Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 430 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachschaden / 3. Ersatzpflicht des Schädigers unter Übernahme des "Werkstattrisikos"

Rz. 15 Erweisen sich Reparaturarbeiten einer Werkstatt als mangelhaft, stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Folgeschäden (z.B. Kosten einer Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) zu tragen hat. Dieses Risiko hat i.d.R. die Schädigerseite zu tragen, die ja ebenfalls für die Mehraufwendungen aufkommen müsste, wenn sie (theoretisch) selber die Reparaturwerk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / C. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Patentanwälten

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Patentanwalt. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht von Vertretern de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / 1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Grundlagen der Berufsh... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Rechtsgrundlagen für die Haftpflichtversicherung für Anwälte [1] sind Die Allgemeinen Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Definition

Rz. 112 Das VVG definiert den Begriff des Versicherungsfalls in der Haftpflichtversicherung nicht unmittelbar. § 1 AVB knüpft den Versicherungsschutz an einen "Verstoß" des Versicherungsnehmers. Damit ist der Versicherungsfall im Kern beschrieben. In § 5 I AVB wird die Definition präzisiert: Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / e) Versicherungsschutz

Rz. 509 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO setzt ferner voraus, dass "insoweit Versicherungsschutz besteht" (vgl. § 18 Rdn 1 ff.).[1147] Hierzu ist nicht nur die Höhe der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Versicherungsschutz kann auch in den in § 51 Abs. 3 BRAO aufgezählten Ausnahmetatbeständen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung problematisch sein.[1148] Betroffen sind v....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / 1.2

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 77 Im Recht der Haftpflichtversicherungen gilt grds. das Trennungsprinzip. Das Haftpflichtverhältnis zwischen dem Anspruchsteller und dem Versicherungsnehmer wird getrennt vom Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer behandelt. Logisch vorrangig ist zunächst – ggf. im Haftpflichtprozess – zu klären, ob und warum der Versicherungsnehmer haftet. Stre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / IV. Direktanspruch des Dritten nach § 115 VVG

Rz. 147 Im Gesetzgebungsverfahren war für den Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherungen zunächst vorgesehen, einen allgemeinen unmittelbaren Anspruch des Dritten gegen den Versicherer zu statuieren. Dieses Vorhaben wurde aber dann kurzfristig wieder fallengelassen. Wie bisher auch können Ansprüche gegen den Unfallgegner in der Kfz-Haftpflichtversicherung unmittelbar gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4)

§ 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / C. Das Versicherungsverhältnis (§§ 7 – 16)

§ 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, dem Versicherer den Fall anzuzeigen und daran mitzuwirken, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt wird.[273] Darauf ist der Versicherer in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch dringender angewiesen als im Sachschadenbereich oder auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Zeitliche Komponente

Rz. 113 Der Unterschied hat erhebliche praktische Auswirkungen, weil Ursache und Schadensfolge zeitlich weit auseinanderliegen können.[264] Mit der Definition des § 5 AVB als "Verstoß" (des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten) knüpft die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an den frühestmöglichen Zeitpunkt an. Der Anwalt, der falsch berät, hat im Zeitpunkt der Fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. GmbH und AG

Rz. 32 Auch Berufsträgergesellschaften selbst können Versicherungsnehmer sein. Mit § 59j BRAO [57] hat der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung der Anwalts-GmbH geregelt. Danach muss die GmbH als juristische Person neben dem Anwalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Von ihr hängt die Zulassung ab; es handelt sich also um Pflichtversicherungen i.S.d. § 113 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / A. Besondere Bedingungen

1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mindestens das Vierfache der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / 1.1

Abgedruckt sind die aktuell gültigen Bedingungen der Allianz Versicherungs AG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 4 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BBR-W)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen

A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4) § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung zur Bürohaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Steuerberater (sowie vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer)

A. Risikobeschreibung I. Personen- und Sachschäden Versichert ist abweichend von Teil 1.1 § 1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Sozien/- Partner und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Sachschadens oder Personenschadens von einem Dritten in Anspruch genommen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Der Versicherungsfall (§§ 5 und 6)

§ 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 Form der Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer

Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen auch dann in Text- oder Schriftform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist, und an die Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin gerichtet werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.2 Versicherungsschutz für gesellschaftsrechtliche akzessorische Haftung

A. Gegenstand des Versicherungsschutzes In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entspreche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Zurechnung

In der Person eines Sozius oder Partners in einer Partnerschaftsgesellschaft gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien und der Sozietät bzw. aller Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 2 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA)

A. Besondere Bedingungen 1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 3 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Steuerberater (BBR-S)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 2 Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

I. Vorwärtsversicherung Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an (§ 3) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. II. Rückwärtsversicherung 1. Versicherungsumfang Die Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz für in der Vergangenheit vorgekommene Verstöße. Bei Antragstellung ist die zu versichernde Zeit nach Anfang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 4 Ausschlüsse

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche 1. mit Auslandsbezug, entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen (Teil 2 BBR-RA, Teil 3 BBR-S und Teil 4 BBR-W); 2. soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; 3. wegen Schäden durch Veruntreuung entsprechend den Regelungen in den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 10 Verjährung, zuständiges Gericht, anwendbares Recht

I. Verjährung Die Verjährung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. II. Zuständiges Gericht 1. Klagen gegen den Versicherer 1.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können gegen den Versicherer bei dem für seinen Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz seiner vertragsführenden Niederlassung örtlich zuständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 a Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Rechtsfolgen von Anzeigepflichtverletzungen

I. Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 13 Mitarbeiter

I. Mitarbeiter als Risikoerweiterung Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeiters, der nicht Sozius im Sinne des § 1 II ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b I Ziffer 2. II. Folgen der Nichtanzeige Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 12 Sozien

I. Versicherungsfall Der Versicherungsfall auch nur eines Sozius (§ 1 II) gilt als Versicherungsfall aller Sozien. Dies gilt nicht für Tätigkeiten außerhalb der gemeinschaftlichen Berufsausübung. II. Durchschnittsleistung Der Versicherer tritt für die Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung ein. Für diese Durchschnittsleistung gilt folgendes: 1. Berechnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Grundlagen der Berufsh... / D. Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherern

Rz. 6 Ausländische Versicherer können in der Bundesrepublik tätig sein. Das gilt insb. für Versicherer aus der EU oder einem EWR-Staat. Diesen ist die Tätigkeit hier erleichtert.[8] Bei einem Vertragsabschluss mit im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen ist stets zu prüfen, inwieweit die Bedingungen u.U. anderen Prinzipien, z.B. in der Haftpflichtversicherung dem "cla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 15 Sachschäden, Datenschäden, sonstige Schäden

I. Sachschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen, die bei der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für die Sachbehandlung in Betracht kommen, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden die dadurch entstehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / A. Gegenstand des Versicherungsschutzes

In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / C. Umfang

1. Abwehrschutz und Freistellung Der Versicherungsschutz für die Eintritts- bzw. Austrittsversicherung oder die Versicherung für die interprofessionelle akzessorische Haftung umfasst die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Berufshaftpflichtversicherung besteht, die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / d) Beschränkung der Haftung auf die Mindestversicherungssumme

Rz. 495 Untergrenze einer Haftungsbeschränkung durch Vereinbarung im Einzelfall ist die Höhe der Mindestversicherungssumme. Die Versicherungssumme ist in § 51 Abs. 4 BRAO für jeden Versicherungsfall auf mindestens 250.000,00 EUR festgelegt. Gem. § 51 Abs. 8 BRAO kann das BMJ diese Summe mit Zustimmung des Bundesrates und nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer neu festse...mehr