Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Einschränkung und Ausschluss des Versicherungsschutzes

a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen Rz. 404 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[475] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwische...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Besonderheiten

a) Der Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Rz. 417 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Obliegenheitsverletzung und ihre Folgen

aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht

Rz. 298 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistungen gegeben sind, so z.B. nach SGB II – Grund...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Geltendmachung der Ansprüche

Rz. 281 Empfehlenswert ist es, Ansprüche unmittelbar gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. Aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG kann der Geschädigte sich unmittelbar an den VR halten und diesen auch ggf. verklagen. Wichtig ist es, gegenüber dem/den Schädiger/n sowie der Versicherung sämtliche in Betracht kommenden Ansprüch...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / I. Quotenvorrecht/Differenztheorie

Rz. 64 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es i.d.R. sinnvoll, die Vollkask...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Regresshöchstbeträge, §§ 5, 6 KfzPflVV

Rz. 412 Bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles ist gem. § 5 Abs. 3 KfzPflVV in den dort angeführten Fällen eine Vereinbarung in den AKB über eine Leistungsfreiheit bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zulässig. Ein unbegrenzter Regress ist allerdings möglich, wenn der Fahrer das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat. Bei einer Obliegen...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Schreiben des Vermieters

Rz. 49 Muster 31.5: Schreiben des Vermieters (Nebenkostenabrechnung) Muster 31.5: Schreiben des Vermieters (Nebenkostenabrechnung) Betrifft: Abrechnung der Nebenkosten für den Zeitraum vom _____ bis _____ für die Wohnung _____ Sehr geehrte(r) _____, gem. § _____ des Mietvertrages ist über die Neben- und Betriebskosten, die Sie neben der Miete zu zahlen haben, jährlich abzurechn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Der manipulierte Unfall

Rz. 364 Der manipulierte Unfall ist gegeben, wenn Schädiger und Geschädigter zum Nachteil der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zusammenarbeiten. Eine Vielzahl an verdächtigen Tatsachen kann als Indizien zu dem begründeten Verdacht führen, dass es sich vorliegend um ein manipuliertes Unfallereignis handelt, bei dem der Geschädigte typischerweise in eine Beschädigu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Quotenbildung unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen der KfzPflVV

Rz. 413 Kann der VR dem VN kein vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen, ist ein Regress lediglich unter dem Gesichtspunkt einer grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzung möglich. In diesen Fällen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG grds. ein Recht des VR vor, seine Leistung (lediglich) in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Insoweit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Unfall im Ausland

Rz. 301 Die 4. KH-Richtlinie[321] regelt die Abwicklung des Straßenverkehrsunfalls, den ein Geschädigter im Ausland erleidet. Die durch die 4. KH-Richtlinie eingeführte Institution des Schadenregulierungsbeauftragten ist zuständig für Straßenverkehrsunfälle, die sich im jeweiligen Ausland zugetragen haben. Insoweit unterscheidet sich diese Institution vom "Grüne-Karte-System...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Regress des Versicherers

Rz. 419 Soweit der leistungspflichtige VR gegenüber dem VN oder mitversicherten Personen ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit ist, berührt dies grds. nicht den Anspruch des Geschädigten, sondern hat nur Wirkung im Innenverhältnis zum VN und zu mitversicherten Personen mit der Maßgabe, dass diesen gegenüber Regress genommen werden kann. Leistet der VR, so geht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Familienprivileg

Rz. 420 Gem. § 116 Abs. 6 SGB X ist ein Forderungsübergang ausgeschlossen, wenn sich der Ersatzanspruch des VR gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen richtet und dieser den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt hat (ebenso § 67 VVG a.F.). Dieses sog. Familienprivileg ist nunmehr in § 86 Abs. 3 VVG erweitert worden. Neu ist die Privilegie...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Klage in laufender Sache

Rz. 391 Muster 51.50: Klage in laufender Sache Muster 51.50: Klage in laufender Sache Schadensache: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wir für Ihren Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Person/en anwaltlich tätig und mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen befasst. Für die außergerichtliche Verfolgung der Schadensersatzansprüche haben Sie bereits Kost...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / II. Muster: Anspruchsschreiben

Rz. 54 Muster 3.2: Anspruchsschreiben Muster 3.2: Anspruchsschreiben Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir vertreten die Interessen des _____. Die auf uns lautende Vollmacht sowie Schweigeentbindungserklärung legen wir bei. Namens und im Auftrag unseres Mandanten machen wir hiermit Schadensersatz geltend. Sie haben unseren Mandanten gegen _____ wegen einer Forderung in Höhe von ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 404 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[475] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 1. Zustandekommen des Versicherungsvertrages

Rz. 6 Ein Versicherungsvertrag kann – wie die meisten anderen privatrechtlichen Verträge – ausdrücklich oder stillschweigend, förmlich oder formlos geschlossen werden. Abweichende Formvereinbarungen sind zulässig. Wenn die AVB Schriftform vorsehen, muss dies auch aus dem Antragsformular zu erkennen sein. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt auch im Versicherungsrecht, so ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / IV. Muster: Anspruchsschreiben

Rz. 56 Muster 5.1: Anspruchsschreiben Muster 5.1: Anspruchsschreiben An das _____-Krankenhaus Sehr geehrter Herr Dr. _____, sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die rechtlichen Interessen des _____. Die auf uns lautende Vollmacht sowie Schweigepflichtentbindungserklärung liegt bei. Namens und im Auftrage unserer Mandanten machen wir hiermit Schadensersatz, insbesondere Sch...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XVII. Durchführungsvollmacht

Rz. 38 Die Aufnahme einer Durchführungsvollmacht zugunsten von Mitarbeitern des Notars dient der Vereinfachung der Abwicklung und ggf. der schnellen Behebung von Beanstandungen des Grundbuchamtes. Im Wege der Durchführungsvollmacht kann auch eine erforderliche Identitätserklärung bezüglich eines neu zu bildenden Teilgrundstücks erfolgen. Ob die Durchführungsvollmacht auch di...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Forderungsübergang nach § 86 VVG

Rz. 418 Durch die Regelung des § 86 VVG ist für den Bereich der Schadenversicherung[502] zugunsten des VR ein Rechtsübergang geregelt für die Ansprüche, die dem VN auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zustehen. Die cessio legis umfasst aus dem Bereich der Kraftfahrtversicherung nur noch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Erfasst wird nicht die Insassenunfallversi...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Widerklage mit Drittwiderklage

Rz. 131 Muster 57.29: Widerklage mit Drittwiderklage Muster 57.29: Widerklage mit Drittwiderklage An das Amtsgericht _____ In dem Rechtsstreit des Herrn _____ – Kläger und Widerbeklagter zu 1) – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ und der Chaos-Versicherungs-AG, _____ – Drittwiderbeklagte – gegen Herrn _____ – Beklagter und Widerkläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B...mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _____ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _____ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächters und dem Pächter besteht ein Organschaftsvertrag (Behe...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 410 Von besonderer Bedeutung ist, dass der VN eine Leistungskürzung des VR verhindern kann, wenn er nachweist, dass seine Obliegenheitsverletzung sich weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellungen des VR zu einer Leistungsverpflichtung dem Grunde oder der Höhe nach ausgewirkt hat (§ 28 Abs. 3 S. 1 VVG). Der VR wird nur (in der Höhe) leist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Versicherungsrisiko

Rz. 73 Der Generalplaner geht ein hohes Haftungsrisiko ein. Natürlich unterhalten auch die als Subplaner eingeschalteten Fachingenieure Haftpflichtversicherungen. Jedoch kann der Generalplaner nicht wissen, ob das Verhältnis zum Versicherer jeweils in Ordnung ist, insbesondere die Versicherungsprämien bezahlt sind. Daher bietet es sich an, wenn der Generalplaner das gesamte ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Insolvenzrisiko

Rz. 74 In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten machen Insolvenzen auch vor Planungsbüros nicht halt. Die Insolvenz hat häufig Vorzeichen. Mitarbeiter wechseln mit hoher Frequenz. Die Qualität der Leistungen wird schlechter. Der Generalplaner kann die Qualität der Leistungen jedoch nicht ausreichend prüfen. Hierfür fehlt ihm die Fachkunde. Die Insolvenz ist also meist mit ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Haftung des Beirats

Rz. 30 Der freiwillig eingerichtete Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ übernimmt mit der wirksamen Bestellung sowohl Rechte wie auch Pflichten in der Gesellschaft.[41] Damit stellt sich die Frage, inwieweit das einzelne Beiratsmitglied für sein Handeln als Beirat verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch diese Tätigkeit Schadensersatzansprüche entstehen....mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Haftpflichtversicherung

Rz. 54 Zur Deckung des Haftpflichtrisikos aus § 1 HaftpflG sind Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 14 Abs. 1 AEG verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt 20 Mio. EUR je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zwei Mal zur V...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Haftpflichtversicherung

Rz. 151 Der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung kann im Allgemeinen nicht die Befriedigung des Haftpflichtgläubigers von seinem Versicherer verlangen. Vielmehr steht es dem Haftpflichtversicherer – zunächst – frei, ob er die gegen seinen Versicherungsnehmer geltend gemachten Ansprüche erfüllen oder den Versuch einer Abwehr der Ansprüche unternehmen will (§ 100 ...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Rz. 90 Das AuslPflVG (Rdn 9) erstreckt die Versicherungspflicht seit dem 1.1.1957 auf ausländische Kraftfahrzeuge, also auf diejenigen Fahrzeuge, die ihren regelmäßigen Standort nicht im Inland haben. Es gelten die §§ 113 VVG (vgl. § 6 AuslPflVG: an die Stelle der Vorschriften des PflVG a.F. treten nunmehr die §§ 113 ff. VVG), so dass auch in diesem Fall ein Direktanspruch d...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / VI. Adhäsionsverfahren und Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Der Haftpflichtversicherer hat im Adhäsionsverfahren keine Beteiligtenstellung, und zwar weder auf der Aktiv- noch auf der Passivseite.[49] Eine im Adhäsionsverfahren auf Antrag des Verletzten (Geschädigten) gegen den Beschuldigten (Schädiger) ergehende Entscheidung entfaltet daher weder Rechtskraft gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers noch bindet es da...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Abwägungsfaktoren, insbesondere Vorhandensein einer Versicherung

Rz. 603 Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 829 BGB ("Millionärsparagraph") ist, dass nach der Billigkeit eine Schadloshaltung des Geschädigten erforderlich ist. Erforderlich ist ein "wirtschaftliches Gefälle", was erheblich bessere Vermögensverhältnisse des Schädigers voraussetzt.[1762] Von Bedeutung sind Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und sonstiges Vermögen...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Analoge Anwendung des § 829 BGB bei der Mitverursachung

Rz. 607 Hat ein nach §§ 827, 828 BGB nicht Verantwortlicher einen ihm entstandenen Schaden, für den ihm ein anderer haftet, selbst mitverursacht, so ist § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden.[1773] Jedoch ist bei dieser Anwendung des § 829 BGB zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen, von denen das Gesetz die unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift a...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Inhaltliche Gestaltung

Rz. 355 Die Teilungsabkommen erhalten grob skizziert folgende Regelung: Der aufgrund einer bestehenden Haftpflichtversicherung im jeweiligen Einzelfall zum Versicherungsschutz verpflichtete Haftpflichtversicherer ersetzt "ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage" dem Sozialversicherungsträger einen stets gleichbleibenden Anteil (Prozentsatz, Quote) von dessen Aufwendungen, für ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 372 Das Teilungsabkommen dient unter anderem dem Zweck, die Prüfung der Haftungsfrage auszuschließen. Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen bleibt indessen, dass der Haftpflichtversicherer zur Schadensdeckung verpflichtet ist. Der Deckungskomplex wird daher durch das Teilungsabkommen nicht berührt.[454] Rz. 373 Dies hat zur Folge, dass unabhängig von der Ha...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / K. Auslandsberührung

Rz. 89 § 1 AuslPflVG: Notwendigkeit und Nachweis des Versicherungsschutzes (1) Kraftfahrzeuge (auch: Fahrräder mit Hilfsmotor) und Kraftfahrzeuganhänger, die im Inland keinen regelmäßigen Standort haben, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nur gebraucht werden, wenn für den Halter, den Eigentümer und den Führer zur Deckung der durc...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Das Verhältnis zwischen PflVG und VVG – Gesetzessystematik

Rz. 11 Die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung hatte bis September 1965 ihre Grundlage im PflVG vom 7.11.1939.[7] Unfälle, die sich vor dem 1.10.1965 ereignet hatten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt waren, waren weiter nach den Bestimmungen des PflVG 1939 zu beurteilen.[8] Weil die Bestimmungen des PflVG 1939 nähere Regelungen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen...mehr