Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zahlungen für einen Dritten

Rn. 209 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Wendet der StPfl einem Dritten, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, schenkweise einen Geldbetrag zu, den der Dritte dann als Versicherungsbeitrag an das Versicherungsunternehmen zahlt, kann nur der Dritte die Beiträge als SA abziehen. Ein Abzug des schenkweise dem Dritten zugewendeten Geldbetrags beim StPfl ist nicht möglich....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vermeidbarkeit durch Versicherungsschutz

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nichtabschluss einer das Risiko abdeckenden Versicherung schließt grds eine ag Belastung nicht aus. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Versicherung zum Schutze von Vermögensgegenständen handelt. Hier wird die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen abgelehnt, wenn der StPfl eine übliche, allg zugängliche und zumutbare Versicherung ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beiträge zu sonstigen Versicherungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 283 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 3a EStG regelt den Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen als SA. In der Mehrzahl der Fälle dürften sich allerdings Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3a EStG wegen des Höchstbetrags für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 4 EStG), der vorrangig durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 2004, 1329, 1...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erforderlichen Bestreitens einer Kfz-Haftpflichtversicherung – Grenzen der Nachforschungspflicht der Haftpflichtversicherung

VVG § 95 Abs. 1 § 115 Abs. 1 § 123; ZPO § 59 § 60 § 138 Abs. 3 und 4 Leitsatz Zur Zulässigkeit einer Einlassung mit Nichtwissen seitens des unmittelbar in Anspruch genommenen Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich der Darstellung des Unfallhergangs durch den Geschädigten. BGH, Urt. v. 23.7.2019 – VI ZR 337/18 Sachverhalt Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug des Kl. durch...mehr

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zfs 02/2020, Unzulässiges B... / Sachverhalt

Der in Deutschland zugelassene Lkw des Kl. wurde auf einem Firmengelände in Russland durch einen in Russland zugelassenen Lkw einer russischen Spedition beschädigt. Kraftfahrthaftpflichtversicherer der russischen Zugmaschine war eine Gesellschaft in Russland. Die eingeschaltete russische Polizei nahm den Unfall nicht auf, da er sich auf einem privaten Firmengelände ereignet ...mehr

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zfs 02/2020, Unzulässiges B... / 3 Anmerkung:

1) Die Entscheidungen des BGH vom 23.7.2019 und des LG Berlin betreffen eine Haftpflichtversicherungen bei der Durchführung von Verkehrsunfallprozessen begegnende typische Situation. Der Haftpflichtversicherer verfügt über keine Information, die ihm ein Bestreiten der Unfalldarstellung des klagenden – angeblichen – Unfallgegners erlaubt. Da das Bestreiten des Haftpflichtvers...mehr

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zfs 02/2020, Notwendigkeit ... / Sachverhalt

Die Kl. hat geltend gemacht: Am 21.5.2014 sei sie in F. mit der Straßenbahn gefahren. Die Straßenbahn sei mit einem von der Schädigerin B. G. geführten Roller kollidiert. Für die Kollision sei allein die Schädigerin verantwortlich gewesen. Der Straßenbahnführer habe eine Vollbremsung ausgelöst. Dadurch sei die Kl. in der Straßenbahn gestürzt. Sie habe sich erhebliche Verletz...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / C. Haftungsgrenze 10. Lebensjahr für Kinder im motorisierten Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 BGB)

Ein Herzstück der Reform war die Erhöhung der Haftungsgrenze für Kinder – als Täter und als Opfer – im motorisierten Straßenverkehr auf das vollendete 10. Lebensjahr.[27] Mit dem neuen § 828 Abs. 2 BGB folgte der Gesetzgeber den mehrfachen Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags Goslar[28] und Erkenntnissen der Kinderpsychologie, dass die Kinder dieser Altersgruppe i...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / Sachverhalt

Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug des Kl. durch einen Pkw beschädigt, der nach seinem Kennzeichen bei der beklagten Haftpflichtversicherung versichert war. Der Unfallgegner des Kl. stellte sich mit dem Namen B. vor und gab seine Anschrift und Telefonnummer an. Eine polizeiliche Unfallaufnahme fand nicht statt. Die Bekl. bestritt den von dem Kl. behaupteten Unfallhe...mehr

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zfs 02/2020, Unzulässiges B... / Leitsatz

1) Im Verkehrsunfallrechtsstreit ist der Haftpflichtversicherer aufgrund der ihn nach § 138 ZPO treffenden Prozessförderungs- und Wahrheitspflicht verpflichtet, Erkundigungen bei seinem VN einzuziehen, sodass er sich ohne den Versuch von Aufklärungsmaßnahmen nicht auf ein Bestreiten mit Nichtwissen zurückziehen darf. 2) Bei dem Verdacht einer Unfallmanipulation darf der dem R...mehr

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zfs 02/2020, Berücksichtigu... / Sachverhalt

Der bei einem Verkehrsunfall verletzte Kl. hat die in voller Höhe haftenden Bekl. (Fahrer des am Unfall beteiligten Pkw und die Haftpflichtversicherung des Pkw) unter anderem auf Ersatz des behaupteten Verdienstausfalls aus einer Nebentätigkeit als Limousinenfahrer in Anspruch genommen. Einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber aus der Nebentätigkeit auf Lohnfortzahlung machte...mehr

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zfs 02/2020, Unzulässiges B... / 2 Aus den Gründen:

"I. Nach § 513 Abs. 1 ZPO kann die Berufung erfolgreich nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Denn das AG hat der Klage zu Recht stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Berufu...mehr

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zfs 02/2020, Das Prognoserisiko bei der Schadenausweitung im Reparaturfall

Hinweis "Ihre Auffassung, dass ein vollständiger Ausgleich der Reparaturkosten nicht erfolgen könne, da mit der durchgeführten Reparatur die sog. 130 %-Grenze überschritten sei, ist unzutreffend." Das von unserem Mandanten beauftragte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug reparaturwürdig ist. Auf Vertrauen dieses S...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. In der Haftpflichtversicherung

Rz. 602 Bereits mit der Meldung eines Schadensfalles wird der Schadenfreiheitsrabatt bei der eigenen Haftpflichtversicherung belastet. Der Versicherer muss Rückstellungen in noch nicht genau absehbarem Umfang bilden. Rz. 603 Soweit der Versicherer in einem Schadensfall dann tatsächlich reguliert hat, verbleibt es bei der Belastung und es entsteht für den Geschädigten ein ents...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vorsatz in der Haftpflichtversicherung

Rz. 135 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls unschädlich. Rz. 136 Der subjektive Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht gem. § 103 VVG nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Vorsatz muss sich auch auf die Schadensfolge erstrecken (BGH VersR 1998, 1011). Im Falle des Vorsa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 29 Auf dem Gebiet der Kraftfahrtversicherung ist es üblich, bereits vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags vorläufigen Deckungsschutz zu gewähren. Rz. 30 Dieser vorläufige Deckungsschutz wird im Bereich der KH-Versicherung durch die Aushändigung der Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO (früher: Versicherungsdoppelkarte) gewährt und tritt spätestens zum Zeit...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / A. Benzinklauseln

Rz. 1 Von der soeben in § 2 erörterten Haftung (z.B. des Fahrers oder Halters eines Kfz) zu unterscheiden ist die Deckung (Eintrittspflicht) des Kfz-Haftpflichtversicherers (zu dieser Unterscheidung sowie zur Deckung vgl. im Einzelnen § 13 Rdn 274 ff.). Der Umfang der Eintrittspflicht der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) bestimmt sich nach § 10 AKB bzw...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VI. Billigkeitshaftung – § 829 BGB

Rz. 197 Nach § 829 BGB kann ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen eine Haftung der nach §§ 827, 828 BGB nicht verantwortlichen Personen begründet sein. Voraussetzung hierfür ist,mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (6) Fahrer – Halter

Rz. 110 Der Fahrer eines nicht kaskoversicherten Fahrzeuges eines anderen kann sich üblicherweise gegen hierbei verursachte Schäden am selbst geführten Kraftfahrzeug nicht versichern. Eine Deckung durch die allgemeine Haftpflichtversicherung kommt wegen der so genannten Kleinen Benzinklausel nicht in Betracht. Rz. 111 Für den Fahrer, der möglicherweise sogar im überwiegenden ...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / III. Passivlegitimation des KH-Versicherers

Rz. 5 Ausschließlich im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG der hinter dem Schädiger stehende KH-Versicherer im Wege des Direktanspruchs mitverklagt oder auch allein direkt in Anspruch genommen werden. Beachtemehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bereits durch das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft (3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) hatte sich eine schwerwiegende Veränderung des Kfz-Haftpflichtversicherungsrechts ergeben. Rz. 2 Den einzelnen Versicherungsunternehmen wurde ab dem 1.7.1994 ein größerer Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (e) Aufklärungspflicht des Autovermieters

Rz. 167 Der für das Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat inzwischen die bisher streitige Frage der Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Anmietung eines Fahrzeugs zum Unfallersatztarif geklärt. Danach muss der Vermieter zwar nicht über den gespaltenen Tarifmarkt aufklären, also weder über die eigenen unterschiedlichen Tarife noch die Angebote der Konkurrenz. ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Wirtschaftliche Situation

Rz. 119 Natürlich spielt auch die wirtschaftliche Situation im Vergleich von Schädiger zu Geschädigtem sowie das Bestehen einer (weil wirtschaftlich potenten) Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Rolle. So findet das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes Berücksichtigung für Schmerzensgeldansprüche aus Billigkeitsgründen nach § 829 BGB (BGH DAR 1995, 69 ff.;...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / a) Nebenintervention

Rz. 113 Es ist inzwischen anerkannt, dass der Kraftfahrthaftpflichtversicherer in einem solchen Fall dem verklagten Schädiger als Nebenintervenient beitreten kann, um sodann durch vom angeblichen Schädiger abweichenden Sachvortrag einen gestellten Unfall zu behaupten und für den angeblichen Schädiger Klageabweisung zu beantragen (BGH v. 29.11.2011 – VI ZR 201/10 – zfs 2012, ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Rz. 396 Wenn der Versicherer des Schädigers nicht schnell genug reguliert, der Schaden von dessen VN nicht gemeldet wird oder der Versicherer erst Akteneinsicht benötigt, um regulieren zu können, ist der Geschädigte u.U. gehalten, zur Vermeidung eventuell höherer Kreditkosten zunächst seine bestehende Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München zfs 1984, 136). Rz. 3...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Auftrag

Rz. 299 Ein Auftragsverhältnis gemäß § 662 BGB liegt z.B. bei einer gemeinsamen Überführung eines Kraftfahrzeugs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber aus Gefälligkeit begleitet, um ihn beim Fahren abzulösen. Dabei haftet der Auftragnehmer grundsätzlich für jede Fahrlässigkeit. Andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine ordnungsgemäße...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Korrespondenz mit Unfallgegner

Rz. 419 Korrespondiert der Anwalt mit dem Unfallgegner persönlich wegen dessen Ansprüchen und teilt ihm z.B. die Versicherungsdaten seines Mandanten mit, besteht auch für diese Tätigkeit (gebührenrechtlich gesondertes Mandat betreffend die vermeintlichen gegnerischen Ansprüche) keine Rechtsschutzdeckung, da die Abwehr von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen in der Rechtssc...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / II. Fahrerhaftung

Rz. 275 Der Fahrer haftet nach § 18 StVG für vermutetes Verschulden. Anders als der Halter, der sich nach § 7 Abs. 2 StVG nur durch den Nachweis höherer Gewalt entlasten kann, scheidet eine Haftung des Fahrers nach § 18 StVG völlig aus, wenn er darlegt und beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Es handelt sich beim § 18 StVG somit um eine Verschuldenshaftung mit umgekehr...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe

Rz. 306 Ist der Verursacher eines Verkehrsunfalls unbekannt geblieben, bleibt nur noch die "Rettung" durch die Verkehrsopferhilfe e.V. Wilhelmstraße 43/43 G 10117 Berlin, Tel.: 0 30 / 20 20 – 58 58 Fax: 0 30 / 20 20 – 57 22, www.verkehrsopferhilfe.de. Rz. 307 Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Entschädigungsfonds, der gem. § 12 PflVG die Schadensregulierung wie ein Pf...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VII. Regress des Kaskoversicherers gegen mitversicherte Personen

Rz. 270 Der Kaskoversicherer kann grundsätzlich für seine Aufwendungen Regress gegen einen Dritten nehmen, wenn dem Versicherungsnehmer ein Schadensersatzanspruch gegen diesen Dritten zusteht (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Rz. 271 Nach § 15 Abs. 2 AKB bzw. A.2.15 AKB 2008 kann jedoch der Versicherer nur dann nach § 86 VVG Regress gegen den berechtigten Fahrer, andere in der Kfz-Haft...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Deckung

Rz. 278 Der Haftpflichtanspruch umfasst gem. § 10 Abs. 1 AKB bzw. A.1.1.2 und A.1.1.3 AKB 2008 alternativ je nach geltend gemachten Schäden (Regulierungsvollmacht des Versicherers gem. § 10 Abs. 5 AKB bzw. A.1.1.4 AKB 2008 mit weitem Regulie...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / E. Grob fahrlässiges und vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalles

Rz. 114 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer in der Schadensversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, bei grober Fahrlässigkeit besteht gem. § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht. In der Haftpflichtversicherung greift gem. § 103 VVG als lex specialis hingegen ein Ausschlus...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB

Rz. 329 Beim Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Geltendmachung von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, niemals jedoch die Abwehr versichert ist, da letztere in den Bereich der Haftpflichtversicherung fällt (vgl. oben Rdn 278 ff.). Ferner besteht ein genereller Ausschluss für Schadensersatz aufgrund von absoluten Rechten i...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV

Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei denn, der unberechtigte Fahrer hat d...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (5) Anmietung eines Kfz im Ausland

Rz. 107 Bei der Anmietung eines Kfz im Ausland durch mehrere Personen gemeinsam wird bei vereinbarter Kostenbeteiligung für die Fahrzeugmiete und unzureichender Haftpflichtversicherung ein stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss der Mitfahrer untereinander bei einem nicht grob fahrlässig verschuldeten Unfall mit Verletzungen der Mitfahrer angenommen (LG Schweinfurt D...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Folgen im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 298 Vorsicht Aufgrund dieses doppelten Leistungsverhältnisses besteht auch im Falle der Insolvenz lediglich ein Anspruch des Anwalts aus der Insolvenzmasse, während der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung in die Masse fällt und der Befriedigung aller Gläubiger dient. Ein § 110 VVG in der Haftpflichtversicherung vergleichbares Privileg des Anwa...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (3) Ehegatten

Rz. 100 Auch unter Ehegatten kann im Straßenverkehr ausnahmsweise eine Haftungsbegrenzung auf grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Rz. 101 Beschädigt die Ehefrau beispielsweise leicht fahrlässig das Kfz ihres Ehemanns, kann dieser wegen §§ 1359, 1353 Abs. 2 S. 2 BGB den Fahrzeugschaden von seiner Ehefrau nicht ersetzt verlangen, wenn sich die ansonsten haftende Ehefrau im Rahmen i...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (7) Leasingfahrzeuge

Rz. 114 Das Fehlen einer Fahrer-Haftpflichtversicherung wirkt sich vor allem bei Leasingfahrzeugen aus. Im Rahmen des Leasingvertrages bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Rz. 115 Verursacht nunmehr ein Arbeitnehmer des Leasingnehmers leicht fahrlässig einen Unfall, bei dem das Leasingfahrzeug beschädigt oder zerstört wird, haftet er für den Schaden an dem von ih...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / Literaturtipps

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Er beträgt gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / a) Reparaturschaden

Rz. 82 Zum Gebot des Geschädigten, den Schaden gering zu halten, gehört, dass der Geschädigte im Falle der Reparaturwürdigkeit für eine möglichst rasche und zügige Reparaturdurchführung Sorge zu tragen hat. Der Geschädigte darf also auch nicht etwa den Eingang einer Reparaturkostenübernahmebestätigung durch den gegnerischen Versicherer abwarten (OLG Hamm VersR 1986, 43), es ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / b) Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung

Rz. 110 Seitens der Versicherer und einiger Gerichte (z.B. OLG Köln zfs 1988, 171) wird nun oft die – unzutreffende – Rechtsauffassung geäußert, der Geschädigte könne jedenfalls dann nicht fiktiv abrechnen, wenn er tatsächlich habe reparieren lassen und demnach eine Reparaturrechnung vorlegen könnte. Er sei dann auch verpflichtet, die Reparaturrechnung vorzulegen (so OLG Ham...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Unfall im Inland, Gegner Inländer

Rz. 252 In Betracht kommt eine Nachfrage bei der Polizei, was aber meist ergebnislos bleibt, da derartige Daten dort nicht bekannt sind. Rz. 253 Eine Nachfrage bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ist da schon geeigneter – kostet aber Gebühren und ist meist nur schriftlich möglich. Oft ist die Adresse des zuständigen Amtes nicht bekannt (jedoch leicht nac...mehr

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§ 14 Anhang / M. Anlage 13: Auto-Haftpflichtschäden

Rz. 17 MERKBLATT zur Bearbeitung von Auto-Haftpflichtschäden durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte und den Verein Verkehrsopferhilfe sowie über die Möglichk...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Repräsentantenbegriff

Rz. 207 Fehlverhalten Dritter wird dem Versicherungsnehmer dann zugerechnet, wenn dieser Dritte Repräsentant ist. Der Repräsentantenhaftung liegt folgender Gedanke zugrunde: Überträgt der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherungsvertrages jemand anderem die Vertragspflichten in einem solchen Umfange, dass dieser quasi "an die Stelle des Versicherungsnehmers" ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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zfs 12/2019, VW-Dieselskandal / Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Am 23.11.2019 ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger v. 14.11.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 1623). Danach wird Art. 1 § 1 Nr. 1 der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger neu gefasst...mehr