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Haftpflichtversicherungsschutz für Haus- und Grundbesitzer / 8 Prämienaspekte

Georg Klinkhammer
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Die Versicherungsprämie wird bei den einzelnen Haftpflichtversicherungen in der Regel wie folgt berechnet:

Privathaftpflichtversicherung

Feste Prämie

Hier gilt eine feste Jahresprämie, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch ist und deren Höhe sich auch an den vereinbarten Deckungserweiterungen ausrichtet.

Bei einigen Versicherern kann die Höhe der Prämie im Fall der Wahl einer bestimmten Selbstbeteiligung gesenkt werden.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Unbebaut

Bei unbebauten Grundstücken richtet sich die Prämie nach dem Flächeninhalt bzw. der Quadratmeterzahl.

Bebaut

Bei bebauten Grundstücken wird der Bruttojahresmiet- bzw. -pachtwert zugrunde gelegt. Darunter versteht man die Jahreskaltmiete zzgl. Nebenkosten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bausumme

Hier wird die Prämie nach der Bausumme berechnet. Dazu zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, Grabearbeiten und das Einbauen von Maschinen.

Bei Bauen in eigener Regie wird ein Zuschlag anhand des Wertes der Eigenleistung einschließlich Nachbarschaftshilfe berechnet.

Nach einem Urteil des OLG Bamberg[1] sind Materialkosten und auch Eigenleistungen des Versicherungsnehmers in die Gesamtberechnung zur Bausumme einzubeziehen.

Eigenleistungen des Versicherungsnehmers sind unabhängig davon in die Bausumme einzurechnen, ob der Bauherr Geldmittel dafür aufwendet. Denn ein Bauherr, der Eigenleistungen erbringt, soll – so das OLG – versicherungsrechtlich nicht besser gestellt werden als ein Bauherr, der sein Bauvorhaben vollumfänglich von Fachfirmen betreuen lässt.

Wird die Bausummenüberschreitung im Laufe der Arbeiten festgestellt, ist der Bauherr aufgrund der in Ziff. 4 AHB 2014 geregelten Vorsorgeversicherung nicht schutzlos gestellt. Vielmehr kann er eine Anpassung des Versicherungsschu...

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