Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 1529 Der Anwalt kann in derselben Angelegenheit Gebühren nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). Unter einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Anwalt für den Auftraggeber besorgen soll. Um "dieselbe Angelegenheit" annehmen zu können, müssen folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Finanzielle Eintrittspflicht

Rz. 86 Der Schadenersatzpflichtige selbst haftet, sofern ihn keine Haftungshöchstsumme vor höheren finanziellen Belastungen schützt, dem Ersatzberechtigten gegenüber unbeschränkt aus eigenem Vermögen und Einkommen auf Schadenersatz (Rdn 10, § 2 Rdn 396). Die vom Haftpflichtversicherer zur Verfügung zu stellende Versicherungssumme (im Falle der Versicherungsschutzversagung in...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 1185 Erfordert der konkrete Fall eine Sicherung der noch nicht abgewickelten, zukünftig aber befürchteten Ansprüche, kann der Schadenersatzverpflichtete zur Vermeidung der prozessualen Absicherung mittels Feststellungsurteils entweder durch vertragliche Vereinbarung oder einseitige Erklärung den Ersatzberechtigten so stellen, als habe dieser ein Feststellungsurteil erhal...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Wichtiger Grund

Rz. 34 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindung Rz. 35 Wem nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB Geldrenten zustehen, kann (nur!)[24] bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der Rente (wegen vermehrter Bedürfnisse, Erwerbs- und Unterhaltsschadens) eine Abfindun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

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§ 6 Tabellen / 4. Deckungssummenüberschreitung (§ 8 KfzPflVV)

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§ 5 Verjährung / b) Hemmung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

Rz. 585 § 3 PflVG a.F. (bis 31.12.2007) Für die Haftpflichtversicherung nach § 1 gelten an Stelle der §§ 158c bis 158f VVG die folgenden besonderen Vorschriften: ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 388 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (auch Rdn 438).[324] Rz. 389 BGH v. 17.12.2020[325] fasst die rechtlichen Aspekte der risikolosen Klageerhebung wie ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / A. Einleitung

Rz. 1 Personenschadenregulierung ist komplex und kompliziert. Die Aussage[1] " Die Regulierung von Personenschäden ist nichts für Amateure " ist in der Tat mehr als zutreffend (siehe auch § 2 Rdn 329 ff.). Bei der Regulierung begegnen sich zwangsläufig unterschiedliche Rechtsgebiete mit aufeinander nicht abgestimmten bzw. abstimmbaren Systemen.[2] Wer sich in diesem Dickicht n...mehr

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Vorteilsminderung bei der 1-%-Regelung – Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte

Leitsatz 1. Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären. 2. Prozesszinsen (§ 236 der Abgabenordnung) sind steuerbar...mehr

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Managerhaftung: Wirksamkeit von Serienschadenklauseln in der D&O-Versicherung

Zusammenfassung Serienschadenklauseln spielen in der Regulierungspraxis der D&O-Versicherung eine sehr wichtige Rolle. Die Wirksamkeit der marktüblichen Klauseln ist jedoch weitgehend ungeklärt. Die Serienschadensklausel gehört zu den Standardklauseln zahlreicher Haftpflichtversicherungsverträge und ist in (nahezu) jeder D&O-Police enthalten. Sie bezweckt die Verklammerung ei...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Gewässerschäden mit Ausnahme von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert. Mitversichert sind Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, soweit es sich um Stoffe handelt, deren Verwendung im gewöhnlichen Haushalt üblich ist, und um Mengen, die das Maß des gewöhnlichen H...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Als Haus- und Grundbesitzer ist man dafür verantwortlich, dass andere Personen, z. B. Passanten, keinen Schaden auf dem versicherten Grundstück erleiden. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, das ist eine gesetzliche Bestimmung, die sog. Verkehrssicherungspflicht . Hierzu gehört u. a. auch das Streuen und Reinigen der vereisten Gehwege i...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 10 Haftpflichtversicherungen

Wenn ein Schaden schuldhaft durch den Hausbesitzer verursacht wurde, werden die Ersatzansprüche des Geschädigten durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung befriedigt. Stellt sich heraus, dass der Hausbesitzer nicht haftpflichtig ist, werden die Haftpflichtansprüche als unbegründet abgelehnt. Achtung Übernahme der ­Gerichtskosten durch Versicherer Sollte die Rech...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 3.2 Keine Berufshaftpflichtversicherung

Besonders gravierend können die Folgen bei der Haftpflichtversicherung sein, wenn durch die Rechtsberatung die Grenze des § 5 RDG überschritten wurde. Grundsätzlich ist von der Haftpflichtversicherung für Angehörige der steuerberatenden Berufe auch die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten umfasst, soweit die Grenzen der erlaubten Tätigkeit nicht bewusst überschritten werd...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.2 Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Anzahl der Sondereigentumseinheiten.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.4 Beitragsberechnung

Die Berechnung des Beitrags erfolgt je Behälter gesondert.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.3 Deckungsumfang

Folgende Schäden/Kosten sind versichert: Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung Rettungskosten nach eingetretenem Gewässerschaden zur Abwendung von Drittschäden vorgezogene Rettungskosten zur Vermeidung eines drohenden Gewässerschadens Deponiekosten/Kosten einer Behandlung des verunreinigten Bodens Gutachterkosten Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Grundst...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.1 Gesetzliche Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 19 g Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Kleingebinde nur auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. Ä.) lagern. Ab einem Gesamtvolumen von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung in der Regel nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge nur im gesicherten Bereich vornehmen. Entstehende Verk...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5 Versicherungsvertrag und Kündigung

12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder ...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.4 Verhalten im Schadensfall

Der Betreiber hat die Schadensursache zu ermitteln und – sofern möglich – zu beseitigen, die Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern, gegebenenfalls die Feuerwehr zu alarmieren, die Untere Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu informieren, die HUK-Schadensabteilung des Versicherers zu benachrichtigen.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3 Versicherungsvertrag und Kündigung

11.3.1 Vertragsabschluss Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten

Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder Veränderungen vor dem Beginn des Vertr...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.1 Vertragsabschluss

Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn ents...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.2.2 Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge

Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind Gestaltungen, die noch zu Lebzeiten umgesetzt werden. Gründe dafür gibt es viele, etwa, um vorab schon einen Teil des eigenen Vermögens der nachfolgenden Generation zur Verfügung zu stellen, oder um das Vermögen dem Zugriff anderer Personen, etwa im Falle einer Insolvenz oder erhöhten Pflegeaufwands, zu entziehen. Sehr häufig sin...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.1 Versicherungsumfang

Üblich sind Deckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR. Auch eine höhere Versicherungssumme kann sich anbieten und ist häufig durch einen geringen Aufschlag zu haben. Dabei ist in der Regel die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der Deckungssummen beschränkt. Versichert sind: die persönliche gesetzliche Haftpflicht der ...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.2.1 Regelungen von Todes wegen

Regelungen von Todes wegen werden durch Testament, ggf. gemeinschaftliches Testament (das aber manche ausländischen Rechtsordnungen nicht anerkennen: Achtung! Haftungsrisiko) oder Erbvertrag getroffen. Rechtsberatungen im Zusammenhang damit sind grundsätzlich nicht von der Rechtsberatungsbefugnis nach § 5 RDG umfasst, weil die Beratung zu einer Regelung von Todes wegen i d. ...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.2 Die rechtliche Situation des Betreibers

Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.[1] Kommt es zu einem Gewässerschaden, so ist der Tatbestand des § 324 Strafgesetzbuch erfüllt. Achtung Haftung in unbegrenzter Höhe Der Inhaber haftet für Schäden Dritter durch Gewässerverunreinigung in unbegrenzter Höhe, auch ohne Verschulden.[2] Die Behörde kann den Betreiber, gegebenenfall...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

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Beratungsbefugnis von Angeh... / 2 Rechtsberatungsbefugnisse für Angehörige steuerberatender Berufe

Nach dem Steuerberatungsgesetz ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe die umfassende Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten erlaubt.[1] Sofern dabei eine Rechtsberatung notwendig wird, etwa wenn zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG vorliegen, räumt bereits das StBerG eine umfass...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des Schadenereignisses in der Haftpflichtversicherung

VVG § 100; AHB BHV Nr. 1.1., 6.6.25.3, 3 Leitsatz 1. Knüpfen die Versicherungsbedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsfall an den Eintritt eines Schadensereignissens, "als dessen Folge die Schädigung eines Dritten unmittelbar entstanden ist", ist das im Zeitpunkt der Geltendmachung des Haftpflichtanspruches geltende intertemporale Recht anzuwenden...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen: “…

Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Deckungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung vom 15.9.2005 zu. Der Versicherungsfall ist während der Vertragslaufzeit (jedenfalls bis 1.6.2011) Ende des Jahres 2010 eingetreten, auf ihn sind die seit 1.6.2008 geltenden AHB (H61/00) anzuwenden (1). Der Anspruch ist jedoch verjährt (2). 1. Nach dem Wortlaut der Versicher...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Versicherungsschutz

Rz. 121 Ehrenamtliche Betreuer könne eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten nach § 1877 BGB weitergeben. Dieser Versicherungsschutz muss jedoch im Interesse des Betroffenen geboten sein, etwa wenn ein großes Vermögen zu verwalten ist oder besondere Risiken bestehen (z.B. Prozessführungen, besondere gesundheitliche Gefahren u.a.).[165] Die Kosten für eine solc...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

1. Knüpfen die Versicherungsbedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsfall an den Eintritt eines Schadensereignissens, "als dessen Folge die Schädigung eines Dritten unmittelbar entstanden ist", ist das im Zeitpunkt der Geltendmachung des Haftpflichtanspruches geltende intertemporale Recht anzuwenden, wenn unklar ist, wann dieses Ereignis (hier: F...mehr

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zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 1 Sachverhalt

Die Kl., ein Bauunternehmen, begehrt Deckungsschutz und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aus einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie hat zum 15.9.2005 bei der Bekl. unter Einbeziehung der damals geltenden Versicherungsbedingungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei eine Versicherungssumme von 5.000.000,00 EUR vereinbart war und die Versicherung am 2...mehr

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zfs 06/2024, Schadensumfang... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Klage hat in der Sache Erfolg. I. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 7.651,89 EUR aus § 115 VVG (§§ 7, 17, 18 StVG, 823 Abs. 1 BGB, §§ 249 ff. BGB). Die Haftung der Beklagten aus § 115 VVG für die Folgen des streitgegenständlichen Unfalles auf der BAB 270 dem Grunde nach, steht zwischen den Parteien nicht im Streit. Zwischen den Par...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 43 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit der D&O-Versicherung soll die Absicherung des Mitglieds eines Organs der Gesellschaft oder eines sonstigen leitenden Angestellten gegen Haftungsrisiken mit dem Mittel der Haftpflichtversicherung erreicht werden. Die versicherten Personen werden von den Folgen in Haftungsfällen i. R.d. Organtätigkeit, insbesondere von Schadensersatzansprüc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Autoinsassenversicherung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Autoinsassenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung (> Haftpflichtversicherungsprämien). Zu Einzelheiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 71, > Kraftfahrzeugversicherung, > Schadensersatz, > Unfallversicherung Rz 8.mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab. Er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr