Veräußerung des Kfz einen geringeren Restwert als denjenigen, der im Gutachten ausgewiesen ist, muss er sich jedoch nicht generell den vom Gutachter geschätzten höheren Wert anrechnen lassen. Vielmehr kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den konkret erzielten Restwertbetrag zugrunde legen.[103] Dies gilt auch bei einer rein ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Rückwärtsdeckung

Rz. 91 Nach § 100 VVG bezieht sich die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur auf während der Versicherungszeit eingetretene Tatsachen.[279] Die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt heute angebotenen D&O-Versicherungen sieht von vornherein eine "Rückwärtsversicherung" vor. Zurückhaltender war die Formulierung zur Rückwärtsversicherung noch in den früheren Verbandsempfe...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / V. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls/Rettungskosten

Rz. 47 Es ist bereits allgemeine Grundlage des Versicherungsrechts, dass auch der Versicherer ein Interesse daran hat, einen Schadeneintritt – soweit ihm dies möglich ist – zu verhindern. Ungeachtet des Versicherungstyps wäre es sinnwidrig, wenn ein Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden nicht verhindern würde, nur um ihn nachher als entstandenen Schaden realisieren zu ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Aufbau des VVG

Rz. 10 Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §§ 1–18 Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten §§ 19–32 Abschnitt 3 Prämie §§ 3...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Rückwärtsversicherung

Rz. 18 Liegt der im Versicherungsschein bezeichnete Zeitpunkt des Beginns der Versicherung vor dem Datum des formellen Vertragsschlusses, besteht eine Rückwärtsversicherung i.S.d. § 2 VVG.[3] Auch in der Kaskoversicherung kann eine Rückwärtsversicherung vorliegen, wenn nur für die Haftpflichtversicherung eine vorläufige Deckung erteilt worden ist.[4] Nach § 2 Abs. 4 VVG ist ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Beschränkung auf Mindestversicherungssummen, Verweisungsprivileg

Rz. 226 In den Fällen des § 117 Abs. 1 und Abs. 2 VVG haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen und der von ihm übernommenen Gefahr. § 117 Abs. 3 S. 2 VVG schließt die Haftung des Versicherers im gestörten Kfz-Haftpflichtversicherungsverhältnis in den Fällen aus, in denen der Geschädigte von einem anderen Schadensversicherer od...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / O. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 222 Während § 81 VVG die Leistungspflicht des Schaden-Versicherers bei Vorsatz ganz und bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers teilweise ausschließt, ist der Haftpflichtversicherer für jede, auch grobe Fahrlässigkeit, eintrittspflichtig (§ 103 VVG). § 81 VVG betrifft die gesamte Schadensversicherung, während § 103 VVG nur für die Haftpflichtversicherung gilt....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsaufsichtsgesetz 1901 (VAG)

Rz. 19 Die vom deutschen Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. Durch das 3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG ist es zum 1.7.1994 zu wesentlichen Veränderungen gekommen. Rz. 20 Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft erhalten in ihr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

Rz. 221 In der Valorenversicherung (§ 5 Abs. 1 AVBSP) heißt es, dass "Versicherungsschutz besteht", solange die versicherten Sachen bestimmungsgemäß getragen oder sicher verwahrt werden. Trotz der Formulierung "Versicherungsschutz besteht" handelt es sich insoweit um verhüllte Obliegenheiten.[268] Aus der Haftpflichtversicherung: Nach § 4 Abs. 2 S. 3 AHB a.F. muss der Versich...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 228 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158i VVG a.F. begründen....mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherung der Güter

Rz. 8 Unabhängig von der Wahl des Transportmittels können alle Arten von Gütern versichert werden, wobei es sich um eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung handelt.[9] Die Beförderung kann per Schiff, Flugzeug, Kfz, Tier oder Mensch erfolgen. Zur Güterversicherung zählen auch die Werkverkehrs- (vgl. §§ 1 Abs. 2, 9 GüKG), die Autoinhalts- sowie die Valorenversicherung. R...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Hinweise

Rz. 63 Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Eintrittspflicht des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. gegeben ist, beauftragt es einen bundesdeutschen Kfz-Haftpflichtversicherer mit der Regulierung des Schadensfalls. Die damit verbundene Antwort enthält die erforderlichen Informationen über Name und Adresse des Versicherers sowie über die Schadensnummer, unter der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / S. Versicherungsleistung

Rz. 272 Der Versicherer hat normalerweise die Entschädigung in Geld zu leisten. Es sind aber auch Dienstleistungen oder Sachleistungen möglich, zu deren Erbringung sich der Versicherer im Versicherungsvertrag verpflichtet. In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprü...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012

Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen (§ 3 Abs. 2 a ARB). Der Risikoausschluss hat lediglich eine klarstellende Funktion, da die Abwehr bereits in den versicherten Leistungsarten gem. § 2 ARB nicht enthalten ist. Solchen Rechtsschutz z...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Übersicht

Rz. 15 Bei Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII tritt keine Haftungsbeschränkung ein, da der Versicherte diese Schäden als "normaler" Teilnehmer am Straßenverkehr verursacht und sich gerade keine besonderen Risiken des Arbeitsplatzes realisieren. Der Sozialversicherungsträger bleibt auch in diesen Fällen weiterhin zur Leistung verpflichtet. Daneben besteht auch die...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Kosten-Nutzen-Bilanz

Rz. 191 Begrifflich bedeutet Risk-Management zwar zunächst nur die Vermeidung von unnötigen Haftungsfällen, gleichzeitig bedeutet ein im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung verstandenes Risk-Management aber auch eine immense Effektivitätssteigerung und Kostensenkung.[264] Regresse von Patienten, Sozialversicherungsträgem und privaten Krankenversicherungen beei...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschäden

Rz. 18 Unter der VSV sind vornehmlich Eigenschäden eines versicherten Unternehmens gedeckt, die diesem durch Vertrauenspersonen (§§ 1, 2, 5-8 AVB VSV) oder durch Dritte (§§ 10-16 AVB-VSV) zugefügt werden. Darüber hinaus besteht Deckung für Fremdschäden, d.h. Schäden, die einem Dritten durch eine Vertrauensperson zugefügt werden, für die das versicherte Unternehmen aufgrund e...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Ansprüche gegen Passanten/Fahrradfahrer/Kinder

Rz. 43 Verursachen Passanten, Fahrradfahrer oder sonstige am Verkehrsgeschehen Beteiligte Schäden an Kraftfahrzeugen, stellt dies im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung insoweit einen Sonderfall dar, als die Schädiger über keinen Versicherungsschutz in einer Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Ein Direktanspruch gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG scheidet demgemäß von vornherein...mehr

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§ 8 Sachschaden / aa) Fehlende Zugänglichkeit eines anderen Tarifs als des Unfallersatztarifs

Rz. 293 In erster Linie steht dem Geschädigten die Möglichkeit offen, den Nachweis zu führen, dass ihm ein günstigerer Tarif nicht ohne Weiteres zugänglich gewesen ist. Er muss lediglich im Rahmen der ihm zumutbaren Arten der Schadensbeseitigung die günstigere wählen.[344] Hierbei handelt es sich um einen Ausfluss der stets zu beachtenden subjektiven Schadenskomponente als A...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsschutz- und Abwehranspruch

Rz. 282 Im Bereich der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf, dass der Versicherer unbegründete Ansprüche abwehrt und auch das Kostenrisiko in einem Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer trägt.[427] Der Anspruch auf Freistellung oder Abwehr oder Rechtsschutz ergibt sich aus jeder ernsthaften Erklärung eines Dritten, dass Schaden...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenereignis- oder Folgeereignistheorie

Rz. 120 Bis 1982 formulierte Ziff. 1.1 AHB noch, ein "Ereignis" und nicht ein "Schadenereignis" müsse während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein. In seiner Entscheidung vom 27.6.1957 definierte der damals für das Recht der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zuständige II. Zivilsenat diesen Begriff. "Ereignis" sei nicht die einzelne Schadenursache, sondern das...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / Literaturtipps

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Hinweise

Rz. 18 Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer ist (insbesondere) bei größeren Personenschäden stets darum bemüht, mit dem Geschädigten einen Abfindungsvergleich zu schließen, mit dem sämtliche zukünftigen Ansprüche abgegolten werden. Für den Geschädigten hat dies den Vorteil, dass er den gesamten Schadensersatzanspruch ohne Zukunftsrisiko – ggf. kapitalisiert – erhält un...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Entwicklungen

Rz. 2 Die D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Einige Syndikate bei Lloyd’s boten ab 1933 erste D&O-Versicherungen an.[4] Letztlich wird der D&O-Vertrag als Reaktion auf den "schwarzen Freitag" – den Zusammenbruch der New Yorker Börse am 25.10.1929 – und den Erlass von Bundeswertpapiergesetzen in den USA verstanden ("Securities Act 1933" und "Securities...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)

Rz. 68 Nach § 100 VVG ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Die Musterbedingungen definieren ...mehr