Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 850 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 851 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von e...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 155 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[148] Rz. 156 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[149] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[150] ergänzt durch GENESIS. [151] Rz. 157 Weitergeh...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Haftungshöchstsumme (§ 12 StVG)

Rz. 165 Übersicht 6.4: Haftungshöchstsummen nach § 12 StVG (Zeittafel)mehr

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§ 6 Tabellen / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1011 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1012 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 5 Verjährung / gg) § 124 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 8 PflVG a.F.

Rz. 555 § 124 VVG – Rechtskrafterstreckung (ab 1.1.2008) (1) Soweit durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, wirkt das Urteil, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer ergeht, auch zuguns...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Schadenaufnahme (Übersicht)

Rz. 234 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff. Rz. 235 Übersicht 2.11: Informationen154mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1055 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (siehe auch Rdn 449).[916] Rz. 1056 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekass...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Hemmung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

Rz. 508 § 3 PflVG a.F. (bis 31.12.2007) Für die Haftpflichtversicherung nach § 1 gelten an Stelle der §§ 158c bis 158f VVG die folgenden besonderen Vorschriften: ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Wichtiger Grund

Rz. 33 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindung Rz. 34 Wem nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB Geldrenten zustehen, kann (nur!)[19] bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der Rente (wegen vermehrter Bedürfnisse, Erwerbs- und Unterhaltsschadens) eine Abfindun...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 334 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann.[266] Rz. 335 Tatsachenkenntnis ist differenziert zu betrachten:mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 650 Hinweis Siehe Rdn 65 ff., 172. Rz. 651 Auch wenn das Stammrecht nicht verjährt ist, können Teilleistungen, insbesondere wiederkehrende Leistungen, trotzdem verjährt sein. Rz. 652 Bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen erbringen nicht nur Schadenersatzverpflichteter (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) wiederholend Leistungen, sondern vielfach auch SVT, SHT sow...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Untätigkeit

Rz. 532 Ein schriftlicher Bescheid wird nicht durch Untätigkeit des Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum ("Einschlafen") überflüssig.[496] Die bloße Untätigkeit des Anspruchstellers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Anspruchsteller billigerweise nicht ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 198 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 146 ff. Rz. 199 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[208] Rz. 200 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Rechtsänderungen

Rz. 1120 Hinweis Siehe auch Rdn 1062 ff. Rz. 1121 Einleitend wäre Dr. Gerda Müller (VRiBGH, VI. Zivilsenat)[1004] (ADAC-Juristen-Congress am 25.10.2002 in Dortmund) zu zitieren: Zitat "Kürzlich erkundigte sich ein Kollege aus einem Strafsenat bei mir quasi hinter vorgehaltener Hand, ob es den § 823 BGB noch gebe, und ich war froh, dies auf Anhieb bejahen zu können, ohne ihm sag...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 117 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 124. Rz. 118 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 516 Hinweis Zum Verfahren siehe Rdn 635 ff. Rz. 517 § 1643 BGB – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäftemehr

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§ 6 Tabellen / 4. Deckungssummenüberschreitung (§ 8 KfzPflVV)

Rz. 167 § 8 KfzPflVV (1) 1Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so muß die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme oder ihres ...mehr

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§ 5 Verjährung / e) Versicherungsschutzversagung, VVG, § 3 Nr. 11 PflVG a.F.

Rz. 308 Hinweis Synopse PflVG a.F. – VVG, PflVG siehe Rdn 513. Rz. 309 § 3 PflVG a.F. (bis 31.12.2007) Für die Haftpflichtversicherung nach § 1 gelten an Stelle der §§ 158c bis 158f VVG die folgenden besonderen Vorschriften: ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 695 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[560] Rz. 696 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft des SVT zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 3. Schadenersatz

Rz. 52 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[53] Kann der ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 1243 Der Anwalt kann in derselben Angelegenheit Gebühren nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). Unter einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Anwalt für den Auftraggeber besorgen soll. Um "dieselbe Angelegenheit" annehmen zu können, müssen folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:mehr

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AGS 3/2018, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Begehren des Beklagten zu 2), sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ist nicht mutwillig i.S.d. § 114 ZPO. Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 – VI ZR 438/13; 29.11.11 – VI ZR 201/10; BGH zus. 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall d...mehr

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zfs 3/2018, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Praktische Folge dieses Urteils des VI. ZS des BGH vom 5.12.2017 ist es, dass der Geschädigte trotz der Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst nicht weiß, ob die seinem mit der außergerichtlichen Verkehrsunfall-Schadensregulierung beauftragten Anwalt angefallenen Gebühren und Auslagen letztlich auch vollständig von dem Versicherer ersetzt werden...mehr

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zfs 3/2018, Auslegung des B... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des EuGH ist von hoher Bedeutung, weil sie sich mit einer Frage befasst, die auch im deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtrecht und im Recht der privaten Haftpflichtversicherung immer wieder streitig ist: Worauf erstreckt sich der Schutz der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, wenn fraglich ist, ob ein Schaden bei dem "Gebrauch des Fahrzeugs" (AKB 2015 A 1.1....mehr

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AGS 3/2018, Keine Mutwillig... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz wegen eines Unfallereignisses vom in Anspruch. Die Beklagte zu 1) ist bereits mit der Klageerwiderung auf Seiten des Beklagten zu 2) beigetreten, für den sich allerdings bereits einige Tage zuvor Rechtsanwalt A bestellt und Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Die Beklagte zu 1) hat keinen Grund für die Streithilfe angegeben, ...mehr

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zfs 3/2018, Auslegung des B... / 2 Aus den Gründen:

" … Zur ersten und zur zweiten Frage:" Mit seiner ersten und seiner zweiten Frage, die zusammen zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 3 Abs. 1 der Ersten Richtlinie dahin auszulegen ist, dass unter den Begriff “Benutzung eines Fahrzeugs‘ im Sinne dieser Bestimmung eine Situation fällt, in der ein Traktor, der auf einem Feldweg eines lan...mehr

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zfs 3/2018, Volle Haftung e... / Sachverhalt

Der zum Unfallzeitpunkt 15 Jahre und 8 Monate alte Kl. fuhr mit seinem Mofa auf der Zuwegung eines Hauseingangs auf die Anliegerstraße. Dort fuhr der Bekl. zu 1 mit seinem Pkw auf der in seiner Fahrtrichtung linken Straßenseite. Es kam zu einer Kollision beider Fahrzeuge. Der Kl. nahmen Bekl. zu 1 und dessen Haftpflichtversicherung auf Feststellung der ErS.pflicht hinsichtli...mehr

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zfs 3/2018, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Das Fahrzeug des Kl., ein acht Jahre alter Pkw VW Touran, wurde durch ein bei der Bekl. versichertes Kraftfahrzeug beschädigt. Der Kl. holte ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe ein. Der Sachverständige ermittelte darin einen Schaden i.H.v. 4.557,85 EUR, in dem Reparaturkosten i.H.v. 3.882,04 EUR netto unter Ansatz der Stundenverrechnungssätze der VW-Niederlassung ...mehr

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zfs 3/2018, Deutscher Verke... / Arbeitskreis II

Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen) Der Gesetzgeber sollte klar zwischen hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahrfunktionen unterscheiden. Er sollte die Regelungen in § 1a und b StVG auf hochautomatisierte Fahrfunktionen beschränken. Der Gesetzgeber sollt...mehr

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zfs 3/2018, Auslegung des B... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft ein vor einem portugiesischen Gericht anhängiges Verfahren, in dem Schadensersatz begehrt wurde wegen eines Todesfalls nach einem Unfall mit einem landwirtschaftlich eingesetzten kraftfahrzeughaftpflichtversicherten Traktor. Der rechtliche Rahmen betrifft die durch die Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Versicherungsunternehmen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für einen Abzug als SA in Betracht kommende Prämien an Versicherungsunternehmen sind ua nur dann abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) hat und das Versicherungsgeschäft im > Inland ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Bestimmte Steuern und Abgaben

Rz. 77 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Als WK unbeschränkt abziehbar sind Steuern vom Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben zB für Be- und Entwässerung, Straßenreinigung (aber keine Anliegerbeiträge zB für Kanalbau) und Beiträge besonders zur Feuer-, Wasser-, Sturm- und Haftpflichtversicherung, soweit solche Ausgaben sich auf Gebäude oder auf Gegenstände beziehen, die dem Stp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Das "Nicht-entziehen-können"

Rz. 41 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ob sich der Stpfl den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen (EFG 1991, 325; 1995, 529); das gilt auch, wenn der Stpfl oder der von ihm Begünstigte im Ausland lebt (> Rz 33). § 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG, der dies für die gesetzliche Unterhaltspf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 76 Leistun... / 2.2.8 Hilfsmitteln (Nr. 8)

Rz. 19 Hilfsmittel ist jede dem Zweck des § 84 Abs. 1 zu dienen bestimmte sächliche Hilfe. Wie in § 9 EinglH-VO ist der Begriff der anderen Hilfsmittel entwicklungsoffen auszulegen, denn es fehlt an einer enumerativen Aufzählung. Lediglich einen Anhalt bietet der nicht abschließende Katalog der anderen Hilfsmittel des § 9 Abs. 2 EinglH-VO. Dieser Katalog ist allerdings für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.3.1 Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die Hilfe "Beschaffung eines Kraftfahrzeuges" setzt nach § 4 Abs. 1 KfzHV voraus, dass der behinderte Mensch nicht über ein Kraftfahrzeug verfügt, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 2 der KfzHV erfüllt und dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist. Das Kraftfahrzeug muss nach § 4 Abs. 2 KfzHV nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Ein...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Haftpflichtversicherung und Ansprüche der Partner gegeneinander

Rz. 304 Ansprüche aus Schäden, die der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung einem Angehörigen zufügt, der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, sind nach Nr. 7.5 (1) der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) ausgeschlossen. Angehörige im Sinne dieser Regelung sind die Ehegatten ebenso wie die Lebenspartner des Schädigers. Hinter dieser Regelun...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Gutachters über Risiko der Erstattungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei erheblicher Überschreitung des üblichen Honorars

BGB § 241 Abs. 2 § 311 Abs. 2 Leitsatz Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 95/16 Sach...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Einbeziehung der Partner in die Haftpflichtversicherung

Rz. 305 Gemäß Nr. 2.1 (1) der besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung (BBR) sind Angehörige des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, in die Privathaftpflichtversicherung mit einbezogen. Aus dem oben genannten Grund gelten die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften aber nicht als Angehörige im Sinne...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 3 Anmerkung

1. Nach dem Unfall muss der Geschädigte in der Regulierungsphase mit weiteren Schwierigkeiten kämpfen. Gut beraten ist er, wenn er sich zu Fragen der Abrechnung des Fahrzeugschadens anwaltlich beraten lässt (vgl. Richter in Halm/Himmelreich "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht", 6. Aufl., Kap. 4 Rn 20; Kappus DAR 2012, 133, 137. Der etwa über Risiken der fiktiven Schadens...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / G. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Versicherungsrecht

Rz. 300 Im Privatversicherungsrecht sind verschiedene Probleme voneinander abzugrenzen. Zum einen ist zu fragen, ob Ansprüche der Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften untereinander durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Sodann gilt es zu prüfen, ob die durch einen der Partner verursachten Schäden durch die Haftpflichtversicherung des anderen gedeckt sind. Sch...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / III. Fahrzeugregister

Rz. 102 In Abschnitt V, und zwar in den §§ 31 bis 47 StVG, sind Regelungen getroffen über die Führung eines Fahrzeugregisters. Zweckbestimmung des Fahrzeugregisters ist die Speicherung von Daten u.a. über die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen und für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 35 Abs. 1...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersicht

Rz. 127 Häufig ergeben sich in der Praxis Unklarheiten bei älteren ARB über die Möglichkeiten der Beteiligung von Rechtsschutz bzw. über den Kostenfreistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die mögliche Beteiligung von Rechtsschutz (und ggf. Haftpflichtversicherung) bei Vertretung eines Verletzten besteht gemäß nachstehender Übersicht:mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / Leitsatz

Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. BGH, Urt. v. 1.6.2017 – VII ZR 95/16mehr

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Kein Regressanspruch gegen ... / 1 Aus den Gründen:

" … 1. Die Kl. nimmt im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft anstelle der K. AG den Bekl. auf Regress in Anspruch und ist diesbezüglich prozessführungsbefugt …" 2. Indes kann die Kl. vorliegend keinen Regressanspruch der K. AG gegen den Bekl. auf Zahlung von 10.618,34 EUR erfolgreich geltend machen. a) Zwar hat der Bekl. am 9.6.2015 das bei der K. AG kaskoversicherte Lea...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VI. Schadenrechtliche Konsequenzen bei vorliegender Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 26 Eine Folge der Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung seitens des Geschädigten ist, dass eine Hochstufung des Versicherungsvertrages des Versicherten erfolgt. Insoweit der Schaden unter ca. 1.000 EUR liegt, kann es sinnvoll sein, den "Schaden der Versicherung abzukaufen". Denn die Hochstufung läuft in den Folgejahren mit und verursacht ihrerseits einen jährlich a...mehr

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Kein Regressanspruch gegen ... / Leitsatz

1. Der Anspruchsübergang in § 86 Abs. 1 VVG betrifft keine Mitversicherten, sondern Dritte. 2. Der berechtigte Fahrzeugführer ist in der Kaskoversicherung mangels eines versicherten eigenen Sachinteresses nicht mitversicherte Person, sondern Dritter (Anschluss an BGH, Urt. v. 30.3.1965 – VI ZR 248/63). 3. Der Regressverzicht in A.2.15 AKB 2008 dient der Besserstellung des bere...mehr