Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. K...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Schutz des Verkehrsopfers außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 235 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat, die Ersatzansprüche, die ihm gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeuges zustehen, auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" geltend machen, wennmehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 18 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / C. Privathaftpflichtversicherung

I. Versichertes Risiko 1. Gefahren des täglichen Lebens Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich die älteren Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Private Haftpflichtversicherung

Rz. 67 Die privaten Haftpflichtversicherer sind in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder der Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Daneben gibt es auch Versicherungsanstalten des öffentlichen Rechts, die wie Privatversicherer am Markt auftreten (z.B. Provinzial-Versicherungen). Sie versichern die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser i...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Versichertes Risiko

1. Gefahren des täglichen Lebens Rz. 141 Die Privathaftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 1 AVB-PHV (ähnlich, aber nicht wortgleich die älteren Ziff. 1. S. 1 BBR-PH[119]): Zitat "… die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes." Dieser Begriff ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 66 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert. Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Versichertes Risiko

1. Abgrenzung der Betriebs- und Berufs- von der Privathaftpflichtversicherung Rz. 159 Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich von der Privathaftpflichtversicherung dadurch, dass sie nicht die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson (vgl. Rdn 141), sondern unternehmerische Risiken abdecken. Rz. 160 Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es we...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Rechtliche Grundlagen

1. VVG und Versicherungsbedingungen Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VV...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Direktansprüche des Dritten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 118 Der Geschädigte hat keinen Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer (Direktanspruch). Er kann den Versicherer also nicht unmittelbar verklagen. Anders ist es in folgenden Fällen: a) Gesetzlich geregelte Direktansprüche Rz. 119 Ein Direktanspruch existiert nur – was die Überschrift des entsprechenden Abschnitts des VVG zeigt – in der Pflichtversicherung (vgl. Rdn 139 f...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz?

a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen de...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Versicherte Haftpflichtansprüche

a) Schadenarten Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / D. Versicherung unternehmerischer Haftpflichtrisiken

Rz. 158 Auch das Geschäftsleben birgt Risiken, die durch Haftpflichtversicherungen absicherbar sind und zwar je nach Art der Tätigkeit entweder in der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachfolgend wird aufgrund der zahlreichen am Markt erhältlichen Produkte nur auf die AVB-BHV abgestellt – zu den einzelnen betrieblichen und beruflichen Risiken kann es in den jewe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / III. Pflichten und Rechte des Versicherers

Rz. 48 Hat sich das versicherte Risiko in einem Schadensfall verwirklicht und stehen dem Versicherer keine Einwendungen zu, hat er die vertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen, kann dabei aber auch die ihm zu deren Erfüllung eingeräumten Rechte ausüben. 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz? a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber seinem Versicherer

a) Klagearten Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversi...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Zwangsvollstreckung

Rz. 121 Der Geschädigte kann aufgrund eines Titels gegen den Schädiger (Versicherungsnehmer) dessen Deckungsanspruch gegen den Versicherer pfänden und sich überweisen lassen. Das Ergebnis des Haftpflichtprozesses bindet den Versicherer in dem Rahmen, den das Trennungsprinzip (vgl. Rdn 101 ff.) hierfür vorgibt. Deckungsrechtliche Einwendungen und daraus resultierende Leistung...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Sekundäre Risikobegrenzung – Ausschlüsse

Rz. 147 In der Privathaftpflichtversicherung gibt es Ausschlüsse, die über die o.a. für alle Haftpflichtversicherungen genannten (vgl. Rdn 78 ff.) hinausgehen. Wichtig sind die nachfolgenden Ausschlüsse: a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff....mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Struktur der AVB

Rz. 9 Die AVB-PHV bzw. AVB-BHV bestehen jeweils aus Teil A und B. Teil A (nachfolgend nur A genannt) regelt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der (Privat- bzw. Betriebs- und Berufs-)Haftpflichtversicherung. Nach Teil A schließen sich gemeinsame Bestimmungen zu Teil A an (nachfolgend nur A(GB) genannt). Teil B (nachfolgend nur B genannt) enthält spartenunabhängige ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Pflichtversicherung

Rz. 139 Die §§ 113–124 VVG regeln Besonderheiten der Pflichtversicherung, die in § 113 Abs. 1 VVG definiert ist. Danach muss die Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung durch Rechtsvorschrift (Beispiele siehe Rdn 5) bestehen. Die in einer berufsständischen Kammersatzung verankerte Versicherungspflicht genügt.[117] Zu beachten ist die Subsidiaritätsklausel des § 117 Ab...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Erhöhung und Erweiterung bestehender Risiken

Rz. 37 Das bereits bestehende Risiko kann sich in tatsächlicher (A 1 Ziff. 8.1 AVB/Ziff. 3.1 (2) AHB) oder rechtlicher (Ziff. 8.2 AVB/Ziff. 3.2 AHB) Hinsicht ändern. Eine Änderung aus Rechtsgründen kommt beispielsweise bei Einführung eines neuen Gefährdungstatbestandes in Betracht. A 1 Ziff. 8 AVB/Ziff. 3.1 (2) und 3.2 AHB schließen Erhöhungen oder Erweiterungen des versicher...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Verjährung

Rz. 115 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach § 195 BGB binnen drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem die Versicherungsleistung fällig geworden ist. In der Pflichtversicherung (vgl. Rdn 139 f.) ist § 115 Abs. 2 VVG zu beachten. Zur Fälligkeit vgl. Rdn 58 f. Rz. 116 Befreiungs- und Rechtsschutzanspruch können unterschiedlich fällig werden. Weil der A...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Versichertes Risiko

Rz. 12 Keine Haftpflichtversicherung deckt jedes denkbare Schadensereignis i.S. einer Allgefahrenversicherung ab. Der Versicherungsschutz erfasst nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Generalklausel: A 1 Ziff. 1 AVB/Ziff. 3.1 (1) AHB), sofern sie aus dem im konkreten Vertrag übernommenen versicherten Risiko als Privatperson (vgl. Rdn 141 ff.) oder als Unt...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Nachträgliche Ausdehnung der versicherten Risiken

Rz. 36 Da sich Lebenssachverhalte und auch Rechtsvorschriften regelmäßig ändern können, sehen A 1 Ziff. 8 und 9 AVB/Ziff. 3 und 4 AHB zur Vereinfachung die automatische Ausdehnung des Versicherungsschutzes für bestimmte Konstellationen vor. Rechtsfolge ist jeweils der Versicherungsschutz auch für die hinzukommenden bzw. sich ändernder Risiken. Hauptanwendungsbereich ist die B...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. VVG und Versicherungsbedingungen

Rz. 7 Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG) gilt für die Haftpflichtversiche...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 166 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 VVG sind auch vertretungsberechtigte und im Dienstverhältnis stehende Personen in der Haftpflichtversicherung des Unternehmens versichert. A 1 Ziff. 2.1 AVB-BHV beschreibt die Mitversicherten etwas weiter und stellt insbesondere auf Betriebsangehörige ab. Mitversichert ist danach, wer mit Wissen und Wollen des Unternehmensinhabers weisungsabhän...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 16 Die §§ 43 ff. VVG zur Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 1 Rdn 322 ff.) gelten auch in der Haftpflichtversicherung. A 1 Ziff. 2 AVB erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Haftpflichtansprüche, die sich gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer richten. Die Mitversicherung unterscheidet sich naturgemäß in der Privathaftpflichtversicherung von der in d...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Sekundäre Risikobegrenzungen – Ausschlüsse

Rz. 173 Über die Allgemeinen Ausschlüsse hinaus, die neben der Privat- auch die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung betreffen können (vgl. Rdn 78 ff.), sind für die Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere folgende anzusprechen: a) Tätigkeitsschäden – A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV/Ziff. 7.7 AHB Rz. 174 Weil etwa Handwerksbetrieben eigen ist, dass sie an fremden Sachen arbe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Begrenzung der Leistung

Rz. 144 Einige wichtige, speziell die Privathaftpflichtversicherung betreffende primäre und sekundäre Risikobegrenzungen sind nachfolgend dargestellt. 1. Primäre Risikobegrenzung Rz. 145 In A 1 Ziff. 6 und in A 2 sowie A 3 AVB-PHV sind die besonderen Gefahren des Haftpflichtversicherungsvertrages aufgeführt. Die Versicherungswirtschaft bietet moderne Deckungskonzepte ("Komfort...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Versicherungsschutz bei Unternehmensübergang

Rz. 167 Die Rechtsfolgen eines Inhaberwechsels normiert § 102 Abs. 2 VVG, der auf einzelne Regelungen der §§ 95 ff. VVG verweist.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Herstellungs- und Lieferklausel – A 1 Ziff. 7.6 AVB/Ziff. 7.8 AHB

Rz. 92 A 1 Ziff. 7.6 AVB/Ziff. 7.8 AHB erfasst Haftpflichtansprüche wegen Schäden an einer von dem Versicherungsnehmer – oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten – erbrachten Leistung, deren Ursache in der mangelhaften Leistung besteht, also typischerweise, wenn Herstellungs-, Liefer- oder Leistungsfehler anspruchsbegründend sind.[82] Für die mangelhafte L...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Feststellungsklage des Geschädigten

Rz. 120 Lediglich in Ausnahmefällen kann der Geschädigte Feststellungsklage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, wenn dieser seine Eintrittspflicht abgelehnt hat und der Versicherungsnehmer zur Wahrung seiner Rechte nichts unternimmt mit der Folge, dass der Geschädigte (z.B. aufgrund drohender Verjährung des Deckungsanspruches) Gefahr läuft, den Deckungsanspruch als Be...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 6. Versicherungsdauer

Rz. 46 Zum formellen, materiellen und technischen Versicherungsbeginn vgl. § 1 Rdn 57. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem materiellen Versicherungsbeginn, also dem Zeitpunkt der Gefahrübernahme durch den Versicherer. Dafür ist nach B 1 Ziff. 1 S. 1 AVB/Ziff. 8 S. 1 AHB die Zahlung der Erstprämie erforderlich. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Versicherer unter de...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Fälligkeit

Rz. 58 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches aus § 106 S. 1 VVG ergibt, findet sich für den Anspruch auf Rechtschutz keine ausdrückliche Regelung. Seine Fälligkeit ist aber etwa aus A 1 Ziff. 4.1 AVB/Ziff. 5.1 AHB bzw. § 104 VVG herleitbar: Der Rechtsschutzanspruch wird fällig mit der Anspruchserhebung durch den Dritten, also wenn der Geschädigte gegenüber dem...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Serienschäden – A 1 Ziff. 5.3 AVB/Ziff. 6.3 AHB

Rz. 74 Nach der eng auszulegenden[64] Serienschadenklausel aus A 1 Ziff. 5.3 AVB-PHV/Ziff. 6.3 AHB gelten mehrere Versicherungsfälle als ein im Zeitpunkt des ersten Ereignisses eingetretener Versicherungsfall: „…wenn diesemehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Sekundäre Risikobegrenzungen – Allgemeine Ausschlüsse

Rz. 78 Einen Ausschlusstatbestand hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen. Versicherungsbedingungen sind dabei so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges sie verstehen muss (vgl. § 1 Rdn 33). Im Hinblick auf das Interesse des Versicherungsnehm...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / IV. Begrenzung der Leistung

Rz. 66 Die Versicherungsleistung ist nicht unendlich, sondern erfährt in vielerlei Hinsicht Begrenzungen. In den A 1 Ziff. 1–6 AVB finden sich sogenannte primäre (positive) Risikobegrenzungen, die den Versicherungsumfang umschreiben. Die AHB werden insoweit durch Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ergänzt. Daneben gibt es sekundäre (negative) Risikobegrenzun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Kenntnisklausel – A 1 Ziff. 7.2 AVB/7.2 AHB

Rz. 84 Der Versicherer haftet auch bei mangelndem Vorsatz für solche Schäden nicht, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant (vgl. § 1 Rdn 245 ff.) in Kenntnis der Mangelhaftigkeit seiner Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstigen Leistungen[76] verursacht. Der Ausschluss erfasst Fälle des "Wissens ohne Wollen". Erforderlich ist positive Kenntnis, dass die Leistung auch ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Die Beteiligten

Rz. 11 Unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen nach dem Trennungsprinzip (näheres vgl. Rdn 101 ff.) nur zwischen dem geschädigten Dritten und dem Schädiger einerseits (Haftpflichtverhältnis) und zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer (Deckungsverhältnis) andererseits. Dies gilt auch in der Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG, vgl. Rdn 139 f.). Zu den Ausnahmen,...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / e) Tätigkeitsschäden – früher Ziff. 7.7 AHB

Rz. 90 Jene Klausel hat in der Privathaftpflichtversicherung keinen Anwendungsbereich. Sie ist deshalb in den AVB-PHV nicht mehr enthalten. Da die Betriebshaftpflichtversicherungen ohnehin insoweit meist ausdrückliche (und insoweit abschließende) Einschlüsse (z.B. A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV – vgl. Rdn 172) vorsehen, fehlt jene Regelung in den AVB-BHV. Zur Altfassung und den Defin...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gesetzlich geregelte Direktansprüche

Rz. 119 Ein Direktanspruch existiert nur – was die Überschrift des entsprechenden Abschnitts des VVG zeigt – in der Pflichtversicherung (vgl. Rdn 139 f.) unter den Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Nr. 1–3 VVG, also bei Versicherungspflicht nach dem PflVG (Kfz-Unfälle), unter definierten insolvenzrechtlichen Bedingungen oder bei unbekanntem Aufenthalt des Versicherungsnehmers.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Besitzklausel – A 1 Ziff. 7.5 AVB/Ziff. 7.6 AHB

Rz. 88 Nach dieser Klausel sind Schäden an fremden, sich aufgrund enumerativ genannter Rechtsverhältnisse im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Sachen ausgeschlossen, da die Besitzerstellung der eines Eigentümers gleichkommt. Im Unterschied zu Ziff. 7.6 AHB nennt A 1 Ziff. 7.5 AVB keine gemieteten Sachen, denn A 1 Ziff. 6.6 AVB führt die versicherten Mietsachschäde...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / g) Umweltrisiken – A 1 Ziff. 6.4 AVB PHV bzw. 7.25 AVB-BHV/Ziff. 7.10 AHB

Rz. 94 In der Privathaftpflichtversicherung sind gem. A 1 Ziff. 6.4 AVB-PHV abschließend nur allgemeine Umweltschäden versichert, so dass Zusatzbausteine für besondere Umweltrisiken (vgl. Rdn 146) ratsam sind. Für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gilt das im Hinblick auf den ausdrücklichen Ausschluss in A 1 Ziff. 7.25 AVB-BHV (vgl. Rdn 184 – jene Ausführungen ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Selbstbeteiligung/Selbstbehalt – A 1 Ziff. 5.4 AVB/Ziff. 6.4 AHB

Rz. 72 Häufig wird gem. A 1 Ziff. 5.4 AVB/Ziff. 6.4 S. 1 AHB vereinbart, dass der Versicherungsnehmer sich an der Schadensersatzleistung pro Schadenfall mit einer festen Summe oder einem Prozentsatz beteiligen muss. Diese Selbstbeteiligung (oder auch "Selbstbehalt" nach den AHB) ist als Teil der "Entschädigungsleistung" (bzw. "Schadensersatzleistung" in AHB) von der Schadens...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Personengebundene Ausschlüsse – A 1 Ziff. 7.3 und 7.4 AVB/Ziff. 7.4 und 7.5 AHB

Rz. 85 Wegen der Gefahr eines kollusiven Zusammenwirkens schließt Ziff. 7.3 AVB/7.4 AHB Haftpflichtansprüche von am Versicherungsvertrag beteiligten Personen untereinander aus. Rz. 86 Aus gleichen Gründen enthält A 1 Ziff. 7.4 AVB/Ziff. 7.5 AHB eine enumerative Aufzählung derjenigen in häuslicher Gemeinschaft[81] mit dem Versicherungsnehmer oder aber mitversicherter Angehörig...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / A. Einführung

Rz. 1 Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von den wirtschaftlichen Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten freizustellen. "Haftpflicht" ist die Verpflichtung zum Schadensersatz bei der Verletzung fremder Rechtsgüter. Rz. 2 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet nac...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / f) Kleine Benzinklausel – A 1 Ziff. 7.14 AVB-PHV/Ziff. 3.1 BBR-PH

Rz. 156 Nach dieser praxisrelevanten Klausel ist die Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, ausgeschlossen. Die Klausel grenzt den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung (bzw. als sog. große Benzinklausel den der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 183) von dem der Kfz-Haftpflichtversicherung ab (vgl. §...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr