Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Versicherte Ereignisse

Rz. 121 Es sind nur Schäden gedeckt, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstanden sind. Dieser Begriff geht über den des Betriebes in § 7 Abs. 1 StVG hinaus. Es muss sich eine fahrertypische Handlung verwirklicht haben. Das Ein- und Austeigen ist erläuternd als gedecktes Verhalten in A.1.1.1 S. 2 AKB 2015 genannt. Die Einordnung kann unter Umständen schwierig sein.[48] D...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / e) Verjährung

Rz. 135 Zur Verjährung der Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag und auch Ansprüchen des Versicherers ist auf die Ausführungen zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung zu verweisen (vgl. Rdn 37 ff.). Bei Regressansprüchen des Versicherers aus gesamtschuldnerischer Haftung gilt in Kraftfahrthaftpflichtsachen für den Verjährungsbeginn zudem § 116 Abs. ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Klageerwiderung

aa) Klageerwiderung in einer Verkehrsunfallsache Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.19: Klageerwiderung in einer Verkehrsunfallsache Amtsgericht _________________________ _________________________ Aktenzeichen: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen 1. _________________________ 2. _________________________ Versic...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / B. Kraftfahrthaftpflichtversicherung

I. Allgemeines Rz. 111 Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden des Versicherungsnehmers, sondern die beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges oder Anhängers entstandenen Schäden Dritter, infolge derer der Versicherungsnehmer dem Dritten zu Schadensersatz verpflichtet ist. Rz. 112 Anders als bei normalen Haftpflichtschäden (vgl. Rdn 2) hat der Dritte nac...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / II. Außergerichtliche Mandate

1. Checklisten Rz. 138 Die nachfolgenden Checklisten sind allgemein gefasst und dienen in erster Linie der Orientierung des den Geschädigten oder aber den Versicherungsnehmer vertretenden Rechtsanwalts. Aber auch der später im Kraftfahrthaftpflichtprozess durch den Versicherer mandatierte Anwalt kann daraus Hinweise entnehmen. a) Sachverhaltsermittlung Rz. 139 Checklistemehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 3. Muster

a) Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen eigenen Kraftfahrthaftpflichtversicherer Rz. 152 Der Versicherungsnehmer muss einen Verkehrsunfall mit dem versicherten Pkw seinem Kraftfahrthaftpflichtversicherer unverzüglich melden. Dies kann er selbst oder auch über den Rechtsanwalt tun, der ihn z.B. bei der Geltendmachung eigener unfallbedingter Ansprüche gegen den Un...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Klage

aa) Klage des Geschädigten gegen den Unfallfahrer und seinen Kraftfahrthaftpflichtversicherer Rz. 167 Wie bereits bei der außergerichtlichen Korrespondenz sind präzise, aber auch knappe Formulierungen angebracht. Dies gilt sowohl für den Haftungsgrund als auch zur Schadenshöhe. Umfangreiche Ausführungen dazu, wann, wer, wie oft außergerichtlich auf die Rechtslage hingewiesen ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps für Rechtanwälte

Rz. 46 Zur außergerichtlichen Beratung eines Versicherungsnehmers bei Abschluss oder zur Geeignetheit bestehenden Versicherungsschutzes ist auf die gebotene Vorsicht hinzuweisen (vgl. § 4 Rdn 43). Rz. 47 Versicherer bearbeiten die Angelegenheiten außergerichtlich meist selbst. Anders ist es bei Versicherungsnehmern, denen frühzeitige anwaltliche Hilfe häufig helfen kann. Es gi...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Checklisten und Praxistipps

Rz. 86 Hier kann zunächst auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 46 ff.). Rz. 87 Kommt es zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer zu einem Haftpflichtprozess, muss der Versicherungsnehmer seinen Haftpflichtversicherer unverzüglich über die Klage nebst Zustellungsdatum informieren. Der Versicherungsnehmer bleibt formal Partei des Haftpflichtproze...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / cc) Zahlungsklage nach an den Geschädigten geleisteter Zahlung

Rz. 103 Hat die Versicherungsnehmerin vor Titulierung der Haftpflichtansprüche bereits die Beträge an den Geschädigten beglichen, muss sie nachweisen, dass der Haftpflichtanspruch bestand und die Zahlung zu Recht erfolgt ist. Sie trägt die volle Darlegungs- und Beweislast des eigentlichen Anspruchstellers. Die Klage ist hinsichtlich der Schadensersatzforderung so ausführlich...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Regressklage des Kraftfahrthaftpflichtversicherers gegen seinen Versicherungsnehmer wegen Falschangaben zum Unfallhergang

Rz. 170 Für eine zur Leistungsfreiheit führende Obliegenheitspflichtverletzung ist der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet. Allerdings ist das Ergebnis eines vorangegangenen Haftpflichtprozesses bindend (die Ausführungen zur materiell-rechtlichen Bindungswirkung in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung siehe Rdn 92 ff.). In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung gibt...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Klage auf Freistellung nach Urteil im Haftpflichtprozess

Rz. 101 Das Schadensereignis entspricht im Grunde dem vorstehenden (siehe Rdn 99). Der Haftpflichtversicherer hat der Versicherungsnehmerin gegenüber seine Eintrittspflicht mit dem Hinweis auf einen nicht versicherten Schaden abgelehnt. Der Geschädigte hat anschließend die Versicherungsnehmerin im Haftpflichtprozess verklagt. Nach dem Haftpflichturteil steht die Eintrittspfl...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Checklisten

Rz. 138 Die nachfolgenden Checklisten sind allgemein gefasst und dienen in erster Linie der Orientierung des den Geschädigten oder aber den Versicherungsnehmer vertretenden Rechtsanwalts. Aber auch der später im Kraftfahrthaftpflichtprozess durch den Versicherer mandatierte Anwalt kann daraus Hinweise entnehmen. a) Sachverhaltsermittlung Rz. 139 Checklistemehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Muster

Rz. 166 Die nachstehenden Prozessformulare für Klage und Klageerwiderung bauen nicht auf denselben Sachverhalten auf. Soweit es nötig erscheint, werden die zugrundeliegenden Fallbeispiele eingangs kurz erörtert. a) Klage aa) Klage des Geschädigten gegen den Unfallfahrer und seinen Kraftfahrthaftpflichtversicherer Rz. 167 Wie bereits bei der außergerichtlichen Korrespondenz sind...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / III. Gerichtliche Mandate

1. Praxistipps Rz. 163 Hier kann zunächst auf die Ausführungen zu den außergerichtlichen Mandaten verwiesen werden (vgl. Rdn 138 ff., 142 ff.). Rz. 164 Der Geschädigte aus einem Kfz-Unfall kann den Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Unfallverursachers gem. § 115 Abs. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG direkt in Anspruch nehmen. Streitet man lediglich über die Schadenshöhe und sind decku...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 113 Die Darstellung, was genau in den einzelnen Normen geregelt ist, würde den Umfang dieses Buches sprengen. Da es zur sachgerechten juristischen Arbeit gehört, die einschlägigen Rechtsquellen zu lesen, wird dies auch vorausgesetzt. Gerade Versicherungsbedingungen geben ihren Inhalt meist durch klaren Wortlaut preis. Auch wenn die Bedingungen in der Kraftfahrthaftpflich...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Versichertes Risiko

Rz. 120 Versicherungsschutz besteht gem. A.1.1 AKB 2015 bei: Zitat "Schadensersatzansprüchen …, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs, … aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden …" aa) Versicherte Ereignisse Rz. 121 Es sind ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Hilfsweise: Erstattungspflicht Dritter?

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Gegenstand der Kraftfahrthaftpflichtversicherung

a) Versichertes Risiko Rz. 120 Versicherungsschutz besteht gem. A.1.1 AKB 2015 bei: Zitat "Schadensersatzansprüchen …, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs, … aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden …" aa) Versicherte Erei...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Vertragsunterlagen

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / f) Deckungsanfrage für Erstattung an Versicherungsnehmer nach berechtigter Aufrechnung des Geschädigten

Rz. 82 Ist die Aufrechnung des Auftraggebers in dem oben aufgeführten Beispiel (siehe Rdn 79) hingegen berechtigt, erlischt die Vergütungsforderung des Versicherungsnehmers durch die Aufrechnung mit den hier entgegengesetzten Schadensersatzansprüchen. Vor der Aufrechnung hatte der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer einen Anspruch auf Freistellung von diesen ber...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / d) Zahlungsaufforderung des Geschädigten an den Versicherer

Rz. 77 Sind die Daten des Haftpflichtversicherers bekannt, empfiehlt sich als Anwalt des Geschädigten – trotz nicht bestehenden Direktanspruchs (vgl. Rdn 2, 95) – die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Versicherer zur Geltendmachung der gegen den Versicherungsnehmer bestehenden Haftpflichtansprüche. Versicherer bestehen auf Vorlage einer Vollmachtsurkunde (vgl. § 3 Rdn 2 ff...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Deckungsklage vor festgestelltem Haftpflichtanspruch

Rz. 98 Steht nicht fest, ob die geltend gemachten Haftpflichtansprüche berechtigt oder aber unberechtigt sind, kann der Versicherungsnehmer nur Versicherungsschutz an sich beanspruchen. In welcher Form, also ob i.S. einer Freistellung von berechtigten oder durch Abwehr unberechtigter Forderungen, Versicherungsschutz zu gewähren ist, steht erst fest, wenn im Haftpflichtprozes...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / e) Deckungsanfrage für Aktivklage des Versicherungsnehmers nach unberechtigter Aufrechnung des Geschädigten

Rz. 79 Der Versicherungsnehmer hat Parkettverlegearbeiten im zweiten Obergeschoss des Einfamilienhauses seines Auftraggebers erbracht und ihm seine Vergütung in Höhe von _________________________ EUR in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber behauptet, der Versicherungsnehmer habe dabei einen Schaden an der vom Erd- ins erste Obergeschoss führenden Treppe verursacht. Tatsächlic...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Unberechtigtes Anerkenntnis durch Versicherungsnehmer

Rz. 109 Der Versicherungsnehmer ist Inhaber eines Stahlwerkes. Während der Arbeitszeit verletzt einer seiner Mitarbeiter fahrlässig einen anderen Kollegen, der daraufhin eine Sprunggelenksfraktur erleidet. Der Versicherungsnehmer erklärt dem verletzten Mitarbeiter, er werde natürlich für ein Schmerzensgeld aufkommen. Der Betriebshaftpflichtversicherer lehnt die Zahlung ab, w...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VII. Vorsatz (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 16 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, ist der Versicherer sowohl in der Schadenversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit.mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen eigenen Kraftfahrthaftpflichtversicherer

Rz. 152 Der Versicherungsnehmer muss einen Verkehrsunfall mit dem versicherten Pkw seinem Kraftfahrthaftpflichtversicherer unverzüglich melden. Dies kann er selbst oder auch über den Rechtsanwalt tun, der ihn z.B. bei der Geltendmachung eigener unfallbedingter Ansprüche gegen den Unfallgegner vertritt (zu den Rechtsanwaltsgebühren vgl. Rdn 142). Die Korrespondenz über den An...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 115 Der Versicherungsinhalt bestimmt sich im Übrigen insbesondere auch nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die AKB 2015 (Musterbedingungen des GDV Stand 17.4.2024),[46] die aus den Teilen A bis L bestehen und zudem sechs Anhänge umfassen. Rz. 116 Teil A der AKB 2015 verhält sich über a...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / d) Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 133 D.1.–D.3 AKB 2015 bestimmen die versicherungsvertraglichen Obliegenheiten in der Kraftfahrversicherung beim Gebrauch des Fahrzeuges, enthalten also die vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Pflichten. D.2 AKB 2015 verhält sich dabei speziell über die Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Nach dem Versicherungsfall sind E.1–E.2 AKB 2015 zu beachten.[52] Rz. 134 Eine au...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / d) Zahlungsaufforderung bei Schaden im EU-Ausland an den Verkehrsopferhilfe e.V.

Rz. 161 Bei einem Auslandsunfall findet das materielle Recht des jeweiligen Staates Anwendung. Bisweilen gelten auch kurze Fristen, z.B. für eine Klage. Auch sind nicht alle in Deutschland üblichen oder gar auch andere Schadensersatzforderungen geschuldet. Darauf und auf die Tatsache, ob und inwieweit der Rechtsanwalt die maßgeblichen Bestimmungen kennt, sollte er seinen Man...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 1. Praxistipps

Rz. 163 Hier kann zunächst auf die Ausführungen zu den außergerichtlichen Mandaten verwiesen werden (vgl. Rdn 138 ff., 142 ff.). Rz. 164 Der Geschädigte aus einem Kfz-Unfall kann den Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Unfallverursachers gem. § 115 Abs. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG direkt in Anspruch nehmen. Streitet man lediglich über die Schadenshöhe und sind deckungsrechtliche ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / I. Allgemeines

Rz. 111 Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden des Versicherungsnehmers, sondern die beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges oder Anhängers entstandenen Schäden Dritter, infolge derer der Versicherungsnehmer dem Dritten zu Schadensersatz verpflichtet ist. Rz. 112 Anders als bei normalen Haftpflichtschäden (vgl. Rdn 2) hat der Dritte nach § 115 Abs. 1...mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / III. Fahrzeugregister

Rz. 23 In Abschnitt V, und zwar in den §§ 31 bis 47 StVG, sind Regelungen getroffen über die Führung eines Fahrzeugregisters. Zweckbestimmung des Fahrzeugregisters ist die Speicherung von Daten u.a. über die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen und für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 35 Abs. 1 ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersicht

Rz. 127 Häufig ergeben sich in der Praxis Unklarheiten bei älteren ARB über die Möglichkeiten der Beteiligung von Rechtsschutz bzw. über den Kostenfreistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die mögliche Beteiligung von Rechtsschutz (und ggf. Haftpflichtversicherung) bei Vertretung eines Verletzten besteht gemäß nachstehender Übersicht:mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps

Rz. 142 Außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren seines Versicherungsnehmers, der zu Deckungsfragen oder im Hinblick auf den von einem Dritten geltend gemachten Haftpflichtanspruch einen Rechtsanwalt bemüht, muss der Kraftfahrthaftpflichtversicherer nicht erstatten, solange er sich mit der Gewährung des Versicherungsschutzes nicht in Verzug befindet. Aufgrund des Direktanspru...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Zahlungsaufforderung bei Inlandsunfall mit ausländischem Beteiligten an den Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Rz. 158 Hier ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Deutsches Büro Grüne Karte e.V. meist inländische Versicherer mit der Regulierung für den ausländischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer beauftragt. Ist dieser noch nicht bekannt, ist ein erstes Anschreiben an den Deutsches Büro Grüne Karte e.V. möglich und sinnvoll, um die Sache in Bewegung zu bringen, zumal die Post...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Klage des Geschädigten gegen den Unfallfahrer und seinen Kraftfahrthaftpflichtversicherer

Rz. 167 Wie bereits bei der außergerichtlichen Korrespondenz sind präzise, aber auch knappe Formulierungen angebracht. Dies gilt sowohl für den Haftungsgrund als auch zur Schadenshöhe. Umfangreiche Ausführungen dazu, wann, wer, wie oft außergerichtlich auf die Rechtslage hingewiesen hat und in welcher Form die Ablehnung der anderen Seite erfolgte, sind meist ebenso überflüss...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Klageerwiderung des Versicherers bei vorgeworfener Unfallflucht

Rz. 174 Der Kraftfahrthaftpflichtversicherer ist bei Deckungsproblemen aufgrund "bloßer" Obliegenheitspflichtverletzungen im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungsfrei. Da er dem Geschädigten gleichwohl zur Zahlung verpflichtet ist, wird er den Unfall regulieren und sich anschließend bei seinem Versicherungsnehmer schadlos halten (vgl. auch Rdn 170 ff. z...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Zahlungsaufforderung des Geschädigten an gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer

Rz. 155 Der Klassiker ist die außergerichtliche Geltendmachung verkehrsunfallbedingter Schadenspositionen. Die Haftpflichtansprüche ergeben sich aus allgemeinen Regelungen (StVG, BGB) und bedürfen wegen ihrer Offensichtlichkeit keiner Erwähnung. Bei streitigen Unfallkonstellationen kann man die Gebote der StVO mit anführen. Da die Kraftfahrthaftpflichtversicherer jedoch mit ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Klageerwiderung in einer Verkehrsunfallsache

Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.19: Klageerwiderung in einer Verkehrsunfallsache Amtsgericht _________________________ _________________________ Aktenzeichen: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen 1. _________________________ 2. _________________________ Versicherungs-AG werden wir beantragen, die Klage abzuwe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VI. Schadenrechtliche Konsequenzen bei vorliegender Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 26 Eine Folge der Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung seitens des Geschädigten ist, dass in der Regel eine Hochstufung des Versicherungsvertrages des Versicherten erfolgt. Insoweit der Schaden unter ca. 1.000 EUR liegt, kann es sinnvoll sein, den "Schaden der Versicherung abzukaufen". Denn die Hochstufung läuft in den Folgejahren mit und verursacht ihrerseits ein...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / c) Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 14 Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes gibt es in allen Ländern der europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – einen unmittelbaren Direktanspruch gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / o) Versicherungsschutz

Rz. 756 Von besonderer Bedeutung für die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus ist das Bestehen eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes im Hinblick auf Arzthaftungsansprüche der vom oder in der Abteilung des Chefarztes behandelten Patienten. Grund hierfür ist, dass der Chefarzt bei eigener ärztlicher Tätigkeit selbst dann in vollem Umfang für standardunterschreiten...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Sachverhalt

Rz. 74 Der Mandant hat wegen seiner Ansprüche aus einem Unfallereignis Schadenersatzansprüche gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung und den versicherten Fahrer erhoben. Seine mitversicherte Ehefrau möchte nunmehr gesondert Klage erheben und ihre eigenen Ansprüche ebenfalls klageweise geltend machen. Der Rechtsschutzversicherer hat wegen der gesonderten Klage ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Freistellung

Rz. 89 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer; dieser ist lediglich verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG). Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherers darin, den Versicherungsn...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / XVI. Die Versicherungsleistung

Rz. 87 Der Versicherer hat normalerweise den Schadenersatz in Geld zu leisten. In der Haftpflichtversicherung besteht die Leistung des Versicherers darin, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG). 1. Geldleistung Rz. 88 Im Regelfall hat der Versicherer den Schadenersatz in Geld zu leisten. Obergrenze ist die vertraglich vereinbart...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 1. Versicherung des Bauwerks

Rz. 61 Regelungen über die Versicherung des Bauwerks liegen im beiderseitigen Interesse des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten.[517] Nach § 2 Nr. 2 ErbbauRG gehören entsprechende Vereinbarungen zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts. Vorgesehen werden kann nicht nur die Pflicht [518] des Erbbauberechtigten, das Bauwerk zu versichern, beispielsweise gegen Feuer-, St...mehr