Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / Sachverhalt

Die Kl. haben den Bekl. auf den Ersatz des ihnen durch die Tötung ihres Ehemanns und Vaters durch den Bekl. aufgrund eines Verkehrsunfalls entstandenen Schadens verfolgt. Die Kl. hatte in der Unfallnacht ihren Ehemann an seiner Arbeitsstelle aufgesucht, um dessen persönliche Sachen wegen eines bevorstehenden Urlaubs mit einem Pkw-Anhänger von dem Gelände des Arbeitgebers nac...mehr

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zfs 12/2017, Alleinige Haft... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die Haftung der Bekl. beruht auf §§ 18 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1 VVG, 421 BGB. Der Bekl. zu 1 haftet als Fahrer des Fahrzeugs, welches den Unfall verursacht hat. Die Bekl. zu 2 haftet als zuständige Haftpflichtversicherung. Die Voraussetzungen für eine Entlastung gem. § 18 Abs. 1 S. 2 StVG liegen nicht vor. Denn die Bekl. haben ein fehlendes Verschulden des Bekl. zu...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / IX. LG Karlsruhe, Teilend- und Teil- und Grundurteil v. 13.10.2016 – 7 O 20/12 (nicht rechtskräftig)

Auch hier hat das Gericht klargestellt, dass bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe das Verhalten des Schädigers im Rahmen der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen ist, und zwar insbesondere dann, wenn die Regulierung mittels unverständlicher Einwände verweigert und dem Geschädigten auf diese Weise erheblicher zusätzlicher seelischer Schmerz zugefügt wird. Im vorliegenden...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis eines ersatzpflichtigen Schockschadens bei dem Miterleben des Unfalltodes eines Angehörigen siehe BGH zfs 2015, 382 m. Anm. Diehl. 1. Psychische Beeinträchtigungen können dadurch herbeigeführt werden, dass der Geschädigte ein Unfallereignis eines anderen miterlebt, nach dem Ereignis den Anblick von Unfallfolgen ausgesetzt ist oder nach dem Unfallereignis, das er ...mehr

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Von Versicherung erstattete, auf zuvor von der Versicherung gezahlte Verdienstausfallentschädigung entfallende Einkommensteuer als nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbare Entschädigung

Leitsatz Auch die Übernahme der Einkommensteuer auf eine Verdienstausfallentschädigung eines Gewerbetreibenden ist eine nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbare Entschädigung "für entgangene und entgehende Einnahmen". Sachverhalt Der Kläger (K) erlitt in 2003 einen Verkehrsunfall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattete in 2011 den Verdienstausfall des K, der nach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Anwaltskanzlei führt nicht zu Lohnzufluss

Leitsatz Das Thüringer Finanzgericht entschied, dass von einer Anwaltskanzlei gezahlte Beiträge zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten führen - selbst wenn der Versicherungsschutz die Mindestversicherungssumme übersteigt und sich ausdrücklich auf die angestellten Anwälte erstreckt. Sachverhalt Eine Rechtsanwalts...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsp... / D. FZV

Häufiges Thema bei den Verwaltungsgerichten ist auch die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs durch die Behörde aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes. Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, unverzüglich die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs anzuordnen, wenn sie erfährt, dass für das Kraftfahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Haftpflichtversicherung...mehr

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zfs 11/2017, Kollision eine... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung im Rahmen des § 17 Abs. 2 StVG führte die Überbreite des Anhängergespanns zur Annahme einer erhöhten Betriebsgefahr. Erhöht ist die Betriebsgefahr, weil sie gegenüber der üblicherweise anzusetzenden einfachen Betriebsgefahr durch Besonderheiten des Unfallorts (Ölspur: OLG Koblenz r+s 2013, 516; nasse Fahrbahn: OLG Düsseldorf AR 1990, 462; hohe Ges...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / Sachverhalt

Der Kl. ließ sich in der Nacht eines von ihm aufgesuchten Volksfestes von dem Bekl. zu 1) in dessen Fahrzeug mitnehmen, um nach Hause zu gelangen. Auf dem Heimweg verlor der Bekl. zu 1) infolge überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und geriet auf eine Böschung. Das Fahrzeug wurde in die Luft geschleudert und ...mehr

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zfs 10/2017, Keine Ersatzfä... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall rechnete der Kl. die Reparaturkosten, darunter die Beilackierungskosten fiktiv ab. Der Schädiger und seine Haftpflichtversicherung bestritten, dass der Kl. Eigentümer des beschädigten Pkw gewesen sei. Das LG wies die Klage wegen fehlenden nachgewiesenen Eigentums des Kl. ab. Dem folgte das BG nicht und verneinte einen Anspruch auf Ersatz der Beilacki...mehr

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zfs 10/2017, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

" … a) Ein Anspruch des Kl. gegen die Bekl. auf Zahlung von 1.118,60 EUR ergibt sich nicht aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Kfz-Vollkaskoversicherung." Das unstreitig zwischen den Parteien bestehende Versicherungsverhältnis wird näher ausgestaltet durch die AKB der Bekl. In den AKB findet sich keine Regelung dahin, dass die Bekl. Standgelder zu trag...mehr

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zfs 10/2017, Entscheidungsv... / 3 Anmerkung:

1. Die in § 108 SGB VII angeordnete Bindungswirkung ist notwendig, um zu verhindern, dass ein Geschädigter, der nach einem Unfallereignis Ersatzansprüche geltend machen will, sich zwischen die Stühle setzt und leer ausgeht. Lehnt die Haftpflichtversicherung des Schädigers unter Hinweis auf sozialrechtliche Haftungsausschlüsse (§§ 104–106 SGB VII) die Eintrittspflicht ab und ...mehr

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§ 5 Auslagen / VI. Prämie für Haftpflichtversicherung

Rz. 21 Eine für eine Einzelfall-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden gezahlte Prämie ist nach Nr. 7007 VV RVG zu erstatten, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge über den sich aus § 22 Abs. 2 RVG ergebenden Höchstbetrag (30 Mio. EUR) entfällt.mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 63 Die Partei hat einzusetzen: Rz. 64 Gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Dies sind insbesondere z.B.:mehr

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zfs 09/2017, Ersatzfähigkei... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall holte die Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten des Fahrzeugs des Geschädigten ein. Dieser beauftragte seinerseits einen Gutachter, der zu teilweise abweichenden Feststellungen zur Schadensberechnung gelangte. Im Streit um die Erstattung der Kosten des Zweitgutachtens geht das LG – entgegen der ...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / Leitsatz

Zum Deckungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung gehören Schäden, die dadurch entstehen, dass eine von dem Fahrer transportierte Bauschaumflasche unmittelbar nach Verlassen des Fahrzeugs explodiert. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Hagen, Urt. v. 31.1.2017 – 9 O 293/15mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / Leitsatz

Zum Deckungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung gehören Schäden durch das Ablassen von Benzin vor Vornahme einer Reparatur nicht. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Hamm, Urt. v. 10.6.2015 – 20 U 80/15mehr

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zfs 09/2017, Langheid/Wandt (Hg.): Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 2, §§ 100–216 VVG, C.H. Beck, 2. Aufl. 2016, 1.922 Seiten, 1.137 EUR (Gesamtwerk, 3 Bände), ISBN 978-3-406-67312-2

Band 2 der zweiten Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG liegt nun vor und die Kapitel wurden bei gleicher Verteilung vom Autorenteam der ersten Auflage übernommen. Im Zuge der neuen Aufteilung der Themen auf die einzelnen drei Bände wurde Band 2 erweitert. Darin enthalten ist der komplette 2. Teil des VVG mit den Kapiteln zu den einzelnen Versicherungszweige...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen." Das LG hat zutreffend ausgeführt, dass eine Haftung der Bekl. für den vom Kl. geltend gemachten Haftpflichtschaden gem. Ziff. 5.1 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur C Privat-Haftpflichtversicherung (BBR) ausgeschlossen ist. Nicht versichert ist gem. Ziff. 5.1 BBR di...mehr

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zfs 09/2017, Vorfahrtverhäl... / Sachverhalt

Die damals 78 Jahre alte Kl. näherte sich mit ihrem Fahrrad einer in Form eines Rondells, eines runden Platzes, angelegten Kreuzung. Die Kl. beabsichtigte, das Rondell geradeaus fahrend an der gegenüberliegenden Einmündung zu verlassen. Aus der aus Sicht der Kl. rechts gelegenen Straße näherte sich die Bekl. mit ihrem Pkw. Beide Fahrzeugführerinnen fuhren in das Rondell ein ...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer privaten Haftpflichtversicherung. In den dem Vertrag zugrunde liegenden besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen heißt es u.a.: "Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verurs...mehr

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zfs 09/2017, Ersatzfähigkei... / Leitsatz

1. Der Geschädigte kann auch nach Einholung eines Gutachtens durch den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung (sog. Erstgutachten) ein Zweitgutachten einholen, dessen Kosten der Schädiger zu erstatten hat, wenn ex ante Zweifel an der Objektivität des Gutachters und der Richtigkeit seiner Feststellungen bestehen. Solche können aus mangelhaften Untersuchungen des Erstgut...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 AHB i.V.m. lit. A. I. BBR." 1) Ein Versicherungsfall in Gestalt eines Sachschadens ist gegeben. Nach § 1 Abs. 1 der AHB des Vertrags gewährt der VR dem VN Versicherungsschutz u.a. für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereigni...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / E. Veranlassen der Einbeziehung durch den Verwender

Rz. 46 Verwender ist nach der Legaldefinition des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB die Vertragspartei, die der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen stellt: sog. Stellen der Vertragsbedingungen (vgl. aber abweichend die Regelung des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, die auch Drittklauseln erfasst, siehe § 6 Rdn 32 ff.). Das Merkmal "Stellen" ist formal zu v...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung, Abschnitt A.1 AKB

Rz. 195 Der Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus Abschnitt A.1 AKB. 1. Befreiungs- und Rechtsschutzanspruch des Versicherungsnehmers Rz. 196 Wie jeder Haftpflichtversicherer hat auch der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen sie erhoben werden. Auch na...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / X. Büro-Haftpflichtversicherung

1. Sinn und Zweck einer Büro-Haftpflichtversicherung Rz. 219 Rechtsanwälte denken in erster Linie an den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, die sie gegen Vermögensschäden absichern soll. Die Büro-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden abdeckt, bleibt da manchmal unbeachtet. Dabei kann sehr schnell eine Person oder ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Sinn und Zweck einer Büro-Haftpflichtversicherung

Rz. 219 Rechtsanwälte denken in erster Linie an den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, die sie gegen Vermögensschäden absichern soll. Die Büro-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden abdeckt, bleibt da manchmal unbeachtet. Dabei kann sehr schnell eine Person oder eine Sache aus Vergesslichkeit, Leichtsinn oder Unaufm...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / D. Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 193 Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, also auf dessen Verpflichtung zum Schadenersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. I. Versicherungspflicht und Annahmezwang Rz. 194 Nach § 1 PflVG ist der Halter eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland verpflichtet, für sich, den Eigentümer un...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XII. Allgemeine Regelungen zur Haftpflichtversicherung §§ 100–111 VVG und zur Pflichtversicherung (§§ 113 ff. VVG)

Rz. 188 Bis zum Inkrafttreten des neuen VVG galten ergänzend stets die allgemeinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG a.F.). Dem entsprechen nunmehr die allgemeinen Regeln zur Haftpflichtversicherung, die §§ 100–111 VVG und die besonderen Vorschriften für die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). Die Neuregelungen des VVG gelten für Verträge, die ab dem 1...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / B. Allgemeines für alle Haftpflichtversicherungen

I. Rechtliche Grundlagen 1. VVG und Versicherungsbedingungen Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Haftpflichtversicherung (Ziff. 4.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 185 Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründeter Ansprüche.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV)

Rz. 3 Die zuletzt am 13.1.2012 geänderte Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) vom 29.7.1994 regelt, gestützt auf § 4 Abs. 1 PflVG, den Mindestinhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Mindeststandard des Verkehrsopfer- und Versicherun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtversicherung

A. Einführung Rz. 1 Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten freizustellen. "Haftpflicht" ist die Verpflichtung zum Schadenersatz bei der Verletzung fremder Rechtsgüter. Rz. 2 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unter...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. Verkehrshaftungsversicherung als Haftpflichtversicherung

Rz. 156 Die Verkehrshaftungsversicherung ist Haftpflichtversicherung und keine Sachversicherung. Sie unterliegt den §§ 100 ff. VVG. Soweit es sich bei ihr um eine Pflichthaftpflichtversicherung nach § 7 a GüKG handelt, kommen die §§ 113 ff. VVG zur Anwendung. Rz. 157 Typisch für die Haftpflichtversicherung ist das Dreiecksverhältnis zwischen Versicherungsnehmer, Versicherer u...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / Literaturtipps

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Gegenstand der Versicherung

1. Versichertes Risiko Rz. 12 Keine Haftpflichtversicherung deckt jedes denkbare Schadensereignis i.S. einer Allgefahrenversicherung ab. Der Versicherungsschutz erfasst nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Generalklausel: A 1 Ziff. 1 AVB/Ziff. 3.1 (1) AHB), sofern sie aus dem im konkreten Vertrag übernommenen versicherten Risiko als Privatperson (vgl. Rdn...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / V. Geltendmachung der Ansprüche

1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Rechte des Versicherers

a) Regulierungsermessen/-vollmacht Rz. 60 Nach A 1 Ziff. 4.2 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB hat der Versicherer eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er kann den gegenüber seinem Versicherungsnehmer erhobenen Anspruch anerkennen oder sich darüber vergleichen. Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzungen

a) Versicherungssumme – A 1 Ziff. 5.1 AVB/Ziff. 6.1 AHB Rz. 68 Die vereinbarte Versicherungssumme bildet gem. A 1 Ziff. 5.1 AVB/Ziff. 6.1 AHB die Höchstgrenze für die Entschädigungsleistung des Versicherers. Sie ist je Schadenereignis für alle Versicherten zusammen nur einmal abrufbar. Meist ist nach A 1 Ziff. 5.2 AVB/Ziff. 6.2 AHB vereinbart, dass die Versicherungssumme mehr...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Schutz des Verkehrsopfers außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 233 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat, die Ersatzansprüche, die ihm gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeuges zustehen, auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" geltend machen, wennmehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Versichertes Risiko

1. Gefahren des täglichen Lebens Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff der Gefahren...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Private Haftpflichtversicherung

Rz. 69 Die privaten Haftpflichtversicherer sind in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder der Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Daneben gibt es auch Versicherungsanstalten des öffentlichen Rechts, die wie Privatversicherer am Markt auftreten (z.B. Provinzial-Versicherungen). Sie versichern die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser i...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / E. Anhang

Rz. 185 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016 Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultati...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / C. Privathaftpflichtversicherung

I. Versichertes Risiko 1. Gefahren des täglichen Lebens Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Diese...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 68 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert.[100] Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Versichertes Risiko

1. Abgrenzung der Betriebs- und Berufs- von der Privathaftpflichtversicherung Rz. 159 Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich von der Privathaftpflichtversicherung dadurch, dass sie nicht die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson (vgl. Rdn 141), sondern unternehmerische Risiken abdecken. Rz. 160 Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es we...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 25 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Kleine Benzinklausel – A 1 Ziff. 7.14 AVB-PHV/Ziff. 3.1 BBR-PH

Rz. 156 Nach dieser praxisrelevanten Klausel ist die Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, ausgeschlossen. Die Klausel grenzt den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung (bzw. als sog. große Benzinklausel den der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 183) von dem der Kfz-Haftpflichtversicherung ab (vgl. §...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz?

a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen de...mehr