Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 6 Deckungsausschlüsse

Wie jede Haftpflichtversicherung, so kennt auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine Reihe von Ausschlüssen, mit denen die Versicherer die aus ihrer Sicht nicht oder nur nach besonderer Vereinbarung versicherbaren Bereiche vom Deckungsumfang ausnehmen. Die wichtigsten Ausschlüsse betreffen Haftpflichtansprüche wegen: Ausschlusskatalog Nichtbeachtung ausländischen ...mehr

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Auswirkungen der Veräußerun... / 2 Haftpflichtversicherungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erlischt Hat der Veräußerer neben den Sachversicherungen (z.B. Feuerversicherung) eine Haftpflichtversicherung für das Objekt (z.B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) abgeschlossen, geht diese nicht nach den §§ 69ff. VVG auf den Erwerber über, da es sich insoweit um eine Versicherung handelt, die nicht allein das In...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 2 Gegenstand der Versicherung

Grundlegend umschreiben die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) den Gegenstand des Versicherungsschutzes wie folgt: Deckung der gesetzlichen Haftpflicht Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit – von ihm selbst od...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient den besonderen Belangen der Berufsgruppen und Gewerbetreibenden, die im Interesse ihrer Kunden oder Mandanten beratende oder verwaltende Aufgaben erfüllen. Zu diesem Kreis zählen auch diejenigen Personen und Institutionen, die entsprechende Tätigkeiten im Immobilienbereich ausüben, z. B. Immobilienmakler, Verwalter...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 5 Versicherungsfall

Auslöser des benötigten Versicherungsschutzes ist die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch einen Dritten mit der Behauptung, dieser habe einen Vermögensschaden erlitten, weil der Versicherungsnehmer gegen bestimmte Verhaltenspflichten verstoßen habe. Verstoßprinzip Die Ausgestaltung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung trägt dem Umstand, dass zwischen dem Pfl...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 3.2 Ausgleichsanspruch gegen Haftpflichtversicherung des Mieters

Der Regressverzicht gilt auch dann, wenn der Mieter haftpflichtversichert ist und er deshalb seine Versicherung in Anspruch nehmen könnte.[1] Der Gebäudeversicherer hat aber einen Ausgleichsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.[2] Dies führt i. d. R. zum Ergebnis, dass der Schaden von beiden Versicherern je hälftig zu tragen ist.[3] Für den Ausgleichsanspruch nach § 78 ...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 1 Schadensmöglichkeiten

Verschiedene Fehlerquellen Die Notwendigkeit einer speziellen Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden wird insbesondere durch die möglichen Schadenszenarien verdeutlicht. Je nach Art und Umfang der Betätigungsfelder im Immobilienbereich gibt es verschiedene Fehlerquellen, die zu Vermögensschäden führen können, z. B.: Immobilienmakler Beispiele Vermittlung eines zu Bauzwecke...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 7 Versicherungssumme

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellt keine der Höhe nach unbegrenzte Deckung zur Verfügung. Um die Belastung im Schadensfall kalkulieren zu können, bieten die Versicherer nur summenmäßig begrenzte Deckungen an. Die sich am Risikopotenzial orientierende Auswahl ist dem Versicherungsnehmer freigestellt. Summenmäßige Begrenzung Die Bandbreite der angebotenen Versic...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 9 Prämie

Der Versicherungsbeitrag orientiert sich zunächst im Wesentlichen an folgenden allgemeinen Kriterien: Bemessungsfaktoren Eingruppierung der jeweiligen Berufsgruppe im Tarif des Versicherers, Höhe der Versicherungssumme und des Selbstbehalts, Reichweite einer Rückwärts- und Nachhaftungsdeckung Sodann werden individuelle Daten in die Prämienberechnung einbezogen, z. B. die Jahresmi...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4 Die einzelnen Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitz

Die Haftpflichtversicherungsrisiken von Haus- und Grundbesitzern sind entsprechend der unterschiedlichen Risikosituation im Rahmen folgender Haftpflichtpolicen versichert bzw. versicherbar: 4.1 Privathaftpflichtversicherung Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus übe...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 8 Selbstbehalt

Eigenbeteiligung Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen bestimmten Betrag, dessen Höhe sich aus den AVB oder aus besonderen Vereinbarungen ergibt, selber zu tragen. Es handelt sich entweder um prozentuale Beträge mit Mindest- und Höchstsätzen oder um feste Beträge. Eine Besonderheit ist der Gebührenabzug, wonach der Haftpflichtanspruch vorweg um die Höhe der eigen...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 4 Umfang des Versicherungsschutzes

Der Umfang des Versicherungsschutzes umschreibt zugleich die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers. Wie etwa auch in der Betriebshaftpflichtversicherung, hat der Versicherer folgende Aufgaben zu erfüllen: Leistungen des Versicherers Prüfung der Sach- und Rechtslage, Abwehr begründeter Schadensersatzansprüche, Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Wichtige Vorau...mehr

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Vermögensschaden-Haftpflich... / 3 Definition Vermögensschäden

Definition Vermögensschäden sind definitionsgemäß solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen – von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten – Sc...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 2 Deckungskonzepte für Haus- und Grundbesitzer

Verschiedene Varianten Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen sind aufgrund ihrer rechtlichen Position und der verschiedenartigen Nutzung der Immobilien – privat oder beruflich – unterschiedlich ausgeprägten Haftungsrisiken ausgesetzt. Deshalb stellen die Versicherer den Betroffenen verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen zur Auswahl oder ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.5 Deckungssumme

Haftpflichtversicherung In der Haftpflichtversicherung nennt man die Versicherungssumme auch Deckungssumme. Sie besagt, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden eines Dritten nur bis zur Höhe der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Summe übernehmen muss. Übersteigt der Drittschaden die Deckungssumme, hat der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag aus eigenen M...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.1 Privathaftpflichtversicherung

Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus über den ungenügend beleuchteten Hauszugang bis hin zu gelockerten Dachpfannen. Wird es versäumt, hier Abhilfe zu schaffen, droht im Fall der Verletzung von Rechtsgütern Dritter eine Haftung der Immobilienbesitzer mit ihrem P...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 4.3 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z. B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Organisations- und Überwachungspflichten Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z. B. Architekten, B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 5 Gemeinsame Bestimmungen

Für alle Haftpflichtversicherungen existieren gemeinsame Bestimmungen, die vor allem in den AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) geregelt sind, u. a.: 5.1 Schadensarten Gemäß Ziff. 1.1 AHB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetrete...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 8 Prämienaspekte

Die Versicherungsprämie wird bei den einzelnen Haftpflichtversicherungen in der Regel wie folgt berechnet: Privathaftpflichtversicherung Feste Prämie Hier gilt eine feste Jahresprämie, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch ist und deren Höhe sich auch an den vereinbarten Deckungserweiterungen ausrichtet. Bei einigen Versicherern kann die Höhe der Prämie im Fa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / Zusammenfassung

Überblick Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen können nicht ausschließen, von Dritten wegen Schäden, die aus dem Gefahrenkreis der Immobilien herrühren, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Das Risiko, dass fremde Personen (z. B. Besucher, Passanten, Lieferanten, Handwerker oder Mieter) auf einem nicht ordnungsgemäß gesicher...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 2.6 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)

In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung". Durch BBR wird der Versicherungsschutz regelmäßig im Vergleich zu den AHB erweitert, indem etwa dort verankerte Deckungsausschlüsse aufgehoben werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungen während der ... / 10 Checkliste

Während der Bauphase sind eine Reihe von Versicherungen überlegenswert. Die nachfolgenden Übersichten helfen dabei, die Anforderungen an eine Versicherung näher zu definieren und Angebote zu beurteilen. Das Feld "Bedeutung" kann verwendet werden, um die Priorität des jeweiligen Merkmals festzulegen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 9 Ausschlussbestimmungen

Nicht kalkulierbare Schäden In allen Versicherungsverträgen, die auf der Grundlage des VVG, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Besonderer Vereinbarungen abgeschlossen wurden, können Vorschriften zum Zuge kommen, wonach Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn sie sich in einer bestimmten Art und Weise zugetragen haben. Mit den entsprechenden A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.1 Haftungsmaßstab

Die dargelegten Grundsätze für die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Straßenbäumen lassen sich nur teilweise auf die Anforderungen an die Pflichten des privaten Grundstückseigentümers übertragen.[1] Für Privatleute sind die Anforderungen i. d. R. geringer. Diese müssen nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 4.3 Technischer Versicherungsbeginn

Ab Prämie Der technische Versicherungsbeginn ist der Beginn des prämienbelastenden Zeitraums, also des Zeitabschnitts, von dem ab die Prämie berechnet wird. Der versicherungstechnische Beginn ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. Der prämienbelastete Zeitraum gliedert sich in Versicherungsperioden. Jede Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, sofern die Prämie ni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 2.5 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen (AVB)

Umfang des Versicherungsschutzes Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 3 Vertragsverhältnis

Auch Dritte Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Versicherung für fremde Rechnung Falls Versicherungsnehmer und Versi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.2 Ausgaben der Verwaltung

Verwaltungskosten Der Zwangsverwalter hat aus den Nutzungen des Grundstücks u. a. die Ausgaben der Verwaltung vorweg zu bestreiten (§ 155 Abs. 1 ZVG). Hierzu gehören auch Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge entstehen.[1] Geht es dabei um Wohnungseigentum, so ist seine Haftung für die Verwaltungsau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 2.4 Sonstige Bestimmungen

Besondere Regelungen Weitere erwähnenswerte Regelungen des UmweltHG betreffen: Altschäden: Das Gesetz gilt nicht für Schäden, die vor dem 1.1.1991 entstanden sind (§ 23 UmweltHG). Auch wenn seitdem über 2 Jahrzehnte verstrichen sind, kann diese Regelung bei Langzeitschäden zu Abgrenzungsproblemen führen.[1] Verjährung: Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen gel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.4 Kontrollmaßnahmen des Vermieters

Hat der Eigentümer sein Haus vollständig vermietet, bleibt er jedenfalls zur regelmäßigen Kontrolle der Mieter verpflichtet. Er muss eingreifen, wenn er Zweifel an deren Zuverlässigkeit hat oder ihm Gefahrenquellen bekannt geworden sind oder wenn er sie bei der erforderlichen Kontrolle hätte erkennen können.[1] Je mehr Mietparteien das Haus hat, desto größer ist die Gefahr, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auswirkungen der Veräußerun... / Zusammenfassung

Ein Bereich von erheblicher praktischer Bedeutung Im Zusammenhang mit Grundstücks- und Wohnungsverkäufen kommt es zwischen Veräußerern, Erwerbern und Versicherern der Objekte nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten, was die rechtlichen Auswirkungen des Eigentümerwechsels auf die für die Immobilien abgeschlossenen Versicherungen betrifft. Das liegt vor allem daran, dass die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 7.2 Schadensversicherung

Ersatz des tatsächlichen Schadens Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt, sondern nur der dem Versicherungsn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 4 Schlüssel

Der Mieter muss alle Schlüssel zurückgeben, die er vom Vermieter erhalten hat. Gleiches gilt für diejenigen Schlüssel, die er sich hat anfertigen lassen. Hat der Mieter für die Anfertigung die Kosten übernommen, kann er hierfür vom Vermieter Ersatz verlangen. Ist der Vermieter hierzu nicht bereit, kann der Mieter die zusätzlich gefertigten Schlüssel gleichwohl nicht behalten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Feuerhaftungsversicherung / 9 Deckungserweiterungen

Abbedingung von Ausschlüssen Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) enthalten in § 4 einige Deckungsausschlüsse, die auch für die Feuerhaftungsversicherung relevant sein können und deshalb dort regelmäßig – entsprechend dem Bedarf – abbedungen werden. Es handelt sich vor allem um folgende Erweiterungsmöglichkeiten: Auslandsschäden Eingesc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 4.6 Umwelthaftpflichtversicherung

Für nicht private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtrisiken gilt der Ausschluss in Ziff. 10 AHB für "Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser". Da eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nur für private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiken angeboten wird, müssen gewerbliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiken aus dem Umwelthaftungsbereich (...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 5.2 Ausschlusstatbestände

Die AHB enthalten eine Reihe von auch für die Haftpflichtversicherungen von Haus- und Grundbesitzern relevanten Deckungsausschlüssen, die zum Teil in den Besonderen Bedingungen zu den einzelnen Haftpflichtversicherungen (vgl. oben) aufgehoben sind oder durch besondere Vereinbarungen individuell abbedungen werden können. Die wichtigsten der insbesondere in Ziff. 7 AHB festgele...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 4.5 Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken aus den betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens. Mitversichertes Nebenrisiko Die Risiken aus dem betrieblichen Haus- und Grundbesitz sind im Rahmen einer gut ausgestalteten Betriebshaftpflichtversicherung als sog. betriebs- oder branchenübliche Nebenrisiken eingeschlossen, insbesondere die gesetzliche Haftpf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundzüge des Versicherungs... / 1 Versicherungsschutz als Risikovorsorge

Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Haus- und Grundbesitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 5 Verkehrssicherungspflicht und Versicherungen

Im Zusammenhang mit Balkon-PV muss die Verkehrssicherungspflicht des Wohnungsunternehmens als Eigentümer des fraglichen Wohngebäudes unbedingt mit einbezogen werden. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 9 Mieterkommunikation

Wir gehen davon aus, dass in Zukunft vermehrt Mieter mit Anfragen nach Installationsmöglichkeiten für Balkon-PV an die Wohnungsunternehmen herantreten werden. In der Kommunikation mit den Mietern kann mit der Erstellung eines entsprechenden Schreibens zur Balkon-PV zu den relevanten Aspekten (Duldungs- und Zustimmungspflicht durch Wohnungsunternehmen, Sicherheitsanforderunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 8 Checkliste "Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung für Balkonphotovoltaikanlagen"

Die nachfolgende Checkliste fasst die notwendigen Schritte zusammen, die Sie als Wohnungsunternehmen bei der Genehmigung von Balkon-PV beachten sollten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, im Rahmen der normativen und rechtlichen Grenzen von dieser Liste abzuweichen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 1 Vorwort

Die Geräte sind eine attraktive und effektive Möglichkeit, auch Mietern eine aktive Rolle an der Energiewende zuteilwerden zu lassen. Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende positive Wirkung in optischer wie emotionaler Hinsicht, die mit der Balkon-PV auf Mieter und Dritte wirkt. Eine unüberlegte kategorische Ablehnung kann so schnell zum Bumerang für das Unternehmen werden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 10 Anhang: Rechtsgutachten

Zur Duldungspflicht und Zustimmungspflicht des Vermieters hinsichtlich der mietereigenen Installation/Errichtung von "Balkonkraftwerken"/Photovoltaikanlagen des Mieters auf dem Balkon Hinweis Die nachfolgendenden Ausführungen enthalten eine ausführliche Diskussion über die bislang zu Balkon-PV-Anlagen ergangenen Urteile[1] sowie die mietrechtliche Fachliteratur mit einer Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Beauftragung e... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der seit längerem ganz herrschenden Rspr. Die Begründung erscheint etwas "schief". Nach Auffassung des OLG Brandenburg war hier der Anwaltswechsel nicht notwendig. Soweit sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt entnehmen lässt, hatte jedoch der Beklagte zuerst seinen eigenen Prozessbevollmächtigten be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Keine vorwegge... / 2 Aus den Gründen:

1. Die auf Feststeilung gerichtete Klage, dass der Bekl. dem Geschädigten auch über den Betrag von 1.000,000,00 EUR hinaus bis zu einem Betrag von 2.061.948,63 EUR aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsschutz zu gewähren hat, hat keinen Erfolg. a) Es kann dahinstehen, ob die insoweit von der Kl. erhobene Feststellungsklage als vorweggenommene Deckungsklage zulässig ist. Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Beauftragung e... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten wegen eines Schadens aufgrund eines Kfz-Verkehrsunfalls vor dem LG Frankfurt (Oder) auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Ob der Kläger im Wege des Direktanspruchs auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten mit verklagt hat, lässt sich dem mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen. Jedenfalls hat der Beklagte mit der Vertretung in dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Ein Anwaltswechsel ist dann nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten von ihrem Recht nach Ziffer E 1.2.4 AKB 2015 Gebrauch gemacht hat, die Führung des Rechtsstreits für den Beklagten als ihren Versicherungsnehmer zu übernehmen und einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat. In diesem Fall sind nur die Kosten eines Rechts...mehr