Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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zfs 5/2018, Vollständige Le... / 1 Aus den Gründen:

" … Das LG hat im Ergebnis zu Recht der Kl. einen Anspruch auf Rückerstattung der anlässlich des Schadensfalls vom 24.1.2012 gezahlten Versicherungsleistungen zuerkannt. Soweit die Kl. den Bekl. in Regress nimmt für die an den Halter des beschädigten Fahrzeugs gezahlten Haftpflichtversicherungsleistungen, ist der Anspruch wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung begrü...mehr

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Schadenersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Die Erfüllung eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die Einkommensteuer also ohne die Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlu...mehr

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AGS 4/2018, Erstattung eine... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde der Beklagten ist nicht begründet. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die zulässige sofortige Beschwerde sei unbegründet. Eine prozessuale Kostenerstattungspflicht der Klägerin gem. § 91 ZPO bestehe nicht. Die geltend gemachten Versicherungskosten unt...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / I. Streitgenössische Nebenintervention nach §§ 61, 69 ZPO

Grundsätzlich muss nach A.1.1.4 AKB 2015 der Versicherungsnehmer es dem Versicherer überlassen, den Schaden zu regulieren (Regulierungsvollmacht).[105] Nach E.1.2.4 AKB 2015 steht dem Versicherer auch die Befugnis zur Prozessführung zu und im Namen des Versicherten kann er auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Vollmacht des Versicherers zur Abgabe der erforderlichen Erklä...mehr

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zfs 4/2018, Beginn der Prüf... / Leitsatz

1) Bei der Regulierung von Unfallschäden ist dem Kfz-Versicherer grds. eine Prüffrist zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist. 2) Eine verfrühte Klage des Geschädigten vor Ablauf der Prüffrist birgt für den Geschädigten die Gefahr, dass der Haftpflichtversicherer ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Koste...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / I. Anforderungen an die Darlegungslast ("So-nicht-Unfall")

Wenn der Kläger auf den Manipulationseinwand der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht darlegen und/oder beweisen kann, dass sich der Unfall in der von ihm nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zugetragen hat, ist die Klage bereits nach der Rechtsprechung zum "So-nicht- Unfall" abzuweisen.[18] Zweifel daran, ob sich der Unfall tatsächlich so zugetragen hat, ...mehr

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zfs 4/2018, Beginn der Prüf... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall vom 5.1.2017 forderte der geschädigte Kl. von dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer in einem Anwaltsschreiben vom 13.1.2017 unter Fristsetzung bis zum 27.1.2017 den vorläufig bezifferten Schadensersatz und die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten gefordert. Sie reichte am 31.1.2017 einen von ihr ausgefüllten Fragebogen für ...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / 1

Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft entsteht durch manipulierte Verkehrsunfälle jährlich ein Schaden von rund 2 Milliarden EUR.[4] Ein Großteil davon wird durch Unfälle mit Vorsatz verursacht. Die Versicherungsbranche geht davon aus, dass etwa jeder zehnte Kfz-Schadensfall typische Anzeichen einer Manipulation aufweist. Ziel der Täter ist es, sich über den abgerechn...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / III. Untergeschobener Unfall (verschwiegener oder verdeckter Vorschaden)

Hier sollen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unfallfremde Alt- und Vorschäden entweder im Wege der klassischen Unfallmanipulation (gestellter oder provozierter Unfall) oder aber durch bloßes Verschweigen anlässlich der Schadensregulierung untergeschoben werden. Sind im Anstoßbereich nicht plausible bzw. nicht kompatible (Vor-)Schäden vorhanden, muss der Geschädig...mehr

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AGS 4/2018, Erstattung eine... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten möchten, soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse, im Rahmen der Kostenfestsetzung für die erste Instanz Zahlungen betreffend Prämien für eine anwaltliche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung berücksichtigt wissen. Im Ausgangsrechtsstreit wurden die beiden Beklagten samtverbindlich von der Klägerin auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 3.218.54...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / II. Anforderungen an den Nachweis der Einwilligung bei "gestellten Unfällen"

Die Haftung des Schädigers entfällt dann, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, die die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem behaupteten Unfall um ein manipuliertes Geschehen handelt. In diesem Fall scheitert der Ersatzanspruch bereits an der Einwilligung des Geschädigten. Ist der äußere Schadenshergang nachgewiesen, obliegt dem Kfz-Haftpflichtversicherer na...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / I. Gestellter (verabredeter) Unfall

Der vermeintlich Geschädigte hat in die Beschädigung seines Kfz eingewilligt und das behauptete Unfallereignis zusammen mit dem Schädiger inszeniert.[8] Ein Unterfall ist das sog. Berliner Modell,[9] bei dem das Fahrzeug des Geschädigten entweder durch ein gestohlenes Fahrzeug oder aber durch ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt wird, um dessen Haftpflichtversicherung in ...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des XI. ZS des BGH war abzusehen, nachdem der V. ZS des BGH (zfs 2018, 108 m. Anm. Hansens = RVGreport 2018, 67 [Hansens]) die Anwendbarkeit des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO für einen Anwaltswechsel zwischen dem selbständigem Beweisverfahren und dem nachfolgendem Hauptsachestreit bejaht hatte. Gleichwohl gibt die Entscheidung Anlass für einige Bemerkungen. Anwendbark...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / 1. "So-nicht"-Rechtsprechung beim Haftungsgrund

Der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 4.12.2014[20] lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger behauptete, er habe sein Fahrzeug (Audi A6 quattro) am Freitag den 27.7.2012 abends in der Z-Straße abgestellt. Am nächsten Morgen habe er einen Zettel an der Windschutzscheibe gefunden, den der Beklagte zu 1) geschrieben habe. Demnach sollte sich der Unfallschaden am Vorabe...mehr

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zfs 4/2018, Beginn der Prüf... / 2 Aus den Gründen:

" … [6] 2. Die sofortige Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Das LG hat der Kl., soweit die Klage zurückgenommen worden ist, jedenfalls im Ergebnis zu Recht die Kosten auferlegt." [7] a) Ist der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und wird die Klage daraufhin zurückgenommen, so bestimmt sich die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] 2. Diese Ausführungen (des OLG München) halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] a) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren nach Nr. 3307 S. 1 VV RVG nicht gem. S. 2 dieser Bestimmung auf die Verfahrensgebühr für das nachfolgende streitige Verfahren anzurech...mehr

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zfs 4/2018, Indizienbeweis ... / 3 Anmerkung:

1) Die wohl häufigste Art des Versicherungsbetrugs zur Durchsetzung unberechtigter Schadensersatzforderungen wegen Beschädigungen durch verabredete Kollisionen von Kfz ist der gestellte Unfall. Die Einwilligung des angeblich Geschädigten in die Beschädigung lässt die Rechtswidrigkeit der Schadenszufügung entfallen. 2) Bei einem Verdacht der Unfallmanipulation durch Stellen wi...mehr

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§ 6 Tabellen / F. Haftpflichtversicherung

I. Unfallgeschehen und gerichtliche Auseinandersetzung Rz. 150 Zu Verfahren vor Gericht wurden 2013 Zahlen durch den GDV erhoben.[140] Die Erhebung des Verbandes bezieht sich auf die verfügbaren Daten zurückliegender Jahre (Berufsunfähigkeit: 2007–2012; Schaden/Unfall: 2009–2011). Entscheidungen der Versicherer haben ganz überwiegend Bestand gegenüber Beschwerden und gerichtl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftpflichtversicherung

aa) Vollmacht Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 6 Tabellen / I. Unfallgeschehen und gerichtliche Auseinandersetzung

Rz. 150 Zu Verfahren vor Gericht wurden 2013 Zahlen durch den GDV erhoben.[140] Die Erhebung des Verbandes bezieht sich auf die verfügbaren Daten zurückliegender Jahre (Berufsunfähigkeit: 2007–2012; Schaden/Unfall: 2009–2011). Entscheidungen der Versicherer haben ganz überwiegend Bestand gegenüber Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Beschwerde- und Prozes...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 298 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[237]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[238] Rz. 299 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Scheitern von Vergleichsverhandlungen, kein Vertragsabschluss

Rz. 450 Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruches, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, binden den Erklärenden bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen in aller Regel nicht.[403] Scheitern die Gespräche, können für den Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen zunächst unstreitig gestellte Verhandlungspositionen (zum Grund und zur Höhe des An...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Verkehrsunfallstatistik

1. Allgemeine Hinweise Rz. 155 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[148] Rz. 156 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[149] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[150] ergänzt durch GENESIS....mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Kfz-Haftpflichtschäden

a) Sachschaden – Personenschaden Rz. 158 Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden: Übersicht 6.2: Sach-/Personenschaden b) Mittlere Schäden – große Schäden Rz. 159 Um die Gewichtung innerhalb der Personenschaden...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 161 Eine Haftungshöchstsumme beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[153] Rz. 162 Die Dec...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Deckung und Haftung

1. Unterschied Rz. 161 Eine Haftungshöchstsumme beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[153] ...mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Beweis

Rz. 826 Beweisschwierigkeiten, denen der Schuldner ausgesetzt ist, wenn der Gläubiger nach längerer Zeit Ansprüche geltend macht, vermögen den Verwirkungseinwand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.[801] Rz. 827 Die Beweisnot eines Schuldners führt grundsätzlich nicht dazu, dass hieraus ein Rückschluss auf dessen Vertrauensschutz gezogen werden kann.[802] Rz. 828 Anderes kann...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 121 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden, beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (siehe auch Rdn 365). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei diesen Verhandlung...mehr

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§ 5 Verjährung / h) Rückforderung

Rz. 405 Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs einer Haftpflichtversicherung infolge der Bedienung einer zu hohen Haftungsquote beginnt nicht erst mit zutreffender Bewertung der Rechtslage.[354]mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Deckungsklage des Geschädigten

Rz. 633 Hinweis Zur Drittfeststellungsklage siehe Rdn 124; § 3 Rdn 117 ff. Rz. 634 In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kann auch der Geschädigte ein schützenswertes Feststellungsinteresse haben, dass der Haftpflichtversicherer dem auf Schadenersatz Inanspruchgenommenen Deckung zu gewähren hat.mehr

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§ 6 Tabellen / a) Sachschaden – Personenschaden

Rz. 158 Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden: Übersicht 6.2: Sach-/Personenschadenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Fragestellung

Rz. 1170 Die juristische Antwort resultiert aus zwei Teilfragen:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Interessenwahrung

Rz. 463 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 219 ff. Rz. 464 Der von seinem alleinigen Prozessführungsrecht Gebrauch machende Versicherer muss die Interessen seines Versicherten im Haftpflichtprozess – orientiert an den Maßstäben eines vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwaltes – wahren.[424] Rz. 465 Mit einem Beitritt auf Seiten der Gegenpartei verletzt der Haftpflichtversicherer se...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Mittlere Schäden – große Schäden

Rz. 159 Um die Gewichtung innerhalb der Personenschadenregulierung zu verdeutlichen, seien folgende Zahlen aus dem Jahre 1994 noch einmal wiedergegeben, die bis heute zwar in ihrer Aktualität, nicht aber nennenswert in ihrer Relativität eingebüßt haben:[152] Rz. 160 Übersicht 6.3: Personenschadenverteilungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 938 Erfordert der konkrete Fall eine Sicherung der noch nicht abgewickelten, zukünftig aber befürchteten Ansprüche, kann der Schadenersatzverpflichtete zur Vermeidung der prozessualen Absicherung mittels Feststellungsurteils entweder durch vertragliche Vereinbarung oder einseitige Erklärung den Ersatzberechtigten so stellen, als habe dieser ein Feststellungsurteil erhalt...mehr

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§ 6 Tabellen / 3. Mindestversicherungssumme (Anlage 2 zu § 4 PflVG)

Rz. 166 Übersicht 6.5: Mindestversicherungssumme (Kfz-Haftpflicht) (Zeittafel)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 526 Hinweis Siehe auch Rdn 287 ff. Rz. 527 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem Elternteil geführten Fahrzeug [Kfz, Fa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 186 Hinweis Siehe auch Rdn 102 f., 246 ff. Rz. 187 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 888 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Anerkenntnis

Rz. 466 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 456 ff. Rz. 467 Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zulasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt.[426] Gleiches gilt im Verhältnis des Versicherers zu den mitve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Leistungsfreiheit

Rz. 461 Seit Einführung der Direktklage ist der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr berechtigt, Versicherte, denen gegenüber er leistungsfrei ist, bei den Regulierungsverhandlungen zu vertreten.[422] Soweit der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, bedarf es der Vollmacht nicht, da der Geschädigte in diesem Fall die Möglichkeit der Direktklage gegen den Versich...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Versicherungssumme

Rz. 78 Besteht eine geschuldete Versicherungsleistung in der Erfüllung von Rentenverpflichtungen, kommt es für die Frage, ob die vereinbarte Versicherungssumme[68] überschritten wird, nicht etwa auf die Summe der gezahlten Raten, sondern vielmehr auf den Kapitalwert der Rente an.[69] Rz. 79 Eine Versicherungssumme ist regelmäßig dann unzureichend, wenn nach Abzug der Kapitalz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 850 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 851 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von e...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 155 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[148] Rz. 156 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[149] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[150] ergänzt durch GENESIS. [151] Rz. 157 Weitergeh...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Haftungshöchstsumme (§ 12 StVG)

Rz. 165 Übersicht 6.4: Haftungshöchstsummen nach § 12 StVG (Zeittafel)mehr

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§ 6 Tabellen / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1011 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1012 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr